Bewilligungsbehörde. erteilt Förderzusage. NRW.BANK führt die Analyse durch und teilt der Behörde die Kreditentscheidung mit.



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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Förderangebote soziale Wohnraumförderung 2015 hier: Wir fördern das Gute in NRW. Rahmenbedingungen Zuständigkeiten Mittelvergabe soziale Wohnraumförderung Fördernehmer stellt einen Antrag. Bewilligungsbehörde erteilt Förderzusage. Bewilligungsbehörde prüft auf Basis der Richtlinie. Fördernehmer schließt Kreditvertrag mit NRW.BANK ab. NRW.BANK führt Kreditbearbeitung durch. Gilt nicht für Eigentumsmaßnahmen NRW.BANK führt die Analyse durch und teilt der Behörde die Kreditentscheidung mit. 2 1

Bauliche Maßnahmen Neubau Neuschaffun g im Bestand Bau- und Baunebenkosten höher als 650 /m² Nutzungsänderung Anpassung von Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse Geringinvestive Herrichtung Bau- und Baunebenkosten geringer als 650 /m² Modernisierung Instandsetzung 3 Darlehenspauschalen Neubau und Neuschaffung im Bestand Darlehensgrundpauschalen je m² Wohnfläche Mietniveau Neubau Neuschaffung im Bestand Mittelbare Belegung Tilgungsnachlass M 1 1.100 825 660 20 % M 2 1.300 975 780 20 % M 3 1.500 1.125 900 25 % M 4 1.650 1.240 990 35 % Zusatzdarlehen z. B.: Kleinwohnungen 5.000 pro Wohnung Aufzüge 2.500 pro Wohnung 4 2

Darlehenskonditionen Zinsen: Mietniveau 1 und 2: 0,5% p.a. bis zu 20 Jahre fest Mietniveau 3 und 4: 0,0% p.a. 10 Jahre fest, danach: 0,5% p.a. maximal weitere 15 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5% p.a. Tilgung: 1%, wahlweise 2% p. a. Auszahlung: 99,6% Nach Ende der Belegungsbindung: Marktübliche Verzinsung 5 Wirkung der Tilgungsnachlässe in einer Kommune Mietniveau 4 Beispiel: 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge Baudarlehen Grundpauschale Zusatzdarlehen Kleinwohnungen Aufzug Summen 3.300.000 100.000 75.000 3.475.000 Tilgungsnachlass 1.155.000 50.000 37.500 1.242.500 35.76 % Nachlass vom Gesamtdarlehen 2.232.500 Restschuld ab Leistungsbeginn 6 3

Wirkung der Tilgungsnachlässe Liquiditätsvorteil Tilgungsnachlass 1% Tilgung; 0,5% Verwaltungskosten = 0,78 pro m² Wohnfläche monatlich Subventionsvorteil Förderdarlehen bei 2,0% Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen = 2,90 pro m² Wohnfläche monatlich Subventionswert insgesamt: 3,68 pro m² monatlich 7 Geringinvestive Herrichtung Geringinvestive Herrichtung Herrichtung oder Anpassung von und Asylbewerber Herrichtung und Anpassung von geeigneten Objekten Bau- und Baunebenkosten geringer als 650 /m² 100% Finanzierung möglich 8 4

Geringinvestive Herrichtung - Darlehenskonditionen Zinsen: Mietniveau 1 und 2: 0,5% p.a. 10 Jahre fest Mietniveau 3 und 4: 0,0% p.a. 10 Jahre fest Verwaltungskosten: 0,5% p.a. Tilgung: 4,0% p. a. Auszahlung: 99,6% Belegungsbindung: 10 Jahre 30% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen 9 Mietpreisobergrenzen Mietniveau Bewilligungsmiete je m² Wohnfläche M1 4,25 M2 4,65 M3 5,25 M4 5,75 Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster 6,25 Jährlich darf die Miete um 1,5% angehoben werden Einzel- und Globalmietvertrag sind möglich Weitere Zuschläge z. B. für erhöhte Fluktuation möglich Zuschläge sind mit der Kommune abzustimmen. 10 5

Mietwohnraumförderung Vorteil Bis zu 10 Jahre zinslos Bis zu 25 Jahre Zinsfestschreibungen Kostenlose Sondertilgungen Nachrangige Besicherung Tilgungsnachlässe bis zu 50% 50% der Haushalte passen in die Einkommensgrenzen Bedarfsorientierte Förderung 11 Kontakt NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Bereich Wohnraumförderung Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf E-Mail: info@nrwbank.de www.nrwbank.de Martina Lüdeke +49 211 91741-7640 Jürgen Jankowski +49 211 91741-7647 Simeane Jakobs +49 211 91741-6349 Tim Hegmanns +49 211 91741-7691 12 6