Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/3009 20. Wahlperiode 21.02.12 Große Anfrage der Abgeordneten Christoph de Vries, Dr. Friederike Föcking, Dennis Gladiator, Birgit Stöver, Viviane Spethmann (CDU) und Fraktion vom 25.01.12 und Antwort des Senats Betr.: Handeln gegen Jugendgewalt wie hält es der neue Senat damit? Die Bekämpfung der Jugendkriminalität und der Jugendgewalt sowie Gewaltprävention und Opferschutz sind Themen, die aufgrund immer wieder auftretender schockierender Fälle seit Jahren eine große Rolle in der politischen Diskussion spielen. Der CDU-geführte Senat hat im Jahre 2007 ein behördenübergreifendes Konzept für intensives, konsequentes und vernetztes Handeln gegen Jugendgewalt beschlossen. Das bundesweit einmalige Konzept, das vom Vorgängersenat im Dezember 2010 mit der Drs. 19/8174 fortgeschrieben wurde, basiert auf ganzheitlichen Handlungsansätzen, die an realen Problemlagen anknüpfen und nicht von Behördenzuständigkeiten geprägt sind. Die Bewertung und Entwicklung der zehn Säulen, die von Maßnahmen zur Früherkennung über Gewaltprävention in der Schule bis hin zu einer effektiven Strafverfolgung reichen, erfolgte unter anderem anhand von Erkenntnissen aus wissenschaftlichen Studien und aktuellen fachlichen Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Schulen sind verpflichtet, nach fünf Tagen unentschuldigten Fehlens, in denen kein Kontakt zum Elternhaus aufgenommen werde konnte, einen entsprechenden Vermerk im Zentralen Schülerregister (ZSR) einzutragen. a. Wie viele Meldungen und Einträge wurden seitens der Schulen in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 jeweils vorgenommen? (Bitte getrennt nach Jahren und Bezirken aufführen.) Im Schuljahr 2009/2010 wurden bei den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) insgesamt 1.214 Schulpflichtverletzungen und im Schuljahr 2010/ 2011 1.117 Schulpflichtverletzungen erfasst. Der Vermerk im Zentralen Schülerregister (ZSR) differenziert nicht nach Meldungen und Einträgen, die aufgrund der in der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen genannten Frist (vier bis sechs Wochen) vorgenommen wurden und den Meldungen und Einträgen bei fehlendem Kontakt zum Elternhaus, die bereits nach einer auf fünf Tage verkürzten Frist vorgenommen wurden. Eine statistische Erfassung nach Bezirken erfolgt nicht. Eine nachträgliche Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. b. Welche Maßnahmen wurden daraufhin unter der Beteiligung von REBUS und dem Jugendamt eingeleitet? (Bitte detailliert pro Fall auflisten.)

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Zu den regelhaften Maßnahmen gehören: Gespräche und Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer, regelhafte Einbeziehung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), gegebenenfalls weitere Hilfen (zum Beispiel therapeutische Unterstützung), aufsuchende Arbeit (Hausbesuche), schulergänzende Maßnahmen (Begleitung in der Schule), vorübergehende schulersetzende Maßnahmen (zum Beispiel Aufnahme in das ESF-Projekt Schulverweigerung Die 2. Chance ), gegebenenfalls Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen in allen Fallkonstellationen ist aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht möglich. 2. Vor dem Hintergrund der Evaluationsergebnisse, die gezeigt haben, dass im schulischen Bereich mangelnde Kenntnisse hinsichtlich der Kriterien bestehender Kindeswohlgefährdung und eines etwaigen Erfordernisses von jugendamtlichem Handeln im Zusammenhang mit Kinderschutz vorherrschen, hatte der Vorgängersenat beschlossen, ab Februar 2011 im Rahmen einer Pilotierung Mitarbeiter zweier ausgewählter RE- BUS zur Kinderschutzfachkraft auszubilden, um für Schulen Fachberatung zu leisten und ihnen eine Multiplikatorenrolle zukommen zu lassen. a. Wie viele Mitarbeiter welcher REBUS wurden beziehungsweise werden seit Februar 2011 zur Kinderschutzfachkraft ausgebildet? Es wurden im Jahr 2011 zwei REBUS-Fachkräfte (REBUS Altona, REBUS Harburg) zu Kinderschutzfachkräften ausgebildet, die Fachberatungen für Schulen anbieten. In den Bezirken Altona und Harburg sind in diesem Zusammenhang außerdem Informations- beziehungsweise Fortbildungsangebote für Beratungslehrkräfte umgesetzt worden. Im Dezember 2011 konnte gemeinsam mit dem Kinderschutzzentrum Harburg ein Handlungsleitfaden für Harburger Schulen veröffentlicht werden, der Empfehlungen, Hinweise und regionale Ansprechpartner beinhaltet ( Kinderschutz an Schulen, Ralf Slüter). Im Rahmen der verbindlichen Qualifizierungsangebote für Schulleitungen, die neu im Amt sind, wird die Thematik Kinderschutz im Modul 11 ( Erziehung als Führungsaufgabe ) aufgegriffen. Zusätzlich werden bei Fortbildungsmaßnahmen der Abteilung Prävention, Intervention und Beratung im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) zu familiärer und häuslicher Gewalt und zu sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen bis hin zu Missbrauch die Aspekte des Kinderschutzes und das Verfahren bei akuter Kindeswohlgefährdung vermittelt. b. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde über Einsatz und Nutzen der ausgebildeten REBUS-Kinderschutzfachkräfte vor? Die Qualifikation von REBUS-Fachkräften in Fragen des Kinderschutzes wird positiv bewertet und auch in den übrigen Hamburger Bezirken erörtert. Derzeit werden beispielsweise gemeinsame Veranstaltungen des Jugendamtes Eimsbüttel mit REBUS und der Beratungsstelle Gewaltprävention geplant. 3. Die Maßnahme early-starter wird zur Gewaltprävention im Kindesalter seit dem Jahre 2009 in allen Hamburger Bezirken eingesetzt. Die beim ASD und REBUS eingesetzten Fachkräfte diagnostizieren in enger Zusammenarbeit bei Kindern mit auffälligem aggressiv-antisozialen Verhalten frühzeitig Verhaltensauffälligkeiten und Gefährdungslagen, die auf ein Risiko der Entstehung von späterem gewalttätigem Verhalten hindeuten. Den betroffenen Kindern, ihren Familien und pädagogischen Fachkräften werden daraufhin entsprechende Hilfeangebote zur Verfügung gestellt. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 a. Bei wie vielen Kindern wurde die Diagnostik seit 2009 in welchen Bezirken angewendet? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt aufführen.) Die Diagnostik besteht aus den fünf Modulen Ersteinschätzung, Grunddaten, Verfestigungsrisiko, differenzierende Faktoren und Gesamteinschätzung. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) der bezirklichen Jugendämter hat bei allen 977 gemeldeten Kindern (Stichtag: 21. November 2011) die Ersteinschätzung der Diagnostik vorgenommen. Die gesamte Diagnostik wurde bei 272 Kindern angewendet, nachdem die Ersteinschätzung Hinweise auf ein potenzielles Verfestigungsrisiko für gewaltauffälliges Verhalten gegeben hat. Die Aufteilung nach Jahren und Bezirken sieht wie folgt aus: Bezirk/Jahr 2009 2010 2011 Summe Hamburg-Mitte 33 37 19 89 Altona 7 20 4 31 Eimsbüttel 3 6 7 16 Hamburg-Nord 4 8 13 25 Wandsbek 44 32 19 95 Bergedorf 4 4 5 13 Harburg 1 2 0 3 Summe 96 109 67 272 Quelle: Datenbank BASFI In den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) wurde die gesamte Diagnostik bei 580 Kindern, nachdem bei den insgesamt 977 gemeldeten Kindern die Ersteinschätzung durchgeführt wurde, angewendet (Stand: November 2011). Eine Auswertung nach Bezirken ist nicht möglich, weil aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Fallabschluss eine Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgen musste. Die Aufteilung nach Jahren sieht wie folgt aus: Jahr 2009 2010 2011 Summe Summe 155 230 195 580 Quelle: Datenbank BASFI b. Welche Hilfsangebote/welche Trainingsmaßnahmen wurden daraufhin in jeweils wie vielen Fällen seit dem Jahr 2009 bei den betroffenen Kindern, ihren Familien oder den pädagogischen Fachkräften durchgeführt? (Bitte detailliert nach Jahr und Maßnahme auflisten.) Die Gewaltpräventionsfachkräfte des ASD können auf vier neue Angebote zur Gewaltprävention (EFFEKT, Papilio, PEP und Triple P) für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren und deren Eltern sowie auf die Maßnahmen, die in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule (Cool in School und Soziales Kompetenztraining) vorgehalten werden, zurückgreifen. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Senatsprogramms Handeln gegen Jugendgewalt eingeführt und sind auf ihre Wirksamkeit hin wissenschaftlich überprüft worden. Daneben stehen den Fachkräften alle regelhaften Angebote aus dem Leistungsspektrum von Kindertagesstätten, Schulen, REBUS und der Jugendhilfe zur Verfügung. Die Fachkräfte Gewaltprävention im Kindesalter des ASD haben folgende Angebote/ Maßnahmen veranlasst: Angebot/Jahr 2009 2010 2011 Summe PEP (Anzahl Eltern/ 9 12 2 23 Erzieher-Kurse) Triple P (Eltern- 23 45 30 98 Einzeltraining) EFFEKT (Anzahl Eltern/ 1 10 19 30 Kinder-Kurse) Hilfen zur Erziehung 42 91 94 227 27 ff SGB VIII Andere niedrigschwellige 72 109 120 301 Angebote (z.b. Beratung) Cool in School (CiS) 0 4 15 19 3

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Angebot/Jahr 2009 2010 2011 Summe Soziales Kompetenztraining 21 38 48 107 (SKT) Summe 168 309 328 805 Quelle: Bezirkliche Abfrage Darüber hinaus wurden 163 Trainerinnen und Trainer für die Maßnahmen PEP, Triple P und EFFEKT sowie 185 Erzieherinnen und Erzieher in 35 Kitas für das universelle Präventionsprogramm Papilio ausgebildet (Stand: November 2011). Neben den Maßnahmen, die speziell im Rahmen des Handlungskonzepts eingeführt wurden, haben die Fachkräfte Gewaltprävention im Kindesalter von REBUS weitere Maßnahmen aus dem schulischen Leistungsspektrum veranlasst: Angebot/Jahr 2009 2010 2011 Summe Cool in School (CiS) 10 12 22 44 Soziales Kompetenztraining 35 37 105 177 (SKT) Sonstige Maßnahmen 95 208 169 472 (z.b.: PiCOOLino, Beratungsangebote) Summe 140 257 296 693 c. Die Evaluation hat ergeben, dass die Diagnostik-Instrumente im Hinblick auf Umfang und Handhabung und das Rahmenkonzept für ASD und REBUS überarbeitet werden sollen sowie eine Verknüpfung und Verankerung der Angebote EFFEKT, PEP, Triple P Einzeltraining, Sozialtraining in der Schule und Cool in School als Elemente im Rahmen des Programms Neue Hilfen erfolgen sollte. Haben diese Umsetzungen stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? Das Diagnostik-Instrument wurde bis April 2011 überarbeitet und in einer Handreichung Sozialpädagogische Diagnostik im ASD und bei REBUS (Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, April 2011) veröffentlicht. Die Überarbeitung des Rahmenkonzeptes wurde im Oktober 2010 abgeschlossen. Die Verknüpfung der genannten Präventionsangebote in das Programm Neue Hilfen ist erfolgt. d. Wie viele gewalttätige Schülerinnen und Schüler wurden seit Einführung der Kurse Sozialtraining in der Schule und Cool in School im Schuljahr 2008/2009 erreicht? Wie viele von diesen sind nach der Absolvierung des Trainingskurses erneut schulisch durch eine Gewalttat aufgefallen? Im ersten Halbjahr 2011/2012 wurden an 26 Hamburger Schulen 27 Kurse Sozialtraining in der Schule mit insgesamt 303 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Insgesamt haben 769 Schülerinnen und Schüler an 50 Hamburger Schulen das Sozialtraining (zwölf bis 14 Termine à zwei Stunden) durchlaufen. In den Schuljahren 2008/2009 bis 2010/2011 haben insgesamt 386 Schülerinnen und Schüler an einem Cool in School -Training teilgenommen (insgesamt 63 Kurse). Davon haben 61 das Training abgebrochen beziehungsweise sind aus fachlichen Gründen aus dem Training vorzeitig entlassen worden. Es wird nicht erfasst, wie viele Schülerinnen und Schüler nach der Kursteilnahme schulisch wieder auffällig wurden. Der Evaluationsbericht der Universität Hamburg (www.handeln-gegen-jugendgewalt.hamburg.de) dokumentiert für den Erhebungszeitraum bis zum Frühjahr 2010 Ergebnisse für die Maßnahme Cool in School. Siehe hierzu Drs. 19/8174. e. Welche weiteren Trainingskurse beziehungsweise erzieherischen Maßnahmen gegen Gewaltprävention werden in den Schulen eingesetzt? 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 In den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 wurde ein sozialer Trainingskurs PiCOOLino (Angebot des Jugendhilfeträgers Nordlicht e.v.) achtmal durchgeführt. Es handelt sich um ein altersangemessenes präventives Angebot für Grundschulkinder, welche durch aggressives und anti-soziales Verhalten auffällig wurden. Voraussetzung für eine Teilnahme an dieser Maßnahme ist eine Einzelfall-Zuweisung durch die zuständigen Gewaltprävention im Kindesalter (GiK)-Fachkräfte. Im Schuljahr 2010/ 2011 fand dieses Kursformat (zwölf Termine à drei Stunden) nur an einer Hamburger Grundschule statt. Pro Kurs nahmen fünf bis acht Kinder teil. An Förderschulen, beruflichen Schulen und einigen Stadtteilschulen werden jährlich seit 2008 maximal zehn bis zwölf Kurse des Trainingsformats Koole Kerle Lässige Ladies (Angebot des Jugendhilfeträgers Nordlicht e.v.) durchgeführt (Kursformat: fünf Termine à zwei bis drei Stunden und begleitende Beratung der teilnehmenden Jugendlichen und der Lehrkräfte). Das Angebot ist ein handlungs- und bewegungsorientierter Kompaktworkshop mit Wechseln von knappen Theorieanteilen, praktischen Handlungs- beziehungsweise Trainingssequenzen sowie Entspannungs- und Reflexionseinheiten. Es werden Elemente sowohl aus der Tiefenpsychologie als auch der Verhaltenspsychologie verwendet. Pro Kurs nehmen fünf bis acht Jugendliche teil. f. Welche sonstigen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wurden seit der Novellierung des Schulgesetzes aufgrund von 49 HmbSG angeordnet? (Bitte nach Jahren, Anzahl der jeweiligen Maßnahmen und Schulen beziehungsweise Bezirken getrennt darstellen.) Eine zentrale Dokumentation der in den Hamburger Schulen veranlassten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß 49 HmbSG erfolgt nicht, im Übrigen siehe Drs. 19/6343, 19/6344 sowie 20/3111. 4. Die Meldung eines schulischen Gewaltvorfalls an die Schulaufsicht, RE- BUS beziehungsweise das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) und an die Polizei bei strafrechtlich relevanten oder vergleichbaren Vorfällen und an die Beratungsstelle Gewaltprävention muss unverzüglich und zeitgleich erfolgen, um eine Stärkung der Handlungssicherheit der Schulen zu gewährleisten. Ab Herbst 2010 erfolgt eine regelmäßige Auswertung aller schulischen Gewaltmeldungen des jeweils vorangegangenen Schuljahres. Welche Meldungen erfolgten für das Schuljahr 2009/2010 und für das Schuljahr 2010/2011? (Bitte nach Deliktkategorien differenzieren.) Seit Einführung der Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen erfolgt eine zentrale Erfassung der schulischen Gewaltmeldungen in der zuständigen Behörde (http://www.hamburg.de/contentblob/1770794/data/bsb-vomeldung-gewaltvorfaelle.pdf). In den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 konnten insgesamt 507 beziehungsweise 883 Meldungen dokumentiert werden. Der Anstieg ist auf die verbindliche Meldepflicht der Schulen gemäß der Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen zurückzuführen (siehe auch Drs. 19/6175 und 20/1659). Besonders bei den einfachen Körperverletzungsdelikten ist inzwischen das Bewusstsein bei den Schulleitungen geschärft, auch diese Fälle zu melden. Außerdem sind in einzelnen Kategorien Zuwächse zu verzeichnen (zum Beispiel Bedrohung/Nötigung; Meldung von Trittbrettfahrern mit Amokdrohungen), die im Zusammenhang mit dem Aufbau schulinterner Krisenteams stehen. Diese wissen um die Meldepflicht und handeln entsprechend professionell. Die folgenden Tabellen zeigen die schulischen Gewaltmeldungen der Kategorien I und II für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011: Kat I davon Straftat Sexualdelikt gegen Leben Raub/ Gefährliche Kör- Erpressunperverletzung Bedrohung/ Nötigung Verstoß gegen Waffengesetz Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz schwerer Diebstahl 2009/2010 159 0 26 11 50 57 12 2 1 5

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Kat I davon Straftat Sexualdelikt Raub/ Gefähr- Bedrohung/ Verstoß Verstoß schwerer gegen Erpresliche Kör- Nötigung gegen gegen Diebstahl Leben sung perverlet- Waffen- Betäubungs- zung gesetz mittelgesetz 2010/2011 221 0 30 27 38 99 24 3 0 Kat II davon einfache Diebstahl Gefährlicher Ein- Körperverletzung griff in Straßenverkehr schwere Beleidigung schwere Sachbeschädigung politisch Tierquälerei motivierte Straftaten 2009/2010 348 320 9 0 13 6 0 0 2010/2011 662 587 24 0 30 19 1 1 5. Jede Hamburger Schule wird von einem Cop4U betreut. Dies sind Polizeibeamte, die den Schulen im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeiten als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Oktober 2010 gab es 236 Cop4U. Wie viele Cop4U gibt es im November 2011? Cop4U sind regelmäßig Beamte/Beamtinnen des Besonderen Fußstreifendienstes. Im November 2011 waren 226 Cop4U tätig. Die Zahl der Cop4U unterliegt Schwankungen, weil sie um Ausfälle, die mehr als vier Wochen andauern, bereinigt wird. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ausfälle wegen Krankheit, aber auch aufgrund von Elternzeit, Schwangerschaft und Abordnungen. Weitere Schwankungen entstehen auch durch die Dauer von Ausschreibungsverfahren. Bei Ausfall eines Cop4U übernehmen benachbarte Cop4U die entsprechenden Aufgaben. a. Wie viele Veranstaltungen wurden im Jahre 2010 und wie viele bis November 2011 durchgeführt? Im Jahr 2010 wurden von Cop4U 774 und im Jahr 2011 bis einschließlich November 636 schulische Veranstaltungen durchgeführt. b. Wie viele Sprechzeiten wurden im Jahr 2010 und wie viele bis November 2011 durchgeführt? Im Jahr 2010 haben Cop4U 1.754 Sprechzeiten durchgeführt, im Jahr 2011 waren es bis einschließlich November 2011 1.458 Sprechzeiten. 6. Seit Sommer 2008 soll verbindlich und flächendeckend in allen Schulen in den Klassenstufen 5 bis 8 zwei Doppelstunden pro Schuljahr Präventionsunterricht von Polizeibeamten gegeben werden. a. Wie viele Unterrichtsstunden wurden an wie vielen Schulen im Schuljahr 2010/2011 durchgeführt? Insgesamt wurden 7.058 Unterrichtsstunden an 189 Schulen durchgeführt. b. Haben eine Weiterentwicklung der Vor- und Nachbereitung der Unterrichte und die Verankerung von gewaltpräventiven Themen im schulischen Kontext, wie von der Evaluation empfohlen, stattgefunden? Wenn nein, soll dies nach Ansicht der zuständigen Behörde noch erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichte wurde von der Polizei gemeinsam mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) im Rahmen der Fortbildung der Präventionsbeamten am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) weiterentwickelt. In der 2010 veröffentlichten Handreichung Gewalt in der Schule wirksame Angebote, mehr Verbindlichkeit, gezielte Interventionen sind umfangreiche Programme und Maßnahmen zur schulischen Gewaltprävention und Intervention bei Gewaltvorfällen dokumentiert (www.li.hamburg.de/bsg/schwerpunkte). Die Homepage 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 der Beratungsstelle weist zusätzliche Möglichkeiten der gewaltpräventiven Arbeit entsprechend der Schulformen, Alters- und Zielgruppen aus. In einer fachlichen Beratung der Schulen werden standortspezifische Faktoren, regionale Problemlagen und Ressourcen der Schule genutzt, um passgenaue Projekte und Maßnahmen zu verankern. c. Wurde das unter dem Vorgängersenat für das Jahr 2011 geplante Feedbackverfahren zwischenzeitlich eingeführt? Wenn nein, warum nicht? Das Feedbackverfahren ist zwischen den zuständigen Behörden erörtert und im Entwurf ausgearbeitet. Eine Umsetzung ist im Rahmen einer Pilotierung bis zum Sommer 2012 geplant. Der Feedbackbogen soll den Präventionsbeamten eine Rückmeldung über den Unterricht aus Lehrer- und Schülersicht geben. 7. Im Zuge der Einführung der Maßnahme im Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt wurde der für die materielle Wiedergutmachung zu Verfügung stehende Opferfonds von 40.000 Euro auf 100.000 Euro aufgestockt. a. Wie hoch sind die Ansätze für den Opferfonds im Haushaltsplan- Entwurf des Senats? Der Opferfonds in Höhe von 100.000 Euro wurde um weitere 10.000 Euro erhöht. b. Wie hoch ist die Anzahl der Täter mit Verpflichtung zu Ausgleichsbemühungen und wie hoch ist die Anzahl der Geschädigten, die Wiedergutmachung über den Opferfonds erhielten jeweils im Jahre 2010 und 2011 (1. bis 3. Quartal)? Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtzahlen für die Jahre 2010 und 2011 auf. 2010 2011 Anzahl der Täter mit Verpflichtung zu Ausgleichsbemühungen 714 644 Anzahl der Geschädigten, die eine Wiedergutmachung über den Opferfonds erhielten 276 324 c. Kommen der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) und die Schadenswiedergutmachung mittlerweile auch für Probanden der Jugendbewährungshilfe zum Tragen? Wenn nein, plant die zuständige Behörde dies? Falls nein, warum nicht? d. Ist die Diskrepanz zwischen den Höchstsummen bei der Entschädigung (400 Euro bei der Schadenswiedergutmachung, 800 Euro beim TOA) zwischenzeitlich aufgehoben? Welche Höchstsumme wurde dabei festgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Zusätzlich zum TOA können inzwischen auch für Probanden der Jugendbewährungshilfe Schadenswiedergutmachungen unter Inanspruchnahme des Opferfonds durchgeführt werden. Die Höchstsumme für Entschädigungen im Einzelfall wurde einheitlich auf 800 Euro festgesetzt. Die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern, die mit der Durchführung von Ausgleichsverfahren beauftragt sind, wurden entsprechend verändert. 8. Gemeinsame Fallkonferenzen dienen einem im Einzelfall erforderlichen schnellen Informationsaustausch sowie einer ergebnisorientierten Diskussion der Fachkräfte zur Ermöglichung des Erhaltens eines vollständigen Bildes von der Lebenssituation des Minderjährigen und seiner Fami- 7

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode lie, die dann zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII, der Schule sowie der Justiz führen. a. Wie viele Fallkonferenzen mit wie vielen Fallbesprechungen über wie viele Minderjährige wurden seit Mai 2008 durchgeführt? Seit Mai 2008 wurden 156 Fallkonferenzen durchgeführt (Stichtag: 1. Februar 2012). Zu einigen Minderjährigen wurden zwei oder mehr Fallkonferenzen durchgeführt. Eine genaue Angabe der Zahl der Minderjährigen ist nicht möglich, da diesbezügliche Daten auf Veranlassung des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) teilweise nämlich zunächst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und ab Dezember 2011 aufgrund der mit dem HmbBfDI abgesprochenen Kriterien für das Obachtverfahren gelöscht wurden. b. Wie viele der Minderjährigen waren unter 14 Jahre alt? 18 Minderjährige waren unter 14 Jahren (Stichtag: 1. Februar 2012). c. Wie viele Tatverdächtige wurden als Intensivtäter bei der Polizei geführt und fielen damit gleichzeitig in die Zuständigkeit des FIT? Die Anzahl der Personen, die zum jeweiligen Zeitpunkt einer Fallkonferenz als Intensivtäter der Polizei ausgeschrieben gewesen sind, wird statistisch nicht erfasst. Eine rückwirkende Auszählung ist nicht möglich, da diesbezügliche Daten auf Veranlassung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits in einem erheblichen Umfang gelöscht wurden (siehe hierzu Antwort zu 8. a.). Im Übrigen sind die Kriterien einer Intensivtäterausschreibung bei der Polizei nicht deckungsgleich mit den Voraussetzungen der Fallzuständigkeit durch das FIT. Unabhängig von der Betrachtung der Maßnahme Gemeinsame Fallkonferenzen waren bei der Polizei Ende Dezember 2011 insgesamt 140 minderjährige Intensivtäter ausgeschrieben. d. Wie oft finden die Fallkonferenzen statt? Für das Jahr 2012 wurden insgesamt 24 Termine für Fallkonferenzen festgelegt, sodass durchschnittlich zwei Termine für Fallkonferenzen (aufgrund der Schulferien flexibel datiert) im Monat stattfinden. Dies stellt eine Verdoppelung gegenüber dem ursprünglichen Verfahren mit einem Termin monatlich dar. An einem Termin werden mehrere Fallkonferenzen durchgeführt. 9. Das prioritäre Jugendstrafverfahren für junge Schwellentäter (PriJuS) beschleunigt die Verfahrensabläufe durch eine vertiefte Kooperation der am Ermittlungsverfahren beteiligten Stellen. Das Projekt, das seit Anfang 2009 in zwei Gerichtsbezirken pilotiert wurde, ist seit dem 1. Oktober 2010 auf ganz Hamburg ausgeweitet worden, nachdem es im August 2010 in die neunte Säule des Handlungskonzeptes aufgenommen wurde. a. Wie stellt sich die Fallzahl im Rahmen des PriJuS-Projekts seit der Ausweitung auf ganz Hamburg am 1. Oktober 2010 dar? (Bitte pro Monat darstellen.) Monat Anzahl der Verfahren Oktober 2010 2 November 2010 10 Dezember 2010 6 Januar 2011 2 Februar 2011 1 März 2011 5 April 2011 4 Mai 2011 1 Juni 2011 0 Juli 2011 0 August 2011 1 8

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 Monat Anzahl der Verfahren September 2011 1 Oktober 2011 1 November 2011 1 Dezember 2011 0 Januar 2012 (Stand: 30. Januar 2012) 1 b. Wie bewerten Senat oder zuständige Behörde die Entwicklung? Das PriJuS-Projekt erfährt in der Praxis nicht die erhoffte Akzeptanz. Insgesamt werden die derzeitigen Verfahrensempfehlungen als zu umständlich angesehen. Daher überarbeitet die zuständige Behörde gegenwärtig mit allen beteiligten Stellen das Konzept. 10. Wie viele PROTÄKT-Täter werden zurzeit in der PROTÄKT-Täterliste geführt? Zurzeit werden 192 Personen in der PROTÄKT-Liste geführt (Stand: 30. Januar 2012). 11. Wird das seit Ende 2007 sporadisch angebotene Opfer-Empathie-Training in der Jugendarrestanstalt, wie vom Vorgängersenat angekündigt, regelmäßig angeboten? Wenn ja, wie oft? Wenn nein, warum nicht? Das Opfer-Empathie-Training wurde seit Ende 2007 (mit einer Pause von Ende 2008 bis Mitte 2009) bis Ende Februar 2011 regelhaft in der Teilanstalt für Jugendarrest der JVA Hahnöfersand durch freie Träger durchgeführt. Es fand monatlich für circa drei Stunden mit jeweils circa acht Teilnehmern statt. Es ist geplant, das Training zeitnah wieder aufzunehmen. 12. Welche Regelangebote gibt es für junge Gewaltopfer? Eltern können für ihre Kinder grundsätzlich alle Leistungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Anspruch nehmen, wenn die darin formulierten Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall gegeben sind. Demnach stehen die Regelangebote der Jugendhilfe (Allgemeiner Sozialer Dienst, Kinder- und Jugendnotdienst, Erziehungsberatungsstellen) minderjährigen Opfern zur Verfügung, wenn diese Rat und Unterstützung benötigen. Neben den staatlichen Einrichtungen gibt es in Hamburg eine Reihe weiterer privater Hilfe- und Unterstützungsangebote. Eine Übersicht über die verschiedenen Opferschutzeinrichtungen hat die Polizei Hamburg in einer Broschüre mit dem Titel Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen Polizeilicher Wegweiser in das Hamburger Hilfenetz zusammengestellt. Aus dieser nicht abschließenden Zusammenstellung gehen die folgenden Einrichtungen hervor, die sich mit ihrem Angebot (auch) an Mädchen und Jungen richten, die Opfer verschiedener Gewaltformen geworden sind: Amnesty for Women Städtegruppe Hamburg e.v. Kinder- und Jugendhilfenotdienst (KJND) Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung Kinderschutzzentrum Hamburg Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Hamburg e.v. LÂLE in der Interkulturellen Begegnungsstätte (IKB) Hamburg e.v. Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt, c/o Institut für Rechtsmedizin WEISSER RING e.v., Landesbüro Hamburg Allerleirauh e.v. Dolle Deerns e.v. 9

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Dunkelziffer e.v. Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.v. Zornrot e.v. Zündfunke e.v. Diakonie-Hilfswerk Frauenhaus Hamburger Frauenhäuser Mädchenhaus Hamburg Zuflucht Unfallkasse Nord Versorgungsamt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Zeuginnen- und Zeugenbetreuung, Landgericht Hamburg Kriseninterventionsteam, Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.v. Notfallseelsorge, Feuerwehr Hamburg Trauma-Sprechstunde, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Verwaiste Eltern und Geschwister Hamburg e.v. Beratungsstelle Gewaltprävention, Landesinstitut für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung Mobiles Beratungsteam Hamburg gegen Rechtsextremismus. Hamburger Schulen melden und bearbeiten gemäß der Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen entsprechende Gewalthandlungen. Die Betreuung und Begleitung der Opfer findet einzelfallbezogen in den Schulen statt. Die Schulen orientieren sich bei der Opferbegleitung in der Regel an einer Checkliste der Beratungsstelle Gewaltprävention (www.li.hamburg.de/umgang-opfern/). Bei Verletzungen wird eine sofortige ärztliche Versorgung gewährleistet und anschließend eine Unfallmeldung an die Unfallkasse Nord weitergeleitet. Sollten die Unterstützungsangebote vor Ort nicht ausreichen (Klassenlehrkraft, Beratungslehrkraft, sozialpädagogische Fachkraft, Schulleitung), werden REBUS, die Beratungsstelle Gewaltprävention oder andere fachspezifische Opferberatungsstellen eingeschaltet. 13. Wie werden jugendliche Opfer über bestehende Hilfe- und Unterstützungsangebote informiert? Im Sinne des 2. Opferrechtsreformgesetz sind alle staatlichen Organe insbesondere die Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls bezirklichen Jugendämter verpflichtet, über die bestehenden Hilfe- und Unterstützungsangebote zu informieren ( 406h Strafprozessordnung). Sollten jugendliche Opfer sich an Opferhilfeeinrichtungen wenden, die sich ausschließlich an erwachsene Opfer richten, werden sie von dort kompetent weitervermittelt. Um die Opfer von Straftaten möglichst frühzeitig über ihre Rechte aufzuklären, unterstützt die Polizei die Opfer bereits im Erstkontakt mit Informationen über ihre Rechte. Dies geschieht regelhaft mit dem staatsanwaltschaftlichen Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren, das auch in 22 fremdsprachlichen Übersetzungen zur Verfügung steht. Ergänzend wird gegebenenfalls die Broschüre der Polizei Ihre wichtigsten Rechte ausgehändigt. In geeigneten Fällen wird bereits durch die Polizei auf die Möglichkeit des Täter- Opfer-Ausgleiches für Jugendliche hingewiesen. Zusätzlich werden minderjährigen Opfern von Gewalttaten und ihren Erziehungsberechtigten Hilfegespräche im Rahmen der Maßnahme Norm- und Hilfegespräche angeboten. Weitere Informationsmaterialien sind: 10

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - BASFI), Wege aus der Gewalt (Programm Polizeiliche Kriminalprävention), Gewalt gegen Schwule und Lesben (Polizei), Verhalten in herausfordernden Situationen (Polizei), Kinder und Jugendliche im Chat (Polizei). Anlässlich des Opferkontaktes (zum Beispiel bei Anzeigenaufnahme, anlässlich der Vernehmung oder der Hilfegespräche) werden die Geschädigten und ihre Erziehungsberechtigten über mögliche Unterstützungsangebote und Kontaktadressen von Hilfsund Beratungsstellen informiert. Hierfür stehen diverse Informationsmaterialien und Hotlines der Polizei, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie anderer Institutionen zur Verfügung. In den Fällen, in denen die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und nicht bei der Polizei erstattet wird, erhält der Anzeigende ein Exemplar des Merkblatts über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren. Des Weiteren weist die Staatsanwaltschaft Sexualopfer jeden Alters bei Anklageerhebung auf die Möglichkeit der Unterstützung durch die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung des Landgerichts Hamburg hin und teilt die telefonische Erreichbarkeit mit. Nach den gesetzlichen Änderungen durch das 2. Opferrechtsreformgesetz ist jeder Zeuge bei staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Ladungen auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, und auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung hinzuweisen. Im schulischen Kontext werden bei Gewalthandlungen die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtigte von den schulischen Fachkräften (Klassenleitung, Beratungslehrkraft, Schulleitung) begleitet und bei Bedarf auf Hilfestellungen entsprechend spezialisierter Einrichtungen beziehungsweise Fachberatungsstellen hingewiesen beziehungsweise eine Kontaktaufnahme vermittelt. 14. Welche Fortbildungsmaßnahmen zum Opferschutz werden in den Behörden/Gerichten für jeweils welche Teilnehmerkreise angeboten? Die Polizei bietet folgende Fortbildungsmaßnahmen unter anderem zu Themen des Opferschutzes an: Seminar Opferschutz für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte Lehrgang Polizei im Wandel für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte Lehrgang Norm- und Hilfegespräche für Mitarbeiter des polizeilichen Jugendschutzes und Jugendsachbearbeiter der Kriminalpolizei Lehrgang Jugendsachbearbeiter für Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Lehrgang Beziehungsgewalt für Dienstgruppenleiterinnen und -leiter sowie deren Vertreter und Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Lehrgang Aufbaulehrgang für BFS für Beamte im Besonderen Fußstreifendienst (BFS) Lehrgang Führungsverantwortung bei der Sachbearbeitung von Beziehungsgewaltverfahren für Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter der Kriminalpolizei Dienstunterrichte an den Dienststellen zum Thema Opferschutz Jährlicher Opferschutztag der Polizei Hamburg. Für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt es verschiedene Fortbildungsangebote mit Bezug zum Thema Opferschutz. Im Jahr 2010 hat es eine landeseigene Fortbildung mit dem Titel: Der Umgang mit Opferzeugen im Strafverfahren gegeben. 11

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Von der Deutschen Richterakademie wurden in den Jahren 2010, 2011 und werden in 2012 folgende Veranstaltungen die grundsätzlich auch den hamburgischen Richtern und Staatsanwälten offenstehen angeboten (jeweils eine einwöchige Tagung pro Jahr): Der Umgang mit Opfern sexueller Gewalt innerhalb des Strafverfahrens, insbesondere mit Kindern/Jugendlichen, Das Opfer in der Strafrechtspflege, Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung, Der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung (geplant in 2012). Das LI bietet in der Abteilung Prävention, Intervention und Beratung regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte und anderes schulisches Fachpersonal zu den Themen familiäre/häusliche Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen, Mobbing, Krisenintervention bei schweren Gewalttaten sowie Umgang mit Tod und Trauer an. In allen Veranstaltungen dieser Art wird der Opferschutz beziehungsweise die Opferbegleitung thematisiert. Außerdem werden in den Modulangeboten der Beratungsstelle Gewaltprävention für Referendarinnen und Referendare sowie für Lehrkräfte der Berufseingangsphase und in den Ausbildungstagen der Beratungslehrerausbildung die Fragen der Opferunterstützung und -hilfe angesprochen. Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum der BASFI bietet im Jahr 2012 folgende Seminare an: Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Einführung in Intervention und Prävention, Intervention und Deeskalation in Gewaltsituationen sowie Häusliche Gewalt. 15. Über wie viele Stellen verfügt die Beratungsstelle Gewaltprävention seit deren Bestehen? (Bitte nach Jahren differenziert darstellen.) a. Wie viele dieser Stellen sind seitdem jeweils besetzt? Zeitraum Stellenvolumen Stellenbesetzung 1.4.1993 bis 1997 0,5 1 1998 1,5 2 1999 2,5 3 2000 3,5 4 2001 3,5 4 2002 4,0 5 2003 5,25 6 2004 6,25 7 2005 6,54 7 2006 7,4 8 2007 7,4 8 2008 8,9 9 2009 9,9 11 2010 10,25 12 2011 15,2 17 2012 15,1 17 12

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 b. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die der Schnittmenge FIT- Zuständigkeit und Intensivtäter-Ausschreibung der Polizei angehören, werden bezüglich der schulischen Einzelhilfe über ein zentrales Case-Management in der Beratungsstelle Gewaltprävention zurzeit betreut? Mit dem Stichtag 7. Februar 2012 werden 101 schulpflichtige Kinder und Jugendliche im schulischen Case-Management von derzeit vier Fachkräften direkt betreut. Im Rahmen des Obachtverfahrens findet wöchentlich eine Abfrage in Hamburger Schulen bei insgesamt 170 jungen Menschen in deren Bildungseinrichtungen über die Beratungsstelle Gewaltprävention statt. 16. Aufgrund erheblichen Bedarfes an intensivpädagogischen Betreuungsplätzen für gewaltauffällige Jugendliche wurden im vergangenen Jahr von der zuständigen Behörde geeignete Träger zur Interessenbekundung am Abschluss entsprechender Leistungs- und Entgeltvereinbarungen aufgefordert. a. Wie viele intensiv-pädagogische Plätze gibt es in Hamburg seit dem Jahre 2009 bei welchen Trägern? (Bitte nach Jahren und Trägern differenziert darstellen.) Das Interessenbekundungsverfahren war nicht erfolgreich, sodass es in Hamburg keine intensiv-pädagogischen Plätze gibt, wenn darunter die Unterbringung in einer (teil-)geschlossenen Einrichtung nach 1631b BGB in Verbindung mit 34 SGB VIII verstanden wird. Minderjährige werden zurzeit in intensiv-pädagogischen Einrichtungen außerhalb Hamburgs untergebracht. b. Im Oktober 2010 wurde ein Kooperationsprojekt zwischen Hamburg und Niedersachsen für Kinder und Jugendliche in Betrieb genommen, die sich an der Schnittstelle zwischen psychiatrischer und pädagogischer Betreuung befinden. Im Rahmen dieses Konzeptes besteht die Möglichkeit zur fakultativ stationären Unterbringung in Krisensituationen. Wie viele Kinder/Jugendliche wurden seitdem dort untergebracht? Wie viele Plätze werden vorgehalten? c. Wie bewerten Senat oder zuständige Behörde das Kooperationsprojekt zwischen Hamburg und Niedersachsen? Mitte 2011 hat der Träger die fakultativ geschlossene Einrichtung, die sechs Plätze vorhielt, geschlossen. Hamburg hatte einen Minderjährigen in der Einrichtung untergebracht. Eine Bewertung des Projektes konnte wegen der kurzen Betriebsdauer der Einrichtung nicht stattfinden. 17. Wie beurteilen Senat beziehungsweise zuständige Behörden die in dem Konzept Handeln gegen Jugendgewalt zusammengefassten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendgewalt und Gewaltprävention im Einzelnen? In seiner Bewertung schließt sich der Senat den Evaluationsergebnissen der Universität Hamburg an: Insgesamt hat sich das 9-Säulen-Konzept als durchaus konsistent erwiesen und ein Fehlen zentral wichtiger Maßnahmen konnte nicht festgestellt werden. Die einzelnen Projekte decken das Spektrum der Bearbeitung von Jugendgewalt ab, von präventiven Maßnahmen bis zu Interventionen gegenüber Intensivtätern. Dabei werden die jeweils zuständigen Behörden und Organisationen in diesen aufeinander aufbauenden Ebenen sinnvoll einbezogen und ihre Handlungsoptionen und Kooperationsformen nachhaltig verbessert (Universität Hamburg, September 2010). Auf der Basis dieser Evaluationsergebnisse der Universität Hamburg und der seit 2007/2008 gemachten Erfahrungen wurden von den zuständigen Behörden auf Grundlage der für das Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt bestehenden Arbeitsstruktur (vergleiche Drs. 18/7296) die einzelnen Maßnahmen des Handlungskonzepts fortgeführt. Hierbei wurden folgende Bewertungen zugrunde gelegt: 13

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz Die Maßnahme Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz wird als wichtigster präventiver Baustein der Polizei eingestuft. Die Ausweitung und Optimierung des Programms hat im Vergleich zur Situation vor der Einführung der neuen Standards zum Schuljahr 2008/2009 zu einer erheblichen Verbesserung der fachlichen Qualität der Unterrichte sowie der Fortbildung der Präventionsbeamten geführt. Darüber hinaus finden Unterrichte regelmäßig in deutlich mehr Schulen statt als vor Umsetzung des Handlungskonzepts Handeln gegen Jugendgewalt. Die Fokussierung auf die fünften bis achten Klassen hat sich bewährt. Die Unterrichtsinhalte treffen den altersgemäßen Entwicklungsstand und die Problemlagen der Schüler. Das Programm bietet der Polizei die Chance, ohne aktuellen Anlass mit einer Vielzahl von Schülern und Lehrern in Kontakt zu kommen, um gewaltpräventive Inhalte zu transportieren. Cop4U Die Maßnahme Cop4U hat zu einer weiteren Verbesserung der Kontakte zwischen Schulen und Polizei geführt. Die Präsenz der Cop4U an deren jeweiligen Schulen konnte einerseits quantitativ gesteigert werden, andererseits wurde auch das Vertrauensverhältnis der Schulen in ihre Cop4U nochmals gestärkt. Für die Bekämpfung der Jugendkriminalität relevante Tendenzen und Entwicklungen in den Schulen und in deren Umfeld werden frühzeitiger erkannt. Eine schnelle behördenübergreifende Reaktion wird damit ermöglicht. Gemeinsame Fallkonferenzen Die gemeinsamen Fallkonferenzen haben sich als behördenübergreifende Maßnahme in der Einzelfallbearbeitung besonders auffälliger junger Gewalttäter bewährt und haben sich zur festen Institution/Standardmaßnahme entwickelt. Auch das PROTÄKT-Konzept hat sich bewährt und stößt bei den beteiligten Stellen auf hohe Akzeptanz. Das mit PROTÄKT verfolgte Ziel einer besseren Koordination zwischen den am Strafverfahren beteiligten Stellen ist danach erreicht worden. Aus der personellen Kontinuität der Sachbearbeiter ist eine effektivere Zusammenarbeit insbesondere zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft entstanden. Die intensivierte Ermittlung des Werdegangs und des persönlichen Umfelds des Täters sowie die Bündelung dieser Informationen für alle Verfahrensbeteiligten in sogenannten Täterakten führt zu einer genaueren Kenntnis der Tätergeschichte, der sonstigen Lebensumstände sowie der bereits bestehenden (Jugendhilfe-) Maßnahmen. Dies trägt zu einer frühzeitigen, effektiven und effizienten jugendgerichtlichen Intervention und Sanktionierung bei. Hinsichtlich des PriJuS-Projekts siehe Antwort zu 9. b. Durchsetzung der Schulpflicht Die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen wurde in den letzten Jahren optimiert. Die zuständige Behörde veranlasste die frühzeitigere Meldung von Schulpflichtverletzungen und die Verbesserung von Verfahrensschritten. Insofern wird die Maßnahme auch vor dem Hintergrund einschlägiger Erkenntnisse kriminologischer Forschung, die einen eindeutigen Zusammenhang zwischen delinquenten Karrieren und nachhaltigen Schulpflichtverletzungen belegen weiterhin für einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Jugenddelinquenz gehalten. Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen Die Bandbreite der erzieherischen Maßnahmen ist seit 2008 um angemessene, sinnvolle und spürbare Auflagen, Trainingskurse und Interventionen ergänzt worden. Viele Hamburger Schulen bieten spezielle soziale Trainingskurse, Coolnessgruppen und verbindliche Auflagen für jugendliche Gewalttäter an, die konzeptionell für den Kontext Schule entwickelt und in Kooperation mit Fachkräften aus Schule, REBUS und Jugendhilfe umgesetzt werden. 14

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/3009 Anzeigepflicht an Schulen Die Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen ist seit September 2009 in Kraft. Die steigenden Melderaten belegen die Akzeptanz der Maßnahme, weil mit einer Meldung eine sofortige Unterstützung der Schulen einhergeht. Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Die Richtlinie Mitteilungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte an Schulen wurde 2011 erlassen. Schulen erhalten Hinweise und Hilfestellungen, wie sie mit Mitteilungen über Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten verfahren sollen (MiStra-Mitteilungen). Schulisches Case-Management Die Arbeit des schulischen Case-Managements hat sich etabliert. Mit Umsetzung des neuen Obachtverfahrens Gewalt u21 konnte das Case-Management personell sogar aufgestockt werden (siehe Antwort zu 15.). In überbehördlichen Fachgesprächen und Fallkonferenzen werden Unterstützungsangebote und Hilfen für die Jugendlichen entwickelt, um das Ziel eines Bildungsabschlusses oder einer Ausbildungsperspektive zu erreichen. Gewaltprävention im Kindesalter Die Maßnahme bringt neue Impulse und Schwerpunktsetzungen in das Aufgabenund Angebotsspektrum der Systeme Jugendhilfe und Schule. Gefährdete Kinder können früher erkannt und wirksame Hilfen gezielter angeboten werden. Es ist gelungen, ASD und REBUS als zentrale Arbeitsfelder der Systeme Schule und Jugendhilfe durch verbindliche Kooperationsstrukturen, geregelt in einem gemeinsamen Rahmenkonzept, enger zu verzahnen. Beide Systeme verwenden ein einheitliches Verfahren zur Identifizierung gefährdeter Kinder und können auf dieselbe Angebotspalette zugreifen. Die vorhandenen Ressourcen beider Systeme werden durch die neuen Angebote der Maßnahme verstärkt, gebündelt und sozialräumlich vernetzt. Dort, wo die Maßnahme zur Anwendung kommt, gibt es positive Rückmeldungen von Eltern, Kindern und pädagogischen Fachkräften. Mit der verbindlichen Kooperation von ASD und REBUS und der Verstärkung regionaler gewaltpräventiver Netzwerke wurde in der Gewaltprävention eine neue Qualität erreicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 18. und 19. 18. Welche über die im Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt enthaltenen Maßnahmen hinausgehenden Punkte hat der Senat zur Bekämpfung der Jugendgewalt in Hamburg seit der 20. Legislaturperiode beschlossen und umgesetzt? 19. Welche Planungen zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugendgewalt und zur Gewaltprävention in Hamburg bestehen bei den zuständigen Behörden? Das Arbeitsprogramm des Senats sieht ein Neues Konzept zur Bekämpfung der Jugendgewalt vor. Dies beinhaltet die Überprüfung und Weiterentwicklung des bisherigen 9-Säulen-Konzeptes (siehe Antwort zu 17.). Im Vordergrund steht dabei eine entschlossene Bekämpfung aller Kriminalitätsformen und ihrer Ursachen, um so den besten Schutz für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das neue Konzept legt seine Schwerpunkte insbesondere auf eine frühzeitige Intervention, das heißt eine schnelle und konsequente Reaktion von Schule, Jugendhilfe, Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft. Dabei sollen sich alle Maßnahmen durch eine enge Kooperation aller beteiligten Stellen auszeichnen, um Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Institutionen zu verhindern. Dies hat gleichzeitig das Ziel, gewaltauffällige Minderjährige und Heranwachsende kontinuierlich im Blick zu haben, um schnell auf Fehlverhalten reagieren zu können. Voraussetzung ist, dass auch angemessene Angebote für die unterschiedlichsten Formen von Fehlverhalten vorliegen. 15

Drucksache 20/3009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Vor dem Hintergrund dieser konzeptionellen Veränderung hat die Lenkungsgruppe der Staatsräte über die im Handlungskonzept enthaltenen Maßnahmen hinaus in Umsetzung des Arbeitsprogramms des Senats die prioritäre Umsetzung weiterer Maßnahmen beschlossen, die von den zuständigen Behörden derzeit umgesetzt wurden beziehungsweise werden: Neues Obachtverfahren Gewalt u21 Der von allen beteiligten Behörden eingestufte Erfolg der Fallkonferenzen hat zur Ergänzung/Erweiterung um das neue Obachtverfahren Gewalt u21 geführt. Dieses Konzept sieht vor, dass die gewaltauffälligsten Personen bis unter 21 Jahren unter ständiger Obacht stehen und ihre Situation anhand zuvor festgelegter Alarmkriterien wöchentlich neu bewertet wird. Abhängig von der jeweiligen Gesamtbewertung im Einzelfall werden überbehördlich die erforderlichen Maßnahmen initiiert. Die Federführung für dieses neue Verfahren hat die Polizei. Sie hat zur Umsetzung des Konzepts eine überbehördliche Koordinierungsstelle eingerichtet. Erweiterung des Gewalttäterprojekts PROTÄKT Für die Erweiterung des Gewalttäterprojekts PROTÄKT auf rund 200 Täter sind in der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft seit dem 1. Oktober 2011 zwei weitere Sonderdezernate eingerichtet worden. Ein weiteres Mittel, zeitnah auf geringere Verfehlungen zu reagieren und einem jugendlichen Täter das Unrecht seines Handelns deutlich zu machen, sind Erziehungsmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Diversion nach 45 Absatz 2 JGG. Soweit die Jugendstaatsanwaltschaft auf schnelle erzieherische Maßnahmen ohne richterliche Beteiligung hinwirken will, standen ihr bislang das Mittel der Ermahnungsgespräche und die Einschaltung der Jugendgerichtshilfe zur Durchführung etwa einer Schadenswiedergutmachung oder eines Täter-Opfer-Ausgleichs zur Verfügung. Nach einer erfolgreichen Pilotierung ist es nunmehr auch in Hamburg regelhafte Praxis, dass die staatsanwaltlichen Dezernenten in geeigneten Fällen ohne richterliche Beteiligung und damit zeitnah gegenüber dem Beschuldigten anregen können, auf freiwilliger Basis und unter Vermittlung der Jugendgerichtshilfe höchstens drei Arbeitsleistungen zu erbringen, um so eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Schulpflicht Die erneute Überprüfung aller Praxiselemente und Verfahrensschritte der Richtlinie gegen Schulpflichtverletzungen führt zukünftig zu weiteren Verbesserungen bezüglich der zentralen statistischen Erfassung aller Schulpflichtverletzungen, legt den Blick auf die Optimierung der Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Institutionen (Schulen, REBUS, Schulaufsicht, bezirkliche Jugendämter), sensibilisiert die Lehrkräfte in den Schulen bei der Früherkennung und den jeweiligen Übergängen (Kita/Grundschule, Grundschule/Sekundarstufe, allgemeinbildende Schule/berufliche Schule) sowie überprüft den Umfang der betreuungsintensiven Formate für hartnäckige Schulpflichtverweigerer. Anti-Gewalt-Trainings Die Ausweitung der Angebote von Anti-Gewalt-Trainings geht mit der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards der entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte und der Trainingskurse für Kinder und Jugendliche sowie der Optimierung der Auflagenpraxis an Schulen einher. Die Verbindlichkeit der Zuweisung in solche Maßnahmen für gewalttätige Schülerinnen und Schüler soll deutlich erhöht werden. Darüber hinaus werden von den zuständigen Behörden im Zuge der weiteren Umsetzung des Neuen Konzeptes zur Bekämpfung der Jugendgewalt derzeit folgende Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Schwerpunkten geprüft, über die die Lenkungsgruppe der Staatsräte in den kommenden Monaten abschließend entscheiden wird: Das Schwellentäterprogramm PriJuS befindet sich in einem Erneuerungsprozess, vergleiche Antwort zu 9. b. Zudem wird derzeit ein Konzept erarbeitet, mit dem unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit die Möglichkeit der vorläufigen Anordnungen über die Erziehung nach 71 JGG stärker in den Blickpunkt der am 16