INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN

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1 INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Raumakustik Umweltlärm Lärmbekämpfung Dr/Kt Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Lo-251 "Niedieckstraße/Longlife-Areal" der Stadt Nettetal Auftraggeber: Cleven Grundbesitz GmbH & Co. KG Niedieckstr Nettetal Auftragsdatum: Dieses Gutachten umfasst 19 Seiten und 6 Anlagen G1692_2013_10_14.doc Dipl.-Ing. Bernd Driesen VDI Kölner Straße 546 D Krefeld Tel Fax Internet: info@bernddriesen.de

2 Seite - 2 zum Schalltechnischen Gutachten vom Zusammenfassung Auf der Grundlage zur Verfügung gestellter Planunterlagen und Verkehrsuntersuchungen werden in Verbindung im örtlichen Feststellungen die im Plangebiet Lo-251 zu erwartenden Geräuschimmissionen für einen absehbaren Planungszeitraum prognostiziert. Die von der Niedieckstraße ausgehenden Verkehrsgeräusche überschreiten die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach DIN in einem Streifen von ca. bis 80 m von Straßenmitte. Die Konfliktgrenzen für WA- und MI-Gebiete sind in den Anlagen 1 und 2 markiert. Lärmminderungsmaßnahmen sind erforderlich. Abschirmende Maßnahmen kommen aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht. Es werden bauliche Schallschutzmaßnahmen in den Lärmpegelbereichen III und IV nach DIN 4109 empfohlen, die eine vom Außenlärm ungestörte Nutzung von Aufenthaltsräumen sicher stellen. Die Lärmpegelbereiche sind in Anlage 3 dargestellt. Ungeschützte Außenwohnbereiche mit freiem Blick zur Niedieckstraße sollten in einem Abstandsbereich von 38 m von der Plangrenze an der Niedieckstraße nicht zugelassen werden. Aufgrund der abgewandten Lage der maßgeblichen Geräuschquellen des benachbarten Kfz-Betriebes Franke sind mit der geplanten Wohnbebauung keine Konflikte im Sinne der TA Lärm zu erwarten. Das gilt auch für planungsrechtlich zulässige Parkplätze im Mischgebiet. Die südlich an das Plangebiet angrenzende Halle (Restbestand der ehemaligen Firma Longlife) ist in ihrer Nutzungsmöglichkeit einzuschränken. Die planbedingten Zusatzverkehre verursachen auf der Niedieckstraße Pegelerhöhungen gegenüber heute um 0,4-0,6 db(a). Die Ergebnisse zeigen heute und in Zukunft keine Überschreitung der sogenannten Zumutbarkeitsschwelle, die bei Werten von Tag/Nacht 70/60 db(a) in Wohngebieten beginnt.

3 Seite - 3 zum Schalltechnischen Gutachten vom Aufgabenstellung Die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Betriebsgeräusche sind für einen absehbaren Planungszeitraum zu prognostizieren und nach den gültigen Immissionsschutzvorschriften zu beurteilen. Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung sind vorzuschlagen. Die planbedingten Zusatzbelastungen auf der Niedieckstraße sind zu prognostizieren und zu bewerten. 2. Grundlagen 2.1 Verordnungen, Normen, Richtlinien und Studien Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr - 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August DIN , Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Hinweise für die Planung - DIN 18005, Beiblatt zu Teil 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - DIN 4109, November 1989, Schallschutz im Hochbau mit Einführungserlass, Runderlass des Ministers für Bauen und Wohnen NW vom DIN ISO , Oktober 1999, Dämpfung des Schalles bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO : 1996) - Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. Auflage Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hefte 192 und 3, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1994 und 2005

4 Seite - 4 zum Schalltechnischen Gutachten vom Handwerk und Wohnen - bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/2005, TÜV-Bericht Nr. 933/ /03 vom Pläne - Bebauungsplanentwurf Lo-251 "Niedieckstraße/Longlife-Areal", B-Plan Entwurf_Offenlage pdf, rheinruhr-stadtplaner, Essen - Katastergrundlage im DXF-Format, zur Verfügung gestellt von rheinruhrstadtplaner, Essen - Städtebaulicher Entwurf V31-Wohnen, Altbau, Stellplätze für Longlife vom , Schrammen Architekten BDA. Düsseldorf/Mönchengladbach - Lageplan Niedieckstraße, Nettetal-Lobberich, Topografische Bestandsaufnahme vom , Dipl.-Ing. Günter Freudenberg, öffentlich bestellter Vermessungs-Ingenieur, Nettetal 2.3 Verkehrsuntersuchung - Verkehrsuntersuchung zum neuen Stadtquartier an der Niedieckstraße in Nettetal - Zwischenergebnisse vom , IGF Ingenieurgesellschaft Stolz mbh, Neuss - Verkehrsstärkenkarte NRW 2010, veröffentlicht im Internet unter 3. Örtliche Verhältnisse, Planung Die Lage des Plangebietes zu der Nachbarschaft zeigt der Übersichtsplan in Abbildung 1.

5 Seite - 5 zum Schalltechnischen Gutachten vom Bongartzstr. Kfz-Franke Lidl Plangebiet Niedieckstr. erhaltenswerter Bestand Alte Textilfabrik Abriss geplant Halle Abb. 1: Übersichtsplan Quelle: Topografische Bestandsaufnahme Günter Freudenberg, Das Plangebiet grenzt im Osten an die klassifizierte Niedieckstraße (K1) und im Norden an die Bongartzstraße. An der Ecke Niedieck-/Bongartzstraße befindet sich die Kfz-Werkstatt W. Franke und der Autoshop Peters. Im Süden grenzt an das Plangebiet ein Gebäude- und Hallenkomplex der ehemaligen Textilfabrik Longlife (Restbestand). Der Bebauungsplan sieht entlang der Niedieckstraße die Ausweisung von Mischgebieten vor. Das alte Longlife-Gebäude an der Niedieckstraße soll erhalten bleiben. Links und rechts davon sind private Stellplatzanlagen vorgesehen. Im Anschluss nach Westen ist die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten in 2- bis 3-geschossiger Bauweise geplant. Die Erschließung des Plangebietes soll von der Niedieckstraße erfolgen. Das auf der gegenüber liegenden Seite der Niedieckstraße noch vorhandene Industriegebäude der ehemaligen Textilfabrik wird im Zuge der dort parallel laufenden städtebaulichen Planung in absehbarer Zeit abgerissen. Abbildung 2 zeigt den Bebauungsplan-Entwurf, Planungsstand "Offenlage" vom :

6 Seite - 6 zum Schalltechnischen Gutachten vom Abb. 2: Bebauungsplan-Ausschnitt, Planungsstand zur Offenlage Quelle: rheinruhr-stadtplaner, Essen 4. Schalltechnische Orientierungswerte, Immissionsrichtwerte Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nennt die DIN im Beiblatt 1. Danach sollen die folgenden Beurteilungspegel Tag/Nacht nicht überschritten werden: /- db(a) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) 60/- db(a) in Mischgebieten (MI) Die höheren Nachtwerte gelten für allgemeine Verkehrsgeräusche, die niedrigeren für Betriebsgeräusche.

7 Seite - 7 zum Schalltechnischen Gutachten vom Hierzu heißt es im Beiblatt 1 der DIN (Zitat): Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte oder deren Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzungen bezogen werden. Die genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z.b. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Außerdem sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu beachten. Danach dürfen die Beurteilungspegel aller Betriebsgeräusche in ihrer Summe an maßgeblichen Immissionsorten die folgenden Immissionsrichtwerte Tag/Nacht nicht überschreiten: / db(a) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) 60/ db(a) in Mischgebieten (MI)

8 Seite - 8 zum Schalltechnischen Gutachten vom Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen nach TA Lärm 0,5 m außerhalb vor der Mitte der geöffneten Fenster der vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Aufenthaltsräume oder an den Rändern der Flächen, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Dies sind im vorliegenden Fall die geplanten Baugrenzen innerhalb des Plangebietes. 5. Verkehrsbelastungszahlen Die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungszahlen im Kreuzungsbereich Niedieckstraße/Bongartzstraße wurden von IGS ermittelt und prognostiziert. Nachstehende Abbildung 3 zeigt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen DTV in Kfz/24 h: Abb. 3: Verkehrsbelastungszahlen 2013 (links) und Prognose (rechts) Ergänzend wurden die zu erwartenden Lkw-Anteile in einer vom von IGF angegeben. Sie betragen auf der Niedieckstraße, Nordteil, Tag/Nacht 2,0/7,0% und auf dem Südteil 1,9/5,3%.

9 Seite - 9 zum Schalltechnischen Gutachten vom Die zulässige Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt auf der Niedieckstraße sowie auf der Bongartzstraße bis zum Wohnhaus Nr. 14 v = km/h. Die Straßenoberfläche besteht aus Asphalt. Ab dem Haus Nr. 14 ist die Bongartzstraße als verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 7 km/h ausgeschildert und gepflastert. 6. Geräuschemissionen und Einwirkzeiten 6.1 Straßen Auf der Grundlage der Verkehrsprognose werden die Emissionspegel L m,e Tag/Nacht nach RLS-90 wie folgt berechnet: Straßenabschnitt Bestand 2013 Prognose DTV Kfz/24 h DTV Kfz/24 h v km/h p T/N % D Stro db(a) L m,e,tag/nacht db(a) Niedieck ,9/5,3 0 59,5/52,5 Niedieck ,9/5,3 0 59,4/52,5 Niedieck ,9/5,3 0 59,3/52,4 Niedieck ,0/7,0 0 59,3/53,1 Bongartz ,0/0,0 0 1,3/37,2 Bongartz ,0/0,0 0 47,6/39,4 Lidl-Zu/Ab ,0/2,0 0 49,8/42,5 Tab. 1: Verkehrsbelastungszahlen 2013 und Prognose mit Emissionspegeln für die Prognose. 1 Nach RLS-90 Mindestgeschwindigkeit v = 30 km/h. Ein Zuschlag für Pflaster wird deshalb ver- nachlässigt.

10 Seite - 10 zum Schalltechnischen Gutachten vom Betriebe Kfz-Werkstatt W. Franke Am wurde eine Ortsbegehung mit Geräuschmessungen durchgeführt. Nach Angaben des Werkstattbetreibers und nach Erfahrungswerten sind folgende Geräuschquellen und Einwirkzeiten zu berücksichtigen. Die Betriebszeit beträgt 10 Stunden von 8-18 Uhr. Quelle Werkstatthof Der Werkstatthof ist von der Bongartzstraße erschlossen. Hier werden Fahrzeuge abgestellt. Kleinere Tätigkeiten an Fahrzeugen werden durchgeführt. Ähnlich wie bei Parkplätzen entstehen typische Geräusche durch Motorstarten, An- und Abfahrten, Türenschlagen, Motorhaube öffnen und schließen u.dgl. In Anlehnung an die Parkplatzlärmstudie wird für einen Stellplatz mit besonders auffälligen Pegelspitzen bei 10 Stellplätzen ein Schallleistungspegel von L WATeq = 81 db(a) bei einer Bewegung pro Stellplatz und Stunde ausgegangen. Darin beinhaltet sind Zuschläge für die Art des Stellplatzes und für auffällige Pegeländerungen. Es kann davon ausgegangen werden, dass am Tag ca. Pkw-Bewegungen stattfinden. Bezogen auf die Betriebszeit von 8-18 Uhr sind dies 0,4 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Der in der Prognose berücksichtigte Schallleistungspegel beträgt dann: L WATeq = 77 db(a) t w = 10 h Quellen 102 und Werkstatttore Nach der vorliegenden Studie zu Kfz-Werkstätten ist bei kleineren Betrieben mit einem Innenpegel während der gesamten Betriebszeit von 75 db(a) Mittelungspegel auszugehen. Unter Berücksichtigung impulshaltiger Geräusche sowie gelegentlicher Karosseriearbeiten wird im Sinne einer sicheren Prognose mit einem Innenpegel von L WAFTeq = 80 db(a) gerechnet. Im Sommer sind die Tore geöffnet. Die nach außen abgestrahlte Schallleistung beträgt je m² Torfläche (ca. 10 m²): L WATeq " = 77 db(a) t w = 10 h

11 Seite - 11 zum Schalltechnischen Gutachten vom Quelle Abluftventilator Im Dach der Werkstatt 1 ist ein Abluftventilator eingebaut. Der Schallleistungspegel wurde messtechnisch ermittelt (siehe Quelle 105). Er beträgt ca. L WAeq = 73 db(a) Quelle Abgasabsaugung t w = 10 h ungünstige Annahme Ein Arbeitsplatz in der Werkstatt 2 hat eine Abgasabsaugung. Der Ventilator befindet sich in Tornähe. Die Abgase werden über einen Kamin über Dach ausgeblasen. In ca. 15 m Abstand von dem Abgaskamin wurde der Schalldruckpegel auf dem Nachbargelände in 2 m Höhe gemessen. Er betrug ohne Fremdgeräusche (Verkehrslärm von der Niedieckstraße) 46 db(a). Der daraus berechnete Schallleistungspegel beträgt L WAeq = 78 db(a) Sonstige Quellen t w = 5 h ungünstige Annahme Die Werkstattdächer bestehen aus leichten und z.t. mehrschaligen Konstruktionen. Die Schallabstrahlung über diese Bauteile ist vernachlässigbar, wie eine Messung mit und ohne Kompressorbetrieb zeigte. Es konnte kein Unterschied im Pegelverlauf am Messort festgestellt werden. Quelle Parkplatz P1 (Mischgebiet) Der städtebauliche Entwurf sieht einen privaten Parkplatz mit 18 Stellplätzen vor. Für die Parkplatzart "Besucher und Mitarbeiter" nennt die Parkplatzlärmstudie hierfür einen Schallleistungspegel für eine Bewegung pro Stellplatz und Stunde von L WATeq = 81,9 db(a). Es ist von einer Tagnutzung auszugehen (Bürogebäude). Bei 3 Wechseln am Tag ergeben sich im Durchschnitt 0,4 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde in der Zeit zwischen 6-22 Uhr. L WATeq = 81,9 db(a) n = 0,4 Quelle Parkplatz P2 (Mischgebiet) Der städtebauliche Entwurf sieht einen privaten Stellplatz mit 16 Stellplätzen vor. Es werden die entsprechenden Emissionsansätze wie für die Quelle 201 getroffen. Nach der Parkplatzlärmstudie ergibt sich für eine Bewegung pro Stellplatz und Stunde ein Schallleistungspegel von L WATeq = 81,2 db(a) n = 0,4

12 Seite - 12 zum Schalltechnischen Gutachten vom Prognose der Geräuschimmissionen 7.1 Berechnungsverfahren Die Verkehrsgeräusche werden mit Hilfe eines Schallausbreitungsmodells auf der Basis der Verkehrsprognose und der vorliegenden Planunterlagen mit Hilfe einer Computersimulation mit dem Rechenprogramm "SoundPLAN 7.1" nach RLS-90 berechnet. Dabei werden alle Einflussgrößen auf den Ausbreitungswegen richtlinienkonform berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in Lärmkarten dargestellt. Die Betriebsgeräusche werden auf der Grundlage der örtlichen Feststellungen in Verbindung mit Erfahrungswerten nach DIN ISO nach dem vereinfachten Verfahren gemäß Abschn mit Hilfe einer Computersimulation mit dem Rechenprogramm "SoundPLAN 7.1" berechnet. Alle Einflussgrößen auf den Schallausbreitungswegen, wie Abschirmungen und Reflexionen an bestehenden Gebäuden, Boden- und Meteorologieeinflüsse sowie Luftabsorption werden normgerecht berücksichtigt. Die Geräuschimmissionen der einzelnen Schallquellen berechnen sich nach Gleichung (1) 2. L s = L WAeq + D I + DΩ + A div + A atm + A gr + A bar + A fol + A hous + A site (1) Die jeweiligen Beurteilungspegel nach TA Lärm ergeben sich nach Gleichung (2) 2 : L r = L s + C met + K I + K T + K R + K tw (2) Darin bedeuten C met = Meteorologische Korrektur. C met wird nach den Empfehlungen des LANUV NRW für die statistische Windverteilung in Düsseldorf berücksichtigt. K T K I K R = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit. Ein Tonzuschlag wird nicht berücksichtigt. Bei den Messungen wurden kein Töne beobachtet. = Zuschlag für Impulshaltigkeit. Dieser Zuschlag ist in den genannten Schallleistungspegeln bereits beinhaltet. = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit an Werktagen von 6-7 Uhr und Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6-9 Uhr, Uhr und Uhr. Dieser Zuschlag beträgt 6 db und ist für Wohngebiete anzuwenden. 2 In Übereinstimmung mit dem Vorzeichen in der Dokumentation

13 Seite - 13 zum Schalltechnischen Gutachten vom K tw = Korrektur für die Einwirkzeit. Der Beurteilungspegel für den Tag bezieht sich auf einen Zeitraum von 6-22 Uhr, t r = 16 Stunden. Für die Nachtzeit gilt die lauteste Nachtstunde, t r = 1 h. Die Einwirkzeit ergibt sich aus den Betriebszeiten. Bei geringeren Einwirkzeiten t w der Geräuschquellen berechnet sich die Korrektur zu Ktw = 10 lg (t w /t r ) (3) 7.2 Ergebnisse zu Verkehrsgeräuschen In den Anlagen 1 und 2 sind die Verkehrsgeräuschimmissionen für den Tag- und Nachtzeitraum dargestellt. Die Karten zeigen die Beurteilungspegel Tag und Nacht in 4 m Höhe über Geländeniveau bei freier Schallausbreitung im Plangebiet. Die vorgesehenen Baufenster sind zur Orientierung hinterlegt. An der Niedieckstraße sind Beurteilungspegel Tag/Nacht bis zu 66/59 db(a) zu erwarten. An der Bongartzstraße betragen die Beurteilungspegel Tag/Nacht bis zu 56/47 db(a). Die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung werden im Mischgebiet und teilweise im Allgemeinen Wohngebiet überschritten. Die Konfliktgrenzen sind in den Lärmkarten eingetragen: Hellblau für MI-Gebiet; Rot für WA-Gebiet. Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen sind erforderlich. Anlage 3 zeigt die Lärmpegelbereiche nach DIN Dargestellt sind die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß Tab. 8 der DIN Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich aus dem Beurteilungspegel am Tag und einem Zuschlag von 3 db(a). Das Mischgebiet entlang der Niedieckstraße liegt im Wesentlichen im Lärmpegelbereich IV. Eine mögliche Bebauung im anschließenden Allgemeinen Wohngebiet liegt mit den nächsten Fassaden noch im Lärmpegelbereich III. Ansonsten ist Lärmpegelbereich I und II festzustellen. Die Anlagen 4 und 5 zeigen die Geräuschbelastungen in den ebenerdigen Außenwohnbereichen in 2 m Höhe und in 8 m (mögliche Balkone, Loggien) über Gelände unter Berücksichtigung einer Bebauung nach dem vorliegenden städtebaulichen Konzept V31.6. An allen Wohngebäuden sind Bereiche mit Belastungen < db(a) tags zu erkennen. Nur an den möglichen Fassaden der ersten Wohnhäuser an der Niedieckstraße sind Pegel von etwas über db(a) festzustellen.

14 Seite - 14 zum Schalltechnischen Gutachten vom Ergebnisse zu Betriebsgeräuschen Anlage 6 zeigt die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche für den Tag nach TA Lärm für eine Berechnungshöhe von 8 m über Gelände. Dies entspricht in etwa der obersten Geschosslage der 2- bis 3-geschossigen geplanten Bebauung. Dabei sind mögliche Parkplätze berücksichtigt. An den nächsten Baufenstern im Allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind Beurteilungspegel am Tag zwischen und db(a) zu erwarten. Spitzenschallpegel können Werte im Wohngebiet bis zu 67 db(a) erreichen. An den Häusern (maßgebliche Immissionsorte nach Gestaltungsplan) ergeben sich Beurteilungspegel am Tag von 48 und 53 db(a) in den WA- Gebieten und 49 db()a im Mischgebiet. Spitzenwerte können bis 65 db(a) erreichen. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm werden nicht überschritten. 8. Maßnahmen 8.1 Abschirmende Maßnahmen Abschirmende Maßnahmen werden dann empfohlen, wenn ebenerdige Außenwohnbereiche im Konfliktbereich liegen und mit Beurteilungspegeln am Tag > db(a) belastet werden. Dies ist im Wesentlichen nicht der Fall. Außerdem sprechen städtebaulich Gründe gegen abschirmende Wände (Straßenrandbebauung, Erschließung). Bei mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern sollte darauf geachtet werden, dass Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen) nicht mit Außenpegeln über db(a) beaufschlagt werden. Das heißt, an den nicht durch vorgelagerte Bebauung abgeschirmten Ostfassaden der ersten Wohngebäude in Richtung Niedieckstraße sollten solche Außenwohnbereiche nicht zugelassen werden (siehe Anlagen 4 und 5). Empfohlen wird eine entsprechende Festsetzung mit einer Signatur für einen Abstandbereich von m von Mitte Niedieckstraße.

15 Seite - 15 zum Schalltechnischen Gutachten vom Bauliche Maßnahmen Anforderungen an den baulichen Schallschutz gegenüber Außenlärm ergeben sich aus DIN 4109 in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel. Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich aus dem Beurteilungspegel am Tag und einem Zuschlag von 3 db(a). Besondere Schallschutzmaßnahmen sind ab einschließlich Lärmpegelbereich III zwingend erforderlich 3. Die Anforderungen können der DIN 4109, Tab. 8, entnommen werden. Bei der konkreten Ausführung sind die Korrekturen nach Tab. 9 zu beachten. Nachstehende Tabelle 2 zeigt die Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen für Wohngebäude und Büros (Mindestschallschutz). Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume R w,res Büroräume R w,res db db I bis II III IV Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 R'w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11, des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung u.dgl.) Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen. = übliche Außenbauteile erfüllen die Anforderung R'w,res = 30 db Durch bauliche Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 wird eine ungestörte Nutzung von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen Fenstern gewährleistet. Sie stellen den Mindestschallschutz dar, bei dem in Räumen von gesunden Wohnverhältnissen auszugehen ist. Ein erhöhter Schallschutz fordert 5 db höhere Schalldämmwerte 4. 3 siehe hierzu Einführungserlass zur DIN 4109, Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom II B NRW 4 VDI 4100, Schallschutz im Hochbau, Wohnungen, Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz, Oktober 2012 und DEGA-Empfehlung 103, Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis, März 2009, Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v.

16 Seite - 16 zum Schalltechnischen Gutachten vom Dabei sind für besonders ruhebedürftige Schlafzimmer und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten (Lärmpegelbereich III und höher) aufweisen, schallgedämmte und möglichst motorisch betriebene Lüftungseinrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten. Diese Lüftungseinrichtungen müssen in Verbindung mit den Fenstern bzw. Außenwänden die schalltechnischen Anforderungen gemäß Tab. 2 erfüllen und nachts beim prognostizierten Außenpegel einen Beurteilungspegel in Wohnungen von 30 db(a) garantieren. Dabei ist bei motorisch betriebenen Lüftungseinrichtungen das Eigengeräusch des Gerätes in der Mindestbetriebsstufe beinhaltet (L n,t < 30 db(a) nach VDI ). Für Büroräume empfehlen sich solche Maßnahmen ab einschließlich Lärmpegelbereich IV. 8.3 Schutz vor Betriebsgeräuschen Aufgrund der abgewandten Lage der maßgeblichen Geräuschquellen des benachbarten Kfz-Betriebes Franke sind mit der geplanten Wohnbebauung keine Konflikte im Sinne der TA Lärm zu erwarten. Maßnahmen zur Geräuschminderung sind nicht erforderlich. Die südlich an das Plangebiet angrenzende Halle (Restbestand der ehemaligen Firma Longlife) ist in ihrer Nutzungsmöglichkeit einzuschränken. Sofern es hier noch gültige Baugenehmigungen gibt, die auch einen Produktionsbetrieb zulassen, müssten diese aufgegeben werden bzw. auf ihre Verträglichkeit mit der geplanten Wohnnutzung untersucht werden. Ein beabsichtigter Lagerbetrieb ohne nennenswerte Geräuschereignisse innerhalb dieser Halle ist grundsätzlich unkritisch zu bewerten. Die Andienung von der Niedieckstraße würde im Wesentlichen nur das MI-Gebiet betreffen. Zur Zeit steht diese Halle leer. Es empfiehlt sich, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Nutzungsbeschränkungen dieser Gewerbeeinheit grundsätzlich zu regeln.

17 Seite - 17 zum Schalltechnischen Gutachten vom Planbedingte Zusatzverkehre Die planbedingten Zusatzverkehre verursachen auf der Niedieckstraße im südlichen Bereich eine Verkehrszunahme um 1094 Kfz/24 h und im nördlichen Bereich um 728 Kfz/24 h. Daraus errechnen sich Pegelerhöhungen gegenüber heute um 0,4-0,6 db(a). An zwei maßgeblichen Immissionsorten an Wohnhäusern entlang der Niedieckstraße werden die Beurteilungspegel nach RLS-90 für den Bestand und die Prognose berechnet. Das Ergebnis zeigt nachstehende Tabelle 3. Immissionsort Beurteilungspegel Tag/Nacht Bestand Prognose Niedieckstraße 47 67,1 / 60,2 67,7 / 60,8 Niedieckstraße 69 64,1 / 57,8 64,5 / 58,2 Tab. 3: Beurteilungspegel an maßgeblichen Immissionsorten Tag/Nacht nach RLS-90 für den Bestand 2013 und die Prognose Die Ergebnisse zeigen heute und in Zukunft keine Überschreitung der sogenannten Zumutbarkeitsschwelle, die bei Werten von Tag/Nacht 70/60 db(a) in Wohngebieten beginnt 5. Bei Werten über 70/60 db(a) sind gesundheitsgefährdende Geräuschbelastungen gegeben 6. 5 Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, Aktenzeichen BVerwG 9 C2.06, vom Silent City, Seite 6ff, Umwelt-Bundesamt und Europäische Akademie für städtische Umwelt, Berlin 2008

18 Seite - 18 zum Schalltechnischen Gutachten vom Festsetzung für den Bebauungsplan Nach 9 Abs. 24 BauGB werden folgende zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz für den Bebauungsplan empfohlen: Festsetzung eines Schutzbereiches von 38 m Abstand von der Plangebietsgrenze an der Niedieckstraße, in dem Außenwohnbereiche von Wohnungen (Terrassen, Balkone, Loggien u.dgl.) ungeschützt und mit freiem Blick zur Niedieckstraße nicht zulässig sind, wenn der Außenpegel > db(a) ist und kein anderer geschützter Außenwohnbereich in der gleichen Wohnung vorhanden ist. Festsetzung der Lärmpegelbereiche III bis IV gemäß Anlage 3 mit folgendem Wortlaut: Gemäß der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ergeben sich im Einwirkungsbereich der Niedieckstraße die Lärmpegelbereiche III bis IV, die in der Planzeichnung gekennzeichnet sind. In diesen Bereichen gilt, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen von Außenbauteilen einschließlich der Fenster folgende bewertete Schalldämm- Maße R' w,res nach Tab. 8 der DIN 4109 einzuhalten sind (Korrekturen nach Tab. 9 der DIN 4109 sind zu beachten). Lärmpegelbereich LPB maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume und ähnliches R w,res db Büroräume R w,res db III IV R' w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN 4109, Beiblatt 1, Abschn. 11, des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung + dgl.). Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen 7. Hinweis: Im Bebauungsplan und/oder im Erläuterungsbericht ist anzugeben, wo das Beiblatt 1 zur DIN 4109 für jedermann einzusehen ist. 7 Die DIN 4109 ist über den Beuth-Verlag Berlin zu beziehen und kann bei der Stadt Nettetal im Fachbereich eingesehen werden.

19 Seite - 19 zum Schalltechnischen Gutachten vom Für besonders ruhebedürftige Schlafräume und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten (Lärmpegelbereich III und höher) aufweisen, sind zusätzlich schallgedämmte und möglichst motorisch 8 betriebene Lüftungseinrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten. Das Eigengeräusch der Lüfter darf in der Betriebsstufe mit ausreichender Luftzufuhr in einem möblierten Wohnraum (A 0 = 10 m²) nicht mehr als 30 db(a) betragen 9. Für Büroräume empfehlen sich solche Maßnahmen ab einschließlich Lärmpegelbereich IV. Von den Festsetzungen kann nur abgewichen werden, wenn aufgrund von aktiven Lärmschutzanlagen, Eigenabschirmungen ausgeführter Gebäudekörper u.dgl. nachweislich dauerhaft geringere maßgebliche Außenlärmpegel auftreten. Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Beratender Ingenieur Freier Sachverständiger für Umweltlärm und Lärmbekämpfung 8 Auf die zwingende Festsetzung motorisch betriebener Lüftungen sollte wegen der unterschiedlichen Lösungen zur Wohnraumlüftung im Zusammenhang mit der Energieeinsparung in Bebauungsplänen verzichtet werden 9 A 0 ist die äquivalente Schallabsorptionsfläche eines Normraumes

20 Maßstab 1: m Dr Beurteilungspegel Tag Prognose nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) WA <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < MI Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

21 Maßstab 1: m Dr Beurteilungspegel Nacht Prognose nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) WA MI 60 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

22 Maßstab 1: m Dr Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag nach RLS db(a) in 4 m Höhe in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

23 Maßstab 1: m Dr Beurteilungspegel Tag Prognose mit Bebauung nach RLS-90 Berechnungshöhe 2 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

24 Maßstab 1: m Dr 60 Beurteilungspegel Tag Prognose mit Bebauung nach RLS-90 Berechnungshöhe 8 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

25 Maßstab 1: m Dr Messort Beurteilungspegel Tag Prognose nach TA Lärm Berechnungshöhe 8 m in db(a) Legende Baufenster/Gestaltungsplan Parkplatz Punktschallquelle Flächenschallquelle Hauptgebäude Nebengebäude Messort <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

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