Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne 6 Grundstücke für Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser In der Welheimer Mark provisionsfrei Grundstücksgrößen Alles auf einen Blick Grundstück A Flurstück 209 341 m² Grundstück B Flurstück 211 289 m² Grundstück C Flurstück 213 289 m² Grundstück D Flurstück 215 289 m² Grundstück E Flurstück 217 289 m² Grundstück F Flurstück 219 178 m² und Flurstück 222 23 m² und Flurstück 223 67 m² und Flurstück 225 20 m² Die Grundstücke haben eine Breite von ca. 9 Meter und eine Tiefe von ca. 32 Meter. Mindestgebot 135,- / m² Grundstück A 46.035,00 Grundstücke B-E je 39.015,00 Grundstück F 38.880,00 Mögl. Bebauung Art der Nutzung Verfügbar ab Doppelhaushälfte oder freistehendes Einfamilienhaus (beim Erwerb zweier nebeneinander liegender Grundstücke!) Allgemeines Wohngebiet sofort Die Bebauung richtet sich nach 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Baukörper müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Lage In der Welheimer Mark 42, 46238 Bottrop Die Welheimer Mark liegt im Süd-Osten der Stadt Bottrop und zeichnet sich durch ein ruhrgebietstypisches Nebeneinander von Wohnen, Industrie- und Gewerbenutzung aus. Innerhalb des InnovationCity Ruhr Modellstadt Bottrop Pilotgebietes liegen diese 6 Grundstücke verkehrsgünstig, ca. 5 Minuten von der Autobahnauffahrt A42 entfernt. Ansprechpartner Stadt Bottrop Natascha Bettermann Telefon (02041)70-3195 Fax (02041)705-3195 E-Mail natascha.bettermann@bottrop.de Seite 1 von 5
Eckdaten Objektanschrift In der Welheimer Mark 42, 46238 Bottrop Gemarkung Bottrop Flur 116 Flurstücke 209 / 211 / 213 / 215 / 217 / 219 / 222 / 223 / 225 Eigentümer Stadt Bottrop Objektart unbebaute Grundstücke Grundstücksfläche Grundstück A Flurstück 209 341 m² Grundstück B Flurstück 211 289 m² Grundstück C Flurstück 213 289 m² Grundstück D Flurstück 215 289 m² Grundstück E Flurstück 217 289 m² Grundstück F Flurstück 219 178 m² und Flurstück 222 23 m² und Flurstück 223 67 m² und Flurstück 225 20 m² Art der Nutzung allgemeines Wohngebiet Grundbuchbelastungen keine Verfügbar ab sofort Bebauungsmöglichkeit Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach 34 Baugesetzbuch. Demnach müssen sich die Baukörper nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Möglich wäre die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte ca. 6 x 12 Meter. Beim Kauf von zwei nebeneinander liegenden Grundstücken wäre auch die Bebauung mit einem Einfamilienhaus umsetzbar. Die Vorgartentiefe beträgt ca. 2 Meter. Die Firsthöhe der Gebäude In der Welheimer Mark 38-40a darf durch die neuen Gebäude nicht überschritten werden. Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop abzustimmen. Ansprechpartnerin Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Telefon (02041)703362. Erschließungskosten Erschließungskosten gem. 127 ff Baugesetzbuch fallen nicht mehr an. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für Ausbaumaßnahmen nach 8 Kommunalabgabengesetz bleibt unberührt. Seite 2 von 5
Kaufpreis Mindestgebot 135,00 je m² Grundstücksfläche, somit Grundstück A 46.035,00 Grundstücke B-E je 39.015,00 Grundstück F 38.880,00 Hinweis Dieses Exposé wurde mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden und nachstehenden Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Informationen zum Bietverfahren der Stadt Bottrop Die Grundstücke werden grundsätzlich gegen Höchstgebot veräußert. Möglicherweise hat ein Bieter für das von ihm favorisierte Grundstück nicht das Höchstgebot abgegeben. Um dennoch ein Grundstück erwerben zu können, wird die Option eingeräumt, gleichzeitig Alternativangebote für andere Grundstücke abzugeben. Ein Bieter kann auch ein Angebot für zwei angrenzende Grundstücke abgeben. Damit wird ihm die Gelegenheit gegeben, auf diesen Grundstücken ein freistehendes Haus mit zwei Wohneinheiten (z.b. Mehrgenerationenhaus) bzw. ein Doppelhaus zu errichten. Liegen für Grundstücke mehrere Gebote in gleicher Höhe vor, werden Angebote der Bieter bevorzugt berücksichtigt, die ein Doppelhaus (Mehrgenerationenhaus) errichten wollen. Bauträger können sich nicht für das gesamte Baugebiet bewerben, können jedoch für jedes einzelne Grundstück ein Kaufangebot abgeben. Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, finden keine Berücksichtigung. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen. Auflagen- und bedingungsfreie Kaufangebote müssen spätestens am 30.04.2015 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein. Kaufangebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die Seite 3 von 5
Stadt Bottrop Fachbereich Immobilienwirtschaft (65/1) Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten - Postfach 10 15 54 46215 Bottrop Während der Öffnungszeiten nehmen die Mitarbeiter des Fachbereichs Immobilienwirtschaft Ihr Kaufangebot auch im Verwaltungsgebäude Kirchhellener Str. 12 persönlich entgegen. Außerhalb der Öffnungszeiten steht für den Einwurf der Kaufangebote nur der Nachtbriefkasten des Rathauses, Ernst-Wilczok-Platz 1 zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt. Die politischen Gremien der Stadt Bottrop bleiben in ihrer Veräußerungsentscheidung frei. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ansprechpartner Name Stadt Bottrop Fachbereich Immobilienwirtschaft (65/1) Natascha Bettermann Anschrift Verwaltungsgebäude Kirchhellener Straße 12 46236 Bottrop Telefon (0 20 41) 70-31 95 Fax (0 20 41) 70 5-31 95 E-Mail natascha.bettermann@bottrop.de Objektbeschreibung Gelegen im Süd-Osten der Stadt Bottrop, zeichnet sich das Gebiet Welheimer Mark durch ein ruhrgebietstypisches Nebeneinander von Wohnen, Industrie- und Gewerbenutzung aus. Es handelt sich bei den angebotenen Flurstücken um 6 unbebaute Grundstücke. Mit einer Größe zwischen 288 341 m² eignen sich die Flächen zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte. Beim Kauf von zwei nebeneinander liegenden Grundstücken ist die Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus ebenso möglich. Seite 4 von 5
Um dem Anspruch einer harmonischen städtebaulichen Raumbildung und Gestaltung gerecht zu werden, sind benachbarte Doppelhaushälften in Bezug auf Dachform und Dachneigung, Fassadengestaltung und materialien sowie Trauf- und Gebäudehöhen aufeinander abzustimmen. Die Erwerber zweier benachbarter Doppelhaushälften müssen sich vor Abschluss des Kaufvertrages über die Gestaltung der Gebäude verständigen. Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop abzustimmen. Ansprechpartnerin Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Telefon (02041)703362 Sonstiges Es ist geplant, die vorhandene Mischwasserkanalisation durch ein Trennsystem zu ersetzen. Der Erwerber verpflichtet sich, die notwendigen technischen Voraussetzungen für die getrennte Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser zu schaffen. Der innerhalb des Grundstücks F an der östlichen Grundstücksgrenze liegende Abwasserkanal wird vor Verkauf auf Kosten der Stadt Bottrop stillgelegt und verdämmt. Die Stadt Bottrop hält an den südlichen Grundstücksgrenzen Flächen für eine mögliche Erschließung vor. Dem Käufer wird diese Fläche in Größe von ca. 75 m² zur Gartennutzung kostenfrei überlassen, er hat jedoch die dauerhafte Pflege und Unterhaltung der Fläche zu übernehmen. Einzelheiten werden in einem gesonderten Nutzungsvertrag geregelt. Der Käufer ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen. Sämtliche mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Kosten (z.b. Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuern) trägt der Käufer. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer (0 20 41) 70-31 95 an. Es berät Sie: Frau Bettermann. Seite 5 von 5