Stellungnahme zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nenndorf

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* sofern abweichend von Punkt 1.3

Transkript:

Stellungnahme zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nenndorf NABU Samtgemeinde Nenndorf c/o Andrea Goike, Rodenberger Allee 39, 31542 Bad Nenndorf, 05723/740640 nabu-sgnenndorf.de, www.nabu-sgnenndorf.de 1

Stellungnahme zur 15. Änderung des F-Plans der SG Nenndorf Der NABU bekennt sich zu einem klima- und naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien. Eine zukunftsfähige Stromversorgung sollte aus einem breiten Mix an erneuerbarer Energien wie Wind, Wasser, Biomasse oder Erdwärme basieren, wobei die Windenergie eine dominierende Rolle spielen wird. Windenergieanlagen (WEA) sind aber ohne Beeinträchtigung von Mensch, Tier und Natur nicht möglich. Ökologische Auswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf bestimmte Vogel- und Fledermausarten, die entweder durch Kollision getötet oder aus ihren Lebensräumen vertrieben werden. Durch konsequente Nutzung der Potenziale des Repowering, also des Ersatzes älterer durch neuere Anlagen, könnte die Ausweisung neuer Windparks deutlich reduziert werden. Entscheidend für einen weiteren erfolgreichen Ausbau der Windenergie in der Samtgemeinde Nenndorf ist eine vorausschauende Planung unter Berücksichtigung des Naturschutzes, ökologisch verträglicher Standorte und der Akzeptanz der Bevölkerung. 1. Ökologische Auswirkungen 1.1.Beeinträchtigungen der Vogelwelt: Greifvögel, wie rote und schwarze Milane, Bussarde, Falken und Weihen, aber auch Feldlerche, Mauersegler, Kraniche und Störche halten sich im Höhenbereich der Rotoren auf und sind einem direkten Kollisionsrisiko ausgesetzt und enden häufig als sogenannte Schlagopfer. Diese Vögel nutzen die im F-Plan ausgewiesenen Standorte als Lebensraum, bzw. beim Vogelzug, in großer Zahl. Besonders der rote Milan, der auf der Roten Liste steht, wird an den Standorten 1a und 1b ständig beobachtet. Für seinen Schutz tragen wir eine besondere Verantwortung, da er in Norddeutschland seinen Verbreitungsschwerpunkt hat. Auch der Einfluss von WEA auf Verhalten und Population vieler Vogelarten ist nicht zu unterschätzen. Viele Arten meiden diese Standorte, weil sie sich, wie auch der Mensch, von der Bewegung der Rotoren, Lärm, Lichtreflexen und Schattenwurf gestört fühlen. Die bisherige, als Brut-, Nahrungsoder Rastgebiet genutzte Fläche geht auch in der Umgebung für Vögel verloren, und der ohnehin immer kleiner werdende Lebensraum reduziert sich weiter. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Windenergie-Konzeption der Samtgemeinde Nenndorf wird als Orientierungshilfe für die Feststellung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos für die Art Rotmilan drei Kriterien genannt: Lage des WEA-Standortes innerhalb des 1000-m-Radius um besetzte Horste, Lage innerhalb bevorzugter Nahrungshabitate oder in bevorzugten Flugkorridoren. Weiterhin wird beschrieben, dass einzelne und auch häufigere Flugbewegungen von Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalken, Rohrweihe und Weißstorch zu verzeichnen sind. Auch von Einzelbeobachtungen von Fischadler, Schwarzstorch, Wanderfalke und Wiesenweihe wird berichtet. Anwohner berichten von nahrungssuchenden Graureihern, Silberreihern, Graugänsen und einem Uhu auf Feldern und Wiesen westlich der Rodenberger Aue. Und sogar ein im westlichen Deutschland als ausgestorbener Schreiadler wurde hier einmalig gesichtet. 2

1.2. Beeinträchtigung von Fledermäusen Bekannt ist, dass sehr viele Fledermäuse an WEA verunglücken. Von den in Deutschland vorkommenden Fledermausarten werden 19 regelmäßig als Schlagopfer unter WEA gefunden. Das Umfeld von Wochenstuben und bedeutsamen Lebensräumen von Fledermausarten sollte von WEA freigehalten werden. Dies betrifft insbesondere Wälder und Gewässer sowie Feuchtgebiete und deren Umgebung. Fledermäuse gehören bundes- sowie europarechtlich zu den streng geschützten Arten. Außerdem zählen sie zu den Arten, für die gemäß Art. 12 der FFH Richtlinie innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes ein strenges Schutzsystem einzurichten ist. Laut Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag besteht eine besondere Gefährdung für - ziehende Arten wie Rauhautfledermaus, großer Abendsegler und kleiner Abendsegler - hoch- und schnellfliegende Arten wie Groß- und Kleinabendsegler und Zweifarbfledermaus sowie teilweise Breitflügelfledermaus, - sowie weiterhin (belegt durch zahlreiche Nachweise von Todfunden) die Zwergfledermaus. Auch für die eng mit der Zwergfledermaus verwandte Mückenfledermaus ist eine erhöhte Kollisionsgefährdung anzunehmen. Diese Arten werden daher als windenergiesensibel bezeichnet. Aufgrund der Kartierergebnisse ist nach derzeitiger Einschätzung eine erhöhte Kollisionsgefährdung für Fledermäuse v.a. für den Zeitraum Juli bis Oktober nicht auszuschließen. 2. Potenzielle Standorte Die Standortfrage für WEA sollte unter Berücksichtigung oberer Faktoren in Bezug auf die naturräumlichen Voraussetzungen geschehen. Auch eine ausgewogene überregionale wie auch regionale gerechte Verteilung der Belastung durch neue Anlagen sollte hier Beachtung finden. In Schaumburg stellt die Samtgemeinde Nenndorf mit einer Gesamtfläche von 7,6 % des Landkreises schon jetzt 28% der durch WEA erzeugten Energie. 2.1. Potenzielle Standorte 1a (B) und 1b (C) Der Bereich der Standorte 1a und 1b wird in der 15. Änderung zum Flächennutzungsplan in Bezug auf Schutzgut Arten und Biotope als Gebiet mit geringer bis mittlerer Bedeutung dargestellt. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Durch die in der Nähe befindlichen Wälder, Gehölzstrukturen, die unter die Baum- und Heckenschutzverordnung fallen, die naturnahe Aueniederung und besonders geschützte kleinere Stillgewässer sind auch diese, für die WEA vorgesehenen Standorte sehr artenreich. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet erfüllt durch seinen Artenreichtum Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet. Was die Artenvielfalt anbelangt, profitiert die Region um die Rodenberger Aue sehr vom nur ca. 10 km entfernten Steinhuder Meer. Dieses ist wegen Größe und Artenreichtum von internationaler Bedeutung weil es 250 verschiedenen Vogelarten wichtige Rast-, Überwinterungs- und Brutplätze bietet. 3

Aufgrund der Aufzeichnungen des Daniel Nölke (Stellungnahme vom 22.8.2014) ist zu vermuten, dass sowohl Weißstörche als auch Graureiher regelmäßig dieses Gebiet zur Nahrungsaufnahme aufsuchen. Dies sollte weiter überprüft werden. 2.1.1. Der Standort 1a befindet sich an der Aueniederung nahe dem Landschaftsschutzgebiet in ca. 500 m Entfernung zur renaturierten Rodenberger Aue im Bereich Rehren. 2.1.2. Der Standort 1b südlich der Bahnlinie liegt angrenzend an zwei naturnahe Teiche, die zu den besonders geschützten Biotopen zählen. Im nordwestlichen sowie im südwestlichen Teil befinden sich Baumgruppen, mehrere Hecken sowie das teils mit Gehölzen bestandene Grundstück des Schützenhauses, die zu überwiegenden Teilen dem Schutz der Baum- und Heckenschutzverordnung des Landkreises unterliegen. Laut 15. Änderung des Flächennutzungsplans liegt die Fläche 1b zu überwiegenden Teilen im Überschwemmungsgebiet der Rodenberger Aue, was einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf und nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich ist. Im südlichen Teil und an der Lindhorster Grenze liegen Hauptgasleitungen, zu denen noch zu klärende Schutzabstände einzuhalten sind. Ebenfalls im südlichen Teil befindet sich eine Lehmkuhle, die laut Altlastenkataster mit Müll verfüllt wurde. Aus mehreren Aspekten ist es wahrscheinlich, dass auch hier eine Abstandsregelung erforderlich ist. 2.2. Besonders und streng geschützte Arten und Arten auf der Roten Liste nach Bundesnaturschutzgesetz in den Planflächen 1a und 1b Vögel, die auf der "Roten Liste" geführt werden, haben in den Planflächen 1a und 1b ihre schutzwürdigen Reviermittelpunkte, wie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen ist.hier handelt es sich z.b. um Feldlerchen, Wachteln, Rebhühner, Teichhühner und Nachtigallen. Direkt angrenzend, bzw. bis zu einer Entfernung von 200 m finden nicht nur weitere der erwähnten Arten Brutplätze, sondern auch die streng geschützten Arten Sperber, Mäusebussard und Neuntöter. Im Radius von 500 m befinden sich Brutplätze von Rotmilanen (in diesem Jahr nicht besetzt), Turmfalken und Kiebitzen. Täglich kann man mehrere Exemplare des Rotmilans, deren Nahrungshabitat sich im Planungsgebiet befindet, beobachten. Diese Tiere sind standorttreu. Man weiß nicht, weshalb beide Rotmilanpaare, deren Horste sich in 500 m Entfernung zu den geplanten WEA befinden, ihre Brut abgebrochen haben. Da es aber nach wie vor ein permanentes Nahrungshabitat ist, ist eher davon auszugehen, dass die Horste zukünftig wieder besetzt werden. Im September 2012 wurden unter www.ornitho.de Fotos von 9 gleichzeitig jagenden Rotmilanen am Horst an der Rodenberger Aue eingestellt. Gastvögel, wie Kiebitze (Tagesmaxima 2096; März 2013), Kraniche (Tagesmaxima 367; März 2013) und Kormorane nutzen diese Flächen als Rastplatz. Auch Weißstörche sind teilweise in großer Zahl (bis zu 50) regelmäßig zwischen den Planflächen und der Rodenberger Aue anzutreffen. Überfliegend wurden auch häufig Wespenbussard, Baumfalke, Wanderfalke, Schwarzmilan, Rohrweihe, Schwarzstorch und Uhu festgestellt. 4

Auch Fledermäuse haben ihre Nahrungshabitate, ausgehend von der Aueniederung und den Gehölzen am Schützenhaus, in den Planflächen 1a und 1b. Die gefährdete Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart und in allen drei Planflächen vorhanden. Die als stark gefährdet einzustufende Rauhautfledermaus ist die zweithäufigste Art in den Planflächen 1a und 1b, sowie auch in 2. Auch der große Abendsegler (stark gefährdet) und der kleine Abendsegler (vom Aussterben bedroht) sind in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen. Die gefährdete Breitflügelfledermaus kommt in allen kartierten Bereichen in der Nähe von Gebüschstrukturen und Waldrändern vor. Auch die letztgenannte Mückenfledermaus war in beiden Untersuchungsgebieten anzutreffen. 2.2. Potenzieller Standort 2 (F) Der Standort 2 ist durch Deponie, Autobahn und den vorhandenen Windpark landschaftlich stark vorbelastet. Teile des Büntegrabens in dieser Fläche sind im Landschaftsplan für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, also Vorranggebiet für Natur- und Landschaft und somit eine harte Tabu-Zone. Laut Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurden im Untersuchungsgebiet "insgesamt 121 Gastvogelarten nachgewiesen, davon sind 68 planungsrelevant bzw. wertgebend. In den Roten Listen der Brutvögel Niedersachsens werden Alpenstrandläufer, Bergfink, Steinadler und Wiedehopf als ausgestorben oder verschollen angegeben. Neun Arten sind vom Aussterben bedroht, weitere neun Vogelarten sind in den Roten Listen Niedersachsens als stark gefährdet und 14 Arten als gefährdet angegeben. Außerdem wurden 12 Arten der Vorwarnliste nachgewiesen." "Insgesamt sind 40% der nachgewiesenen Gastvogelarten vom Rückgang bedroht." Auch Zweifarbfledermaus und kleiner Abendsegler, beide vom Aussterben bedroht, wurden im Untersuchungsgebiet der Planfläche 2 festgestellt. 3. Leistung und Anzahl der WEA in der SG Nenndorf und Schaumburg Der Wunsch der Bevölkerung nach ausgewogenen und regional wie auch überregional gerechter Verteilung der Belastung durch neue WEA ist berechtigt. 47 WEA in Schaumburg erzeugen 36,46 MW. Vergleicht man die Anzahl der WEA und ihre Leistung in Schaumburg, wird man feststellen, dass einzig die sechs Anlagen in der SG Nenndorf moderne Standards mit einer durchschnittlichen Leistung von 1,7 MW pro WEA haben. Somit stellt die SG Nenndorf, wie bereits unter Punkt 2 erwähnt, mit einer Gesamtfläche von 7,6 % des Landkreises schon jetzt 28% der durch WEA erzeugten Energie in Schaumburg. Die übrigen 41 WEA erzeugen 72%, was einer durchschnittlichen Leistung von 0,64 MW entspricht. Auch mit der Nutzung von Sonnenenergie trägt die Samtgemeinde Nenndorf schon einen großen, aber noch ausbaufähigen, Anteil zur Energiewende bei. 5

4. Empfehlungen Der NABU empfiehlt, dass grundsätzlich artenschutzrechtlich wertvolle Bereiche, in denen zahlreiche Vögel brüten oder auf ihrem Zug rasten, zu Tabu-Zonen von WEA erklärt werden. Um einer Verspargelung der Landschaft (Einzelanlagen)vorzubeugen, sollte dies in Konzentration der Anlagen auf ausgewiesenen Eignungsflächen erfolgen, um Beeinträchtigungen von natürlichen Lebensräumen sowie von gefährdeten Vogel- und Fledermausarten möglichst gering zu halten. Da eine erhebliche Fernwirkung von WEA ausgeht, ist es wünschenswert, einen Schutzabstand zu den artenreichen Naturräumen an der Rodenberger Aue festzulegen, der im Moment überhaupt nicht vorgesehen ist. Nicht nur für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Mäusebussard, Uhu) und Flugjäger der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die WEA nicht, oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko an WEA zu verunglücken. So häufen sich Todfunde solcher Arten ( siehe Zentrale Fundkartei der staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg für Deutschland www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lmb1.a.2334.de ). Aus diesem Grund empfiehlt der niedersächsische Landkreistag Abstandsregelungen zu WEA: 1200 m zu Brutvogellebensräumen nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung; 500 m zu Brutvogelgebieten lokaler Bedeutung und Gastvogellebensräumen regionaler und lokaler Bedeutung. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Verbotsbestände sind sichere Abstände sowohl zu Brut-, Nahrungshabitaten als auch Flugkorridore zwischen den Habitaten einzuhalten, damit die Art nicht gefährdet oder gar getötet wird. 4.1. Planflächen 1a, 1b und 2 Rotmilane haben in unserer Region einen Verbreitungsschwerpunkt von nationaler Bedeutung. Wir tragen eine ganz besondere Verantwortung für ihren Schutz. Deshalb sollte bei der Planung von WEA ein Mindestabstand von 1200 m zu Brutplätzen eingehalten und bevorzugte Flugwege und Nahrungshabitate ausgeklammert werden. Laut Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zur Windenergie-Konzeption Bad Nenndorf haben in diesem Jahr keine Bruten an den beiden Horsten Ottenser Wald und Rodenberger Aue, die sich im Abstand von nur ca. 500m zu den Planflächen 1a und 1b befinden, stattgefunden. Man sollte hierin aber ein hohes Potenzial und kein Ausschluss von zukünftigen Bruten sehen. Der Bereich des vorhandenen Windparks bei Waltringhausen entspricht in keiner Hinsicht den geforderten Abstandskriterien. Hier sollte durch bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten, wie spezielle Bepflanzung oder unterlassene Mahd das Jagdgebiet sowohl für den Rot- als auch den Schwarzmilan unattraktiv gemacht werden um Kollisionen zu dezimieren. Da die in allen Planflächen vorkommenden großen und kleinen Abendsegler, die Zwergfledermäuse und Breitflügelfledermäuse zur Nahrungssuche offenes Land bevorzugen, würden sie unter den Fledermausarten zu den hauptsächlichen Schlagopfern zählen. 6

Das Umfeld von Wochenstuben und bedeutsamen Lebensräumen der streng geschützten Fledermausarten sollen von WEA freigehalten werden. Dies betrifft insbesondere Gehölzstrukturen und Gewässer, sowie Feuchtgebiete und deren Umgebung. Da die in den Planflächen lebenden Fledermäuse teils stark gefährdet, bzw. die Zweifarbfledermaus und der kleine Abendsegler sogar vom Aussterben bedroht sind, lässt sich die Errichtung von WEA an diesen Standorten nur mit der Nichtbeachtung des Tötungsverbots gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG vereinbaren. Außerdem nehmen gerade der große und der kleine Abendsegler und die Rauhautfledermaus sowohl für Sommer- als auch für Winterquartiere Baumhöhlen als Lebensraum in Anspruch, was bedeutet, dass, um das Schutzsystem aufrecht zu erhalten, Eingriffe in Gehölzbestände durch Bau der Anlagen, Kranbefestigungen, Zuwegung und Leitungsverlegung etc. vermieden werden müssen um Quartierverluste zu vermeiden. Die Schlagopferrate lässt sich stark reduzieren, indem in Zeiten hoher Fledermausaktivität WEA automatisch abgeschaltet werden. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist diese Maßnahme aus unserer Sicht an den bestehenden Anlagen in Waltringhausen zwingend erforderlich. Außerdem ist für zukünftige Anlagen das Gondelmonitoring in die Planung mit einzubeziehen. Aufgrund der hohen Präsenz verschiedener Fledermausarten mit unterschiedlichem Gefährdungsstatus und dem Vorkommen von Fledermausarten, die vom Aussterben bedroht sind, lehnen wir den Bau von WEA in den Planflächen 1a und 1b aus artenschutzrechtlichen Gründen ab. Die Nutzung der Planflächen 1a und 1b als Nahrungshabitat, Brutraum sowie als Rastplatz von streng geschützten Arten mit Populationen von landesweiter Bedeutung, schließt, aufgrund des Tötungsverbotes nach Bundesnaturschutzgesetz, den Bau von WEA an diesem Standort aus. Die räumliche Entfernung der geplanten WEA Planflächen 1a und 1b zur Rodenberger Aue als artenreicher Naturraum, vor allem im Hinblick auf die geplante Renaturierung, ist zu gering. Aus artenschutzrechtlichen Gründen lehnen wir als örtliche Naturschutzorganisation das Festhalten an den Konzentrationsflächen 1a und 1b ab. Die Planfläche 2 birgt ebenfalls ein hohes Konfliktpotential, vielleicht nicht durch die Anzahl, doch durch den Artenreichtum, vor allem an streng geschützten Tieren. Auch hier wird durch den Bau von WEA wissentlich die Tötung streng geschützter Arten in Kauf genommen. 4.2. Repowering Wie schon unter Punkt 2 und 3 erwähnt, leistet die SG Nenndorf im Vergleich zu anderen Gemeinden des Landkreises Schaumburg einen überdurchschnittlichen Anteil an erzeugter Energie aus WEA. Mit aktueller Anlagetechnik lässt sich die installierte Leistung im Schnitt vervierfachen und somit die Stromerzeugung versechsfachen. Wenn in anderen Gemeinden die Potenziale des Repowerings, also des Ersatzes älterer durch neuere und leistungsstärkere Anlagen, konsequent genutzt werden, müsste die Gesamtzahl der Windparks in Schaumburg und damit auch in der SG Nenndorf nicht wesentlich erhöht werden. 7

4.3 Ausgleichsmaßnahmen für geplante WEA In Bezug auf zukünftige Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben wünschen wir uns als örtliche Naturschutzorganisation eine stärkere Einbeziehung in geplante Maßnahmen. Diese standortnahen und zukunftsorientierten Maßnahmen sollten der Erhaltung des Artenreichtums in unserer Samtgemeinde dienen und die Qualität der Erholungsräume unseres Kurortes für Anwohner und Gäste steigern. 4.4. Wir empfehlen sehr, auch die Stellungnahme von Daniel Nölke vom 22.8.2014 in die Beurteilung mit einfließen zu lassen, in der kontinuierliche avifaunistische Beobachtungen der letzten Jahre für die Planungsgebiete 1a und 1b Berücksichtigung finden. 5. Fazit Der NABU steht für eine klima- und naturverträgliche Energiepolitik. Beim heutigen Stand der Technik wird die Windenergie allgemein favorisiert. Windenergieanlagen sind aber ohne Beeinträchtigung für Mensch, Tier und Natur nicht möglich. Um Beeinträchtigungen in Naturräumen so gering wie möglich zu halten, ist es erforderlich mit so wenig Windparks wie möglich, soviel Energie wie nötig zu erzeugen. Werden die genannten Faktoren berücksichtigt, unterstützt der NABU eine größtmögliche Leistungssteigerung durch den Ersatz von Altanlagen auf vorhandenen naturverträglichen Eignungsflächen für Windenergieanlagen. Mit freundlichen Grüßen Ihr NABU Samtgemeinde Nenndorf In Vollmacht zur Abgabe der Stellungnahme vom NABU Niedersachsen 8

Quellen: 15. Änderung des F-Plans der SG Nenndorf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Winenergie-Konzeption -Samtgemeinde Nenndorf- 2014 NABU Broschüre "Windenergie und Naturschutz" Bundesnaturschutzgesetz Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages zum Thema "Naturschutz und Windenergie" Schaumburger Nachrichten Stellungnahme zur 15. Änderung des F-Plans der SG Nenndorf von K.-W. Brüggenwirth Stellungnahme zur 15. Änderung des F-Plans der SG Nenndorf von Daniel Nölke 9