HERZLICH WILLKOMMEN ABLAUF EINHEIT 06.11.2018 Organisatorisches Mahnspesen u. Verzugszinsen (Band 1 S. 168-177) Bankbuchungen (Band 1 S. 196-202) Kraftfahrzeuge (Band 1 S. 204-212) Steuern u. Kammerumlage (Band 1 S. 213-220) 1
ORGANISATORISCHES MAHNSPESEN U. VERZUGSZINSEN 2
BANKBUCHUNGEN BANKBUCHUNGEN Abhebung von einem Bankkonto: 1. 2700 Kassa / 2870 Barverkehr mit Banken 2. 2870 Barverkehr mit Banken / 2800 Bank (2810 PSK) Einzahlung auf ein Bankkonto: 1. 2870 Barverkehr mit Banken / 2700 Kassa 2. 2800 Bank (2810 PSK) / 2870 Barverkehr mit Banken 3
VERBUCHUNG VON ABSCHLUSSPOSTEN Grundlage für die Verbuchung von Abschlussposten ist der Kontoabschluss. Daraus sind die von der Bank verrechneten Guthabenzinsen, die Kapitalertragssteuer in der Höhe von 25% der Guthabenzinsen, die Schuldzinsen sowie Provisionen, Gebühren und Spesen ersichtlich. Verbuchung Guthabenzinsen: 2800 Bank (2810 PSK) / 8100 Zinserträge aus Bankguthaben Verbuchung Kapitalertragssteuer (KESt): 8100 Zinserträge aus Bankguthaben / 2800 Bank (2810 PSK) VERBUCHUNG VON ABSCHLUSSPOSTEN Verbuchung Schuldzinsen: 8280 Zinsaufwand für Bankkredite / 2800 Bank (2810 PSK) Verbuchung der Provisionen, Gebühren und Spesen: 7790 Spesen des Geldverkehrs / 2800 Bank (2810 PSK) 4
KRAFTFAHRZEUGE KRAFTFAHRZEUGE Definition: Unter Kraftfahrzeuge fallen LKW, Kastenwagen, Pritschenwagen, Kleinbusse, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen. Diese verursachen unterschiedliche Betriebskosten. Betriebskosten: Treibstoff Wartung u. Reparatur Bereifung Versicherung Steuern u. Abgaben Garagierung Wertminderungen (jährliche Abschreibung) 5
BETRIEBSKOSTEN LKW, KLEINBUSSE, PRITSCHENWAGEN U. KASTENWAGEN Wenn die Betriebskosten eine USt enthalten kann diese als VSt zurückgeholt werden. Es wird Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben und gehört daher verbucht. Verbuchung Reparatur: 7330 LKW-Betriebsaufwand 2800 Bank, 2810 PSK, 2700 Kassa, 2500 VSt 33 Lieferantenkonto, usw. BETRIEBSKOSTEN LKW, KLEINBUSSE, PRITSCHENWAGEN U. KASTENWAGEN KfZ mit zulässigen gesamt Gewicht bis 3,5 to: Hier wird die KfZ-Steuer als motorbezogene Versicherungssteuer bezeichnet und gemeinsam mit der Haftpflicht Versicherungsprämie von den Versicherungsgesellschaften eingehoben. Diese Prämien werden monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus entrichtet Buchung: 7335 Vesicherungsaufwand LKW 2800 Bank, 2810 PSK, 2700 Kassa 7331 Motorbezogene Versicherungssteuer LKW 6
BETRIEBSKOSTEN LKW, KLEINBUSSE, PRITSCHENWAGEN U. KASTENWAGEN KFZ mit zulässigen gesamt Gewicht über 3,5 to: Die KFZ-Steuer hat der Unternehmer selbst für ein Vierteljahr selbst zu berechnen und bis zum 15. des Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Buchung KFZ-Steuer: 7332 KFZ-Steuer LKW / 2800 Bank (2810 PSK) Buchung Haftpflichtversicherungsprämie: 7335 Versicherungsaufwand LKW / 2800 Bank (2810 PSK) BETRIEBSKOSTEN PKW U. KOMBIS Für Anschaffungskosten und Betriebskosten bei PKW u. Kombis gilt lt. USt-Gesetz kein Recht des Vorsteuerabzuges d. h. Beträge müssen Brutto, inkl. USt verbucht werden. Verbuchung Reparatur: 7320 PKW-Betriebsaufwand 2800 Bank, 2810 PSK, 2700 Kassa, 33 Lieferantenkonto, usw. 7
BETRIEBSKOSTEN PKW U. KOMBIS Auch bei der haftpflichtigen versicherten PKWs u. Kombis wird die KFZ-Steuer als motorbezogene Versicherungssteuer bezeichnet und gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingehoben. Diese Prämien werden monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus entrichtet Buchung: 7325 Vesicherungsaufwand PKW 2800 Bank, 2810 PSK, 2700 Kassa 7321 Motorbezogene Versicherungssteuer PKW STEUERN 8
STEUERN Definition: Steuern werden unterschiedlichst verbucht daher wird wie folgt unterschieden: Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuer Aktivierungspflichtige Steuern BETRIEBSSTEUERN Diese sind steuerlich abzugsfähig, was bedeutet, dass sie Aufwendungen darstellen und den steuerpflichtigen Gewinn dadurch mindern. In der Buchhaltung werden sie in einem Klasse 7 Konto erfasst. Folgende Betriebssteuern gibt es: Grundsteuer für Betriebsgrundstücke, motorbezogene Versicherungssteuer bzw. KFZ-Steuer für Betriebsfahrzeuge und Kommunalsteuer. Verbuchung Grundsteuer: 7100 Grundsteuer / 2800 Bank 9
PRIVATSTEUERN Sind steuerlich nicht abzugsfähig und stellen Privatentnahmen dar, die aus dem Gewinn eines Unternehmens bezahlt werden. Sie werden entweder auf dem Privatkonto oder auf einem eigenen Privatsteuern Konto verbucht. Folgende Privatsteuern existieren in Österreich: Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer und Grundsteuer f. Privatgrundstücke. Verbuchung der Privatsteuer: 9600 Privat / 2800 Bank (2810 PSK, 2700 Kassa) BETRIEBLICHE DURCHLAUFSTEUER Darunter werden Steuern verstanden die der Unternehmer einzubehalten halt und an das Finanzamt abzuführen hat. Die wichtigsten betrieblichen Durchlaufsteuern sind die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer. 10
AKTIVIERUNGSPFLICHTIGE STEUERN Sind Steuern die einen Teil des aktivierungspflichtigen Anschaffungswertes einer Anlage bilden. Sie müssen auf dem betreffenden aktiven Bestandskonto im Soll verbucht werden. Die wichtigsten aktivierungspflichtigen Steuern sind die Grunderwerbsteuern und die Normverbrauchsabgabe (NoVA). KAMMERUMLAGE 11
KAMMERUMLAGE Die Wirtschaftskammern (WKO) heben bei ihren Mitgliedern (gewerbliche Unternehmen) im Wege der Finanzämter eine Kammerumlage von 3 ein. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kammerumlage ist die Summe der Vorsteuern. Die Kammerumlage ist vom Unternehmer ¼ jährlich selbst zu berechnen und spätestens am 15. Tag des nach Ende des Kalendervierteljahres zweitfolgende Kalendermonats (15.5.; 15.8.; 15.11.;15.2;) an das für die Umsatzsteuer zuständig Finanzamt abzuführen. KAMMERUMLAGE Verbuchung bei Zahlung der Kammerumlage: 7780 Kammerumlage / 2800 Bank Im Zuge des Jahresabschlusses wird die Kammerumlage des 4. Quartals wie folgt gebucht: 7780 Kammerumlage / 3540 Verbindlichkeiten Finanzamt Die Zahl im Februar nächsten Jahres ist dann zu buchen: 3540 Verbindlichkeiten Finanzamt / 2800 Bank 12