Beschreibung der Geodaten



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Transkript:

Beschreibung der Geodaten NATURSCHUTZ Naturschutzfachliche Datenauskunft: BEREICH NATURSCHUTZ Leitung: Dipl. Ing. Michael KUBIK Telefon +43 1 4000 73 781 Fax +43 1 4000 9 73 781 E-Mail natu@m22.magwien.gv.at Rechtliche Datenauskunft: BEREICH UMWELTRECHT Leitung: Mag. Gerald KRONEDER Telefon +43 1 4000 73 611 Fax +43 1 4000 9 73 611 E-Mail rech@m22.magwien.gv.at Ziel des Naturschutzes ist der Schutz und die Pflege der Natur in all ihren Erscheinungsformen im gesamten Gebiet der Bundeshauptstadt Wien sowie der nachhaltigen Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen durch Setzung der erforderlichen Erhaltungs-, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Im Wiener Naturschutzgesetz sind im 5. Abschnitt verschiedene Gebiets- und Objektschutzkategorien definiert. Die anderen in der Karte dargestellten Schutzgebiete sind im Wiener Nationalparkgesetz, Wiener Biosphärenparkgesetz und im Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung verankert. Datendefinition: Europaschutzgebiet (Natura 2000), 22 Wiener Naturschutzgesetz Gebiete, die von der Landesregierung durch Verordnung zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Biotopen oder wild lebenden Tierarten oder wild wachsenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu Europaschutzgebieten erklärt worden sind. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie und Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne der Vogelschutz Richtlinie. Seite 1 von 5

Nationalpark Donauauen (Wr. Teil), 1 Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz) Nachhaltige Gewährleistung der ökologischen Funktionsfähigkeit und der natürlichen Entwicklung des Auenökosystems in seiner aktuellen Erscheinungsform durch Setzung der erforderlichen Erhaltungs-, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Ziel ist die internationale Anerkennung als Nationalpark der Kategorie II der Richtlinien der Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources IUCN) für Nationalparks, Stand 1994, auf Dauer zu erhalten. Naturschutzgebiet, 23 Wiener Naturschutzgesetz Gebiete, die sich durch einen weitgehend intakten Landschaftshaushalt auszeichnen, reich an seltenen oder gefährdeten heimischen Tier- oder Pflanzenarten sind, besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren beherbergen, reich an Naturdenkmälern sind oder aus sonstigen ökologischen oder wissenschaftlichen Gründen erhaltungswürdig sind. Im Naturschutzgebiet sind gewisse Eingriffe in die Natur untersagt. Landschaftsschutzgebiet, 24 Wiener Naturschutzgesetz Gebiete, die sich durch ihre Landschaftsgestalt auszeichnen, als Kulturlandschaft von historischer Bedeutung sind oder im Zusammenwirken mit Nutzungsart und Bauwerken eine landestypische Eigenart aufweisen oder der naturnahen Erholung dienen. Geschützter Landschaftsteil, 25 Wiener Naturschutzgesetz Kleinräumige Gebiete, die die Landschaftsgestalt besonders prägen, die der naturnahen Erholung dienen, die besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren enthalten oder deren unveränderte Erhaltung wegen ihrer kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist. Hierfür kommen insbesondere Teiche, Wasserläufe und Gewässerufer, Auen, Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen in Betracht. Ökologische Entwicklungsfläche, 26 Wiener Naturschutzgesetz Flächen, die für die Erreichung der Zielsetzungen des Wiener Naturschutzgesetzes, insbesondere zur Entwicklung und Vernetzung von Grünstrukturen in der Stadt oder zur Umsetzung des Artenund Biotopschutzprogrammes von Bedeutung sind, können zu deren Sicherung mit Bescheid der Naturschutzbehörde für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer zu ökologischen Entwicklungsflächen erklärt werden. Anmerkung: Naturschutzbehörde ist in erster Instanz der Magistrat. Über Berufungen in Verwaltungsstrafsachen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. In allen übrigen Fällen entscheidet über Berufungen die Landesregierung. Naturdenkmal, 28 Wiener Naturschutzgesetz Naturgebilde, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen ihrer Eigenart, Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftsgestalt verleihen, oder wegen ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt erhaltungswürdig sind, können durch Bescheid der Natur-schutzbehörde mit der zur Erhaltung des Naturgebildes notwendigen oder sein Erscheinungsbild mitbestimmenden Umgebung zum Naturdenkmal erklärt werden. Seite 2 von 5

Geschütztes Biotop In einem geschützten Biotop sind alle Eingriffe untersagt, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Naturschutzbehörde kann mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot bewilligen, wenn die geplante Maßnahme keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes darstellt oder das öffentliche Interesse an der beantragten Maßnahme das öffentliche Interesse an der Bewahrung des geschützten Biotops vor störenden Eingriffen bedeutend überwiegt. Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen zu erteilen. Die Erklärung eines Biotops zum geschützten Biotop ist von der Naturschutzbehörde zu widerrufen, wenn das geschützte Biotop nicht mehr vorhanden ist, oder die für die Unterschutzstellung maßgebenden Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Anmerkung: Naturschutzbehörde ist in erster Instanz der Magistrat. Über Berufungen in Verwaltungsstrafsachen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat Wien. In allen übrigen Fällen entscheidet über Berufungen die Landesregierung. Biosphärenpark Der Biosphärenpark Wienerwald (Wiener Teil) ist so zu errichten und zu erhalten, dass seine internationale Anerkennung durch die UNESCO erlangt und dauerhaft aufrechterhalten wird, er ein Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen darstellt, eine weitest mögliche Koordinierung mit dem Bundesland Niederösterreich erreicht wird und er durch die Verbindung folgender Funktionen eine Modellregion zur Verwirklichung folgender Ziele auf regionaler Ebene darstellt: a) Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt; b) Entwicklung: Förderung einer ökologisch, ökonomisch und soziokulturell nachhaltigen Entwicklung; c) Bildung und Forschung: Unterstützung und Förderung von Programmen zur Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Monitoring. Ramsar Gebiet Das Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasserund Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar Konvention) wurde am 2. Februar 1971 in Ramsar (Iran) gegründet. Die Bestimmungen der Ramsar Konvention traten am 16. April 1983 in Kraft. Die Donau-Auen zwischen Wien und Hainburg sind das größte zusammenhängende Auwaldgebiet Mitteleuropas und seit 1997 international anerkannter Nationalpark. Der nordwestliche Teil, die Untere Lobau, mit einer Größe von 915,3 ha ist seit 1983 Ramsar-Gebiet und seit 2007 Teil des Trilateral Ramsar-Gebietes Donau-March-Thaya-Auen. Seite 3 von 5

LEBENSRAUM TIERE UND PFLANZEN Naturschutzfachliche Datenauskunft: BEREICH NATURSCHUTZ Projektleitung: Dr. Josef MIKOCKI Telefon +43 1 4000 73 782 Fax +43 1 4000 9 73 782 E-Mail josef.mikocki@wien.gv.at Datendefinition: Netzwerk Natur (Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm) und Netzwerk Natur-Projekte Für den Erhalt der artenreichen Natur-, Kultur- und Stadtlandschaft wurden begleitende zu den rechtlichen Schutzinstrumenten des Gebiets-, Objekt- und Artenschutzes auch ein Naturschutzprogramm geschaffen, das vorsorgend und flächendeckend Ziele definiert und Maßnahmen umsetzt. Das Netzwerk Natur hat in ganz Wien (außerhalb des Nationalparks und des Naturschutzgebietes Lainzer Tiergarten) punktförmige, lineare und flächige Naturschutz-Zielgebiete ausgewiesen und Naturschutzziele definiert. Die Zielgebiete und Zielsetzungen basieren auf dem aktuellen und potentiellen Vorkommen von als "prioritär bedeutend" eingestuften Tier- und Pflanzenarten sowie dem Vorkommen von gefährdeten Lebensraumtypen. 19 Pflanzenarten und 69 Tierarten (z.b. Spatzenzunge, Kelchgras, Sibirische Schwertlilie, Laubfrosch, Ziesel, Wr. Schnirkelschnecke) sowie Biotope wie zum Beispiel Auengewässer, Tümpel, Trockenrasen, Niedermoore, Feuchtwiesen und naturnahe Wälder stehen im Mittelpunkt des Programms. Ziel ist die aktive Sicherung der Biotope und der Lebensräume dieser Arten in guter Qualität und Quantität. Neben den Zielgebieten sind in der Karte auch Umsetzungsprojekte von Netzwerk Natur dargestellt, und Standorte von Informationstafeln, die über Schutzprojekte und Schutzgüter des Naturschutzes aufklären. Streng geschützte und geschützte Arten In Wien stehen über 700 Tier- oder Pflanzenarten unter Naturschutz. Sie sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet. Es wird in die Kategorien streng geschützt und geschützt unterschieden. In der Kategorie streng geschützt gibt es überdies Arten die mit dem Zeichen * als prioritär bedeutend eingestuft sind. Für diese seltenen Arten besteht die gesetzliche Verpflichtung, erhaltende Maßnahmen zu setzen. Geplant ist es, für alle streng geschützten oder geschützten Arten Verbreitungskarten zu erstellen. Als erste Pilotkarten sind die beiden prioritär bedeutenden, streng geschützten Vogelarten Gartenrotschwanz und Eisvogel dargestellt. Nähere Informationen zu Geschützten Arten und Biotopen: Seite 4 von 5

DER ÖKOBUSINESSPLAN Datenauskunft: BEREICH NACHHALTIGE ENTWICKLUNG UND INTERNATIONALE KOOPERATIONEN Leitung: Dipl. Ing in. MSc. Eva-Maria PERSY Telefon +43 1 4000 73 561 Fax +43 1 4000 9 73 561 E-Mail eva.persy@wien.gv.at Der ÖkoBusinessPlan Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien. Ziel der neun verschiedenen Angebote ist es, Wiener Unternehmen dabei zu unterstützen, Ressourcen und Betriebskosten zu sparen und dabei die Umwelt zu entlasten. Das Umweltzeichen Tourismus ist speziell auf Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ausgerichtet. WIENER LUFTMESSNETZ Datenauskunft: BEREICH LUFTMESSNETZ Leitung: Dipl. Ing. Peter RIESS Telefon +43 1 4000 73 771 Fax +43 1 4000 9 73 771 E-Mail peter.riess@wien.gv.at Wien zählt weltweit zu den Großstädten mit der höchsten Lebensqualität. Ein wichtiger und notwendiger Aspekt dazu ist die Erhaltung und Verbesserung der Luftgüte. Eine umfassende Überwachung der Luftschadstoffe ist Voraussetzung für ein funktionierendes Luftqualitäts- Management. Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) betreibt dazu seit 1987 ein Netzwerk aus insgesamt 18 stationären Messstellen und einem Messbus. Die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Feinstaub, Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ozon werden kontinuierlich gemessen. Auch andere gesundheitsschädliche Luftinhaltsstoffe wie z.b. Benzol, Benzo(a)pyren oder Schwermetalle im Feinstaub werden erfasst. Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sind im Immissionsschutzgesetz-Luft festgelegt. Nähere Informationen zum Wiener Luftmessnetz: Seite 5 von 5