INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung

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1 INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung Dr/Kt Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan 5 V S "Hubertuszentrum" der Stadt Willich Auftraggeber: Paschertz Grundstücks GmbH Schmelzerstr Willich Auftragsdatum: Dieses Gutachten umfasst 12 Seiten und 6 Anlagen Dipl.-Ing. Bernd Driesen VDI Kölner Straße 546 D Krefeld Tel Fax Internet: info@bernddriesen.de

2 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Aufgabenstellung Für das Bauvorhaben "Grinkgo Praque" in Willich-Schiefbahn soll der Bebauungsplan Nr. 5 V S aufgestellt werden. Danach soll hinter der Wohn- und Geschäftsbebauung, die im bestehenden Bebauungsplan 5 III S als Kerngebiet ausgewiesen ist, ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und ein kleines Mischgebiet (MI) entstehen. Es ist zu untersuchen, ob zwischen den vorhandenen betrieblichen Nutzungen entlang der Hochstraße und dem geplanten Wohngebiet Konflikte im Sinne der TA Lärm bestehen oder auftreten können. Festsetzungen für den Bebauungsplan zur Konfliktbewältigung sind vorzuschlagen. Die von den öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich dem öffentlichen Parkplatz an der Hubertusstraße ausgehenden Verkehrsgeräuschimmissionen sind für einen absehbaren Planungszeitraum zu berechnen und zu bewerten. Festsetzungen zum Schutz vor diesen allgemeinen Verkehrsgeräuschimmissionen sind für den Bebauungsplan zu erarbeiten. Der private Parkplatz an der Hubertusstraße 40 (Gaststätte und Hotel) ist grundsätzlich nach TA Lärm zu untersuchen. 2. Grundlagen 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien und Studien - 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr - DIN , Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Hinweise für die Planung - DIN 18005, Beiblatt zu Teil 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - DIN 4109, November 1989, Beiblatt 1, Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren - VDI 2719, August 1987, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen - Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. Auflage 2007

3 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Pläne - Luftbildaufnahme Willich-Schiefbahn mit Lageplan, TIM-Online - Auszüge aus den Bebauungsplänen Nr. 5 III S und Nr. 5 V S im Maßstab 1:500, zur Verfügung gestellt von der Stadt Willich als PDF-Dateien am Verkehrsbelastungszahlen - Hoch- und Hubertusstraße: Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken auf den angrenzenden Straßen wurden von der Stadt Willich im Dezember 2008 gezählt: Hochstraße DTV = Kfz/24 h Lkw-Anteil 2 % geschätzt Hubertusstr. DTV = Kfz/24 h Lkw-Anteil 2 % geschätzt Die Hochstraße ist mit einem groben Pflaster befestigt und verkehrsberuhigt ausgebaut. Die Hubertusstraße ist in Nähe des Parkplatzes mit einem groben Pflaster befestigt. Auf den oben genannten Straßen gilt v = 30 km/h. - Öffentlicher Parkplatz (Hubertusplatz): Es wurden ca. 45 Stellplätze ermittelt. Die mittleren Frequentierungen ergeben sich aus Angaben der Parkplatzlärmstudie. Sie betragen durchschnittlich Tag/Nacht 1,0/0,03 Bew./Stellplatz und Stunde. 2.4 Sonstiges - Eingehende Ortsbesichtigung. - Erhebungen vor Ort bezüglich der betrieblichen Nutzungen am Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 5 III S - nördlich Hubertusstraße - Auszug per Fax am , Stadt Willich - Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 5 III S vom 19,11,1999, Institut für Schalltechnik Dr.-Ing. Klapdor GmbH, Textteil per Fax am von der Stadt Willich zur Verfügung gestellt

4 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Örtliche Verhältnisse, Planung Nach der zur Zeit gültigen Bauleitplanung befindet sich das Vorhaben in einem Kerngebiet. Entlang der Hochstraße entspricht diese Ausweisung der tatsächlich vorhandenen Nutzung. Hier befinden sich zwischen Tömp und Hubertusplatz die verschiedensten Einzelhandelsgeschäfte. Aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes sind insbesondere zu erwähnen - Krämer, Motorrad-Händler, Hochstr Backshop Kamps, Hochstr Das Rosenhaus Baumanns, Hochstr. 31 Der südliche Teil des Plangebietes ist zur Zeit unbebaut. Hier soll das Bauvorhaben "Grinkgo Parque" entstehen und vorwiegend Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. In einem kleinen Teilbereich ist ein Mischgebiet (MI) geplant. Die Lage des Plangebietes zu den benachbarten Nutzungen und Straßenzügen zeigt der Übersichtsplan in Abbildung 1. P1 P2 Abb.1: Übersichtsplan; Plangebiet, Geltungsbereich; Einbahnstraße P = öffentlicher Parkplatz P1 + P2 = private Stellplätze (Gaststätte, Geschäfte, Hotel, Wohnen)

5 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Immissionsrichtwerte Im Beiblatt 1 zur DIN werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Danach sollen die Beurteilungspegel Tag/Nacht 65/55 db(a) in Kerngebieten (MK) 60/50 db(a) in Mischgebieten (MI) 55/45 db(a) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) nicht überschreiten. Diese Orientierungswerte gelten für allgemeine Verkehrsgeräusche. Für Betriebsgeräusche werden während der Nacht um 5 db(a) geringere Werte genannt. Damit entsprechen die Orientierungswerte den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für Mischgebiete und Wohngebiete. Die Gebietsart Kerngebiet wird in der TA Lärm bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit wie Mischgebiet behandelt. Nach TA Lärm gelten die folgenden Immissionsrichtwerte, die von allen Betrieben in der Summe einzuhalten sind: 60/45 db(a) in Misch-/Kerngebieten (MI) 55/40 db(a) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) Spitzenschallpegel dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Als Nachtzeit gilt die Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen nach TA Lärm 0,5 m außerhalb vor der Mitte geöffneter Fenster der vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Aufenthaltsräume. Bei unbebauten Flächen liegen die maßgeblichen Immissionsorte an den am stärksten betroffenen Rändern der Flächen, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. 5. Verkehrsbelastungszahlen und Geräuschemissionen 5.1 Straßen Für die angegebenen Verkehrsbelastungszahlen ist unter Berücksichtigung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeiten und der Straßenoberfläche mit folgenden Emissionspegeln L m,e in 25 m Entfernung von Straßenachse Tag/Nacht nach RLS-90 zu rechnen:

6 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Hochstraße L m,e = 58,0/49,2 db(a) mit Pflasterzuschlag Hubertusstraße L m,e = 55,2/47,8 db(a) mit Pflasterzuschlag L m,e = 52,2/44,8 db(a) ohne Pflasterzuschlag 5.2 Parkplatz Der öffentliche Parkplatz Ecke Hubertusstraße/Hubertusplatz weist ca. 45 Stellplätze aus. Nach der Parkplatzlärmstudie ist im Mittel mit einer Bewegung pro Stellplatz und Stunde am Tag zu rechnen. Nachts beträgt die mittlere Bewegungshäufigkeit 0,03 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Die Emissionspegel Tag/Nacht berechnen sich nach der RLS-90 zu L m,e = 53,5/38,3 db(a). 5.3 Betriebsgeräusche Bei den örtlichen Erhebungen konnten keine relevanten Betriebsgeräusche ermittelt werden. Alle Geschäfte werden von der Hochstraße bedient und angeliefert. Eine Ausnahme bildet das Motorradgeschäft Krämer mit einer Hofzufahrt von der Hochstraße. Herr Krämer betreibt im Haus Nr. 41 im Hof eine kleine Werkstatt zur Instandsetzung von Motorrädern. Messungen von Geräuschimmissionen konnten nicht durchgeführt werden. Es sind aber ähnliche Geräusche wie in kleineren Kfz-Werkstätten zu erwarten. Insbesondere kommen Probeläufe vor. Die Firma Krämer wird mit gebrauchten Motorrädern beliefert, bei denen der Motor wieder in Gang gebracht werden muss. Sonstige Reparaturen werden in der kleinen Werkstatt nicht vorgenommen. Außerdem findet im Laden ein Motorradverkauf statt. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr und samstags von10 bis 13 Uhr. Beim Backshop Kamps, Hochstr. 37, befindet sich rückseitig ein luftgekühlter Verflüssiger für die Kälteanlage. Von solchen Geräten gehen erfahrungsgemäß Schallleistungspegel von 60 db(a) aus, ein intaktes Gerät vorausgesetzt. Das Rosenhaus Baumanns, Hochstr. 31, hat die rückseitige Terrasse zur Verfügung. Hier werden aber nur kleinere Mengen an Grün außen gelagert. Maßgebliche Geräuschereignisse sind nicht zu erwarten. Ebenso sind hier keine geräuschverursachenden technischen Einrichtungen vorhanden.

7 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Private Stellplätze Hubertusstraße 40 Der hintere unbefestigte Teil des Grundstückes wird offensichtlich an Privatleute als Pkw-Abstellplätze (P1) vermietet. Hierbei handelt es sich um ca. 20 Stellplätze. Nach der Parkplatzlärmstudie ist im Tagesmittel in der Zeit von 6 00 bis Uhr mit 0,4 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde zu rechnen. Für die lauteste Nachtstunde werden 0,15 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde angegeben. Der Schallleistungspegel berechnet sich einschließlich Zuschläge für unbefestigte Fahrflächen für auffällige Pegeländerungen (Türenschlagen u.dgl.), Parkplatzart und Durchgangsverkehr zu L WATeq = 85,1 db(a) für eine Bewegung pro Stellplatz und Stunde. Der vordere Stellplatzbereich (P2) dient als Gäste-Parkplatz der benachbarten Gaststätte mit Hotel sowie einem benachbarten Geschäft. Für eine Abschätzung auf der sicheren Seite kann im Tagesdurchschnitt von 6 00 bis Uhr und für die lauteste Nachtstunde mit einer Pkw-Bewegung pro Stellplatz und Stunde ausgegangen werden. Hierbei handelt es sich um ca. 12 Stellplätze. Hierfür errechnet sich nach der Parkplatzlärmstudie einschließlich der oben genannten Zuschläge ein Schallleistungspegel von L WATeq = 82,0 db(a). Spitzenwerte treten bei Parkplätzen insbesondere durch Türenschlagen auf. Es wird ein maximaler Schallleistungspegel für diese parkplatztypischen Vorgänge von L WA,max = 98 db(a) zugrunde gelegt. 6. Prognose der Geräuschimmissionen 6.1 Berechnungsverfahren Die Berechnungen erfolgen mit einer Computersimulation mit dem Rechenprogramm "SoundPLAN, Version 6.5" nach den Berechnungsvorschriften der RLS-90 und der TA Lärm. Die im Plangebiet und in unmittelbarer Nähe des Plangebietes vorhandenen Gebäudekörper werden durch Modellierung einfacher Quader bei der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. Es werden 3 Reflexionen zugelassen. Die Berechnungen erfolgen flächende-

8 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom ckend für ein 5 m-raster und eine Berechnungshöhe von 4 m über Gelände oder für maßgebliche Aufpunkte an vorhandenen oder geplanten Fassaden. 6.2 Ergebnisse Allgemeine Straßenverkehrsgeräusche Die Berechnungsergebnisse sind in den Anlagen1 und 2 dargestellt. Die Lärmkarten zeigen die Beurteilungspegel Tag/Nacht der allgemeinen Verkehrsgeräuschimmissionen einschließlich der Parkplatzgeräusche Hubertusplatz. Die dargestellten Pegel beinhalten Reflexionen und Mehrfachreflexionen im Straßenraum. Anlage 3 zeigt die Lärmpegelbereiche nach DIN Dargestellt sind die maßgeblichen Außenlärmpegel, die sich aus den Beurteilungspegeln am Tag und einem Zuschlag von 3 db errechen. Entlang der Hochstraße liegen die Fassaden im Lärmpegelbereich V. Das stimmt überein mit den textlichen Festsetzungen zum B-Plan 5 III S Betriebsgeräusche Konkrete Betriebsgeräusche konnten nicht ermittelt werden. Die Motorrad-Werkstatt Krämer ist nicht verträglich mit der geplanten Wohngebietsnutzung. Der geringe Abstand von lediglich 6 m zwischen möglicher Restwerkstatt und dem nächsten Baufenster im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist nicht ausreichend für eine sichere Einhaltung der Immissionsrichtwerte von 55 db(a) am Tag. Durch manuelle Tätigkeiten innerhalb der Werkstatt bei geöffnetem Tor oder durch Probeläufe innerhalb oder außerhalb der Werkstatt oder durch Ladetätigkeiten mit einem Gabelstapler kann davon ausgegangen werden, dass Konflikte im Sinne der TA Lärm nicht zu vermeiden sind. Nach Angaben des Auftraggebers wird die Werkstatt im Vorfeld der Planungsrealisierung ausgelagert. Die Rückseite des Backshops ist ca. 10 m vom geplanten Wohngebiet entfernt. Das hier befindliche Kältegerät führt bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte während der Nacht in Wohngebieten von 40 db(a). Die Rückseite des Blumengeschäftes ist ca. 10 m vom geplanten Mischgebiet entfernt. Hier sind keine Konflikte im Sinne der TA Lärm zu erwarten. Alle weiteren vorhandenen Geschäftsnutzungen sind mit dem geplanten Wohn- und Mischgebiet verträglich.

9 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Eine neutrale Betrachtung der geplanten Situation "Kerngebiet neben Wohngebiet" wird angestellt, indem die Freiflächen im Kerngebiet mit einem Emissionskontingent je m² Fläche belegt werden. Dabei wird dieses Kontingent soweit erhöht bis vor den rückwärtigen Fenstern im Kerngebiet gerade der Immissionsrichtwert von 60 db(a) in den Obergeschossen eingehalten wird. Mit dem gleichen Emissionskontingent werden die am geplanten, nächst gelegenen Baufenster im WA-Gebiet zu erwartenden Immissionen berechnet. Dies führt zu dem Ergebnis, dass bei einem Emissionskontingent von 62 db(a) im MK-Gebiet im WA-Gebiet ein Immissionspegel von 58 db(a) zu erwarten ist Private Stellplätze Die von den privaten Stellplätzen P1 und P2 ausgehenden Geräuschimmissionen sind in den Lärmkarten, Anlage 4 und 5, dargestellt. Anlage 4 zeigt die Situation am Tag mit der rot gekennzeichneten Konfliktgrenze "Beurteilungspegel am Tag in 4 m Höhe = 55 db(a)". Anlage 5 zeigt den Beurteilungspegel während der lautesten Nachtstunde mit den oben genannten Frequentierungen für eine Maximalabschätzung. Eingetragen ist die rote Konfliktgrenze "Beurteilungspegel nachts in 4 m Höhe = 40 db(a)". Anlage 6 zeigt die im Plangebiet zu erwartenden Spitzenschallpegel durch Türenschlagen auf dem Parkplatz P1. Die Konfliktgrenze für die Nacht mit einem höchst zulässigen Spitzenschallpegel von 60 db(a) ist gelb eingetragen. 7. Bewertung und Maßnahmen Bezüglich der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschimmissionen sind keine weiteren Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz, die über das Maß der bereits getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 5 III S hinaus gehen, erforderlich. Auch die hier vorliegende überschlägige Untersuchung bezüglich der Straßenverkehrsgeräusche in der Hochstraße führen zum Lärmpegelbereich V nach DIN Dieser Lärmpegelbereich wurde bereits in dem alten Bebauungsplan festgesetzt. Es empfiehlt sich eine Signatur mit der Kennzeichnung "Lärmpegelbereich V" mit der folgenden Erläuterung: Im Plangebiet ergibt sich an der Hochstraße Lärmpegelbereiche V, der in der Planzeichnung gekennzeichnet ist. Für diesen Bereich gilt, dass zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Außenbauteile von Aufenthaltsräumen

10 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom folgende bewertete Bau-Schalldämm-Maße R w,res nach Tabelle 8 der DIN 4109 einzuhalten haben (Korrekturen nach Tabelle 9, DIN 4109, sind zu beachten): Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume R w,res Büroräume R w,res db db V R w,res = bewertetes Bau-Schalldämm-Maß nach DIN ISO 140 des gesamten Außenbauteiles (Wand + Fenster + Rolladenkasten + Lüftung u.dgl.). Die Werte gelten auch für Dachflächen, sofern sie Aufenthaltsräume nach außen abschließen. Für besonders ruhebedürftige Übernachtungsräume oder ähnlich schutzwürdig Räume, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten aufweisen, sind zusätzlich schallgedämmte und motorisch betriebene Lüftungseinrichtungen notwendig, die bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten. Im Einwirkungsbereich des Parkplatzes "Hubertusplatz" liegen die geplanten Baufenster im WA-Gebiet im Lärmpegelbereich I - II. Der Lärmpegelbereich III liegt außerhalb der Baufenster. Besondere Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz gegenüber allgemeinen Verkehrsgeräuschimmissionen sind hier zwingend nicht erforderlich, da mit den üblichen Außenbauteilen die Anforderungen für die Lärmpegelbereiche I und II erfüllt werden. Außerdem ist eine Lüftung über Fenster in diesen Lärmpegelbereichen zumutbar. Bezüglich der Betriebsgeräusche sind im Grunde Konflikte im geplanten Wohngebiet nicht auszuschließen. Sowohl im MK-Gebiet als auch im neu geplanten MI-Gebiet sind nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dies ist die Definition aus der Baunutzungsverordnung. Im vorliegenden Fall ist aber zu bedenken, dass in unmittelbarer Nähe ein Allgemeines Wohngebiet entstehen soll. Insofern dürfen die Betriebe nicht stören. Da dieser Gegensatz grundsätzlich nicht zu lösen ist, empfiehlt der Gutachter eine Zwischenwertbildung, die beiden Belangen gerecht wird. Dies kann erreicht werden, wenn im nächst gelegenen Baufeld "WA" in Nähe des Kern-/Mischgebietes ein um 3 db(a) erhöhter Immissionsrichtwert von 58 db(a) am Tag zugelassen wird. Als Begründung ist die Lärmvorbelastung aus dem bereits rechtskräftig festgesetzten MK-Gebiet zu nennen. Unter Abschn. 6.3 wurde der Nachweis geführt, dass dann für das Kerngebiet und das geplante Mischgebiet selber im Bereich des zulässigen Wohnens keine Einschränkungen gegeben sind.

11 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Für die privat genutzten Stellplätze P1 und P2 ergeben sich Konflikte nur aus dem hinteren Stellplatzbereich P1 bei einer strengen Bewertung nach TA Lärm. Der Stellplatz P1 wird offensichtlich nur privat genutzt. Nach Einschätzung des Gutachters deckt dieser Stellplatzbereich ausschließlich den Parkbedarf der nahe gelegenen Wohnungen ab. Inwieweit hierfür die strengen Anforderungen der TA Lärm herangezogen werden können, bleibt fraglich. In der Parkplatzlärmstudie hießt es unter Abschnitt zu diesem Thema: Der eindeutig geschäftlich genutzte Stellplatzbereich P2 hat einen ausreichenden Abstand zum geplanten Wohngebiet. Konflikte von diesem Bereich sind auch nach strenger Betrachtung gemäß TA Lärm nicht zu erwarten. 8. Festsetzungen für den Bebauungsplan Bezüglich der allgemeinen Verkehrsgeräuschimmissionen wird empfohlen, die diesbezüglichen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan 5 III S zu übernehmen bzw. gem. Abschnitt 7 dieses Gutachtens zu konkretisieren. Bezüglich der Betriebsgeräusche im Kern- und Mischgebiet wird empfohlen, - im Kern- und Mischgebiet nur Betriebe zuzulassen, die das angrenzende Wohnen nicht wesentlich stören.

12 Seite zum Schalltechnischen Gutachten vom Es wird empfohlen, das Allgemeine Wohngebiet in Nähe des Kern- und Mischgebietes als geräuschvorbelastet auszuweisen und hier einen Immissionsrichtwert am Tag von 58 db(a) zuzulassen. Während der Nacht gilt der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 40 db(a) unverändert. Darüber hinaus ist es erforderlich, die vorhandene Motorrad-Werkstatt aus dem Kerngebiet auszusiedeln, da der bestehende Werkstattbetrieb auch in verkleinerter Form nicht verträglich mit der angrenzenden Wohnnutzung ist. Dem Grunde nach handelt es sich nämlich um einen störenden Betrieb. Bezüglich des privaten Stellplatzbereiches P1 können bis auf einen ausreichenden Abstand keine Empfehlungen zu Festsetzungen im B-Plan gegeben werden. Würde man die in Anlage 5 und 6 dargestellten Konfliktgrenzen von Wohnbebauung frei halten, so würde dies einen großen Teil des Plangebietes betreffen. Eine formelle Konfliktlösung könnte darin bestehen, den Stellplatz P1 ausschließlich "dem Wohnen dienend" zuzuordnen und ihn nicht als eine "Anlage im Sinne der TA Lärm" zu bewerten. Vielleicht könnte ein Teil dieser Fläche auch als Stellplatzfläche für das neue Wohngebiet dienen. Eine andere Möglichkeit wäre eine vollkommene Umplanung des Wohngebietes mit Anordnung einer geschlossenen und somit abschirmenden Gebäudezeile parallel zur südlichen Grundstücksgrenze. Dabei müssten auf der dem Stellplatz P1 zugewandten Seite auf die Anordnung schützenswerter Aufenthaltsraumfenstern verzichtet werden. Außerdem müsste dieser Gebäuderiegel so geplant werden, dass alle übrigen empfindlichen Gebäudeseiten mit schutzwürdigen Fenstern (das sind Fenster in Wohn-, Schlaf-, Arbeitsräumen, Kinderzimmern und Wohnküchen) wirksam abgeschirmt werden. Diese Maßnahme würde ein vollkommen neues Konzept bezüglich der Gebäudeanordnungen und Erschließung notwendig machen. Eine Abschirmwand and der Grundstücksgrenze ist wenig geeignet zur Konfliktbewältigung nach TA Lärm. Mit städtebaulich vertretbaren Wandhöhen kann nur der Erdgeschossbereich der geplanten Wohnhäuser ausreichend abgeschirmt werden. In den Obergeschossen wird keine oder nur eine geringe Abschirmung erreicht und damit keine vollkommene Konfliktbereinigung zu erwaten sein. Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Beratender Ingenieur Freier Sachverständiger für Umweltlärm und Lärmbekämpfung

13 Maßstab 1: ,757, ,5 30 m Dr Beurteilungspegel Tag nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage 1

14 Maßstab 1: ,757, ,5 30 m Dr Beurteilungspegel Nacht nach RLS-90 Berechnungshöhe 4 m in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage 2

15 Maßstab 1: ,757, ,5 30 m Dr Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Beurteilungspegel Tag nach RLS db in 4 m Höhe in db(a) I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI <= < VII Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage 3

16 Maßstab 1: m Dr 40 Beurteilungspegel Parkplatz P1 und P2 Gaststätte, Hotel und Wohnanlage Tag nach TA Lärm Berechnungshöhe 4 m in db(a) P1 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < P2 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

17 Maßstab 1: m Dr 35 Beurteilungspegel Parkplatz P1 und P2 Gaststätte, Hotel und Wohnanlage Nacht nach TA Lärm Berechnungshöhe 4 m in db(a) P1 40 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < P2 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

18 Maßstab 1: m Dr 60 Maximalpegel Parkplatz P1 und P2 Gaststätte, Hotel und Wohnanlage Nacht nach TA Lärm Berechnungshöhe 4 m in db(a) P1 <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < P2 Dipl.-Ing. B. Driesen VDI Kölner Straße Krefeld Tel / Anlage

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