Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!

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Transkript:

Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!

Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen. Brandwein

Was erwartet Sie an diesem Elternabend? Allgemeine Informationen zur Flexiblen Grundschule Rechtlicher Rahmen der Flexiblen Grundschule Möglichkeiten der Methodik in der Flexiblen Grundschule Der Tag der Schuleinschreibung Möglichkeiten der Mittagsbetreuung in der Offenen Ganztagsschule

Aufbau der Flexiblen Grundschule Flexible Grundschule Die Eingangsstufe umfasst die 1. und 2. Jgst. der bisherigen Grundschule. 1. Jahr: Eintritt in die Eingangsstufe Flexible Verweildauer 1 3 Jahre 2. Jahr: Fortsetzung 3. Jahr: Fortsetzung 3. und 4. Klasse Erhebung des aktuellen Lernstands mit dem Ziel, eine optimale Basis für die individuelle Förderung zu schaffen Stärkere Ausrichtung der Schule auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes

Verweildauer in der Flexiblen Grundschule Drei Optionen je nach Entwicklungs- und Leistungsstand : Regelbesuchszeit 2 Lernjahre in der Eingangsstufe, dann Übergang in die Jahrgangsstufe 3 Für besonders begabte, weit entwickelte und schnelle Schüler 1Lernjahr, dann Übergang in die Jahrgang 3 Bei langsamer Lernentwicklung u. zusätzlichem Förderungsbedarf 3 Lernjahre, dann Übergang in den Jahrgang 3. Das 3. Lernjahr zählt in Anrechnung auf die Pflichtschulzeit nicht als Wiederholung, sondern als Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von 2 Jahren (Art. 38 BayEUG)

Grundgedanken der Flexiblen Grundschule Zusammenlegung der Jahrgangsstufen 1 und 2 zur Eingangsstufe dies geschieht auf der Basis jahrgangsgemischter Klassen Möglichkeit der ein, zwei oder dreijährigen Verweildauer entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit der Schüler keine Anrechnung eines dritten Schulbesuchsjahres in der Eingangsstufe auf die Pflichtschulzeit Begleitdiagnostik im Verlauf der Eingangsstufe optimale Anpassung des ersten schulischen Angebots an die individuelle Entwicklung aller Schüler => Neuer Umgang mit der Heterogenität der Schüler Miteinander nebeneinander voneinander lernen in der Jahrgangsmischung...

Wann und wie muss ich oder kann ich mein Kind an der Schule anmelden??? Zusammenfassung nach den Ausführungen und Bestimmungen - des bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetzes (BayEUG) - der Grundschulordnung (GSO) - des Kultusministeriellen Schreibens über den Einschulungskorridor

Anmeldepflichtig am Tag der Schuleinschreibung (Di., 2.April, 14.00 Uhr) Einschulungskorridor Im Vorjahr zurückgestellte Kinder Alle Kinder mit Geburtsdatum 1.10.2012 bis 30.6.2013 Zurückstellung möglich, - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - auf Antrag der Schulleitung Hinweis: Jedes dieser Kinder wird am Tag der Schuleinschreibung angemeldet oder (vorher schon) zurückgestellt! Alle Kinder mit Geburtsdatum 1.07.2013 bis 30.9.2013 Einschulung ist Elternwille Eltern können bis zum 3.Mai entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll Schriftliche Mitteilung an Schule (Formular der Schule oder formlos mit Unterschrift), wenn nicht eingeschult werden soll Hinweis: Geben Sie als Eltern bis zum 3.Mai keine Erklärung ab, wird Ihr Kind schulpflichtig und muss offiziell angemeldet werden (am Tag der Schuleinschreibung oder bis zum 3.Mai in der Verwaltung)! Nicht-Einschulung ist keine Zurückstellung!!

Zurückstellung (Kinder mit Geb.-Datum bis 30.06.13): wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Hierbei müssen zwingend alle zur Verfügung stehenden pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten vor Ort berücksichtigt werden. In Flexiblen Grundschulen und Schulen mit Schulprofil Inklusion finden Zurückstellungen grundsätzlich nur noch in absoluten Ausnahmefällen statt. Erziehungsberechtigte wünschen die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe; Die Schulleitung prüft und verfügt; -> Nachweis durch ärztliches Gutachten Lehrkraft oder Schulleitung beantragen die Zurückstellung und beraten die Erziehungsberechtigten; ggf. Einbeziehung eines Schularztes Die Zurückstellung kann erfolgen noch bis zum 30. November nach Schuljahresbeginn durch Entscheidung der Schulleitung.

Anmeldepflichtig: Auf Antrag schulpflichtig: Im Vorjahr zurückgestellte Kinder Alle Kinder mit Geburtsdatum 1.10.2012 bis 30.6.2013 Anmeldung möglich: Einschulungskorridor: Alle Kinder mit Geburtsdatum 1.07.2013 bis 30.9.2013 Alle Kinder mit Geburtsdatum 1.10.2013 bis 31.12.2013 Einschulung möglich, - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall - Ablehnung durch Schulleitung oder Widerruf des Antrags durch Eltern bis zum 30.11. möglich Alle Kinder mit Geburtsdatum ab 1.1.2014 Einschulung möglich, - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - schulpsychologisches Gutachten erforderlich - Ablehnung durch Schulleitung oder Widerruf des Antrags durch Eltern bis zum 30.11. möglich

Weitere wichtige Informationen: - Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der zuständigen Sprengelschule, auch wenn triftige Gründe für eine andere Grundschule vorliegen Eine Beschulung Ihres Kindes an einer anderen Schule kann danach durch einen Gastschulantrag gestellt werden. Dafür sind triftige Gründe notwendig! - Grundsätzlich können alle Kinder auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule angemeldet werden. Umgekehrt können Eltern ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch direkt an der Förderschule anmelden! Termin der Schuleinschreibung: Dienstag, 02.April 2019

www.schulberatung.bayern.de

www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule