Bezirk: Schwaz. Obstgehölzbestand der Gemeinde Stumm Streuobstwiesen (MSW) 11,42. Länge (m): 195. Mag. Herbert Angerer 19.9., und 7.10.

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Transkript:

BIOTOPINVENTAR Gemeinde: Biotopnummer: interner Key: Biotopname: Biotoptypen: Fläche (ha): Flächenanzahl: Seehöhe: Kartierung: Stumm Bezirk: Schwaz 3425-103/7 3524-100/19 3525-102/2 931_34253_7 931_35240_19 931_35252_2 Obstgehölzbestand der Gemeinde Stumm Streuobstwiesen (MSW) 11,42 Länge (m): 195 Linienanzahl: 547-613 m Mag. Herbert Angerer 19.9., 6.10. und 7.10.2015 interne ID: 3438 Artenlisten: 1 Vegetationsaufn.: - KURZDIAGNOSE Unter der oben genannten Biotopnummer (BioID) wurde der Gesamtbestand an Obstbaumbeständen der Gemeinde Stumm als Biotopfläche ausgewiesen. Insgesamt also Biotoptypen, welche vor allem für die Fauna dieser Landschaft wichtige Vernetzungselemente und Habitatstrukturen bieten und darüber hinaus durch ihren landschaftsprägenden Aspekt wesentliche Elemente des Landschaftsbildes in der traditionellen Kulturlandschaft darstellen. Seite 1 von 5

1. BESCHREIBUNG Obstgehölze finden sich im Gemeindegebiet dabei zum überwiegenden Teil im Umfeld der Siedlungszonen bei Untermärz, Großmärz, Stumm und Ahrnbach/Loach wo die vorhandenen Obstbaumbestände den Ortscharakter noch entscheidend mitprägen. Ihr Anteil ist in den dichter besiedelten Ortsbereichen insgesamt noch relativ hoch, aber auch hier ist eine abnehmende Tendenz erkennbar. Ursachen hierfür sind auch in dieser Gemeinde vor allem die Intensivierung der landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld der Gehöfte, der Verlust der Attraktivität als Wirtschaftsfaktor sowie einer regen Bautätigkeit und der damit verbundenen Ausweitung der Siedlungsrandzonen. In der ursprünglichen Erhebung beschränkte sich die Ausweisung biotopwürdiger Gehölze auf einzelne besonders alte und strukturreiche Bestände. Der Vollständigkeit halber werden diese nachfolgend noch einmal aufgelistet und kommentiert. In der Ortschaft Untermärz befindet sich eine Streuobstwiese (Höhe: 560 mnn; Blatt- und Biotop-Nr. 3525-102/2) Zwischen den Ortschaften März und Untermärz befinden sich alte Obstbaumreihen (Höhe: 560 mnn; Blatt- und Biotop-Nr. 3525-102/2). Südwestlich von Stumm sind inmitten von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen zwei alte Obstbäume verblieben (Höhe: 550 mnn; Blatt- und Biotop-Nr. 3525-102/2). Ihre Zukunft ist bedroht. Mehrere Streuobstwiesen befinden sich im Siedlungsgebiet von Ahrnbach (Höhe: 560 mnn; Blatt- und Biotop-Nr. 3524-100/19). Die Bestände sind insgesamt noch vorhanden, wurden jedoch gegenüber der Erstausweisung in der Flächenausdehnung deutlich reduziert. Neben den oben benannten Beständen bzw. Bäumen wurde gegenüber der Erstausweisung der hier beschriebene Biotopbestand deutlich erweitert. In die Biotopliste wurde der Gesamtbestand an Obstgehölzen innerhalb des kartierten Gebietsausschnittes aufgenommen. Obstgehölze besitzen besondere Bedeutung als Habitate für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. In ausgeräumten Landschaftsausschnitten kommt diesen Strukturen außerdem ein besonderer Stellenwert als prägende Teile des Landschaftsbildes zu. 2. SCHUTZINHALT 2.1 Schutzbegründung Die beschriebenen Strauch- und Baumhecken gliedern optisch die Landschaft und steigern so den Erlebnis- und Erholungswert. Als strukturierende Elemente bieten Feldgehölze zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Schutz- und Lebensraum und prägen das Landschaftsbild der traditionellen Kulturlandschaft. Sie sind zudem wichtige Vernetzungselemente und besitzen daher besondere Bedeutung für einen funktionierenden Biotopverbund. 2.2 Schutzdetails Gefährdete Pflanzenarten Gefährdungsgrad Holzapfel (Malus sylvestris) 2 Stein-Weichsel (Prunus mahaleb) r Seite 2 von 5

Erklärung des Gefährdungsgrades nach der Roten Liste (Niklfeld et al. 1999): 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 potenziell gefährdet r in Tirol regional gefährdet i.d. Stufen 0-3 r! Zusatz zu 1-4: in Tirol stärker gefährdet 3. NUTZUNG/PFLEGE 3.1 Historische/Aktuelle Nutzung Hecken und Feldgehölze dienten früher vielfach der Gewinnung von Laubheu (Schneiteln). Heute ist vor allem die Verwendung als Brennholz eine gebräuchliche Nutzungsart. Die Bestände werden daher in mehrjährigen Abständen zurückgeschnitten. Die etwas größeren Laubholzbestände und Waldsäume werden fallweise auch forstwirtschaftlich genutzt. Verbreitet ist dabei auch Einzelstammnutzung. Vereinzelt dienen die in den Feldgehölzen vorkommenden Gehölzarten noch der traditionellen Herstellung von Werkzeugen für die Feldarbeit ( Machlhölzer ). Diese Tradition besitzt heute aber eher historischen Wert. Die oben benannten Einzelbäume wurden und werden jedoch nicht genutzt. 3.2 Gefährdung Grundsätzlich bestehen potenzielle Gefährdungen durch das ersatzlose Entfernen der Bestände (vor allem im Zuge von Kommassierungs- und Meliorierungsmaßnahmen) Für einen vorteilhafteren Einsatz von Maschinen in der Bewirtschaftung und der Verbesserung der Produktionsleistung von landwirtschaftlichen Flächen sind in den letzten Jahren viele Landschaftselemente zum Opfer gefallen. Chemische Belastungen durch Düngung und Herbizideinsatz stellen weitere Gefährdungsquellen dar. 3.3 Pflegeempfehlung Im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der Landschaft kommt dem Erhalt und der Neuanlage von Vernetzungsstrukturen wie Linien-, Insel- und Trittsteinbiotopen besondere Bedeutung zu. In ausgeräumten Landschaftsausschnitten trägt die Neuanlage von vernetzenden Strukturelementen wie Heckensystemen, Feldholzinseln oder Einzelbäumen zur Stabilität einer Population von vorhandenen Tier- und Pflanzenarten bei, vor allem wenn dadurch der Austausch mit anderen Biotopsystemen ermöglicht wird (Biotopverbund). Hinsichtlich der Erweiterung einer strukturreichen Kulturlandschaft steht gerade in der Neuschaffung bzw. Anlage neuer Gehölzstrukturen noch ein weites Betätigungsfeld offen. In Randbereichen können Pufferzonen die Biotopqualität deutlich verbessern und die naturschutzfachliche Wertigkeit der Bestände erhöhen (trockene Böschungen, Feuchtflächenbereiche etc.). Auf das Abbrennen der Gehölze oder der Bodenvegetation sollte grundsätzlich verzichtet werden. Ebenso sollte der Rückschnitt der Gehölzbestände außerhalb der Vegetationszeit stattfinden. Für die Pflege und Nutzung der im Gemeindegebiet noch teilweise vorhandenen laubholzreichen Waldrandbestände wäre neben deren Erhalt, zumindest der Verzicht auf eine standortsfremde Aufforstung zu empfehlen. Eine notwendige forstliche Nutzung sollte durch eine extensive Nutzungsmethode (Einzelstammnutzung) erfolgen, Aufforstungen mit standortsfremden Nadelbäumen sollte auf diesen Standorten grundsätzlich vermieden werden. Für den Erhalt von Großbäumen gilt auch: Erhaltung und Neupflanzung rechtzeitiges Pflanzen von Ersatzbäumen Abwehr von Schadfaktoren Begrenzung von baumchirurgischen Eingriffen auf das absolut Notwendige; Vermeidung jeglicher Verdichtung des Bodens über dem Wurzelraum 4. SCHUTZSTATUS Seite 3 von 5

ANHANG ARTENLISTE 1 Baumschicht: Juglans regia Prunus avium Pyrus communis Baumschicht 2: Juglans regia Malus sp. Malus sylvestris Prunus armeniaca Prunus domestica Prunus mahaleb Prunus sp. Pyrus communis Walnuss Vogel-Kirsche Holz-Birne Walnuss Apfelbaum Holzapfel Aprikose Zwetschge Stein-Weichsel Kirsche Holz-Birne Seite 4 von 5

FOTOS Blick Rtg. O. Markantes Altholz einzelner Birnbäume am Ortsrand von Ahrnbach. Aufnahmedatum: 2.10.2015 Blick Rtg. SW. Streuobstbestand am Ortsrand von Großmärz. Aufnahmedatum: 6.10.2015 Seite 5 von 5