Drei Wege zum Berufsabschluss. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert

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Transkript:

Drei Wege zum Berufsabschluss Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert ln einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bestätigt offiziell lhr berufliches Wissen und Können. Sie eröffnen sich damit Weiterbildungsmöglichkeiten und verbessern lhre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis auf drei Wegen erlangen: Sie durchlaufen eine reguläre oder verkürzte Berufslehre (2-, 3- oder 4-jährige Grundbildung). Sie absolvieren das sogenannte Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung (nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung, BBV). Sie durchlaufen das Validierungsverfahren (nach Artikel 31 der Berufsbildungsverordnung, BBV).

Drei Wege zum Berufsabschluss eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Was zeichnet die drei Wege aus? Grundbildung mit Lehrvertrag (Berufslehre) auch verkürzt möglich Sie absolvieren eine zwei-, drei- oder vierjährige Lehre in einem Betrieb und besuchen den berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht der Berufsfachschule. Sie schliessen die Grundbildung mit einem Qualifikations verfahren (Lehrabschluss - prüfung) ab. Welche Voraussetzungen und Bedingungen muss ich erfüllen, damit ich zum Qualifikationsverfahren zugelassen werde? Wie viel verdiene ich? Wer hat die Ausbildungsverantwortung? Wie bereite ich mich auf das Qualifikations verfahren (Lehr abschlus s prüfung) vor? Sie arbeiten in einem Lehrbetrieb und verfügen über einen Lehrvertrag. Sie erhalten den branchenüblichen Lohn für Lernende. Lehrbetrieb Sie werden in lhrem Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule auf das Qualifikationsverfahren Lehr abschluss prüfung) vorbereitet. Wer trägt die Kosten? Was muss ich tun? Die Kosten für den Besuch von Unterricht und überbetrieblichen Kursen werden vom Kanton und vom Lehrbetrieb getragen. Sie bereiten sich während der Lehrzeit auf das Qualifikations verfahren (Lehrabschlussprüfung) vor. Welches ist mein nächster Schritt? Sie suchen eine Lehrstelle, zum Beispiel unter www.lena.zh.ch

Qualifikationsverfahren ohne berufliche Grundbildung nach Artikel 32 BBV Sie bereiten sich selbstständig auf das Qualifikationsverfahren vor und erlangen nach Ablegen der Abschlussprüfung das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. Die verlangten Kompetenzen haben Sie sich selbstständig, zum Beispiel in einer Ausbildung, erworben. Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung und erfüllen die in der entsprechenden Bildungsverordnung geregelten Bestimmungen. Der Lohn ist individuell verschieden. Validierungsverfahren nach Artikel 31 BBV Sie haben Kompetenzen erworben und wenden sie im Alltag an. Diese Kompetenzen dokumentieren Sie in einem Dossier. Expertinnen und Experten prüfen das Dossier und legen fest, welche Kompe tenzen im Hinblick auf das eidgenös sische Fähigkeitszeugnis angerechnet werden können (Lernleistungsbestä tigung). Fehlende Kompetenzen erwerben Sie in der ergänzenden Bildung. Am Schluss des Verfahrens müssen Sie fünf Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen können. Der Lohn ist individuell verschieden. Sie lernen eigenverantwortlich. Sie lernen eigenverantwortlich. Sie besuchen allenfalls überbetriebliche Kurse, die Berufsfachschule und für allgemeinbildende Fächer eine Berufsschule für Weiterbildung. Die Kosten des Verfahrens müssen Sie selbst übernehmen. Sie erwerben fehlende Kompetenzen in der ergänzenden Bildung: Sie besuchen die entsprechende Berufsfachschule und schliessen die einzelnen Module mit einer Prüfung ab. Die Kosten des Verfahrens werden je nach Wohnkanton übernommen. Sie stellen beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32. Sie legen das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) im beantragten Prüfungsjahr ab. Nehmen Sie mit dem Berufsinspektor oder der Berufsinspektorin des angestrebten Berufs im Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kontakt auf: www.mba.zh.ch Sie besuchen den obligatorischen lnformations anlass. Sie erstellen lhr Dossier und reichen dieses an die entsprechende Stelle ein. Informieren Sie sich unter www.validacquis.ch über die Möglichkeiten in Ihrem Berufsfeld und die Details zum Validierungsverfahren. 3

Haben Sie weitere Fragen? Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Weg der richtige für Sie ist? Validierung Kanton Zürich www.validierung.zh.ch Brauchen Sie berufsspezifische Auskünfte zur Grundbildung und zum Qualifikationsverfahren? Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich www.mba.zh.ch Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren, oder möchten Sie sich für einen obligatorischen Informations anlass anmelden? Validierung Kanton Zürich www.validierung.zh.ch www.validacquis.ch Haben Sie generell Fragen zu Ihren Aus- und Weiter bildungsmöglichkeiten? Berufsberatung Kanton Zürich www.berufsberatung.zh.ch

Herausgeberin Bildungsdirektion Kanton Zürich biz Oerlikon Validierung Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich www.validierung.zh.ch Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80 Postfach 8090 Zürich www.mba.zh.ch 05/13