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Transkript:

Informationen für die Gemeinde Epsach aus Behörden und Vereinen Ordentliche Gemeindeversammlung Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Epsach Donnerstag, 24. Mai 2018 20.00 Uhr im Schulhaus Epsach Traktanden: 1. Genehmigung Gemeinderechnung 2017 Kenntnisnahme der Nachkredite 2. Kenntnisnahme Kreditabrechnung 3. Orientierungen 4. Verschiedenes Die detaillierten Unterlagen zu Traktandum 1 und 2 können vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gegen Beschlüsse der Versammlung kann innerhalb 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg Gemeindebeschwerde geführt werden. Alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche seit mindestens 3 Monaten in Epsach angemeldet sind Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01.12.2017 ist gemäss Organisationsreglement vom 08.12.2017 bis 07.01.2018 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwände eingelangt. Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll am 12.02.2018. In dieser Ausgabe: Gemeindeversammlung 1 8 Briefliche Abstimmung 8 Motorfahrrad Kontrollmarken Zurückschneiden von Hecken und Bäumen Waldgottesdienst 9 Annalis Bücherstübli Sommerpause Dankeschön für saubere Wiesen Hilfe für die Mehlschwalben Gemeindeverwaltung Schulweg 1 3272 Epsach Tel: 032 396 19 62 Fax: 032 396 19 11 Mail: gemeinde@epsach.ch www.epsach.ch Öffnungszeiten Montag 14.00 17.30 Donnerstag 08.00 11.30 8 9 9 9 10 14.00 18.00 1

Gemeindeversammlung Taktandum 1 Genehmigung Jahresrechnung 2017, Kenntnisnahme der Nachkredite Ergebnisse Erfolgsrechnung 2017 Das Wichtigste in Kürze Im allgemeinen Haushalt schliessen wir mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 17 382.93 ab; budgetiert war eine ausgeglichene Rechnung. Die Rechnung schliesst somit um Fr. 17 382.93 besser ab als budgetiert. Im Budget eingerechnet war eine Einlage in die finanzpolitische Reserve (zusätzliche Abschreibungen) von Fr. 44 780.00; verbucht in der Rechnung 2017 wurde eine Einlage von Fr. 178 464.95. Die effektive Besserstellung der Rechnung beläuft sich somit auf Fr. 151 067.88. Im Wesentlichen ist der positive Abschluss auf den Verkauf von Wertschriften zurück zu führen. Der daraus resultierende Gewinn beläuft sich auf Fr. 166 181.15. Das betriebliche Ergebnis, d.h. das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ohne Spezialfinanzierungen, schliesst um Fr. 9 436.15 schlechter ab als budgetiert. Diverse nicht geplante Ausgaben sind dafür verantwortlich. Durch den positiven Rechnungsabschluss wächst der Bilanzüberschuss des allgemeinen Haushaltes auf Fr. 878 494.64 per Ende 2017 an. Die Liquidität verbessert sich gleichzeitig um Fr. 433 046.52. Somit ist die Bezahlung der laufenden Investitionen ohne zusätzliches Fremdkapital gesichert. Da auch die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall mit Gewinn abschliessen konnten, ist auch da alles im grünen Bereich. Die finanzielle Lage der Gemeinde Epsach ist dank einem gut überlegten Investitionsprogramm sowie diversen ausserordentlichen Einnahmen im Lot. 2

Zusammenzug der Erfolgsrechnung nach Funktionen Zusammenzug ER Rechnung 2017 Budget 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung 168 440.24 8 843.00 147 420.00 3 700.00 Öffentliche Sicherheit 25 516.35 31 100.25 19 200.00 22 460.00 Bildung 366 969.55 94 693.55 377 850.00 82 200.00 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche 15 809.20 140.00 5 850.00 100.00 Gesundheit 219.00 0.00 800.00 0.00 Soziale Sicherheit 260 924.15 1 400.00 264 020.00 1 400.00 Verkehr 83 758.00 1 850.00 74 830.00 570.00 Umweltschutz und Raumordnung 143 106.15 123 497.20 144 900.00 126 300.00 Volkswirtschaft 1 113.35 14 320.00 1 300.00 13 990.00 Finanzen und Steuern 305 864.80 1 095 876.79 145 080.00 930 530.00 Massgebend für das abweichende Ergebnis waren unter Anderem folgende Ereignisse: Schlechterstellung (Minderertrag, Mehraufwand) Renovation Gemeindeverwaltung Fr. 8 044.45 Erneuerung Homepage Fr. 3 000.00 Unterhalt Mehrzweckgebäude Fr. 3 811.60 Beitrag Musikschule Seeland Fr. 4 270.30 Pflästerung Oberdorfbrunnen Fr. 9 976.20 Unterhalt und Verbrauchsmaterial Strasse Fr. 13 450.85 Anschaffung Maschinen (Unkrautbesen) Fr. 4 000.00 Baulicher Unterhalt Länggraben Fr. 3 040.25 Finanz und Lastenausgleich Fr. 9 924.00 Einlage in finanzpolitische Reserven (zus. Abschreibungen) Fr. 178 464.95 Besserstellungen (Mehrertrag, Minderaufwand) Beitrag des Kantons an ÖREB-Ktaster Fr. 5 346.00 Lehrerbesoldung Untersturfe Fr. 5 830.45 Rückerstattung OSZ Täuffelen Fr. 14 401.55 Planmässige Abschreibungen Fr. 9 268.70 Grundstückgewinnsteuern Fr. 7 961.90 Gewinn aus Wertschriftenverkauf Fr. 166 181.15 3

Geldflussrechnung Die Erfolgsrechnung weist buchhalterische Vorgänge aus, welche oft keine geldmässige Auswirkungen haben (z.b. Abschreibungen). Daher sagt sie nichts darüber aus, woher und wohin die effektiven Geldströme in der Gemeinde geflossen sind. Diese Lücke wird nun durch die Geldflussrechnung geschlossen. Hier die zusammengefassten Ergebnisse: Geldzufluss aus Betrieb allg. Haushalt Fr. 299 482.72 Geldzufluss aus Betrieb Abwasserentsorgung Fr. 32 256.95 Geldabfluss in Betrieb Abfall Fr. -3 952.60 Geldzufluss aus Investitionen allg. Haushalt Fr. 98 370.75 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit allg. Haushalt Fr. 4 280.20 Total Geldfluss (alle) Fr. 433 046.52 Bestand flüssige Mittel per 31.12. Fr. 1 058 812.28 Bilanz 31.12.2017 31.12.2016 Finanzvermögen Fr. 2 746.031.41 2 680 421.68 Flüssige Mittel Fr. 1 058 812.28 625 765.76 Forderungen Fr. 430 292.13 657 538.92 Finanzanlagen Fr. 200.00 140 390.00 Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) FV Fr. 1 256 727.00 1 256 727.00 Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen gesamthaft Fr. 456 909.00 201 816.20 Bestehendes Verwaltungsvermögen allg. Haushalt Fr. 57 876.60 65 111.20 Neues Verwaltungsvermögen allg. Haushalt Fr. 184 141.10 0.00 Neues Verwaltungsvermögen Abwasserentsorgung Fr. 70 951.70 0.00 Aktien Seelandheim Worben und Müve Biel-Seeland AG Fr. 136 705.00 136 705.00 Fremdkapital Fremdkapital total Fr. 1 507 260.65 1 338 556.60 Laufende Verbindlichkeiten Fr. 255 280.55 80 621.30 Langfristige Verbindlichkeiten (Schulden) Fr. 1 200 000.00 1 200 000.00 Verbindlichkeiten gegenüber Fonds Fr. 48 635.00 49 133.00 4

Eigenkapital Im Eigenkapital werden nicht nur die kumulierten Ergebnisse des allgemeinen Haushalts (Bilanzüberschuss), sondern auch die Bestände der Spezialfinanzierungen und deren Vorfinanzierungen zusammengerechnet. Eigenkapital 31.12.2017 31.12.2016 Eigenkapital total Fr. 1 695 679.76 1 543 681.28 Spezialfinanzierungen SF Abwasserentsorgung (Bilanzüberschuss) Fr. 260 135.13 245 357.98 SF Abfall (Bilanzüberschuss) Fr. 28 230.84 27 724.59 Vorfinanzierungen Werterhalt Abwasserentsorgung Fr. 131 052.30 101 409.30 VF Liegenschaften des Finanzvermögens Fr. 167 580.00 161 195.80 Reserven Finanzpolitische Reserve (zusätzliche Abschreibungen Fr. 178 464.95 0.00 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Neubewertungsreserve Finanzvermögen Fr. 51 721.90 146 881.90 Bilanzüberschuss/ -fehlbetrag Bilanzüberschuss allg. Haushalt Fr. 878 494.64 861 111.71 Investitionsrechnung Im vergangenen Jahr wurden Bruttoinvestitionen von insgesamt Fr. 271 224.10 getätigt. Die Investitionen im Bereich Oberdorfstrasse (Strasse und Kanalisation) von Fr. 120 336.10 waren Ende 2017 noch im Bau und deshalb noch nicht abschreibungspflichtig. Investitionen im allgemeinen Haushalt Fr. 200 272.40 Investitionen Abwasser Fr. 70 951.70 Nachkredittabelle 2017 wurden Aufwandpositionen im Umfang von Fr. 244 941.52 überschritten. Sämtliche Überschreitungen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates oder sind gebundene Ausgaben. Es sind deshalb keine Nachkredite durch die Gemeindeversammlung zu beschliessen. 5

Auswirkungen Rechnungsergebnis 2017 Der positive Rechnungsabschluss und die komfortable finanzielle Lage der Gemeinde hat den Gemeinderat dazu bewogen, ein Leitbild zu erstellen. Denn, bevor wir eine Steuersenkung ins Auge fassen, muss der Investitionsbedarf analysiert werden. Auch im 2017 war das betriebliche Ergebnis negativ. Das heisst, ohne den Finanzertrag oder ausserordentlichen Erträgen können wir kein positives Ergebnis ausweisen. In der Finanzplanung ist anzustreben, den Bilanzausgleich des allgemeinen Haushalts nicht unter Fr. 500 000.00 fallen zu lassen und auch wenn die heutige Zinssituation nicht dazu veranlasst die Schulden zu reduzieren, wäre doch ein Schuldenplafond von Franken 1 Mio. anzustreben In der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung verzeichnen wir ebenfalls einen positiven Rechnungsabschluss und verfügen über ein komfortables Eigenkapital. Auch hier wird der Investitionsbedarf ermittelt und wenn möglich eine Senkung der Gebühren vorgenommen. Spezialfinanzierungen / Vorfinanzierungen Spezialfinanzierung Abwasser, Ertragsüberschuss Die Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 14 777.15 ab. Dies bedeutet eine Besserstellung gegenüber dem Budget von Fr. 7 920.15. Die Anschlussgebühren sind um Fr. 4 700.00 tiefer ausgefallen. Minderaufwände für den Unterhalt, die planmässigen Abschreibungen und den Beitrag an die ARAT Täuffelen von insgesamt Fr. 14 056.20 sind wesentlich verantwortlich für das positive Ergebnis. Ertragsüberschuss 2017 Fr. 14 777.15 Besserstellung gegenüber dem Budget Fr. 7 920.00 Bestand Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Fr. 260 135.13 Bestand Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Werterhalt Fr. 131 052.30 Spezialfinanzierung Abfall Ertragsüberschuss Die SF Abfallentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 506.25 ab. Budgetiert hatten wir einen Aufwandüberschuss von Fr. 100.00. Leicht tiefere Abfuhrkosten und höhere Rückerstattungen (Altpapier) führten zu diesem positiven Ergebnis. Ertragsüberschuss 2017 Fr. 506.25 Besserstellung gegenüber dem Budget Fr. 606.25 Bestand Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Fr. 28 230.84 Vorfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen In die Vorfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen ist eine Einlage von Fr. 9 700.20 verbucht worden. Demgegenüber haben wir das Konto Baulicher Unterhalt mit einer Entnahme von Fr. 3 316.00 ausgeglichen. Bestand Vorfinanzierung Liegenschaften des Finanzvermögens Fr. 167 580.00 6

Finanzpolitische Reserve (zusätzliche Abschreibungen) Zusätzliche Abschreibungen sind zwingend vorzunehmen, wenn in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionenen sind. Einlage in finanzpolitische Reserven 2017 Fr. 178 464.95 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Die Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 verlangte per 1.1.2016 eine Neubewertung des Finanzvermögens. Der Mehrwert über dem Buchwert wurde in diesem Jahr in eine sogenannte Neubewertungsreserve eingelegt. Mit dem Verkauf der Aktien mussten diese Reserven im 2017 wieder aufgelöst werden. Auflösung Neubewertungsreserve FV Fr. 95 160.00 Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung Die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Epsach wird mit folgenden Ergebnissen genehmigt. Rechnung 2017 Gesamthaushalt Aufwand Gesamthaushalt Fr. 1 339 054.46 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 1 371 720.79 Ergebnis Gesamthaushalt Fr. 32 666.33 Allgemeiner Haushalt Aufwand allgemeiner Haushalt Fr. 1 233 240.66 Ertrag allgemeiner Haushalt Fr. 1 250 623.59 Ergebnis allgemeiner Haushalt Fr. 17 382.93 Abwasserentsorgung Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 89 778.95 Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 104 556.10 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 14 777.15 Abfall Aufwand Abfall Fr. 16 034.85 Ertrag Abfall Fr. 16 541.10 Ergebnis (Ertragsüberschuss) Abfall Fr. 506.25 7

Gemeindeversammlung Taktandum 2 Kreditabrechnung öffentliche Beleuchtung (Kenntnisnahme) Da die nachfolgende Kreditabrechnung keine Überschreitung aufweist, für deren Bewilligung die Gemeindeversammlung zuständig wäre, nimmt die Versammlung von dieser Abrechnung lediglich Kenntnis. Kreditbeschluss Bruttokredit Ausgaben Einnahmen Kreditunterschreitung 02.12.2016 75 000.00 57 361.40 0.00 17 638.60 Erfreulicherweise konnte der Kredit mit einer Unterschreitung abgeschlossen werden. Gemeindeversammlung Taktandum 3 und 4 Orientierungen und Verschiedenes In diesen Traktanden kann kein Beschluss gefasst werden. Anträge können aber von der Versammlung verbindlich erklärt werden, so dass ein bestimmtes Geschäft, insofern nicht ein anderes Organ hierfür zuständig ist, der nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss. Briefliche Abstimmung Unterschrift auf der Ausweiskarte! Immer wieder erhalten wir Abstimmungsunterlagen ohne die Unterschrift auf der Ausweiskarte. Leider sind diese Abstimmungen dann ungültig. Damit ihre Stimme zählt Bitte Ausweiskarte unbedingt unterschreiben! Motorfahrrad-Kontrollmarken für das Versicherungsjahr 2018 Die Kontrollmarken für das Jahr 2017 sind noch bis zum 31. Mai 2018 gültig. Ab dem 1. Juni 2018 sind neue, mit der Jahreszahl 2018 versehene Kontrollmarken erforderlich. Gegen Vorlage des Fahrzeugausweises kann die Marke zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Kosten nur für die Kontrollmarke betragen Fr. 40.50 Kontrollschilder und Kontrollmarke Fr. 50.50 8

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern entlang der Kantons und Gemeindestrassen. Die Strassenanstösser werden ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2018 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu Waldgottesdienst 12. August 2018, 10.00 Uhr beim Schützenhaus Mitwirkung des Jodlerchörli Epsach Annalis Bücherstübli Sommerpause! Vom Montag, 9. Juli bis Sonntag, 5. August 2018 bleibt Annalis s Bücherstübli geschlossen! Hundekot bitte aufnehmen! Wer in Dörfern, auf öffentlichen Strassen oder auf Wegen welche durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet führen, einen Hund mit sich führt, ist verpflichtet, dessen Kot zu entfernen und schadlos zu beseitigen. Hundekot-Säcklein gehören in den Eimer! Hundekot im Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh und Mensch! 9

Hilfe für die Mehlschwalbe Die Mehlschwalbe lebt in Dörfern und Städten, wo sie ihr Nest aus Lehm an die Aussenfassade von Gebäuden baut. Doch die Schweizer Bestände der Glücksbringerin sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Oft fehlen geeignete Gebäude zum Brüten und offene Bodenstellen mit lehmigem Material für den Bau ihrer Nester. Zudem gehen bei Renovationen oder beim Abbruch von Gebäuden immer wieder Brutplätze verloren. Mehlschwalben nutzen oft über Jahre hinweg dieselben Nester. Verschwinden diese, müssen die kleinen Frühlingsboten in mühsamer Arbeit neue Nester bauen. Noch gibt es bei uns Mehlschwalben. Freiwillige Mitarbeitende der Vogelwarte haben ein Inventar erstellt, das zeigt, wie viele Mehlschwalbennester bei uns zu finden sind und wo sie sich befinden. Die Schweizerische Vogelwarte unterstützt uns in unserem Engagement für die Mehlschwalbe. Auch Privatpersonen können sich direkt für die Mehlschwalbe einsetzen z.b. indem sie die Nester dulden oder Kunstnester an geeigneten Gebäuden anbringen. Dazu erstellte die Vogelwarte ein neues Informationsblatt für Personen, die Liegenschaften besitzen, verwalten oder bewohnen. Darin wird gezeigt, wie sich ein Zusammenleben mit diesen Vögeln gestalten lässt. Auf der Roten Liste In der Schweiz kommen vor allem die Rauch- und die Mehlschwalbe vor. Nicht immer lassen sie sich auf den ersten Blick unterscheiden. Typisch für die Rauchschwalbe sind die zwei langen Schwanzspiesse und die rotbraune Kehle. Die Mehlschwalbe lässt sich an ihrem weissen Bürzel erkennen, der beim Flug deutlich sichtbar ist. Ihr Bestand hat so stark abgenommen, dass sie auf der Roten Liste der Vogelarten steht, das heisst, ihr Vorkommen ist potentiell gefährdet. Gesetzlich geschützt Alle Schwalbenarten und ihre Nester sind gemäss Jagd- sowie Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt. Ist ein Nestverlust nicht zu umgehen (z.b. Hausabbruch, Fassadenrenovation) darf dies nur ausserhalb der Brutzeit (von Oktober bis Ende März) geschehen, schreibt der Schweizer Vogelschutz SVS. 10