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Transkript:

Drucksache 15/ 5430 31.07.2006 15. Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Eine Zukunft in Berlin (IV): Stiftungen an Hochschulen Möglichkeiten nutzen, Potenziale erschließen Drs. 15/4712, 15/5059 und 15/5231 2. Zwischenbericht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur H C 2 Tel.: 90228-561 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Eine Zukunft in Berlin (IV): Stiftungen an Hochschulen Möglichkeiten nutzen, Potenziale erschließen Drs. 15/4712, 15/5059 und 15/5231 2. Zwischenbericht - Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2006 Folgendes beschlossen: Der Antrag Drs. 15/4712 wird in folgender Fassung angenommen: Um die Möglichkeiten, die das Stiftungs- und Hochschulrecht bietet, auch für die Berliner Hochschulen besser zu erschließen und bestehende Schwierigkeiten und Hürden aus dem Weg zu räumen, wird der Senat von Berlin aufgefordert: - die Berliner Hochschulen aktiv darin zu unterstützen, finanziell befristete Stiftungsprofessuren auch befristet zu besetzen, - gemeinsam mit den Berliner Hochschulen die derzeitige Praxis von Stiftungen und Stiftungseinwerbung zu evaluieren und ggfs. Weiterentwicklungsmöglichkeiten

festzustellen. Hierbei soll das Augenmerk vor allem auf Anreizen zur Stiftung durch Privatpersonen, Alumni/aeorganisationen und vergleichbaren StifterInnen liegen. Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 30. Juni 2006 zu berichten. Mit Zwischenbericht vom 2. Juni war dem Abgeordnetenhaus der Wunsch um Fristverlängerung bis zum 25. August 2006 mitgeteilt worden. Zugleich wurde den Berliner Hochschulen der Beschluss mitgeteilt und sie um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Schwierigkeiten und Hürden bestehen aus Ihrer Sicht bei der Einwerbung und Ausgestaltung von Stiftungsprofessuren? 2. Welche Erfahrungen haben Sie mit der befristeten oder unbefristeten Besetzung von Stiftungsprofessuren gemacht? 3. Wie beurteilen Sie die aktuelle Praxis von Stiftungen bei der Auslobung von Stiftungsprofessuren sowie die derzeitige Praxis ihrer Einwerbung? 4. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die aktuelle Stiftungspraxis in Bezug auf Stiftungsprofessuren zum Vorteil der Hochschulen weiterzuentwickeln? Schwierigkeiten und Hürden bei der Einwerbung von Stiftungsprofessuren Die von den staatlichen Hochschulen gegebenen Antworten lassen sich in drei Gruppen klassifizieren. Die erste Gruppe hat intensive Erfahrungen mit Stiftungsprofessuren gemacht. Hierzu gehören die Charité und die Universitäten mit Ausnahme der Universität der Künste. Als zweite Gruppe haben alle Fachhochschulen bis auf die FHTW Fehlanzeige gemeldet. Gleichwohl besteht reges Interesse an dem Thema. Als dritte Gruppe haben die drei Kunsthochschulen jeweils sehr vereinzelte und spezielle Erfahrungen mit Stiftungsprofessuren gemacht. Der Vollständigkeit halber ist noch auf die privaten, aber staatlich anerkannten Hochschulen wie die Hertie School of Governance und die European School of Management and Technology hinzuweisen. Insoweit sich diese Hochschulen weitgehend aus Stiftungserträgen finanzieren, stellen auch die einzelnen Professuren Stiftungsprofessuren da. 2

Der oben genannte Unterschied bei der Erfahrung mit Stiftungsprofessuren lässt die Schlussfolgerung zu, dass sich Stifter durch das Renommee einer Universität und die Möglichkeit zur Forschung oder durch die Fördermöglichkeit der schönen Künste eher angesprochen fühlen als durch die Möglichkeit, die Lehre an einer Fachhochschule zu fördern. Dies wird offensichtlich als weniger prestigeträchtig angesehen. Die FHTW spricht in diesem Zusammenhang von einem deutlichen Wettbewerbsnachteil für die Fachhochschulen. Als weitere Hürden wurden dezidiert zwei Punkte angesprochen: Zum einen neigen vor allem private Stifter ohne institutionellen Hintergrund zu einer sehr individuellen und spezifischen Zweckbestimmung der Professuren, die mit den Vorstellungen und Bedürfnissen des entsprechenden Fachbereiches nicht immer übereinstimmen. Dies hängt damit zusammen, dass die Motivation zur Stiftung häufig biographisch geprägt und nicht in erster Linie darauf ausgerichtet ist, einer notleidenden Hochschule zu helfen. Zum anderen weisen die Hochschulen darauf hin, dass zahlreiche Stifter nur eine i.d.r. fünfjährige Anschubfinanzierung leisten wollen und von der Hochschule die Garantie der Anschlussfinanzierung, bzw. die Übernahme der Professur in den Strukturplan erwarten. Eine solche Zusage sei durch die erheblichen Einsparungen der letzten Jahre jedoch immer schwieriger geworden. Erfahrungen mit der befristeten oder unbefristeten Einwerbung von Stiftungsprofessuren Das Land hat die Hochschulen hinsichtlich der befristeten Besetzung befristeter Stiftungsprofessuren bereits dadurch unterstützt, dass das Berliner Hochschulgesetz ausdrücklich die Möglichkeit befristeter Berufungen im Beamten- oder Angestelltenverhältnis einräumt. Weiter ist es den Hochschulen vollkommen freigestellt, ob sie einem Stifter gegenüber in die Verpflichtung einer Anschlussfinanzierung eintreten wollen. So hat die Charité in ihrer Richtlinie zur Einrichtung von Stiftungsprofessuren festgelegt, dass mit der Stiftung grundsätzlich keine Nachfinanzierungsrisiken für die Charité entstehen dürfen. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterstützt diese Haltung auch dann, wenn damit im Einzelfall Stiftungsgelder verloren gehen. Für die Praxis einer befristeten Besetzung von Stiftungsprofessuren ist jedoch auf ein wichtiges Hemmnis hinzuweisen, dessen Vermeidung sich als schwierig erweist. Selbst wenn 3

ein Stifter mit dem Verzicht auf eine Anschlussfinanzierung durch die Hochschule einverstanden sein sollte, bedeutet dies für den Stelleninhaber die Unsicherheit eines in der Regel auf fünf Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnisses. Er wird sich deshalb verständlicherweise spätestens nach drei Jahren auf andere Stellen bewerben. Sind diese Bemühungen erfolgreich, scheidet der Inhaber der Stiftungsprofessur vorzeitig aus. Dies hat zur Folge, dass Forschungsprojekte und Kooperationen unterbrochen werden, was insbesondere für Stifter aus der Industrie motivationshemmend sein kann. Dies gilt umso mehr, wenn mit der Professur verbundene Sachinvestitionen nicht mehr effektiv genutzt werden. TU und Charité, die beide weitgehend auf Anschlussfinanzierungen verzichten, benennen dieses Problem nicht explizit. Festzustellen ist aber, dass verschiedene Stiftungen (z.b. Volkswagen-Stiftung) die Anschlussfinanzierung aus den genannten Gründen zur Förderungsbedingung machen. Die Humboldt-Universität spricht deshalb davon, grundsätzlich die unbefristete Besetzung von Stiftungsprofessuren anzustreben. Die TU weist in diesem Zusammenhang aber auf ein ähnlich gelagertes Problem hin: Da sie aufgrund dauerhafter Kürzungen in der Regel ebenfalls keinen Spielraum für die Zusage von Anschlussfinanzierung sieht, erfolgt die Zweckbestimmung befristeter Stiftungsprofessuren nur für Neben- oder Randgebiete des Faches. Damit soll vermieden werden, dass die Kerngebiete des Faches durch eine kontinuierliche Fluktuation der Stelleninhaber dauerhaft geschwächt werden. Sowohl die Einwerbung von weiteren Drittmitteln, wie auch die Betreuung von Promotionen und Habilitationen erweist sich spätestens nach drei Jahren als schwierig, wenn der weitere Verbleib des befristeten Stiftungsprofessors an der Universität nicht abgesichert erscheint. Die TU sieht keine Möglichkeit der Änderung dieser Praxis und beklagt in diesem Zusammenhang, dass die Stiftungsprofessuren damit nicht zu einer effektiven Senkung der orginären Personalmittel eingesetzt werden können. Sie äußert allerdings auch Verständnis dafür, wenn Unternehmen keine Finanzierungszusage über 20 oder 25 Jahre abgeben wollen. Aktuelle Praxis und Weiterentwicklung der Stiftungspraxis Die Erfahrungen der Hochschulen bei der Einwerbung von Stiftungsprofessuren und die Vorschläge der Hochschulen zur Verbesserung der Förderungspraxis bei Stiftungsprofessuren lassen sich wie folgt zusammen fassen: 4

Vor allem die Fachhochschulen, aber auch die künstlerischen Hochschulen würden sich wünschen, stärker in den Focus der Aufmerksamkeit potenzieller Stifter zu kommen. So sehr dieses Anliegen berechtigt ist, stößt es aktuell doch an die Grenze der faktischen Prioritätensetzung bei den potenziellen Stiftern. Hier wird ein Sinneswandel wahrscheinlich nur langsam vor sich gehen. Mit dazu beitragen kann aber die Annäherung von Universitäten und Fachhochschulen unter anderem durch den Bologna-Prozess, die Weiterentwicklung der vergleichsweise noch sehr jungen Alumni-Kultur, eine Verbesserung der Wertschätzung von Bildung in der öffentlichen Meinung sowie eine gezielte werbende Kommunikationsstrategie der Einrichtungen. Die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Stifter. Dies fällt jedoch in die Kompetenz des Bundes. Ein Mentalitätswechsel bei den Stiftern mit der Folge einer Veränderung des Stiftungsverhaltens: o Längerfristiges finanzielles Engagement o Übertragbarkeit nicht verbrauchter Mittel; d.h. keine Rückgabepflicht an den Stifter o Verzicht der Stifter darauf, dass die Stiftungsprofessur in die Sollstruktur der Hochschule eingeht, bzw. nach Auslaufen der Förderung dauerhaft finanziert werden muss o Eine größere Empathie der Stifter gegenüber den Bedürfnissen der Hochschule bei gleichzeitiger Zurückstellung der eigenen Förderwünsche Wenn überhaupt, wird nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein solcher Sinneswandel am ehesten bei den institutionellen Stiftern (Z.B. Volkswagen-Stiftung) zu erreichen sein. Bei Stiftern als Privatpersonen dürfte auch in Zukunft der Wunsch überwiegen, ganz bestimmte Ziele zu fördern und deren Erreichung auch mittelfristig abgesichert zu sehen. Als ein weiteres Instrument zur Vertiefung der Stiftungskultur schlägt die TU vor, symbolische Formen öffentlicher Anerkennung von Stiftern auszubauen, um so die gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Dies kann beispielsweise in der Form von Auszeichnungen oder Empfängen geschehen. Weiteres Vorgehen 5

Aufgrund der Kürze der Zeit war die gewünschte Evaluierung der Stiftungspraxis auf valide Weise nicht mehr möglich. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Hochschulen aber eingeladen, in einen Meinungsaustausch über die geeignete Form der Evaluation von Stiftungspraktiken und die Weiterentwicklung der Stiftungspraxis einzutreten. In ihren Antworten haben die Hochschulen ihr großes Interesse an diesem Thema und an einem Meinungsaustausch bekundet. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird dem Abgeordnetenhaus über den Fortgang der Erörterungen bis Endes des Jahres 2006 unaufgefordert berichten. Berlin, den 17. Juli 2006 Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur 6