Deshalb wird eine Anpassung des Zentrumslastenausgleichs auf CHF 360 Millionen gefordert.



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Transkript:

Komitee Für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz Postfach 1030, 8034 Zürich; info@gerechter-finanzausgleich.ch Seite 1 11.04.2011 ARGUMENTARIUM STADT ZÜRICH Ungesundes Ausgabenwachstum Die Ausgaben der Stadt Zürich haben seit dem Jahr 2000 um 30 Prozent (+ CHF 2.4 Milliarden) zugenommen wogegen die Stadtbevölkerung im selben Zeitraum um lediglich 6 Prozent gewachsen ist. Damit stehen Ausgaben- und Bevölkerungswachstum in einem eklatanten Missverhältnis. Die Gründe hierfür sind offensichtlich: Einerseits hat die Stadt Zürich in den vergangenen Jahren ihren Bürokratieapparat massiv ausgebaut und zusehends auch in fragwürdige Projekte investiert. Während früher z.b. noch ein Verhältnis von 22 Einwohnern zu einem Beamten bestand, wurden die Staatsstellen seit dem Jahrtausendwechsel um 3'000 Mitarbeiter auf insgesamt 19'000 Stellen aufgestockt. Damit entfällt mittlerweile auf jeden 20. Einwohner ein Staatsangestellter. Das Referendumskomitee Für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz stellt den Zentrumslastenausgleich nicht grundsätzlich in Frage. Es bekämpft vielmehr die Tatsache, dass die Landbevölkerung über den Zentrumslastenausgleich zusehends fragwürdige Projekte und das Bürokratiewachstum der Stadt Zürich mitfinanziert. Deshalb wird eine Anpassung des Zentrumslastenausgleichs auf CHF 360 Millionen gefordert. Entwicklungen seit dem Jahre 2000: Anzahl Zuwachs in Prozent Bevölkerung + 22 700 + 6% Beamte + 3 000 + 16% Ausgaben + CHF 2.4 Mia. + 30% Steuereinnahmen + CHF 323 Mio. + 13.4% Verkehrsverhinderungspolitik Die Stadt Zürich hat in den vergangenen Jahren mit einer immer stärkeren Verhinderungspolitik auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs auf sich aufmerksam gemacht. Die

Seite 2 Landbevölkerung, welche den Zentrumslastenausgleich für die Stadt Zürich finanziert, scheint in ebendieser Stadt immer unerwünschter zu sein. Daneben besteht auch die unglückliche Situation, dass die Durchgangsachsen diverser Regionen des Kantons Zürich in andere Landesteile direkt durch die Stadt Zürich führen. So ist es keine Seltenheit, dass der Weg zwischen dem Bahnhof Tiefenbrunnen zur Autobahnauffahrt länger dauert als die anschliessende Fahrt zum Bodensee. Diese Situation ist nachweislich nicht naturgegeben, sondern direkt auf schlechte Politik zurückzuführen. So wurden Spurverengungen und der Einbau von Schikanen (z.b. Kaphaltestellen, d.h. in den Strassenraum hinaus gebaute Haltestellen für Strassenbahnen bzw. Busse) bei Einfahrtsachsen vorgenommen, Durchfahrtsachsen zurückgebaut und die Parkplatzzahlen massiv reduziert. Die Folge davon ist, dass Stadtbesucher mittlerweile zu fast jeder Tageszeit im Stau stehen und kaum Parkplätze finden. Der Strassenbau und Strassenunterhalt der Stadt Zürich wurde im Jahre 2009 vom Kanton mit insgesamt CHF 89 Millionen mitfinanziert. Es kann daher nicht sein, dass die Leidtragenden der Verkehrsverhinderungspolitik der Stadt Zürich als Dankeschön für die Wartezeit im Stau noch CHF 412.2 Millionen an Zentrumslastenzahlungen an den Verursacher leisten. Zentrumsnutzen nicht berücksichtigt Die politische Diskussion konzentriert sich ausschliesslich auf Zentrumslasten, welche Zürich zu tragen hat. Gänzlich ausgeblendet wird jeweils die Tatsache, dass die Stadt im Gegensatz zu den Landgebieten auch einen wesentlichen Nutzen aus ihrer Zentrumsfunktion generiert. Dazu gehören beispielsweise Steuereinnahmen von Grossunternehmen, die ihren wirtschaftlichen Sitz in der Stadt Zürich haben. Ebenso die Steuereinnahmen aus der Gastronomie und Hotellerie, die in Zürich aufgrund ihrer Zentrumsfunktion wesentlich grösseren Absatz finden als in den Landgemeinden. Konsequenterweise müsste man die Zentrumslasten der Stadt Zürich mit deren Zentrumsnutzen verrechnen, um eine saubere wirtschaftliche Rechnung zu präsentieren. Eine einseitige Fokussierung auf die Zentrumslasten ist finanzpolitisch unseriös. Sparpotential in der Stadt Zürich Nachfolgend werden fragwürdige Ausgaben, Investitionen und Projekte der Stadt Zürich aufgelistet. Damit wird aufgezeigt, dass es in der Stadt Zürich nicht an Sparpotential mangelt. Selbstverständlich ist es das gute Recht der Stadtzürcher Wohnbevölkerung, diese Ausgaben und Investitionen zu tätigen. Es darf jedoch nicht erwartet werden, dass sie durch einen höheren Zentrumslastenausgleich von der Landebevölkerung mitfinanziert werden. In diesem Sinne sind die nachfolgenden Ausführungen als Sparvorschläge für eine gesündere Ausgabenpolitik in der Stadt Zürich zu verstehen. Kultur: Kürzung der Kulturförderungsbeiträge an Dritte um 20 Prozent. Gute Kultur muss nicht teuer sein! (Sparpotential: CHF 19 Mio. pro Jahr)

Seite 3 Kürzung der Beiträge an soziokulturelle Institutionen. Das Volk hat Ja gesagt zu CHF 12 Mio., mittlerweile betragen die Ausgaben aber CHF 16 Mio. (Sparpotential: CHF 4 Mio. pro Jahr) Verzicht auf den Bau des Hafenkrans (Sparpotential: einmalig CHF 400'000) Verzicht auf den Bau einer Schaukel in Form einer Steinschleuder im Hardaupark (Sparpotential: einmalig CHF 220'000) Soziales: Kürzung der Sozialhilfeausgaben um 5 Prozent durch Missbrauchsbekämpfung. (Sparpotential: CHF 16 Mio. pro Jahr) Kürzung der Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung um 20 Prozent (Sparpotential: CHF 15 Mio. pro Jahr) Streichung der Fachstelle für Gleichstellung. (Sparpotential: CHF 17 Mio. pro Jahr) Verkehr: Verzicht auf Verkehrsprojekte, die alleine der Verkehrsbehinderung dienen wie z.b. Spurverengungen, Abbau von Fahrspuren und Rückbau von Strassen (Sparpotential: CHF 50 Mio. pro Jahr) Streichung des Budgets für Temporäre Aktionen der VBZ in Öffentlichkeitsarbeit. Die VBZ ist ein Monopolbetrieb und muss keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben! (Sparpotential: CHF 5 Mio. pro Jahr) Allgemeines: Kürzung des Budgetpostens Temporäre Öffentlichkeitsarbeit um die Hälfte. Die Verwaltung ist keine Werbeagentur! (Sparpotential: CHF 10 Mio. pro Jahr) Streichung des freien Kredits des Stadtrates wegen Intransparenz. Der Stadtrat weigert sich, der GPK Auskunft über die getätigten Ausgaben zu geben (Sparpotential: CHF 700'000 pro Jahr) Insgesamt ausgewiesenes Sparpotential: CHF 136.7 Mio. pro Jahr; einmalig: CHF 620 000 Wenn der Bürokratieapparat noch sukzessive auf das Niveau des Jahres 2000 (16'000 Staatsangestellte) zurückgefahren würde, indem z.b. nicht jede pensionsbedingte freigewordene Stelle neu besetzt würde, liessen sich mittelfristig weitere dreistellige Millionenbeträge pro Jahr einsparen. Steuerfuss Im Gegensatz zu den Behauptungen des Finanzvorstehers Martin Vollenwyder muss der Steuerfuss der Stadt Zürich nach Annahme des Gegenvorschlags der Stimmberechtigten nicht um 6 Prozent erhöht werden. Die gesamthaften Steuererträge der Stadt Zürich betrugen im Jahre 2009 CHF 1.75 Milliarden. 1 Steuerfussprozent entspricht dementsprechend CHF 14 Millionen. Würde Zürich keine Sparmassnahmen ergreifen, müssten Sie bei einer Annahme des Gegenvorschlags ihren Steuerfuss um lediglich 3.7 Prozentpunkte erhöhen.

Seite 4 Das Komitee Für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz hat aufgezeigt, dass durch den Verzicht auf Luxus-Ausgaben aus der Annahme des Gegenvorschlags keine negativen Konsequenzen für die Stadt Zürich resultieren. Das Sparpotential der Stadt Zürich übersteigt die Summe der durch den Gegenvorschlag der Stimmberechtigten geforderten Herabsetzung des Zentrumslastenausgleichs um CHF 86.5 Mio. Damit kann die Stadt Zürich bei konsequenter Umsetzung der Sparvorschläge die Steuern für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sogar merklich senken!

Seite 5 STADT WINTERTHUR Das vorliegende Argumentarium hat zum Ziel, das mögliche Sparpotenzial der Stadt Winterthur aufzuzeigen. Es ist in keiner Art und Weise die Absicht des Komitees, der Stadt Winterthur die Finanzpolitik vorzuschreiben oder diese zu bewerten. Die nachfolgenden Argumente sollen aufzeigen, dass die Herabsetzung des Zentrumslastenausgleichs keine sinnvollen Projekte der Stadt Winterthur beeinträchtigt und schon gar nicht die zentralen Gemeindeaufgaben verhindert. Die Reduktion des Zentrumslastenausgleichs soll dazu führen, dass der kantonale Steuerzahler entlastet wird und Sparpotenzial ausgeschöpft wird. Gemäss dem Voranschlag 2011 wird der Zuschuss aus dem Finanzausgleich für die Stadt Winterthur CHF 120 Mio. betragen. Der Kantonsrat schlägt mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz vor, dass die Stadt Winterthur zwischen CHF 50-70 Mio. aus dem Ressourcenausgleich und CHF 86 Mio. aus dem Zentrumslastenausgleich erhalten sollte. Damit erhält Winterthur aus dem Finanzausgleich insgesamt 136 156 Mio. CHF. Dies ergibt gegenüber dem Voranschlag 2011 eine Steigerung von CHF 16-36 Mio. (16 Prozent). Mit dem Gegenvorschlag Für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz soll der Zentrumslastenausgleich auf CHF 65 Mio. gekürzt werden. Der Beitrag für die Stadt Winterthur würde somit zirka dem gleichen Betrag wie im Voranschlag 2011 entsprechen. Entwicklungen seit dem Jahre 2000: Anzahl Bevölkerung + 13 000 + 13% Beamte + 100 + 6% Ausgaben + CHF 75 Mio. + 17% Steuereinnahmen + CHF 64 Mio. + 17.5% Zuwachs in Prozent Allgemeine Bemerkungen 1. Die Stadt Winterthur budgetiert ein Aufwandüberschuss von CHF 2.8 Mio. für das Jahr 2011. 2. Die Stadt Winterthur leistet sich vermehrt nicht zwingende Ausgaben, zum Beispiel Lohnerhöhungen in Jahren, in welchen der Kanton darauf verzichtet hat, Vaterschaftsurlaub und kostspielig ausgebaute externe Kinderbetreuung. 3. Im Voranschlag 2011 wird wiederum die Teuerung ausgeglichen (im letzten Jahr wurde der Rückgang von 0.1% nicht geltend gemacht), der leistungsabhängige Stufenanstieg gewährt und eine Leistungsquote von 1 Million eingesetzt. 4. Die Stadt Winterthur budgetiert zusätzlichen Abschreibungen in der Höhe von CHF 9.5 Mio. 5. Die Stadt Winterthur geht von Nettoinvestitionen im Jahre 2011 von über CHF 245 Mio. aus.

Seite 6 6. Die Stadt Winterthur plant Investitionen im Finanzvermögen in Restaurants in den Jahren 2010 bis 2014 von mehr als CHF 4.25 Mio. 7. Die Stadt Winterthur beabsichtigt Liegenschaftskäufe in den Jahren 2010 bis 2014 von CHF 8.2 Mio. zu tätigen. Die Stadt Winterthur leistet sich finanziell mehr als andere Gemeinden und der Kanton, profitiert aber gleich mehrfach vom Finanzausgleich. Die zusätzlichen Abschreibungen führen dazu, dass der Abschreibungsbetrag voraussichtlich mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes im Jahre 2014 wieder aufgewertet werden muss. Somit ist festzustellen, dass diese zusätzlichen Abschreibungen unnötigerweise die laufende Rechnung belasten. Mit den geplanten Nettoinvestitionen von mehr als CHF 245 Mio. im Jahre 2011 muss mit einer Mehrverschuldung gerechnet werden, was zu weiteren Schuldzinsen führt. Die Stadt Winterthur gilt als eine der bürokratischsten Städte der Schweiz. Mit dem Abbau der Bürokratie wird nicht nur das Gewerbe entlastet, es ermöglicht auch Einsparungen für die Gemeindefinanzen. Jegliche bürokratische Verordnung benötigt Personal und verursacht Kosten im Bereich des Bewilligungsverfahrens wie auch bei der Umsetzung. In Winterthur benötigt ein Wirt für das Aufstellen einen Tischchen mit Aschenbecher im Winter eine Winterbewilligung für Gartenwirtschaften. Möchte er einen Aschenbecher mit Wandhalterung montieren, benötigt er eine Baubewilligung, und auch wenn diese Bewilligungen vorliegen, muss das Möbel um 24 Uhr ins Lokal geräumt werden. Kultur: Die Stadt Winterthur plant Investitionen in den Jahren 2010 bis 2014 im Bereich Kultur und Museen CHF 23.4 Mio. Die Stadt Winterthur leistet mittels Subventionsverträgen und Beiträgen an Dritte im Bereich Kultur einen budgetierten Betrag von CHF 9.7 Mio. (Voranschlag 2011). Die Kulturausgaben der Stadt Winterthur könnten auf das Niveau von 2006 reduziert werden (Sparpotenzial: CHF 11 Mio. pro Jahr). Kultur wurde in den letzten Jahren immer teurer und zunehmend staatlich finanziert. Kultur sollte vermehrt durch Privatpersonen und Stiftungen gefördert werden und Museen müssen kostendeckend betrieben werden. Insbesondere in Winterthur ist festzustellen, dass ein viel zu grosses und zu teures Kulturangebot besteht. In diesem Bereich ist sowohl bei der laufenden Rechnung als auch im Bereich der Investitionen enormes Sparpotenzial vorhanden. Die teuer veranschlagten Investitionen belasten durch zukünftige Abschreibungen zusätzlich die laufende Rechnung der folgenden Jahre. Soziales: Die Stadt Winterthur budgetiert Beiträge an private Institutionen für ergänzende externe Familienbetreuung von CHF 5 718 700 gemäss Voranschlag 2010. Die Stadt Winterthur tätigt gesamthaft Ausgaben von CHF 8.4 Mio. für ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Die Sozialausgaben der Stadt Winterthur könnten auf das Niveau von 2006 reduziert werden (Sparpotenzial: CHF 7.5 Mio. pro Jahr).

Seite 7 Gemäss Volksschulgesetz ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung vorgeschrieben. Der grosse Gemeinderat von Winterthur hat sich zu Lasten des kantonalen Steuerzahlers aber Luxuslösungen genehmigt. Gemäss einer Medienmitteilung der Stadt Winterthur vom 17. Juni 2010 werden zusätzlich zum budgetierten Betrag für die Kinderbetreuung CHF 1.4. Mio. benötigt, gesamthaft CHF 8.4 Mio., die letztlich durch den Finanzausgleich finanziert werden. Weiter wurde mit dem Voranschlag 2011 die Mittel für die familienexterne Kinderbetreuung um CHF 289'000 erhöht, was nur die Hälfte der Kosten der zusätzlich beschlossenen Betreuungsplätzen ist. Das Angebot sollte auf das gesetzliche Minimum reduziert und der Kostendeckungsgrad der Institutionen überprüft werden. Verkehr: Die Stadt Winterthur plant eine Bahnhofsunterführung für Velo- und Fussgängerverkehr (Sparpotenzial: CHF 6 Mio. Abschreibungen pro Jahr) Die Stadt Winterthur plant die Sanierung des Bahnhofes von 2010 bis 2014 (Sparpotenzial: CHF 39.3 Mio.) Die Stadt Winterthur baut den teuersten Veloweg der Welt (Sparpotenzial: CHF 275 000 für den Landkauf, CHF 800'000 für den Weg) Die Stadt Winterthur könnte auf die neue Bahnhofsunterführung für den Velo- und Fussgängerverkehr verzichten (Sparpotenzial: CHF 60 Mio. einmalig). Überteuerte, unnötige Investitionen im Bereich des Verkehrs sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Die Abschreibungen auf die Investitionen belasten auch in diesem Bereich die laufende Rechnung. Zudem ist der Kosten-Nutzen-Faktor vermehrt zu hinterfragen. Voranschlag 2011 Der Grossen Gemeinderats Winterthur hat in der Budgetdebatte weitere nicht zwingend notwenige Ausgaben bewilligt. Die wichtigsten Änderungen sind hier aufgeführt. Als Fazit ist festzuhalten, dass zusätzliche Ertragserhöhungen/Aufwandminderungen nur aus kosmetischen Gründen beschlossen wurden. Die meisten Ertragserhöhungen/Aufwandsminderungen sind gemäss Stadtrat nicht umsetzbar oder sind reine Verschiebungen von Sonderrechnungen in die Laufende Rechnung. Beschlossene Aufwanderhöhungen: Erhöhung Beitrag für das Wirtschaftscluster Energie um CHF 100'000 Erhöhung Stellen für Energieberatung CHF 180'000 Erhöhung Stellen Polizei CHF 125'000 Schaffung 16 zusätzliche Kinder-Betreuungsplätze CHF 136'000 Schaffung 12 zusätzliche Säuglingsplätze CHF 153'000 Beschlossene Ertragserhöhungen/Aufwandminderungen: Erhöhung Bewirtschaftung Parkplätze der städtischen Angestellten CHF 100'000 (gemäss Stadtrat nicht realisierbar)

Seite 8 Reduktion Aufwand Unterhaltskosten beim Strassenbau CHF 170'000 (gemäss Stadtrat willkürliche, nicht realisierbare Budgetsenkung) Bewirtschaftung Verlustscheine Krankenkassenprämien CHF 75'000 (es ist bekannt, dass Verlustscheine zu Gunsten politischer Gemeinden selten bewirtschaftet werden können) Erhöhung Ablieferung Stadtwerke an Stadtkasse CHF 324'000 (reine Vermögensverlagerung) Steuerfuss Im Gegensatz zu den Behauptungen der Finanzvorsteherin V. Gick muss der Steuerfuss nach Annahme des Referendums nicht um 9% erhöht werden. Die gesamthaften Steuererträge der Stadt Winterthur betrugen im Jahre 2009 CHF 342 Mio. 1 Steuerfussprozent entspricht dementsprechend CHF 2.8 Millionen. Würde Winterthur keine Sparmassnahmen ergreifen, müssten Sie bei einer Annahme des Gegenvorschlags ihren Steuerfuss um lediglich 7.5 Prozentpunkte erhöhen. Das Komitee hat aufgezeigt, dass durch den Verzicht von Luxus-Ausgaben die Annahme des Referendums keine negativen Veränderungen für die Stadt Winterthur resultieren. Werden die Aufzählungen des Komitees konsequent umgesetzt, kann zusätzlich zur möglichen kantonalen Steuersenkung von 2.5% der Steuerfuss der Stadt Winterthur merklich gesenkt werden.