Grußwort 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Am Puls der Telemedizin Bayerische TelemedAllianz Innovative Telemedizin für eine vernetzte Gesundheitsversorgung Dr. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 2. April 2014 in München Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Frau Staatsministerin Huml, sehr geehrter Herr Professor Jauch, sehr geehrter Dr. Jedamzik, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass ich in diesem Jahr die Gelegenheit wahrnehmen kann, hier auf dem 2. Bayerischen Tag der Telemedizin heute ein Grußwort zu halten und heiße Sie im Namen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und auch persönlich herzlich willkommen. Mein Dank geht in erster Linie an den Veranstalter, die Bayerische TelemedAllianz und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die bereits zum zweiten Mal den Bayerischen Tag der Telemedizin organisiert haben. Wir leben im Zeitalter der digitalen Kommunikation. Heute verläuft sie immer schneller, globaler, niederschwelliger, aber auch transparenter mit allen Vor- und Nachteilen. Die Vor- Seite 2 von 8
teile wollen wir uns zu nutze machen und die Telemedizin noch mehr in die Patientenversorgung integrieren. Telemedizin ist nicht als eigenständiges Fachgebiet zu verstehen. Es handelt sich hier um einen Sammelbegriff, der die Telekonsultation, das Telemonitoring und die Telediagnostik umfasst. Ein telemedizinischer Austausch findet nicht nur im Rahmen von kleinen Pilotprojekten statt. Es gibt ihn bereits in der Regelversorgung. Durch die vielfältigen Indikationsgebiete ist ein breites Spektrum an telemedizinischen Methoden möglich. Besonders etabliert ist die Telemedizin in den Bereichen Radiologie, in der Neurologie (hier exemplarisch TEMPIS und TESAURUS in Augsburg), in der internistischen Versorgung sowie in der Pathologie. In einigen Fachgebieten, wie zum Beispiel logischerweise in der Psychiatrie, spielt sie keine große Rolle. Am stärksten ausgeprägt ist die Telemedizin mittlerweile im stationären Bereich. Ihre Zukunft liegt aber auch im ambulanten Versorgungsbereich (Telekonsultation: interkollegial oder AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention)). Seite 3 von 8
Auch die Gesundheitswirtschaft (Apple, IBM, Google) haben hier ein Geschäftsfeld entdeckt, mit zwei Themen: 1) Wer sein Leben vermisst, optimiert es. 2) Der Patient wird so mehr und mehr zu seinem eigenen Arzt. Ganz so wird es sicher nicht kommen, aber Sie sehen, es tut sich einiges. Aus diesem Grund befassen wir uns auch berufspolitisch seit einigen Jahren vermehrt mit der Telemedizin. Bereits auf dem 113. Deutschen Ärztetag 2010 in Dresden wurde ein 12- Punkte-Katalog Voraussetzungen für gute Telemedizin beschlossen. Er enthält die erforderlichen innerärztlichen Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für einen sinnvollen Einsatz moderner Versorgungsmethoden notwendig sind. Die Rahmenbedingungen sind: o die Festlegung klarer Regelungen zum Beispiel in Bezug auf Haftungsrecht, Berufsrecht und Datenschutz sowie Seite 4 von 8
o einheitliche Datenformate o ein umfassendes Finanzierungskonzept Innerärztliche Voraussetzung sind folgende: o die Indikationsstellung durch den Arzt o kein Ersatz sondern eine Ergänzung der konventionellen Versorgung o Sicherstellung des Anspruchs auf Facharzt-Standard o die notwendige Qualifikation des Arztes Was die ärztliche Qualifikation anbelangt, ist es wichtig, fachgebietsspezifische telemedizinische Methoden zu vermitteln. Dies gilt sowohl für die Aus- als auch für die Weiterbildung. In der Weiterbildungsordnung ist das Thema Telemedizin aktuell unter der Zusatzweiterbildung medizinische Informatik verankert, aber lediglich unter technischen Gesichtspunkten. In einzelnen Fachgebieten oder Schwerpunkten sind telemedizinische Methoden bislang nicht explizit aufgeführt. Dies müssen wir ändern und bei der Novellierung der Weiterbildungsordnung berücksichtigen. Seite 5 von 8
Bei der fachübergreifenden Fortbildung müssen wir die Rahmenbedingungen, insbesondere die erwähnten rechtlichen Aspekte, vermitteln. Gerade bei telemedizinischen Anwendungsfehlern ist es für Ärztinnen und Ärzte wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen, also das Haftungsrisiko und die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht, z.b. dem Fernbehandlungsverbot. Zudem sollten Ärzte, die Telemedizin anwenden, über ein basales technisches bzw. informationstechnologisches Grundwissen verfügen. Auch spezifische kommunikative Fähigkeiten (z.b. Kommunikation mit Kollegen, Patienten und Angehörigen über Videokonsultationsanlagen, oder beispielsweise SKYPE) sind entscheidend für eine sichere und nutzbringende Anwendung der Telemedizin. Deshalb hat die Bundesärztekammer (BÄK) eine Arbeitsgruppe-Telemedizin eingerichtet, die sich mit dem Thema intensiv befasst. Sie setzt sich aus ärztlichen Experten Seite 6 von 8
aus Telemedizin-Projekten sowie Vertretern der Landesärztekammern zusammen. Bei der anstehenden Novellierung der GOÄ sind auch entsprechend abrechenbare Ziffern vorgesehen. Klarstellen möchte ich, dass die Telemedizin zwar Behandlungen unterstützen kann und die allgemeine medizinische Versorgung erleichtert einen Arzt bzw. das Patienten-Arzt- Gespräch wird sie jedoch nie ersetzen können. Auch wird sie kein Mittel sein, um den Nachwuchsmangel im Gesundheitswesen zu begegnen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Telemedizin in der Patientenversorgung einen immer höheren Stellenwert einnehmen wird. Wir müssen offen sein für neue Kommunikationswege, denn nur so können wir den Herausforderungen eines funktionierenden Gesundheitswesens dauerhaft gerecht werden. Das Potenzial der Telemedizin ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir stehen erst am Beginn der Entwicklung, auch was die Integration in den Klinik- und Praxisalltag betrifft. Seite 7 von 8
Jetzt wünsche ich Ihnen eine spannende Tagung mit interessanten telemedizinischen Informationen und eine anregende Diskussion. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Seite 8 von 8