Fragen zur Gestaltung der flexiblen Schulanfangsphase in Berlin

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1 Wilde Fragen zur Gestaltung der flexiblen Schulanfangsphase in Berlin 1. Ab wann wurde in Ihrem, Bundesland die Schuleingangsphase neu gestaltet und welche rechtlichen Grundlagen liegen zugrunde? Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wird an allen Berliner Grundschulen verbindlich die flexible Schulanfangsphase eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (SchuIG) - hier 20 - sowie die Grundschulverordnung (GsVO) - hier 30 Abs. 2 - vom 19. Januar Einmalig besteht im Schuljahr 2005/06 allerdings für die Schulen die Möglichkeit, diese Gruppen ohne Jahrgangsmischung nach dem ersten Jahr der Schulanfangsphase im Schuljahr 2006/07 weiterzuführen. Für alle Kinder gelten ansonsten bereits die rechtlichen Regelungen der flexiblen Schulanfangsphase. Das bedeutet, dass das einzelne Kind die Schulanfangsphase in 1, 2 oder 3 Jahren durchlaufen kann. Ein Übergang in die Jahrgangsstufe 3 ist bereits nach dem ersten Jahr der Schulanfangsphase möglich; ein Verbleib in der Schulanfangsphase im dritten Jahr wird nicht auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht von zehn Jahren angerechnet. Es ist den Schulen freigestellt, ob sie bereits im Schuljahr 2006/07 diese Klassen teilen und mit neuen Schulanfänger/innen auffüllen - also als flexible Schulanfangsphase mit Jahrgangsmischung weiterführen - oder nicht. Die Entscheidung für eine optionale Jahrgangsmischung im Schuljahr 2006/07 ist darin begründet, dass einmalig im Schuljahr 2005/06 ein halber Jahrgang mehr eingeschult wird (s. Frage 2.). Ab dem Schuljahr 2006/07 wird dann an allen Grundschulen der jahrgangsübergreifende Unterricht vorbereitet. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2007/08 geteilt. Die Kinder, die im Sommer 2007 eingeschult werden, werden in die vorhandenen Lerngruppen der Schulanfangsphase aufgenommen. Damit entsteht im Schuljahr 2007/08 an jeder Grundschule verbindlich die jahrgangsübergreifende Schulanfangsphase. 2. In welchem Alter können Kinder eingeschult werden? Gibt es eine Regelung für Kann-Kinder 42 II SchuIG bestimmt, dass mit Beginn des Schuljahres alle Kinder schulpflichtig werden, die das sechste Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 01. Januar bis 31. März des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, gem. 42 II SchuIG ebenfalls aufgenommen. Im Schuljahr 2005/06 werden aufgrund des Vorziehens des Einschulungsalters alle Kinder schulpflichtig, die vor dem geboren sind, zusätzlich werden auf Antrag Kinder aufgenommen, die zwischen dem 1.1. und geboren sind. Im Schuljahr 2006/07 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem und dem geboren sind sowie auf Antrag Kinder, die zwischen dem 1.1. und geboren sind.

2 3. Gibt es neben der jährlichen Einschulung weitere Einschulungsmöglichkeiten? Welche? Nein. 4. Nach welchen Kriterien werden Kinder von der Einschulung zurückgestellt, und wie hoch ist der Prozentsatz? Einen Schuleingangstest bzw. die Feststellung der Schulreife sieht das neue SchuIG nicht mehr vor. Weder Entwicklungsrückstände noch eine vorgezogene Schulreife sind nach dem neuen Schulgesetz für die Einschulung erheblich. Der unterschiedliche Entwicklungsstand der Kinder wird in der Schulanfangsphase der Grundschule durch die Möglichkeit eines vorzeitigen oder langsameren Aufrückens in die Jahrgangsstufe 3 entsprechend berücksichtigt. 5. Welche schulischen oder vorschulischen Maßnahmen gibt es für zurückgestellte Kinder? Zurückstellung entfällt ab Schuljahr 2005/ Werden Berichte/Gutachten über das Jahr der Zurückstellung geschrieben? Von wem für wen? S. Frage Gibt es landesweit verbindliche Förderkonzepte für die Schulanfangsphase? Sind Grundschulen verpflichtet, schulbezogene Förderkonzepte für die Schuleingangsphase zu entwickeln? Grundsätze der Förderung sind in 14 der Grundschulverordnung ausgeführt. In der Schulanfangsphase werden für alle Schülerinnen und Schüler standardisierte Instrumente zur Dokumentation von prozessorientierter Lernentwicklung angewandt (Lernausgangslagenuntersuchung, Sprachlerntagebuch). Konzepte zur Gestaltung des Unterrichts und zu fachlich-didaktischen Ansprüchen an die individuelle Förderung in der Schulanfangsphase sind in den Rahmenlehrplänen für die Grundschule ausgeführt, die zu Beginn des Schuljahres 2004/05 in Kraft getreten sind. Gemäß Ausführungsvorschriften zur Erstellung der Schulprogramme und zur internen Evaluation (AV Schulprogramm) vom 21. September 2004 sind die Schulen u. a. verpflichtet, Konzepte zur Umsetzung der Rahmenlehrplanvorgaben, zur Entwicklung individueller Bildungspläne und zu Differenzierungs- und Fördermaßnahmen zu entwickeln und darzulegen. 8. Gibt es jahrgangsübergreifende Klassen in der Schulanfangsphase? Ja, die Schulanfangsphase umfasst die Jahrgangsstufe 1 und 2. Die Schulen können sich auch außerhalb der Schulanfangsphase entscheiden, den Unterricht ganz oder teilweise klassen- und jahrgangsstufenübergreifend zu erteilen. Bei jahrgangsstufenübergreifendem Unterricht dürfen Lerngruppen gebildet werden, die bis zu drei aufeinanderfolgende Jahrgangsstufen umfassen. Hierzu bedarf es gem. 76 Abs. 1 Nr. 2 des Schulgesetzes eines Beschlusses der Schulkonferenz. Dieser kann erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte vorliegt.

3 9. Erhalten Grundschulen zusätzliche Lehrerstunden für die Schuleingangsphase? Um für das kommende Schuljahr den besonderen Herausforderungen eines anderthalbfachen Schüler/innenjahrgangs und der Verlagerung der Horte an die Schulen pädagogisch und organisatorisch günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, wird für die Einrichtung der Schulanfangsphase folgende Organisationsorientierung gegeben: In Schulen mit einem Anteil an Kindern nicht deutscher Herkunftssprache (ndh) von über 40% soll die Schulanfangsphase im Regelfall mit einer Frequenz von 20 eingerichtet werden. Sie darf allerdings höchstens bei 23 liegen. In Schulen mit einem geringeren ndh-anteil soll die Frequenz im Regelfall 25 betragen, sie darf allerdings höchstens bei 28 liegen. Dort, wo die Schulträger aus organisatorischen Gründen den Regelfall nicht einhalten können, erhalten die Schulen die entsprechend den höheren Frequenzen zuzumessenden Lehrerstunden als Ausgleich. Die Lehrerstunden, die bisher im Vergleich zur Stundenausstattung an Grundschulen zusätzlich für den Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 an den Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zur Verfügung gestanden haben, werden für die Unterstützung und Förderung der Schüler/innen in der flexiblen Schulanfangsphase eingesetzt. Ebenso werden die Zusatzausstattungen von bisher vorhandenen Sonderpädagogischen Förderklassen auf die Schulanfangsphase übergeleitet. Auch die bisher für Förderklassen zur Sprachförderung von Kindern nicht deutscher Herkunftssprache der Jahrgangsstufen 1 und 2 vorgesehenen Stunden stehen der Schulanfangsphase zur Verfügung, da diese Klassen künftig wegfallen und die Förderung dieser Kinder damit den Erfordernissen und Bedingungen der einzelnen Schule entsprechend organisiert werden kann. Die Eigenverantwortung der Schulen wird dadurch gestärkt. Ab dem Schuljahr 2005/06 werden alle Grundschulen in Berlin, die nicht gebundene Ganztagsgrundschulen sind, zu verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG), die für alle Kinder verlässliche Öffnungszeiten von Uhr gewährleisten. Das Angebot, das sich an alle Kinder - ohne Bedarfsprüfung - richtet, ist für die Eltern kostenfrei. Die Unterrichts- und Betreuungsphasen werden rhythmisiert, sodass Unterricht und sozialpädagogische Angebote sowie Freizeit ausgewogen über den Schultag verteilt werden. Zur ergänzenden Förderung und Betreuung in der VHG und in der offenen Ganztagsgrundschule werden Erzieher/innen eingesetzt. Da in den Jahrgangsstufen 3-6 aufgrund der Stundentafel nur ein äußerst geringer Bedarf an zusätzlicher Betreuung im Zeitraum von Uhr gegeben ist, können Erzieher/innen schwerpunktmäßig für die Betreuung und Förderung der Kinder in der Schulanfangsphase eingesetzt werden. Dabei werden sie in Kooperation mit den Lehrkräften an der Ausgestaltung der Lernumgebung und Förderung von Lernprozessen der Kinder mitwirken. Da die Vorklassen im Schuljahr 2004/05 auslaufen, werden sich die Aufgabenfelder, die die Vorklassenleiter/innen bisher wahrgenommen haben, neu definieren. Ihre vorhandenen Kompetenzen und die Erfahrungen, die sie in der bisherigen Arbeit mit Kindern im Alter von fünf bis sieben Jahren erworben haben, werden sie zukünftig als Erzieher/innen in der verlässlichen Halbtagsgrundschule bzw. in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule positiv einbringen. Der zeitliche Umfang und die inhaltliche Akzentuierung des Einsatzes von Erzieherinnen bzw. Erziehern in der Schulanfangsphase richtet sich nach dem jeweiligen Schulprofil, dem

4 Rhythmisierungskonzept für die Gestaltung der verlässlichen Halbtagsgrundschule, dem darauf bezogenen Personalkonzept und dem Einsatzplan der Erzieher/innen, der in der Schule erstellt wird. Verantwortlich dafür zeichnen die Schulleitung und die koordinierende Erzieherin/der koordinierende Erzieher. 10. Wie wirken Sonderschulen (z. B. Förderschulen oder Schulen für Sprachbehinderte) in der Schuleingangsphase mit? Die bisherigen Stundenkontingente in den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Zusatzausstattungen für sonderpädagogische Förderklassen, die im Schuljahr 2005/06 nicht mehr eingerichtet werden, werden schrittweise - in vollem Umfang - in die Ausstattung der Schulanfangsphase überführt. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen werden zukünftig nur noch die Jahrgangsstufen 3 bis 10 umfassen. Das Berliner Schulgesetz hat den sonderpädagogischen Förderzentren (Sonderschulen) den Auftrag erteilt, die mit Vorrang vorgesehene Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf aktiv zu unterstützen. An den entsprechenden Standorten werden von Ambulanzlehrern/-lehrerinnen flexible sonderpädagogische Unterstützungsangebote für die Grundschulen bereitgestellt. In Regelklassen erfolgt die Förderung im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten nach einem schuleigenen Förderkonzept. Die Förderung kann unterschiedlich organisiert werden, insbesondere durch zusätzlichen Teilungsgruppenunterricht, temporäre Lerngruppen mit definierten Zielen, niedrigere Frequenzen oder den zeitweisen Einsatz von zwei Lehrkräften in einer Klasse. Die Formen der Förderung können auch kombiniert werden. 11. Wie ist das Verfahren bei sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schuleingangsphase? Eine Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt in differenziertem Verfahren: bei den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung körperlich-motorische Entwicklung Sehen Hören autistische Behinderung Sprache ist eine Bestätigung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung durch die Schulaufsicht in der Regel nach Aktenlage vorgesehen. Die Förderplanung erfolgt durch entsprechende inhaltliche Vorgaben der Sonderpädagogen für die jeweiligen Förderschwerpunkte. Bei den Förderschwerpunkte Lernen und sozial-emotionale Entwicklung erfolgt eine einjährige Beobachtungszeit, in der die gesamte Bandbreite der Unterstützung durch den Förderunterricht der Grundschule und die fachliche Mitwirkung von Sonderpädagoginnen genutzt wird, um den Eingliederungsprozess möglichst zu stabilisieren. Verläuft die Beobachtung und Förderung in der Schulanfangsphase erfolgreich, so verbleiben diese Kinder ohne Statusfeststellung in ihrer Lerngruppe. Verfestigt sich die Erfahrung, dass

5 intensive sonderpädagogische Förderung auch in der Folgezeit erforderlich ist, so wird ein formelles Feststellungsverfahren eingeleitet. Für diese Förderschwerpunkte ist die Erstellung von Gutachten verbindlich vorgesehen. Die Entscheidung erfolgt durch die Schulaufsicht. Die Eltern sind in den gesamten Prozess einbezogen. 12. Wird die Effektivität der Schuleingangsphase evaluiert? Wenn ja, mit welchem Verfahren? Zur Sicherung vergleichbarer Standards werden in der Schulanfangsphase schulübergreifend schriftliche Orientierungsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Es nehmen die Schüler/innen teil, die sich im zweiten Lernjahr befinden oder voraussichtlich nach einem Schulbesuchsjahr in Jahrgangsstufe 3 aufrücken. Die Auswertung der landesweit durchgeführten Vergleichsarbeiten auf Klassenebene erfolgt schulintern. Die schulischen Ergebnisse sind auf Anfrage der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen. Auswertungen auf Schulebene, Landesebene oder im Ländervergleich werden den Schulen im Internet bereitgestellt. Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden den Erziehungsberechtigten bekannt gegeben. Die anonymisierten Ergebnisse der Klassen und der Schule sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Schule darf ihre schulischen Ergebnisse nur veröffentlichen, wenn es die Schulkonferenz mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder beschließt. Die Aufgabensätze wurden vom Institut für Schulpädagogik und Bildungsforschung in München (ISB) für den Einsatz in Bayern unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Pädagogik der Universität München entwickelt. Nachdem sie in einer Pilotierungsuntersuchung in Kooperation der Länder Bayern, Brandenburg, Berlin - getestet worden waren, werden Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 2 seit dem Schuljahr 2003/04 durchgeführt. 13. Sind Ergebnisse der Schuleingangsphase veröffentlicht? Wenn ja, welche? Da die Schulanfangsphase erst im Schuljahr 2005/06 beginnt, können noch keine Ergebnisse veröffentlicht sein. Ergebnisse von Grundschulen, die an dem im Vorfeld durchgeführten Schulversuch Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL) mitarbeiten, sind in Jahresberichten des Schulversuchs kommuniziert. Die Ergebnisse - die auch jahrgangsübergreifendes Lernen in Lerngruppen der Vorklasse und den Klassen 1 und 2 umfassen - sind online publiziert unter

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