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Transkript:

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung 10-33-1535 28.12.2010 Bo Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 83-2 Willy-Brandt-Ring / Freiheitsstraße in Viersen Auftraggeber: Stadt Viersen, Fachbereich - Stadtentwicklung Bahnhofstraße 23-29 41747 Viersen Auftragsdatum: 20.12.2010 Dieses Gutachten umfasst 14 Seiten und 6 Anlagen Dipl.-Ing. Bernd Driesen VDI Kölner Straße 546 D - 47807 Krefeld Tel. 0 21 51-30 19 53 Fax 0 21 51-30 24 Internet: www.bernddriesen.de e-mail: info@bernddriesen.de

Seite - 2 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 Inhalt Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen 4 1. Aufgabenstellung 4 2. Grundlagen 4 2.1 Richtlinien, Normen und Studien 4 2.2 Pläne 5 2.3 Verkehrsprognose 5 2.4 Sonstiges 5 3. Örtliche Verhältnisse, Planung und Immissionsrichtwerte 5 3.1 Lage des Plangebietes 5 3.2 Orientierungswerte gem. DIN 18005 7 4. Verkehrsprognose und Geräuschemissionen 7 4.1 Straßen 7 4.2 Parkplatz 10 5. Prognose der Geräuschimmissionen 10 5.1 Berechnungsverfahren 10 5.2 Ergebnisse 11 5.2.1 DIN 18005 11 5.2.2 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 11 6. Bewertung und Maßnahmen 12 7. Festsetzungen für den Bebauungsplan 13 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lärmkarte Tag: Beurteilungspegel Straße + Parkplatz, Prognose 2025, ohne Bebauung im B-Plangebiet, Berechnungshöhe h = 4 m Anlage 2 Lärmkarte Nacht: Beurteilungspegel Straße + Parkplatz, Prognose 2025, ohne Bebauung im B-Plangebiet, Berechnungshöhe h = 4 m Anlage 3 Lärmkarte Tag: Beurteilungspegel Straße + Parkplatz, Prognose 2025, mit Bebauung im B-Plangebiet, Berechnungshöhe h = 4 m Anlage 4 Lärmkarte Nacht: Beurteilungspegel Straße + Parkplatz, Prognose 2025, mit Bebauung im B-Plangebiet, Berechnungshöhe h = 4 m Anlage 5 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, ohne Bebauung im B-Plangebiet, Berechnungshöhe h = 4 m Anlage 6 Gebäudelärmkarte für die geplante Bebauung im B-Plangebiet mit Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109

Seite - 3 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen Formelzeichen Bedeutung L m,e L r,t L r,n WA R w,res OK Emissionspegel in 25 m Abstand von Straßenachse nach RLS-90 in db(a) Beurteilungspegel für den Tag in db(a) Beurteilungspegel für die Nacht in db(a) Allgemeines Wohngebiet Bewertetes resultierendes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109 in db Oberkante LPB Lärmpegelbereich nach DIN 4109 DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres in Kfz/24h DTV W durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen in Kfz/24h M/DTV Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von M aus den DTV-Werten M t durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke am Tag in Kfz/h M n durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke in der Nacht in Kfz/h D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen in db(a) p prozentualer Lkw-Anteil in % v Geschwindigkeit in km/h h Höhe in m

Seite - 4 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 1. Aufgabenstellung Die Stadt Viersen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83-2 Willy-Brandt-Ring / Freiheitsstraße im Stadtteil Viersen. Das Plangebiet besteht aus vier Grundstücken, die im Zusammenhang auf der Süd- Ostseite der signalisierten Kreuzung Freiheitsstraße/Willy-Brandt- Ring/Vogteistraße liegen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Bau einer Übereckbebauung mit vier Vollgeschossen mit Flachdach zu schaffen. Da die Planungsgrundstücke in erheblichem Maße dem Verkehrslärm der Freiheitsstraße und des Willy-Brandt-Rings ausgesetzt sind, sollen die Auswirkungen des Verkehrslärms untersucht werden. Es sind die schalltechnischen Auswirkungen des Verkehrslärms der bestehenden Straßen auf das Plangebiet auf Basis der DIN 18005 im Hinblick auf zu treffende Festsetzungen zum passiven Schallschutz zu untersuchen. 2. Grundlagen 2.1 Richtlinien, Normen und Studien - RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr - DIN 18005-1, Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Hinweise für die Planung - DIN 18005, Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - DIN 4109 und Beiblatt 1 zu DIN 4109, November 1989, Schallschutz im Hochbau mit Einführungserlass, Runderlass des Ministers für Bauen und Wohnen NW vom 24.09.1990 - VDI 2719, August 1987, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen - Parkplatzlärmstudie 6. Aufl., Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg 2007

Seite - 5 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 2.2 Pläne - Bebauungsplan Nr. 83-2, Lage im Stadtgebiet, als pdf-datei, Stadt Viersen - Stadt Viersen Luftbild 2008 Kreuzung Freiheitsstraße / Willy-Brandt- Ring / Vogteistraße (Stand 09.12.2010) mit Kennzeichnung der Flurstücke im Maßstab 1:1000, Stadt Viersen - BP 83-2_Vorhaben VAB, Gemarkung Viersen Flur 152, Flurstücke 1,161, 1 und 104 vom 09.12.2010, Stadt Viersen - Übersichtsplan VAB / 01 / 0.0 Willy-Brandt-Ring / Ecke Freiheitsstraße (Stand 26.07.2010) mit Kennzeichnung der geplanten Bebauung im Plangebiet im Maßstab 1:0, Stadt Viersen 2.3 Verkehrsprognose - Kfz-Verkehrsprognose Viersen 2025, Runge + Küchler, Juni 2009 - Kfz-Verkehrsprognose Viersen, Pkw- und Lkw-Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtverkehr, Retzko + Topp, Juli 1998 2.4 Sonstiges - Ortsbesichtigung und Fotoaufnahmen am 23.12.2010 - Bing und Google, Luftbildaufnahmen aus dem Internet 3. Örtliche Verhältnisse, Planung und Immissionsrichtwerte 3.1 Lage des Plangebietes Das B-Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Stadt Viersen. Die Geräuschsituation im B-Plangebiet wird von den Verkehrsgeräuschen der angrenzenden Straßen Freiheitsstraße, Willy-Brandt-Ring und Vogteistraße sowie einem südlich der Hofstraße gelegenen Parkplatz bestimmt. Im nördlichen Bereich des Parkplatzes befinden sich 58 Stellplätze, die öffentlich genutzt werden. Südlich angrenzend an den öffentlichen Parkplatz befindet sich ein Privatparkplatz mit 34 weiterer Stellplätzen.

Seite - 6 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 Der Übersichtsplan in Abbildung 1 zeigt die Lage des B-Plangebietes 83-2 mit den angrenzenden Straßen und den Parkplätzen. Abb. 1: Übersichtsplan mit Lage des B-Plangebietes, der Straßen und des Parkplatzes, der z.t. öffentlich und privat genutzt wird. Es ist geplant, das Plangrundstück als WA-Gebiet festzusetzen.

Seite - 7 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 3.2 Orientierungswerte gem. DIN 18005 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nennt die DIN 18005 im Beiblatt 1. Bezüglich allgemeiner Verkehrsgeräuschimmissionen sollen in Allgemeinen Wohngebieten die Beurteilungspegel Tag/Nacht von / 45 db(a) nicht überschritten werden. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es unter anderem: Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Als Planungsziel bei der Neuausweisung von Wohngebieten sollte bei allgemeinen Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr zumindest gelten, dass in Außenwohnbereichen der Orientierungswert am Tag für Allgemeine Wohngebiete (WA) von db(a) eingehalten wird. 4. Verkehrsprognose und Geräuschemissionen 4.1 Straßen In der im Juni 2009 erstellten Verkehrsprognose für das Jahr 2025 wurde u.a. die geplante Straßenführung (Netzvariante 1) für die Stadt Viersen untersucht. Für die weitere Betrachtung ist die Netzvariante 1 zugrunde zu legen.

Seite - 8 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 In dem Verkehrsgutachten ist die Verkehrsbelastung auf wesentlichen Straßenabschnitten in Viersen u.a. für die Netzvariante1 aufgeführt. In der nachstehenden Tabelle sind die DTV W -Werte für die zu berücksichtigenden Straßen angegeben: Straßenquerschnitt Freiheitsstraße westlich der Kreuzung Willy-Brandt-Ring / Vogteistraße DTV W Prognose 2025 in Kfz/Tag 18.0 Freiheitsstraße östlich der Kreuzung bis Süchtelner Straße 22.800 Vogteistraße 1.200 Willy-Brandt-Ring von der Freiheitsstraße bis Hofstraße 7.0 Willy-Brandt-Ring südlich der Hofstraße 6.800 Tab. 1: DTV W -Werte für die Prognose 2025, Netzvariante 1 In Abbildung 2 ist die Netzvariante 1 mit den in Tabelle 1 angegebenen Belastungszahlen für den zu untersuchenden Bereich dargestellt. Vogteistraße Freiheitsstraße B-Plan 83-2 Abb. 2: Verkehrsbelastungen Verkehrsprognose 2025, Netzvariante 1

Seite - 9 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 Aufgrund fehlender Angaben zu den prozentualen Lkw-Anteilen Tag/Nacht werden die Lkw-Anteile entsprechend der Kfz-Verkehrsprognose von Retzko + Topp (Juli 1998, Prognose 2010) auch für das Jahr 2025 zugrunde gelegt. Nachstehend sind die aus den Verkehrsbelastungen berechneten Lkw-Anteile angegeben: Straßenquerschnitt p Tag p Nacht Freiheitsstraße westlich der Kreuzung Willy-Brandt-Ring / Vogteistraße Freiheitsstraße östlich der Kreuzung bis Süchtelner Straße 6,8% 5,6% 5,4% 4,3% Vogteistraße 0% 0% Willy-Brandt-Ring von der Freiheitsstraße bis Hofstraße 5,8% 5,7% Willy-Brandt-Ring südlich der Hofstraße 7,2% 9,6% Tab. 2: Lkw-Anteile für die Prognose 2025 Aus den DTV W -Werten wird die durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h für Gemeindestraßen ermittelt: M t = 0,0 x DTV W M n = 0,011 x DTV W Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf der Freiheitsstraße und dem Willy-Brandt-Ring km/h. Auf der Vogteistraße beträgt sie 30 km/h. Für alle Straßen wird als Straßenoberfläche Gussasphalt bzw. Splitmastix- Asphalt mit einem Korrekturwert D StrO = 0 db angesetzt. In Tabelle 3 sind die Verkehrsstärken DTV W und die daraus nach RLS-90 berechneten Emissionspegel L m,e in 25 m Abstand von Straßenmitte angegeben. Tab. 3: Netzvariante 1, Verkehrsstärken DTV W und Emissionspegel L m,e

Seite - 10 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 4.2 Parkplatz Südlich der Hofstraße besteht ein öffentlicher Parkplatz, der über 58 Stellplätze verfügt. An diesen schließen sich weitere 34 Stellplätze an, die jedoch nach Angabe der Wirtschaftsförderung Viersen in Privatbesitz sind. Nach Aussage des Verkehrsplaners der Stadt Viersen wird der öffentliche Teil des Parkplatzes vorwiegend von Dauerparkern genutzt, so dass hier nur eine geringe Wechselrate zu verzeichnen ist. Der privat genutzte Parkplatz wird in der Regel bei einer Untersuchung im B-Planverfahren, ebenso wie die geplanten Stellplätze für die Wohnbebauung innerhalb des B-Plangebietes, nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer ungünstigen Abschätzung werden aufgrund der direkten Nachbarschaft zum öffentlichen Parkplatz die 34 privat genutzten Stellplätze jedoch mit betrachtet, so dass in Summe 92 Stellplätze zu berücksichtigen sind. Für den öffentlichen Parkplatz werden die Wechselintervalle für stadtnahe P+R-Parkplätze gemäß der Parkplatzlärmstudie zugrunde gelegt. Für die Tagzeit von 6 bis 22 Uhr wird eine Bewegungshäufigkeit von 0,3 und für die Nacht von 22 bis 06 Uhr von 0,06 je Stellplatz und Stunde berücksichtigt. Für 92 Stellplätze ergibt sich für die Tagzeit ein Emissionspegel L m,e von 51,4 db(a) und für die Nacht von 44,4 db(a). 5. Prognose der Geräuschimmissionen 5.1 Berechnungsverfahren Auf der Grundlage der in Abschnitt 4 genannten Geräuschemissionen werden die Beurteilungspegel für die Netzvariante 1 berechnet. Die Berechnungen erfolgen nach der RLS-90 mit dem Rechenprogramm "SoundPLAN, Version 6.5" für alle maßgeblichen Immissionsorte an betroffenen Gebäuden mit Aufenthaltsräumen. Es werden drei Reflexionen an vorhandenen Gebäudefassaden zugelassen. Je Reflexion beträgt der Reflektionsverlust 1 db. Im Einwirkungsbereich von Ampelanlagen wird bis zu einem Abstand von 100 m von den jeweiligen Haltelinien je nach Entfernung ein Zuschlag von +1 bis +3 db(a) gem. Tabelle 2 der RLS-90 berücksichtigt. Die Beurteilungspegel Tag/Nacht werden für freie Schallausbreitung im Plangebiet und mit der geplanten 4-geschossigen Bebauung gemäß Gestaltungsplan berechnet.

Seite - 11 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 5.2 Ergebnisse 5.2.1 DIN 18005 Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft (bei freier Schallausbreitung im B-Plangebiet) und der für das Jahr 2025 angegebene Verkehrsbelastungen DTV W sind die berechneten Beurteilungspegel Tag/Nacht in den farbigen Lärmkarten für eine Berechnungshöhe von 4 m in Anlage 1 und 2 dargestellt. Im Bereich der geplanten Planbebauung sind an der Freiheitsstraße Beurteilungspegel tagsüber zwischen 69 und 72 db(a) und nachts zwischen und 64 db(a) und im Bereich des Willy- Brandt-Rings tagsüber zwischen und 69 db(a) und nachts zwischen 58 und db(a) zu erwarten. In den Anlagen 3 und 4 sind die Berechnungsergebnisse mit der geplanten 4-geschossigen Bebauung für eine Berechnungshöhe von 4 m für die Tagund Nachtzeit dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass sich durch Reflexionen an den Fassaden der Wohnhäuser um ca. 2 bis 3 db(a) höhere Pegel als bei freier Schallausbreitung ergeben. 5.2.2 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Die Lärmpegelbereiche berechnen sich nach DIN 4109 aus den Beurteilungspegeln am Tag und einem Zuschlag von 3 db. Diese korrigierten Werte heißen "maßgeblicher Außenlärmpegel" und dienen der Festlegung der Lärmpegelbereiche nach Tabelle 8 der DIN 4109. Bei der Ermittlung von Lärmpegelbereichen dürfen Reflexionen vor Fassaden im Untersuchungsraum nicht beachtet werden. Aus diesem Grund erfolgte die Berechnung ohne die geplante Bebauung im B-Plangebiet. Die Anlage 5 zeigt die Lärmpegelbereiche (LPB) im B-Plangebiet ohne die geplante Bebauung für eine Berechnungshöhe von 4 m. Anlage 6 zeigt die Lärmpegelbereiche an den zukünftigen Fassaden einer möglichen geschlossenen Bebauung nach dem Gestaltungsplan. Dargestellt sind die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109, die sich aus dem Beurteilungspegel am Tag vor der Fassade (ohne Reflexionen an dieser Fassade) und einem Zuschlag von 3 db berechnen. Danach liegen die Fassaden an der Freiheitsstraße in den Lärmpegelbereichen IV und V. Am Willy-Brandt-Ring sind Lärmpegelbereiche V abnehmend bis zur Hofstraße III zu erwarten. Die lärmabgewandten Fassaden liegen in den Lärmpegelbereichen I und II.

Seite - 12 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 6. Bewertung und Maßnahmen Die geplanten Wohngebäude an der Freiheitsstraße und am Willy-Brandt- Ring liegen in den Lärmpegelbereichen IV und V. Abschirmende Lärmminderungsmaßnahmen an den beiden Straßen kommen nicht in Betracht. Die Planung einer geschlossenen Hausfront (mit Laubengängen auf den lärmbelasteten Seiten) gewährleistet für die abgeschirmt gelegenen Gebäudeseiten mit Außenwohnbereichen Lärmbelastungen kleiner als db(a) am Tag. Für lärmzugewandte Gebäudeseiten werden bauliche Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Gemäß DIN 4109 und dem Einführungserlass dieser Norm ist die Festsetzung baulicher Lärmminderungsmaßnahmen für Wohngebäude ab einschließlich Lärmpegelbereich III und für Bürogebäude ab einschließlich Lärmpegelbereich IV zwingend. Die Mindestwerte der Schalldämmung von Außenbauteilen können der DIN 4109, Tabelle 8, entnommen werden. Im konkreten Ausführungsfall sind Korrekturen nach Tabelle 9, DIN 4109, zu beachten. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume R w,res Büroräume R w,res db db(a) db I bis 30 30 II 56-30 30 III 61-35 30 IV 66-70 40 35 V 71-75 45 40 Tab. 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 R'w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11, des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung u.dgl.) Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen. = übliche Außenbauteile erfüllen die Anforderungen R'w,res = 30 db Die Ausführung der baulichen Schallschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 gewährleistet eine vom Außenlärm ungestörte Nutzung von Aufenthaltsräumen. Da naturgemäß der erforderliche Schallschutz nur bei geschlossenen Fenstern erreicht wird, empfehlen sich ab einschließlich Lärmpegelbereich III für ruhebedürftige Aufenthaltsräume, insbe-

Seite - 13 - zum Schalltechnischen Gutachten 10-33-1535 vom 28.12.2010 sondere für Schlafräume und Kinderzimmer, schallgedämmte Lüftungsmöglichkeiten, die auch bei geschlossenen oder teilweise geöffneten Fenstern eine ausreichende Raumlüftung sicherstellen, ohne den Schallschutz zu beeinträchtigen. Als Planungsmaßstab gilt die Einhaltung eines Rauminnenpegels von 30 db(a) während der Nachtzeit. In der Regel kommen motorisch betriebene und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in Betracht, die auch unter energetischen Gesichtspunkten optimal genutzt werden können. Die Lüftungseinrichtungen dürfen die nach Tabelle 4 geforderten Schalldämm-Maße nicht mindern. Für die Gebäudeseiten, Ostseite an der Freiheitsstraße (LPB IV) und Südseite an der Hofstraße (LPB III), sieht der Gestaltungsplan Außenwohnbereiche in Form von Loggien vor. Hier empfehlen sich Glasvorbauten (Wintergärten) die durch geeignete Anordnung offener oder öffenbarer Flächen den Verkehrslärm abschirmen und einen mittleren Pegel im Freibereich von ca. db(a) gewährleisten. Durch die Erschließung der Wohneinheiten von den lärmbelasteten Westund Nordseiten über Laubengänge können hier durch eine entsprechende Grundrissgestaltung Aufenthaltsraumfenster weitgehend vermieden werden. 7. Festsetzungen für den Bebauungsplan Nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauBG werden folgende zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz für den Bebauungsplan empfohlen: Festsetzung einer geschlossenen Bauweise Festsetzung geeigneter baulicher Maßnahmen in Bereich von Außenwohnbereichen (Loggien u.d.gl.) die in Lärmpegelbereichen III und höher liegen, mit dem Ziel dort einen Beurteilungspegel am Tag von db(a) einzuhalten. Der Einzelnachweis ist im Rahmen der Genehmigungsplanung zu erbringen. Festsetzung der Lärmpegelbereiche III bis V gemäß Anlage 5 mit folgendem Wortlaut: Gemäß der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ergeben sich im Einwirkungsbereich der Freiheitsstraße und des Willy-Brandt-Rings die Lärmpegelbereiche III - V, die in der Planzeichnung gekennzeichnet sind. In diesen Bereichen gilt, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen von Außenbauteilen einschließlich der Fenster folgende bewer-

64 63 5680800 5680800 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m 70 71 70 72 69 68 67 66 70 71 64 72 68 69 74 74 73 73 67 66 70 63 28.12.10 Bo Beurteilungspegel Straße + Parkplatz Tag ohne Planbebauung nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) 69 68 67 66 <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= < <= < <= < <= < <= 70 70 < <= 75 75 < <= 80 80 < 5680700 5680700 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße 546 47807 Krefeld Tel. 02151/301953 ---------------------------------- 10-33-1535 Anlage 1

56 5680800 5680800 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m 63 64 61 59 58 57 67 66 66 63 61 64 56 59 58 57 28.12.10 Bo Beurteilungspegel Straße + Parkplatz Nacht ohne Planbebauung nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) 61 59 58 57 54 <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= < <= < <= < <= < <= 70 70 < <= 75 75 < <= 80 80 < 5680700 5680700 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße 546 47807 Krefeld Tel. 02151/301953 ---------------------------------- 10-33-1535 Anlage 2

53 54 56 57 58 5680800 5680800 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m 7474 73 70 63 64 72 71 51 28.12.10 Bo 67 66 69 68 73 70 72 58 57 53 56 54 61 47 49 48 59 47 52 71 Beurteilungspegel Straße + Parkplatz Tag mit Planbebauung nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) 59 56 52 57 54 53 58 61 48 70 49 51 63 64 69 51 67 66 68 49 48 51 47 70 61 52 59 52 58 53 54 56 57 5680700 5680700 <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= < <= < <= < <= < <= 70 70 < <= 75 75 < <= 80 80 < 49 47 48 63 69 64 51 53 49 48 66 67 68 47 51 59 52 61 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße 546 47807 Krefeld Tel. 02151/301953 ---------------------------------- 10-33-1535 Anlage 3

47 51 49 48 5680800 5680800 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m 66 45 56 57 64 67 63 66 58 28.12.10 Bo 43 59 61 40 51 46 64 49 42 48 47 39 41 39 54 44 53 Beurteilungspegel Straße + Parkplatz Nacht mit Planbebauung nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) 40 45 44 52 52 54 53 47 49 48 51 46 42 41 40 43 40 45 56 57 63 58 43 59 61 42 41 40 45 39 43 44 40 53 54 52 45 44 51 46 48 47 49 40 45 5680700 5680700 <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= < <= < <= < <= < <= 70 70 < <= 75 75 < <= 80 80 < 41 39 42 56 57 40 43 58 59 61 41 42 45 39 40 43 45 46 52 44 54 53 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße 546 47807 Krefeld Tel. 02151/301953 ---------------------------------- 10-33-1535 Anlage 4

5680800 5680800 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m 28.12.10 Bo Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag + 3 db in 4 m Höhe bei freier Schallausbreitung in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= 70 70 < V <= 75 75 < VI <= 80 80 < VII 5680700 5680700 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße 546 47807 Krefeld Tel. 02151/301953 ---------------------------------- 10-33-1535 Anlage 5

28.12.10 Bo Gebäudelärmkarte Lärmpegelbereiche Beurteilungspegel Straßen + Parkplatz Tag + 3 db nach RLS 90 in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= 70 70 < V <= 75 75 < VI <= 80 80 < VII 5680700 5680700 Maßstab 1:7 0 3,757,5 15 22,5 30 m Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße 546 47807 Krefeld Tel. 02151/301953 ---------------------------------- 10-33-1535 Anlage 6