Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3650. der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/3650 19. Wahlperiode 01.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/3170 Übung grundrechtsrelevanter Einsätze der Bundeswehr zur Kriminalitätsbekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obwohl Kriminalitätsbekämpfung zu den originären Aufträgen der Polizei gehört, übt die Bundeswehr bewaffnete Einsätze im Inneren. In mehreren Übungen (z. T. als sogenannte Stabsrahmenübungen bezeichnet) wurde bislang ein gemeinsames Vorgehen von Bundeswehr und Polizei trainiert, das den Rahmen unbewaffneter, nichthoheitlicher Amtshilfemaßnahmen übersteigt und wenigstens teilweise militärisches Handeln vorsieht, das in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift (auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Schlussfolgerungen aus der Terrorabwehr-Übung GETEX von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/1243 sowie Gemeinsame Terrorabwehr-Übung GETEX von Polizei und Bundeswehr auf Bundestagsdrucksache 18/12066 wird verwiesen; siehe auch www.bmi.bund.de/shareddocs/faqs/de/themen/sicher heit/getex/getex-liste.html). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich hier um die Vorbereitung auf Inlandseinsätze, die nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen entsprechen, denen zufolge Unglücksfälle eine katastrophische Dimension erreicht haben müssen. Dafür reicht es nicht aus, dass Polizeikräfte mit der Bewältigung der Lage überfordert sind (2PBvU 1/11, Nr. 43). Zu den Schlussfolgerungen der beteiligten Länder und Behörden aus der GETEX-Übung im Frühjahr 2017 gehört nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/1243) die Intensivierung und Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs-/Polizeistäben der Länder und Verbindungselementen der Bundeswehr. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird damit einer weiteren Militarisierung der Innenpolitik der Boden bereitet und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär unterlaufen. Vergleichbare Übungen fanden seither zumindest in Frankfurt am Main (September 2017) und Penzing (Juni 2018) statt (vgl. www.fnp.de/rhein-main/frankfurter- SEK-Kommando-probt-den-Ernstfall-Terroristen-eroeffnen-das-Feuer;art801, 2762060 sowie www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2018/ 202/index.php). Im Rahmen der letztgenannten Übung unter dem Titel Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/3650 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode BAYTEX hat die Bundeswehr nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration unter anderem ihre speziellen Fähigkeiten beim Personen- und Gebäudeschutz sowie der ABC-Abwehr erprobt (www. stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2018/180619baytex/index.php). Der Übung lag dem Ministerium zufolge eine fiktive Bedrohungslage durch politisch-religiös motivierte Gewalttäter zugrunde. Den Ausführungen ist nicht zu entnehmen, inwieweit der geprobte Bundeswehreinsatz den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wurde. Die angedeutete Überlastung der Polizei allein reicht dafür wie oben ausgeführt nicht aus. Es wird darum gebeten, die nachfolgenden Fragen jeweils auf die jeweiligen Übungen bezogen zu beantworten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1243 wird verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für vergleichbare Übungen. 1. Welche Szenarien lagen Übungen (inkl. Stabsrahmenübungen), an denen sich die Bundeswehr gemeinsam mit Polizeikräften und ggf. weiteren Kräften seit Abschluss der GETEX-Übung beteiligt hat, jeweils zugrunde (bitte für jede Übung einzeln und vollständig angeben)? Die Bundeswehr hat sich seit der Gemeinsamen Terrorismusabwehr Exercise (GETEX, 7. bis 9. März 2017) an den unten aufgeführten drei Übungen auf Einladung der Länder unter der Führung der jeweiligen Landesbehörden beteiligt: Name der Übung Szenario Hessen Neben einer fiktiven Katastrophenlage durch Hochwasser wurde bei der Hessen in einem zusätzlichen, polizeilichen Teilszenario eine terroristische Katastrophenlage dargestellt. THEMIS 2017 Sachsen-Anhalt Dem Szenario lagen mehrere terroristische Anschläge einhergehend mit Cyberangriffen auf öffentliche Behörden und Versorgungselemente sowie ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Stromversorgung zugrunde. Bayerische Terrorismusabwehr Exercise (BAYTEX 2018) Dem Szenario lag, vergleichbar zur Übung GE- TEX, eine sich konkretisierende Bedrohungslage durch jihadistische Gewalttäter zugrunde.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/3650 2. Inwiefern entsprach der (ggf. simulierte bzw. nur angenommene) Einsatz der Bundeswehr bei diesen Übungen nach Auffassung der Bundesregierung jeweils den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben angesichts der Tatsache, dass der bayerische Innenminister Joachim Hermann nur in sehr allgemeiner Form davon sprach, die Polizei könne an ihre Kapazitätsgrenze stoßen, und bei extremen Fällen sei es nicht vermittelbar, auf den Einsatz der Bundeswehr zu verzichten (www.stmi.bayern.de/med/aktuell/ archiv/2018/180619baytex/index.php)? Woraus resultierte die Überlastung der originär zuständigen Polizeikräfte, und worin zeigten sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten katastrophischen Dimensionen des Unglücksfalls? Die Bundeswehr hat in den Übungen im Rahmen von Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG Amtshilfe) unterstützt, in der Übung BAYTEX auch im Rahmen von Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG, sodass sich die Frage nach den katastrophischen Dimensionen nur in Bezug auf die BAYTEX, der ein Szenario vergleichbar demjenigen der GETEX zugrunde lag, stellt (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 5). Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls wurde insoweit in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprüft. Hierzu wird ergänzend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1243 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12066 verwiesen. Name der Übung 3. Welchen zeitlichen Umfang (bitte Zeitraum angeben) hatten diese Übungen, auf welche Örtlichkeiten erstreckten sie sich (bei reinen Stabsrahmenübungen bitte angeben, in Bezug auf welche Örtlichkeiten der Einsatz simuliert bzw. angenommen wurde)? Hessen THEMIS 2017 Sachsen-Anhalt Bayerische Terrorismusabwehr Exercise (BAYTEX 2018) Zeitraum 8. September 2017 28. und 29. November 2017 18. und 19. Juni 2018 Ort Fiktive Katastrophenlage durch Hochwasser im gesamten Land Hessen, insb. am Main; fiktives Teilszenario in Frankfurt; reale Übung der Zusammenarbeit auf dem Übungsgelände der Feuer- und Rettungswache 1 in Frankfurt am Main Fiktive Übungsorte: Erfurt, München, Berlin, Bielefeld, Hamburg, Halle, Merseburg, Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Land Sachsen- Anhalt Fiktiver Übungsort: A -Stadt

Drucksache 19/3650 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 4. Wie viele Personen beteiligten sich an den Übungen (bitte nach Bundeswehr, Bundespolizei, Länderpolizeien, THW, Rettungskräften und ggf. weiteren Organisationen, Institutionen, Unternehmen usw. aufschlüsseln)? Was war deren jeweiliger Übungsschwerpunkt (bei reinen Stabsrahmenübungen bitte zusätzlich angeben, der Einsatz wie vieler Kräfte jeweils angenommen wurde)? Name der Übung Personalbeteiligung Bundeswehr Personalbeteiligung Bundespolizei Personalbeteiligung THW Personalbeteiligung BBK Hessen THEMIS 2017 Sachsen-Anhalt Bayerische Terrorismusabwehr Exercise (BAYTEX 2018) ca. 20 Personen ca. 15 Personen ca. 130 Personen - 1 4-9 85 - - - Die Landesübungen wurden unter der Führung der jeweiligen Landesbehörden durchgeführt. Insoweit liegen der Bundesregierung zum Umfang der Personalbeteiligung weiterer Teilnehmer keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der Übungsschwerpunkte der Bundeswehr wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. An der THEMIS 2017 war die Bundespolizei lediglich am zweiten Übungstag mit einem Fachberater Bundespolizei zur Unterstützung der Stadt Halle als Katastrophenschutzbehörde beteiligt. Im Rahmen der BAYTEX wurde die Bundespolizei zur Unterstützung der Landespolizei Bayern bei Sicherungsmaßnahmen der Verletztensammelstelle eingesetzt. Darüber hinaus war die Lage- und Einsatzzentrale der Bundespolizeidirektion München in den Informationsfluss der Übungslage eingebunden. Die Aufgabenschwerpunkte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Rahmen der BAYTEX lagen im Üben von Anforderungswegen durch polizeiliche Kräfte in den Stäben, von praktischen Rettungselementen zur Rettung und Bergung von verletzten Personen und Stabilisierung von beschädigten Gebäudestrukturen sowie der Teilnahme an der Technikausstellung; im Rahmen von THEMIS 2017 in der Verstärkung der für die Übung eingerichteten Stäbe. 5. Inwieweit lag den Übungen der (ggf. nur simulierte oder angenommene) Einsatz (bzw. die Androhung des Einsatzes) von Gewalt seitens der Bundeswehr zugrunde, und welchen Zweck sollte dies jeweils erfüllen? Bei der BAYTEX 2018 erfolgte gemäß Szenario die Gestellung von Objektschutzkräften der Bundeswehr und die Einrichtung einer gemeinsamen Kontrollstelle mit der Polizei im Rahmen von Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG. Dies schließt grundsätzlich die Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse ein. Dabei handelten die Streitkräfte unter der Gesamtleitung der Polizei. Bei den übrigen Übungen wurden keine Anträge nach Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG gestellt.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/3650 6. Welche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Übungen wurden jeweils an die Bundeswehr herangetragen, und wie wurden diese Ersuchen jeweils beschieden (bitte vollständig angeben)? Inwieweit wurden die Hilfeleistungen auch tatsächlich geprobt bzw. simuliert? Welche dieser Unterstützungsleistungen haben bzw. hätten (bei Umsetzung in echte Einsätze) Grundrechtseingriffe gegenüber Bürgerinnen und Bürgern dargestellt? Name der Übung Unterstützungsleistung Entscheidung als Annahme für die Übung Darstellung der Unterstützungsleistung Unterstützungsleistung Entscheidung als Annahme für die Übung Darstellung der Unterstützungsleistung Hessen 1. Geschützter Transportraum für Verletzte Antrag gebilligt mit Auflagen THEMIS 2017 Sachsen-Anhalt Amtshilfe gemäß Art. 35 Abs. 1 GG 1. Geschützter Transportraum für Polizeikräfte 2. Geschützter Transportraum für Verletzte 3. Bereitstellung von geschütztem Transportraum und Absperrmaterial, sowie Unterstützung beim Aufund Abbau von polizeilichen Kontrollstellen 4. Einsatz von Informationsund Kommunikationsmitteln 5. Unterstützung Personentransport 6. Unterstützung mit mobiler Stromversorgung Anträge gebilligt, z. T. mit Auflagen Real geprobt Simuliert Real geprobt Hilfeleistungen gemäß Rahmen Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG Bayerische Terrorismusabwehr Exercise (BAYTEX 2018) 1. Geschützter Transportraum für Verletzte 2. Luftbeweglicher Verletztentransport mit Hubschrauber 3. Fähigkeiten zur Detektion/Dekontamination von chemischen Stoffen 4. Fähigkeiten zur Entschärfung von Sprengkörpern Anträge gebilligt, z. T. mit Auflagen Nicht beantragt Nicht beantragt 1. Objektschutz gemeinsam unter Führung der Polizei 2. Aufbau, Absicherung und Betrieb einer Kontrollstelle gemeinsam unter Führung der Polizei Anträge mit Auflagen gebilligt Real geprobt

Drucksache 19/3650 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen, in der grundrechtsrelevante Unterstützungsleistungen abschließend aufgeführt sind. 7. Inwiefern basierte die Einbeziehung der Bundeswehr jeweils auf Artikel 35 Absatz 1, 2 oder 3 bzw. auf Artikel 87a des Grundgesetzes oder ggf. auf anderen Rechtsgrundlagen (bitte anführen)? Maßnahmen auf Grundlage der Artikel 35 Absatz 3 und 87a GG waren nicht Bestandteil der genannten Übungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 5 und 6 verwiesen. Lfd. Nr. 8. Wie lauteten die an die Antragsteller übermittelten Entscheidungen über Hilfeleistungsanträge im Rahmen der Übung GETEX (auf Bundestagsdrucksache 18/12066, Antwort zu Frage 7a wird verwiesen; bitte in Hinsicht auf jeden einzelnen Hilfeleistungsantrag beantworten)? Amtshilfeanträge im Rahmen von GETEX Hilfeleistungsersuchen An die Antragsteller übermittelte Entscheidung AH 001 Kampfmittelaufklärung Gebilligt AH 002 Transportkapazitäten, Versorgung von Verletzten Gebilligt mit Auflagen AH 003 Transportkapazitäten, Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt mit Auflagen AH 004 Transportkapazitäten Gebilligt AH 005 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt mit Auflagen AH 006 Aufklärung aus der Luft Gebilligt mit Auflagen AH 007 Aufbau einer Richtfunkstrecke Gebilligt AH 008 Kampfmittelabwehr, Kampfmittelaufklärung Gebilligt AH 009 Betrieb von Beleuchtungstechnik und Wärmebildgeräten Gebilligt AH 010 Transportkapazitäten, Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 011 Transportkapazitäten, Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 012 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 013 Kampfmittelabwehr Gebilligt AH 014 Versorgung Gebilligt AH 015 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 016 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 017 Transportkapazitäten, Versorgung von Verletzten Gebilligt AH 018 Kampfmittelabwehr Gebilligt AH 019 Transportkapazitäten Gebilligt AH 020 Allgemeine Unterstützungsleistung Gebilligt AH 021 Kampfmittelabwehr Gebilligt AH 022 Aufklärung aus der Luft Gebilligt AH 023 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 024 Unterbringung, Transportkapazitäten Gebilligt

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/3650 Lfd. Nr. Amtshilfeanträge im Rahmen von GETEX Hilfeleistungsersuchen An die Antragsteller übermittelte Entscheidung AH 025 Versorgung von Verletzten Gebilligt AH 026 - Nummer fälschlicherweise vergeben; daher keine Entscheidung AH 027 Kampfmittelabwehr, Kampfmittelaufklärung Gebilligt AH 028 Transportkapazitäten Gebilligt AH 029 Transportkapazitäten Gebilligt AH 030 Beraten, Bewerten, Erkennen und Aufspüren sowie Abwehr, Dekontamination und Untersuchung zu Schäden und Folgewirkungen gesundheitsgefährdender chemischer und biologischer Substanzen Gebilligt AH 031 Allgemeine Unterstützungsleistung Gebilligt AH 032 Allgemeine Unterstützungsleistung Gebilligt AH 033 Versorgung Gebilligt AH 034 Kampfmittelabwehr Gebilligt AH 035 Aufklärung aus der Luft Gebilligt AH 036 Aufklärung aus der Luft Gebilligt AH 037 Antrag von Antragsteller zurückgezogen; daher keine Entscheidung AH 038 Allgemeine Unterstützungsleistung Gebilligt AH 039 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 040 - Nummer fälschlicherweise vergeben; daher keine Entscheidung AH 041 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Gebilligt AH 042 Transportkapazitäten Gebilligt AH 043 Transportkapazitäten, Versorgung von Verletzten Gebilligt mit Auflagen AH 044 Kampfmittelabwehr Gebilligt mit Auflagen AH 045 Kampfmittelabwehr Gebilligt AH 046 Transportkapazitäten, Versorgung von Verletzten Gebilligt AH 047 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Nicht gebilligt AH 048 Sicherungs- und Überwachungsaufgaben Nicht gebilligt

Drucksache 19/3650 8 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Schlussfolgerungen aus der GETEX-Übung umzusetzen (bitte vollständig angeben und möglichst konkret bezeichnen)? Inwiefern ist die vorgesehene Intensivierung und Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs-/Polizeistäben der Länder und Verbindungselementen der Bundeswehr auf den Weg gebracht worden? Hinsichtlich der Empfehlung, die Anpassung der Prozesse und Kommunikationswege in künftigen Übungen zu kontrollieren und zu optimieren, sowie der Intensivierung und Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs-/Polizeistäben der Länder und Verbindungselementen der Bundeswehr wird auf die Teilnahme der Bundeswehr an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Übungen verwiesen. In Umsetzung der Empfehlung, gemeinsame Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu etablieren, ist noch für 2018 eine Fortbildungsveranstaltung für Vertreter von Polizeien und Bundeswehr geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1243 verwiesen. Die dargestellten Handlungsempfehlungen befinden sich in der Umsetzung. 10. Welche weiteren Übungen gemeinsam mit Polizeikräften sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geplant (bitte Szenario, Ort und Zeitraum angeben)? In der Verantwortung der Bundeswehr wird die Katastrophenschutzübung STANDHAFTER BÄR 2019 vom 3. bis 7. Juni 2019 geplant. Das Übungsszenario befindet sich in der Erstellung. In den Gremien der IMK wird derzeit geprüft, ob auf Seiten der Länder Bedarf an einer neuerlichen GETEX im Jahr 2019 gesehen wird. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bislang aus dem Verlauf der hier erfragten militärisch-polizeilichen Übungen, und wie erklärt sie allfällige Abweichungen aus den Schlussfolgerungen der GETEX-Übung? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sieht sich aufgrund des Verlaufes der Übungen in der Umsetzung der Handlungsfelder (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1243) bestätigt. 12. Inwiefern beteiligen sich die Bundesregierung und das Bundesministerium der Verteidigung an der Auswertung der zurückliegenden Übungen, wer nimmt noch an der Auswertung teil, und inwiefern nimmt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (ggf. ergänzend) eigene Auswertungen vor, und bis wann sollen diese vorliegen (soweit Auswertungen zu den einzelnen Übungen bereits vorliegen, diese bitte jeweils zusammenfassen und wesentliche Aussagen angeben)? Die Auswertung der Übungen erfolgt in der Verantwortung der übungskoordinierenden Innenbehörden in den Ländern Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern. Die Bundesregierung nimmt keine eigene Auswertung der Übungen auf Länderebene vor. Der mit der Durchführung beauftragte, dem BMVg nachgeordnete Bereich

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/3650 führt eigene, interne Auswertungen durch. Für die Übungen in Hessen und Sachsen-Anhalt ist die interne Auswertung der Bundeswehr abgeschlossen. Das Ergebnis der internen Auswertung der Bundeswehr für die BAYTEX 2018 soll dem BMVg Anfang August 2018 vorgelegt werden. Die wesentliche Aussage der Bundeswehr zu den aufgeführten drei Übungen findet ihren Ausdruck in der Empfehlung, zur Optimierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen Behörden der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und den Hilfsorganisationen sowie der Bundeswehr weitere Übungen durchzuführen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

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