H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg



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Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte. Ideen müssen aber auch geschützt werden egal, ob sie an der Hochschule, im Unternehmen oder zu Hause entstehen. Mit der Förderinitiative SIGNO unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Hochschulen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. Das SIGNO-Partner Netzwerk Das Netzwerk besteht aus öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen, wie Patentinformationszentren, Gründer- und Technologiezentren, Unternehmensberatungen und Patentverwertungsagenturen. Die SIGNO-Partner verfügen über eine langjährige Expertise in der Erfindungsund Verwertungsberatung und sind damit kompetente Ansprechpartner in allen Bereichen rund um das Thema Innovationen und gewerbliche Schutzrechte. Die SIGNO-Partner sind im gesamten Bundesgebiet vertreten. Eine Liste aller SIGNO-Partner finden Sie auf www.signo-deutschland.de/erfinder

Welche Unterstützung bietet die KMU-Patentaktion? Mit der KMU-Patentaktion werden Unternehmen finanziell gefördert und durch SIGNO-Partner begleitet, wenn sie ihre Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Patente oder Gebrauchsmuster sichern wollen. Der SIGNO- Partner erarbeitet mit dem Teilnehmer einen Fahrplan zum Patent und begleitet die einzelnen Teilschritte durch fachkundige Beratung. Die ersten drei Teilpakete des Fahrplans sind verpflichtend. Wer ist antragsberechtigt? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Selbständige der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe zmit Geschäftssitz bzw. Produktionsstätte in Deutschland, zmit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro (gemäß EU-Definition), zdie in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Wie kann ein Unternehmen teilnehmen? Zunächst kontaktieren Sie einen SIGNO-Partner und lassen sich beraten. Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Antragstellung mit Unterstützung des SIGNO-Partners.

Fahrplan zum Patent 1. Recherche zum Stand der Technik Eine qualitativ hochwertige Recherche zum Stand der Technik ist der erste Schritt zum Patent und er - forderlich, um die Chancen für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster abzuschätzen und die bestmögliche Basis für das Anmeldeverfahren zu schaffen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro 2. Kosten-Nutzen-Analyse Die Kosten-Nutzen-Analyse ist der zweite Teilschritt. Sie ist Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Patentanmeldung und hilft, Verwertungserfolge einer Erfindung frühzeitig zu erkennen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro 3. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland Durch die patentanwaltliche Unterstützung im Rahmen des Anmelde- und Prüfverfahrens können sich die Chancen auf Erteilung eines Patentes erhöhen. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 2.100 Euro 4. Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung Eine professionelle Unterstützung soll die erfolgreiche Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung einer geschützten Erfindung verbessern. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 1.600 Euro 5. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland Die Förderung der patentanwaltlichen Unterstützung und der Gebühren von Auslandsanmeldungen soll den Unternehmen die erforderlichen Schritte einer erfolgreichen Vermarktung ihrer Erfindung auch außerhalb Deutschlands erleichtern. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, maximal 2.700 Euro

Was sollte man beachten? Um eine möglichst hohe Qualität der Patentanmeldungen zu erreichen, ist eine der Fördervoraussetzungen der KMU-Patentaktion, dass die jeweiligen Patentanmeldungen durch Patentanwälte verfasst werden. Diese sind frei wählbar. Dabei ist es wichtig, dass erst der Förderantrag gestellt und bewilligt wird, bevor Aufträge an Patentanwälte oder andere Dienstleister erteilt werden. In begründeten Eilfällen kann eine Bewilligung bereits für den Tag nach Antragstellung erfolgen. Bevor die Zuschüsse ausgezahlt werden, sind die Rechnungen durch das Unternehmen vorzufinanzieren. Erst wenn alle Aktivitäten durchgeführt und bezahlt wurden, ist die Abrechnung einmalig über den SIGNO-Partner einzureichen. Alle Aktivitäten müssen innerhalb des 18-monatigen Vorhabenszeitraums durchgeführt worden sein. Generell können nur technische Entwicklungen durch ein Patent geschützt werden, die neu, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend und gewerblich anwendbar sind. Eine Erfindung ist neu, wenn sie noch nicht veröffentlicht ist. Die Erfindung muss geheim bleiben, bis die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgt ist.

Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin oeffentlichkeitsarbeit@bmwi.bund.de www.bmwi.de Text/Redaktion Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Zimmerstraße 26 27 10969 Berlin signo@fz-juelich.de www.ptj.de/signo Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit dem audit berufundfamilie für seine familien freundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie ggmbh, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Stand November 2014 Druck Silber Druck ohg, Niestetal Bildnachweis shaiith Fotolia.com (Titel), Andrey Burmakin Fotolia.com (S. 2), EdwardSamuelCornwall istock (S. 5) Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.