Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5617 30. 01. 2019 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Ausmaß der Verstrickung der Jungen Alternative in den Rechtsextremismus Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ca. 620 Mitglieder der Jungen Alternative Baden-Württemberg (JA BW) sollen gleichzeitig zur Identitären Bewegung (IB) gehören? 2. Wie viele der Mitglieder der JA BW sollen vor der Beobachtung zur Identitären Bewegung gehört haben? 3. Werden generell gesellschaftliche Organisationen, die Mitglieder aufweisen, welche parallel in verfassungsfeindlichen bzw. im Verfassungsschutzbericht auf - geführten Organisationen aktiv tätig sind, vom Verfassungsschutz beobachtet, verneinendenfalls, werden diese zumindest geprüft, bzw. welche Kriterien werden dabei angelegt? 4. Welche Aussagen der JA BW-Parteischriften hält sie für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (zur Prüfbarkeit bitte genau benennen)? 5. Wie viele Personen der JA BW zählt sie als maßgebliche Funktionäre? 6. Was kennzeichnet einen maßgeblichen Funktionär der JA BW? 7. Welche konkreten Aussagen dieser maßgeblichen Funktionäre aus Baden- Württemberg sieht sie als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung? Eingegangen: 30. 01. 2019 / Ausgegeben: 05. 03. 2019 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. Gilt ihre Aussage aus Drucksache 16/5243, dass linksextremistische Einfluss - nahmen aus bürgerlicher Perspektive vielfach nur schwer als solche zu erkennen sind nur für linksextremistische Einflussnahmen und nicht ebenso dafür, dass rechtsextremistische Einflussnahmen vielfach nur schwer zu erkennen sind, beispielsweise von der breiten Masse einer Partei oder der Jugendorganisation? 9. Sollte der Verfassungsschutz den Parteien und ihren Jugendorganisationen nicht helfen, die linksextreme oder rechtsextreme Einflussnahme zu erkennen und sich gegen diese zu verteidigen? 10. Wieso unterstellt die Regierung, beispielsweise in Drucksache 16/5243, dass die Einflussnahme von Linksextremisten wie der Interventionistischen Linken auf demokratische bzw. bürgerliche Organisationen wie die Grüne Jugend nur einseitig erfolgt, diese Organisationen also wenn überhaupt nur Opfer des durch Linksextremisten versuchten Schulterschlusses sind, während sie der Jungen Alternative nicht unterstellt, nur das Opfer von rechtsextremen Beeinflussungsversuchen zu sein bzw. Rechtsextremisten versuchen die Ziele der JA in eine extremistische Richtung zu verschieben und die demokratischen Mitglieder zu radikalisieren? 29. 01. 2019 Dr. Podeswa AfD Begründung Die Beobachtung der Jugendorganisation der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz wurde damit begründet, dies sei das Ergebnis einer Gesamtschau der Inhalte von Parteischriften, der Aussagen maßgeblicher Funktionäre und es ließen sich insbesondere personelle und strukturelle Schnittstellen mit Mitgliedern der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung (IB) fest - stellen. Das gemeinsame Marschieren oder der angebliche Schulterschluss mit Rechtsextremen wurde inzwischen von Regierungsmitgliedern selbst, unter anderem in den Antworten auf Ministerbriefe des Fragestellers, relativiert, nachdem die AfD mehrfaches gemeinsames Marschieren und Schulterschluss -Aktionen zwischen Gliederungen von SPD und GRÜNEN mit Linksextremisten aufzeigte. Die Jugendorganisation der AfD hatte zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beobachtung in Baden-Württemberg ca. 620 Mitglieder. Es interessiert insbesondere das Verhältnis der Mitglieder, die eines Fehlverhaltens bezichtigt werden, in Relation zur Gesamtzahl der Mitglieder. 2
Antwort Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 Nr. 4-0141.5/16/5617/ beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ca. 620 Mitglieder der Jungen Alternative Baden-Württemberg (JA BW) sollen gleichzeitig zur Identitären Bewegung (IB) gehören? 2. Wie viele der Mitglieder der JA BW sollen vor der Beobachtung zur Identitären Bewegung gehört haben? Zu 1. und 2.: Dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) sind einzelne Personen bekannt, die sowohl in der Jungen Alternative Baden-Württemberg (JA BW) als auch in der sog. Identitären Bewegung (IB) aktiv sind. Der gegenwärtige Erkenntnisstand des LfV lässt aber keine Nennung belastbarer Zahlen zu. In einer gemeinsamen Erklärung, die am 16. November 2018 auf Facebook ver - öffentlicht wurde, nahmen insgesamt 44 JA BW-Angehörige, darunter auch ehemals hochrangige Funktionäre, Stellung zur Beobachtung der JA BW durch das LfV. In dieser Erklärung heißt es: So wurden etwa in mehreren Bezirksverbänden regelrechte Parallelstrukturen mit engen Verbindungen zu der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung (IB) aufgebaut, obwohl die JA seit geraumer Zeit einen Unvereinbarkeitsbeschluss zu dieser Organisation getroffen hat. Nach der Veröffentlichung der Erhebung der JA BW zum Beobachtungsobjekt des LfV äußerte sich der damalige JA BW-Vorsitzende gegenüber dem SWR außerdem folgendermaßen: Die Beobachtung der JA durch das Landesamt für Verfassungsschutz sei die bedauerliche, aber letztlich nur logische Konsequenz fortgesetzten Fehlverhaltens eines nennenswerten Teils der baden-württembergischen JA-Mitglieder. 3. Werden generell gesellschaftliche Organisationen, die Mitglieder aufweisen, welche parallel in verfassungsfeindlichen bzw. im Verfassungsschutzbericht aufgeführten Organisationen aktiv tätig sind, vom Verfassungsschutz beobachtet, verneinendenfalls, werden diese zumindest geprüft, bzw. welche Kriterien werden dabei angelegt? Zu 3.: Die Kriterien für die Beobachtung einer Organisation durch das LfV sind im Landesverfassungsschutzgesetz (LVSG) gesetzlich definiert. Voraussetzung nach 3 Abs. 2 LVSG ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landes gerichtet sind oder andere hochwertige Rechtsgüter gefährden. Das LfV nimmt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags auch Versuche der Einflussnahme von extremistischen Akteuren auf andere Organisationen zur Kenntnis. 4. Welche Aussagen der JA BW-Parteischriften hält sie für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (zur Prüfbarkeit bitte genau benennen)? Zu 4.: Nach 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LVSG sind als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss zu verstehen, der darauf gerichtet ist, einen der in 4 Abs. 2 LVSG genannten Verfassungs- 3
grundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Somit kann es sich bei einer Parteischrift selbst nicht um eine Bestrebung im Sinne des LVSG handeln. Gleichwohl werden Parteiprogramme und andere grundlegende Schriften im Rahmen der Prüfung der Beobachtungswürdigkeit einer Gruppierung berücksichtigt. Die Beobachtung eines Personenzusammenschlusses kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn nur für einen Teilbereich seiner Zielsetzungen, Verlautbarungen und Aktivitäten tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne des LVSG vorliegen. Bei der Prüfung der Beobachtungswürdigkeit der JA BW wurde das Programm der Jungen Alternative für Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg auf Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung untersucht. Ergebnis der Prüfung war, dass sich die meisten der aufgestellten Positionen fraglos im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung befinden, einige Positionen aber doch zumindest Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen enthalten. Neben dem Programm des Landesverbandes wurde außerdem der sogenannte Deutschlandplan der Jungen Alternative Freiheitliche Positionen für unsere Heimat in die Beurteilung einbezogen. Die meisten Aussagen und Positionen bleiben insoweit vage, als dass die Konsequenzen der jeweiligen Position nicht benannt werden. Die Anhaltspunkte, die zur Erhebung der JA BW zum Beobachtungsobjekt geführt haben, ergeben sich daher erst in der Gesamtschau aus den programmatischen Schriften sowie den Äußerungen und Positionen von Funktionären und Gliederungen der JA BW, die nicht mit den wesentlichen Verfassungsgrundsätzen vereinbar sind, insbesondere mit den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten. Außerdem bestehen Bezüge der JA BW zu Rechtsextremisten, die auf gemeinsame verfassungsfeindliche politische Ziele hindeuten. 5. Wie viele Personen der JA BW zählt sie als maßgebliche Funktionäre? 6. Was kennzeichnet einen maßgeblichen Funktionär der JA BW? Zu 5. und 6.: Im Rahmen der Prüfung wurden insbesondere Äußerungen von Mitgliedern der JA BW berücksichtigt, die innerhalb der Organisation ein Wahlamt innehatten. Dies sind z. B. die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Vorstandsmitglieder der Regional- oder Kreisverbände. Ebenfalls wurden Personen mit Funktionen auf Bundesebene dazugerechnet. All diese Personen sind aufgrund ihres Rückhalts innerhalb der jeweiligen Organisationen (erwiesen durch deren Wahl) sowie aufgrund der wahrgenommenen Funktionen von besonderer Bedeutung, da sie durch ihr Wirken in den jeweiligen Vorständen und Gremien die inhaltliche Ausrichtung der entsprechenden Gliederung in besonderem Maße prägen. Eine genaue Zahl der Personen liegt dem LfV nicht vor, da letztlich nur Personen in der Prüfung berücksichtigt wurden, die mit Äußerungen aufgefallen sind, aus denen sich Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergaben. Eine generelle Einbeziehung aller Funktionäre der JA BW erfolgte im Rahmen der Prüfung nicht. 7. Welche konkreten Aussagen dieser maßgeblichen Funktionäre aus Baden- Württemberg sieht sie als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung? Zu 7.: Das Vorliegen einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nicht nur an einer einzelnen Aussage selbst festzumachen (vgl. auch Stellungnahme zu Ziffer 4.). Vielmehr ist entscheidend, inwieweit Äußerungen von Funktionären, Mitgliedern oder Teilorganisationen in ihrer Gesamtheit Ausdruck solcher Bestrebungen sind. 4
Neben den Äußerungen einzelner Funktionäre wurden etwa Verlautbarungen einzelner Untergliederungen der JA BW berücksichtigt, beispielsweise Facebook- Auftritte von Bezirks- oder Kreisverbänden. Konkret angeführt werden können beispielsweise Aussagen des JA BW-Kreisverbands Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald, welcher im Anschluss an das Bekanntwerden eines schweren sexuellen Übergriffs durch mehrere, ganz überwiegend ausländische Tatverdächtige zum Nachteil einer 18-Jährigen in Freiburg mehrere Beiträge auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. So schrieb der Verband am 26. Oktober 2018: Freiburg! Merkels Evolutionsbremsen wüten weiter. Wieder eine unfassbare, widerwärtige Tat durch Subjekte, die nicht den kleinsten Ansatz der Berechtigung des Aufenthalts in diesem Land besitzen. Immer wieder die gleichen Vorfälle. Immer wieder die gleiche Herkunft. Offene Grenzen Offene Käfigtüren im Zoo. Am selben Tag wurde außerdem noch folgende Aus - sage getätigt: Die widerwärtige Geschichte wird immer ekelhafter. Alle Volksgruppen der Erde sind gleich? Da ist der Gegenbeweis. Bereits am 16. Oktober 2018 hatte sich der Verband außerdem folgendermaßen geäußert: 2 x Köln an einem Tag. Hundertfach täglich in Deutschland! Offene Grenzen Offene Käfigtüren im Zoo. Unzivilisierte, primitive Subjekte terrorisieren massenhaft dieses Land. Alle illegal und auf Einladung Angela Merkels halten sie sich hier auf. In den Zitaten sind Aussagen feststellbar, die offensichtlich nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und hier insbesondere den im Grundgesetz verankerten universellen Menschenrechten vereinbar sind. So werden Menschen aus anderen Ländern in den Zitaten durch den wiederholten Bezug auf den Zoo in die Nähe von Tieren gerückt und letztlich damit entmenschlicht, was im klaren Widerspruch zur grundgesetzlich verbürgten Menschenwürde steht. Auch wird eine persönliche Verantwortlichkeit der Bundeskanzlerin für die Gewalttaten der letzten Monate proklamiert, was sich zumindest an der Grenze der im politischen Diskurs zulässigen ggf. auch harten Kritik an der jeweiligen Bundesregierung und ihrem Personal bewegt. Als weiteres Beispiel kann das am 25. Februar 2018 veröffentlichte Statement des JA BW-Kreisverbands Kurpfalz in einem Facebook-Post genannt werden. Darin heißt es: Mittelalter erhält Einzug nach Europa. Pamela war 18 Jahre alt, als 3 Nigerianer sie getötet, zerstückelt und Teile von ihr gegessen haben. Einige ihrer Körperteile wie Kopf, Beine und Arme wurden in einem Koffer gefunden. Ihr Hals und Herz wurden nie gefunden. Bei der sich rasch in Italien ausbreitenden Nigerianischen Mafia ist das Essen von Menschenteilen durchaus üblich. Die drei Täter waren polizeibekannte kriminelle und illegal in Italien. Wir fordern ALLE Anhänger dieser mittelalterlichen Kultur augenblicklich aus Europa abzuschieben! Solche Menschen gehören nicht hier her! Durch diese Aussagen werden Flüchtlinge bzw. Migranten in ihrer Gesamtheit in pauschalisierender Weise abgewertet. 8. Gilt ihre Aussage aus Drucksache 16/5243, dass linksextremistische Einfluss - nahmen aus bürgerlicher Perspektive vielfach nur schwer als solche zu erkennen sind nur für linksextremistische Einflussnahmen und nicht ebenso dafür, dass rechtsextremistische Einflussnahmen vielfach nur schwer zu erkennen sind, beispielsweise von der breiten Masse einer Partei oder der Jugendorganisation? Zu 8.: Eine versuchte Einflussnahme auf Organisationen und Parteien kann in allen Phänomenbereichen unter bestimmten Umständen von Teilen der Anhängerschaft schwer erkennbar sein. Im Falle der JA BW geht das LfV aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse allerdings nicht nur von einer versuchten Einflussnahme, sondern von zum Teil gezielter Zusammenarbeit und Steuerung der Organisation aus. Dass davon nicht alle Mitglieder gewusst haben, erscheint aufgrund der seit Jahren auch in den Medien öffentlich diskutierten Vorwürfe fraglich, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. 5
Für die Erhebung einer Organisation zum Beobachtungsobjekt müssen nicht zwin - gend sämtliche Mitglieder einer Bestrebung zuzurechnen sein. Vielmehr müssen in einer Gesamtschau lediglich ausreichend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Organisation in ihrer Gesamtheit, d. h. durch ihre inhaltlichen Positionen und Handlungen, Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. 9. Sollte der Verfassungsschutz den Parteien und ihren Jugendorganisationen nicht helfen, die linksextreme oder rechtsextreme Einflussnahme zu erkennen und sich gegen diese zu verteidigen? Zu 9.: Das LfV hat die Aufgabe, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung frühzeitig zu erkennen und es den zuständigen Stellen zu ermöglichen, diese Gefahren abzuwehren, 3 Abs. 1 LVSG. Zu diesem Zweck sammelt das LfV Informationen unter anderem über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und wertet diese sodann aus. Darüber hinaus ist es Aufgabe des LfV, die Öffentlichkeit periodisch oder aus gegebenem Anlass über entsprechende Bestrebungen zu unterrichten, 12 LVSG. Das LfV tut dies beispielsweise über den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht des Landes. Die wesentlichen vom LfV beobachteten Parteien und Gruppierungen sind dort für jedermann einsehbar genannt. Ergänzend gibt das LfV mit seiner jährlich aktualisierten Publikation VS-Regional einen nach den vier Regierungsbezirken gegliederten detaillierten Überblick über Parteiuntergliederungen, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse, die unter Beobachtung des LfV stehen. Diese als Verschlusssache Nur für den Dienstgebrauch eingestufte Publikation richtet sich neben einer Vielzahl dienstlich berechtigter Adressaten im Land auch an Abgeordnete aller im Landtag vertretenen Parteien. Ergänzt wird diese Öffentlichkeitsarbeit mittels Publikationen durch allgemeine Informations- und Vortragsveranstaltungen. Präventionsangebote sind damit Bestandteil der Aufgabenerledigung des LfV. Insofern leistet das LfV einen vielfältigen Beitrag, extremistische Organisationen erkennen und einer möglichen Einflussnahme entgegenwirken zu können. 10. Wieso unterstellt die Regierung, beispielsweise in Drucksache 16/5243, dass die Einflussnahme von Linksextremisten wie der Interventionistischen Linken auf demokratische bzw. bürgerliche Organisationen wie die Grüne Jugend nur einseitig erfolgt, diese Organisationen also wenn überhaupt nur Opfer des durch Linksextremisten versuchten Schulterschlusses sind, während sie der Jungen Alternative nicht unterstellt, nur das Opfer von rechtsextremen Beeinflussungsversuchen zu sein bzw. Rechtsextremisten versuchen die Ziele der JA in eine extremistische Richtung zu verschieben und die demokratischen Mitglieder zu radikalisieren? Zu 10.: Während im Falle der JA BW Erkenntnisse vorliegen, die eine gezielte Zusammenarbeit mit der IB nahelegen (vgl. Ziffer 8.), und auch personelle Überschneidungen beider Organisationen bekannt sind, fehlt es im Hinblick auf die Grüne Jugend und die Interventionistische Linke an entsprechenden Erkenntnissen. In Vertretung Würtenberger Staatssekretär 6