Bebauungsplan (ehemals VIII-308, im Verfahren) Wohnquartier Paulsternstraße, Berlin SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Bericht Nr.

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Transkript:

acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 09 Messstelle nach 29b BImSchG Bebauungsplan 5-113 (ehemals II-308, im Verfahren) Wohnquartier Paulsternstraße, 1 Berlin SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM Bericht Nr.: B1989_17 Dieser Bericht ersetzt den Bericht B1989_17 vom 07.06.2018 aufgrund des Vorliegens aktualisierter Verkehrsprognosedaten. Auftraggeber: Paulsternstraße 31 Immobiliengesellschaft mbh Riedemannweg 6 13627 Berlin Bearbeitet von: Dr.-Ing. Ulrich Donner M.Sc. Martin Kehrt Berichtsdatum: 03.09.2018 Berichtsumfang: Insgesamt: Textteil: Anhang A: Anhang B: Anhang C: 25 Seiten 13 Seiten 4 Seiten 5 Seiten 3 Seiten acouplan GmbH Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Bundesallee 156 105 Berlin fon: (030) 00 1-0 fax: -11 e-mail: berlin@acouplan.de B1989_17_Laerm 2018-09-03

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 2/13 Inhaltverzeichnis Seite 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 2 ZUSAMMENFASSUNG 3 GEPLANTE BEBAUUNG 4 ANFORDERUNGEN 5 SCHALLEMISSIONEN 3 4 5 6 7 5.1 Schallemissionen Gewerbe- und Industrie 7 5.2 Schallemissionen Straße 7 6 DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNIS DER BERECHNUNGEN 8 6.1 Grundlagen 8 6.2 Ergebnisse 9 7 EMPFEHLUNGEN 8 QUELLENNACHWEIS 12 13 Anhang A: Lagepläne Anhang B: Gebäudelärmkarten Beurteilungspegel Lr,T / Lr,N Anhang C: Gebäudelärmkarten maßgebliche Außenlärmpegel La

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 3/13 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG In dem B-Plan-Verfahren 5-113 (ehemals II 308) /I/ ist vorgesehen, das Grundstück Paulsternstraße 31 zu einem Allgemeinen Wohngebiet zu entwickeln. Auf dem Grundstück Paulsternstraße 31 in 1 Berlin wird der Neubau einer Wohnanlage mit Parkhaus beabsichtigt. Das Bebauungskonzept ist mit einer 6- bis 11-geschossigen Bebauung entlang der Paulsternstraße und der Gartenfelder Straße, einer 4- bis 7-geschossigen Randbebauung entlang der westlichen Grundstücksgrenze und einer 4- bis 6-geschossigen Bauweise im Innenbereich zu betrachten. An der südlichen Grundstücksgrenze ist die Errichtung eines Parkhauses als abschirmendes Element zu den südlich gelegenen Gewerbegebieten geplant. In der Umgebung dieses Gebiets gehen Geräuschemissionen von gewerblichen und industriellen Schallquellen sowie von umliegenden Straßen aus, die in drei vorliegenden Berichten B1989_14 /III/, B1989_15 /IV/ und B1989_16 /V/ untersucht wurden. In diesem Bericht werden die in den vorgenannten Untersuchungen aufgeführten maßgeblichen gewerblichen und industriellen Schallquellen und die Schallquellen aus Straßenverkehren hinsichtlich der von ihnen hervorgerufenen Geräuschimmissionen im Planungsgebiet zusammenfassend betrachtet. Im Ergebnis sind die Gesamt-Beurteilungspegel und die sich daraus ergebenden maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 09-2 /I/ als Grundlage zur Bestimmung der erforderlichen gesamten Schalldämm-Maße der Fassaden gemäß DIN 09-1 // zu ermitteln.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 4/13 2 ZUSAMMENFASSUNG Auf dem Grundstück Paulsternstraße / Gartenfelder Straße in 1 Berlin ist der Neubau einer Wohnanlage mit Parkhaus beabsichtigt. Die Lage des Grundstücks und der geplanten Bebauung ist der Abbildung 1 im Anhang A zu entnehmen. Es wurden durch acouplan die Schallimmissionen durch gewerbliche und industrielle Geräuschquellen der Betriebsstätten der Firmen Siemens, Fritze Industrieverpackungen und Metro /V/ sowie durch das in die neue Bebauung integrierte Parkhaus /IV/ untersucht. Weiterhin wurden die Geräuschbelastungen der Straßenverkehre /III/ ermittelt. In der vorliegenden Untersuchung werden die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen zusammengefasst und die Gesamt-Beurteilungspegel ermittelt. Die Belastungen durch Gewerbe- und Industriegeräusche sind deutlich geringerer als die durch Verkehrsgeräusche; führen aber insbesondere an den westlichen Fassaden zum Betriebsgelände der Fa. Metro zu einer Anhebung der Gesamtgeräuschbelastung. Die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 09-2 /I/ und die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße werden gemäß DIN 09-1 // bestimmt. Die Berechnungsergebnisse zu den Beurteilungspegeln und maßgeblichen Außenlärmpegeln der einzelnen Fassadenbereiche der geplanten Gebäude sind unter Punkt 6.2 aufgelistet und grafisch in den Anhängen B und C grafisch dargestellt. Die Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen bezüglich der erforderlichen Schalldämmungen der Fassaden sind dem Punkt 7 auf Seite 12 zu entnehmen. Dr.-Ing. Ulrich Donner (Projektleiter) M. Sc. Martin Kehrt (Fachkundiger Mitarbeiter)

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 5/13 3 GEPLANTE BEBAUUNG Die Untersuchungen erfolgen für eine geschlossene Randbebauung entlang der Paulsternstraße / Gartenfelder Straße, der westlichen Grundstücksgrenze und mit zusätzlichen Gebäuden im Innenbereich gemäß dem vorliegenden Bebauungskonzept /II/, vgl. Abbildung 1 im Anhang A. Das Bebauungskonzept ist mit einer 6- bis 11-geschossigen Bebauung entlang der Paulsternstraße und der Gartenfelder Straße, einer 4- bis 7-geschossigen Randbebauung entlang der westlichen Grundstücksgrenze und einer 4- bis 6-geschossigen Bauweise im Innenbereich zu betrachten. Die Oberkante der Gebäude der straßenseitigen Bebauung entlang der Paulsternstraße wurde mit einer Höhe von ca. 21.7 m bis 24.8 m angesetzt. Entlang der Gartenfelder Straße ist die geplante Bebauung mit einer Höhe von 21.7 m und für den Kopfbau eine Höhe von 37.1 m in Anlehnung an die gegenüberliegende vorhandene Bebauung berücksichtigt. Die an der westlichen Grundstücksgrenze gelegenen Gebäude sind mit einer Höhe von ca. 15.6 m bis 24.8 m und die innenliegenden Gebäude mit einer Höhe von ca. 15.6 m bis 21.7 m berücksichtigt. An der südlichen Grundstücksgrenze ist die Errichtung eines Parkhauses als abschirmendes Element zu den südlich gelegenen Gewerbegebieten vorgesehen. Das Parkhaus ist in Richtung Norden und Westen mit geschlossenen Fassaden geplant; die Belüftung der Parkhausetagen erfolgt über die Fassadenöffnungen an den übrigen Fassaden. An der Ostseite befindet sich als einzige Öffnung die Zufahrt. Als Schutz des Innenbereiches der Bebauungsstruktur vor Gewerbelärm werden Lärmschutzwände auf dem Parkhausdach mit einer Höhe von 2.95 m (Höhe Oberkante 21.2 m) berücksichtigt. Als Bezugshöhe dient das Höhenniveau der Paulsternstraße, welches mit einer Höhe von 34.6 m ü. NHN angesetzt wird.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 6/13 4 ANFORDERUNGEN Um innerhalb von schutzbedürftigen Räumen in den geplanten Gebäuden ausreichend gegen Lärm von außen geschützt zu sein, bestehen Mindestanforderungen an die Schalldämmung von Fassaden. Die erforderlichen gesamten Bau-Schalldämm-Maße der Fassaden ergeben sich aus den berechneten Beurteilungspegeln Lr bzw. den maßgeblichen Außenlärmpegeln La. Das gesamten Bau-Schalldämm-Maß ergibt sich gemäß DIN 09-1 // nach der folgenden Formel: R w,ges = La KRaumart dabei ist KRaumart = 25 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien KRaumart = 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches KRaumart = 35 db für Büroräume und Ähnliches Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = 35 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien R w,ges = 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches Bei der Ermittlung der erforderlichen resultierenden Schalldämmungen der Fassaden sind gemäß der DIN 09-2 /I/ die Korrekturwerte KAL für das Verhältnis Fassadenfläche zu Grundfläche des Raumes wie folgt zu berücksichtigen: mit: SS : Fassadenfläche des Raumes SG : Grundfläche des Raumes Die erforderlichen Schalldämmungen sind auch unter Berücksichtigung von Lüftungsanlagen einzuhalten.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 7/13 5 SCHALLEMISSIONEN Für die Gesamtbetrachtung der Belastung durch gewerblichen und industriellen Lärm sowie durch Verkehrslärm werden alle bisherigen Untersuchungsergebnisse /III,IV,V/ zusammengeführt. Lagepläne zur Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten sind in den Abbildungen in Anhang A zu finden. 5.1 Schallemissionen Gewerbe- und Industrie Die Geräuschemissionen der Firmen Siemens, Metro und Fritze werden aus dem Bericht B1989_16 /V/ übernommen. Die hier zu berücksichtigenden Schallemissionen des Parkhauses werden aus dem Bericht B1989_15 /IV/ übernommen. In der Abbildung 2 und 3 im Anhang A ist die geplante Bebauung sowie die Lage der berücksichtigten Geräuschquellen der berücksichtigten Gewerbe und Industrie dargestellt. 5.2 Schallemissionen Straße In der Abbildung 1 im Anhang A ist die geplante Bebauung sowie die Lage der berücksichtigten Straßen dargestellt. Die hier zu berücksichtigenden Schallemissionen der umliegenden Straßenverkehre werden aus dem Bericht B1989_14 /III/ übernommen.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 8/13 6 DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNIS DER BERECHNUNGEN 6.1 Grundlagen Die Durchführung der Berechnungen erfolgten entsprechend den Ausführungen in den drei vorliegenden Berichten B1989_14, B1989_15 und B1989_16 /III,IV,V/. Die Beurteilungspegel Lr an den Immissionspunkten werden durch energetische Addition aller Teilbeurteilungspegel Lr,i von i = 1...N Teilschallquellen berechnet: L r N = 10 10 0.1 i= 1 L r, i lg[ ] Hier werden also die Teilbeurteilungspegel zum Straßenverkehrslärm und Gewerbeund Industrielärm, die in den drei vorliegenden Berichten /III,IV,V/ dargestellt sind, zusammengefasst. Es werden die Beurteilungspegel für den Tag- und den Nachtzeitraum berechnet und in Form von Gebäudelärmkarten dargestellt. Die Gebäudelärmkarten zeigen den maximalen Beurteilungspegel, welcher am jeweiligen Fassadenabschnitt geschossweise ermittelt wurde. Die Gebäudelärmkarten sind in Anhang B dargestellt. (1) Für die Auslegung des baulichen Schallschutzes ist der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 09-2 /I/ heranzuziehen. Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels ist die Differenz zwischen den Beurteilungspegeln tags und nachts an den Fassaden zu betrachten. Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich nach den folgenden Formeln: Wenn Lr,Tag Lr,Nacht + 10 db: La = Lr,Tag + 3 db (2) Wenn Lr,Tag < Lr,Nacht + 10 db: La = Lr,Nacht + 13 db (3) Die Gebäudelärmkarten des maßgeblichen Außenlärmpegels sind in Anhang C dargestellt. Die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße sind in den Empfehlungen zu den textlichen Festsetzungen zum B-Plan auf Seite 12 aufgelistet.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 9/13 6.2 Ergebnisse Auf der Grundlage der in Kapitel 5 dargelegten Angaben zu den Schallleistungspegeln der Geräuschquellen werden die Immissionen im Untersuchungsgebiet berechnet. Als Ergebnis wurden die Gebäudelärmkarten der Beurteilungspegel Lr erstellt, welche in Anhang B dargestellt sind. Diese zeigen den maximalen Beurteilungspegel, welcher an den jeweiligen Fassadenabschnitten geschossweise ermittelt wurde. Als Grundlage zur Dimensionierung des Schallschutzes der Gebäudefassaden sind die maßgeblichen Außenlärmpegel in den Abbildungen 1 und 2 in Anhang C als Gebäudelärmkarten dargestellt. Die Berechnungen der Gebäudelärmkarten geben die jeweils höchsten Beurteilungspegel (immer aufgerundet) über die gesamte Höhe der jeweiligen vertikalen Fassadenabschnitte an.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 10/13 Beurteilungspegel Es ergeben sich folgende Beurteilungspegel Lr an der geplanten Bebauung: Häuser 1 4, innenliegende Gebäude: Lr,Tag = 48 db(a) Lr,Nacht = 37 43 db(a) Haus 5, nordwestliches Gebäude Gartenfelder Str. Nordfassade Westfassade Südfassade Ostfassade Haus 6, Kopfbau an der Gartenfelder Straße Nordfassade Westfassade Südfassade Ostfassade Haus 7, Eckgebäude Gartenfelder-/Paulsternstr. Nord- und Ostfassade Westfassade Häuser 8 17, Gebäude entlang der Paulsternstraße Ostfassaden (straßenseitig) Westfassaden (hofseitig) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = db(a) Lr,Tag = 62 64 db(a) Lr,Nacht = 56 db(a) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = db(a) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = db(a) Lr,Tag = 69 db(a) Lr,Nacht = 62 64 db(a) Lr,Tag = 62 db(a) Lr,Nacht = db(a) Lr,Tag = 61 db(a) Lr,Nacht = 45 db(a) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = 64 db(a) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = 64 db(a) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = db(a) Lr,Tag = 69 db(a) Lr,Nacht = 62 db(a) Lr,Tag = 48 db(a) Lr,Nacht = 38 43 db(a) Häuser 18 23, Gebäude entlang westlicher Grundstücksgrenze Westfassaden Lr,Tag = 56 61 db(a) Lr,Nacht = 44 48 db(a) Nordfassade Ostfassaden Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = 43 db(a) Lr,Tag = db(a) Lr,Nacht = db(a)

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 11/13 Maßgebliche Außenlärmpegel Die Berechnungen ergeben folgende maßgebliche Außenlärmpegel La an der geplanten Bebauung Häuser 1 4, innenliegende Gebäude: Haus 5, nordwestliches Gebäude Gartenfelder Str. Nordfassade Westfassade Südfassade Ostfassade Haus 6, Kopfbau an der Gartenfelder Straße Nordfassade Westfassade Südfassade Ostfassade Haus 7, Eckgebäude Gartenfelder-/Paulsternstr. Nord- und Ostfassade Westfassade Häuser 8 17, Gebäude entlang der Paulsternstraße Ostfassaden (straßenseitig) Westfassaden (hofseitig) La = db(a) La = 73 db(a) La = 69 db(a) La = 56 db(a) La = 56 db(a) La = 75 77 db(a) La = 68 73 db(a) La = 65 db(a) La = 73 77 db(a) La = 77 db(a) La = db(a) La = 75 db(a) La = db(a) Häuser 18 23, Gebäude entlang westlicher Grundstücksgrenze Westfassaden La = 64 db(a) Nordfassade La = 56 db(a) Ostfassaden La = db(a)

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 12/13 7 EMPFEHLUNGEN Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße der Fassaden ergeben sich aus den berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln. Es wurden alle Ergebnisse der Untersuchungen zum Gewerbe- und Industrielärm sowie Verkehr- und zum Parkhauslärm berücksichtigt /III,IV,V/. Die Belastung durch Gewerbe- und Industriegeräusche ist deutlich geringerer als die durch Verkehrsgeräusche; dies führt aber in Einzelfällen zu einer Anhebung der Gesamtgeräuschbelastung. Wir empfehlen folgende Formulierungen für die textlichen Festsetzungen im B-Plan: Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße der Fassaden müssen Häuser 1 4, innenliegende Gebäude: erf. R w,ges = 30 db Haus 5, nordwestliches Gebäude Gartenfelder Str. Nordfassade Westfassade Südfassade Ostfassade Haus 6, Kopfbau an der Gartenfelder Straße Nordfassade Westfassade Südfassade Ostfassade Haus 7, Eckgebäude Gartenfelder-/Paulsternstr. Nord- und Ostfassade Westfassade Häuser 8 17, Gebäude entlang der Paulsternstraße Ostfassaden (straßenseitig) Westfassaden (hofseitig) erf. R w,ges = 43 db erf. R w,ges = db erf. R w,ges = 30 db erf. R w,ges = 30 db erf. R w,ges = 47 db erf. R w,ges = 43 db erf. R w,ges = 35 db erf. R w,ges = 47 db erf. R w,ges = 47 db erf. R w,ges = 30 db erf. R w,ges = 45 db erf. R w,ges = 30 db Häuser 18 23, Gebäude entlang westlicher Grundstücksgrenze Westfassaden erf. R w,ges = 34 db Nordfassade erf. R w,ges = 30 db Ostfassaden erf. R w,ges = 30 db betragen. Die Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis Fassadenfläche zu Grundfläche sind DIN 09-2 zu berücksichtigen. Die erforderlichen Schalldämmungen der Fassaden dürfen nicht durch Lüftungsanlagen o.ä. reduziert werden.

acouplan Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 13/13 8 QUELLENNACHWEIS /I/ /II/ /III/ /IV/ /V/ // /I/ Bebauungsplan 5-113, noch im Verfahren (ehem. B-Plan II-308), Bezirksamt Spandau, BV: Wohnquartier Paulsternstraße - Städtebauliches Konzept, Nöfer Architekten, Plandatum 19.10.2017, Index F, Indexdatum 31.01.2018 Schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan 5-113 Wohnquartier Paulsternstraße Verkehrslärmgutachten B1989_14, acouplan GmbH, vom 03.09.2018 Schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan 5-113 Wohnquartier Paulsternstraße zur Lärmbelastung der umliegenden Nachbarschaft durch das Parkhaus B1989_15, acouplan GmbH, vom 07.06.2018 Schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan 5-113 Wohnquartier Paulsternstraße, gewerbliche und industrielle Schallquellen, B1989_16, acouplan GmbH, vom 07.06.2018 DIN 09-1, Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Jan. 2018 DIN 09-2, Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Jan. 2018

acouplan Anhang A zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 1/4 ANHANG A Lagepläne ABBILDUNG Seite Abbildung 1 Lageplan: geplante Bebauung Untersuchungsgebiet Quartier Paulsternstraße Bebauungsplan 5-113 (ehemals II-308, im Verfahren) Abbildung 2 Lage der berücksichtigeten Geräuschquellen Firmen Siemens, Metro und Fritze Abbildung 3 Lageplan: Parkhaus mit Schallemissionen Untersuchungsgebiet Quartier Paulsternstraße Bebauungsplan 5-113 (ehemals II-308, im Verfahren) 2 3 4 B1989_17a-Lageplaene 2018-06-07

acouplan Anhang A zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 2/4 Gartenfelder Straße West Gartenfelder St Untersuchungsgebiet "Quartier Paulsternstraße" XI 5 6 7 I 8 9 I 10 IV 4 11 I IV 12 Paulsternstraße m 23 V 22 V 3 13 I I 14 21 20 I 2 15 I 16 19 18 1 17 Parkhaus Grenze Paulsternstraße Abschnitt Nord/Süd Abbildung 1 Lageplan: geplante Bebauung Untersuchungsgebiet Quartier Paulsternstraße Bebauungsplan 5-113 (ehemals II-308, im Verfahren)

Abbildung 2 Lage der berücksichtigeten Geräuschquellen Firmen Siemens, Metro und Fritze IO 01 Hunckemüllerweg 1 IO 02 Hunckemüllerweg 16 200 m Metro IO 03 Kleingartenanlage Paulsternstraße Fa. Fritze Halle 22 Parkplatz Siemens (Paulsternstr) IO 06 Gartenfelder Str. Halle 23 Halle 24 Halle 25 Halle 26 Parkplatz Siemens (Halle 26) IO 04 Janischweg 21 IO 05 Janischweg 3 Gefahrstoff- Lager Gebäude 2a acouplan Anhang A zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 3/4

acouplan Anhang A zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 4/4 Parkhaus-Einfahrt Parkhaus Parkhaus Zu- und Abfahrt Gehwegüberfahrt Parkhaus-Öffnungen Süd Ebenen 0-5 Paulsternstraße Untersuchungsgebiet "Quartier Paulsternstraße" 25 m Abbildung 3 Lageplan: Parkhaus mit Schallemissionen Untersuchungsgebiet Quartier Paulsternstraße Bebauungsplan 5-113 (ehemals II-308, im Verfahren)

acouplan Anhang B zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 1/5 ANHANG B Gebäudelärmkarten Beurteilungspegel ABBILDUNG Seite Abbildung 1 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr tags [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Nord Abbildung 2 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr tags [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Süd Abbildung 3 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr nachts [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Nord Abbildung 4 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr nachts [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Süd 2 3 4 5 B1989_17b-Gebäudelaerm 2018-06-07

acouplan Anhang B zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 2/5 Gartenfelder Straße West 25m < 30 db 30 <=... < 35 db 35 <=... < db <=... < 45 db 45 <=... < db <=... < db <=... < db <=... < 65 db 65 <=... < 70 db 70 <=... < 75 db 75 <=... < 80 db >= 80 db 69 70 70 70 64 62 XI I-XI 64 I- 6 62 5 61 I- 64 IV 43 4 48 48 I-I 43 I- 6962 I 10 I-I 6962 I- 69 69 68 69 69 69 I I 8 9 11 7 Paulsternstraße Abbildung 1 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr tags [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Nord

acouplan Anhang B zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 3/5 < 30 db 30 <=... < 35 db 35 <=... < db <=... < 45 db 45 <=... < db <=... < db <=... < db <=... < 65 db 65 <=... < 70 db 70 <=... < 75 db 75 <=... < 80 db >= 80 db 56 56 IV 44 23 V 45 22 61 47 61 61 I 61 21 47 20 V 6147 52 I 19 IV- 6148 18 43 IV 4 V 3 48 2 51 1 I-I 43 I- I 10 I-I 11 I 12 I- I-I 13 I 14 I- 15 I I-I 38 16 I- 17 Paulsternstraße Parkhaus Lärmschutzwand 25m Abbildung 2 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr tags [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Süd

acouplan Anhang B zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 4/5 Gartenfelder Straße West 25m < 30 db 30 <=... < 35 db 35 <=... < db <=... < 45 db 45 <=... < db <=... < db <=... < db <=... < 65 db 65 <=... < 70 db 70 <=... < 75 db 75 <=... < 80 db >= 80 db 62 62 63 63 64 56 XI I-XI 64 I- 45 6 64 46 64 5 47 64 64 I- 64 43 43 IV 43 4 38 38 38 37 38 38 43 I-I 43 I- 6962 I 10 I-I 6962 I- 62 62 61 62 61 I I 8 9 11 7 64 Paulsternstraße Abbildung 3 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr nachts [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Nord

acouplan Anhang B zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 5/5 < 30 db 30 <=... < 35 db 35 <=... < db <=... < 45 db 45 <=... < db <=... < db <=... < db <=... < 65 db 65 <=... < 70 db 70 <=... < 75 db 75 <=... < 80 db >= 80 db 43 44 44 44 45 45 45 46 47 47 43 IV 44 23 V 45 22 47 47 47 47 47 48 47 47 48 I 47 21 47 20 V 6147 52 I 19 IV- 6148 18 43 43 43 37 38 38 IV 4 38 V 3 38 38 37 38 38 38 2 38 51 1 38 43 I-I 43 I- I 10 I-I 11 I 12 I- I-I 38 38 38 13 I 14 I- 15 I I-I 38 16 I- 17 Paulsternstraße Parkhaus Lärmschutzwand 25m Abbildung 4 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr / Lr nachts [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Süd

acouplan Anhang C zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 1/3 ANHANG C Gebäudelärmkarten maßgebliche Außenlärmpegel ABBILDUNG Seite Abbildung 1 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr Tag / La [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Nord Abbildung 2 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr Tag / La [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Süd 2 3 B1989_17c-Aussenlaerm 2018-06-07

acouplan Anhang C zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 2/3 Gartenfelder Straße West 25m... < 61.0 61.0 <=... <.0.0 <=... <.0.0 <=... < 76.0 76.0 <=... < 81.0 81.0 <=... 75 73 73 75 76 76 77 69 68 XI I-XI 7777 I- 7373 77 56 6 61 77 5 61 77 73 56 56 62 56 65 77 I- 7777 56 56 IV I-IV 5656 4 I-I 7373 I- 75 I 10 I-I 75 I- 7373 73 73 75 75 73 74 75 74 73 I I 8 9 11 7 77 Paulsternstraße Dargestellter Wert: maßgeblicher Außenlärmpegel L a [db(a)] Abbildung 1 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr Tag / La [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Nord

acouplan Anhang C zum Bericht B1989_17 vom 03.09.2018 Seite 3/3... < 61.0 61.0 <=... <.0.0 <=... <.0.0 <=... < 76.0 76.0 <=... < 81.0 81.0 <=... 56 61 62 62 63 56 IV I-IV 23 V I-V 6161 22 62 63 63 63 63 64 I-I 6262 64 64 56 I 64 21 I- 6363 20 56 I-I 6464 56 I 19 I- 6464 18 56 56 I-IV 5656 IV 4 V III-V 3 II- 2 56 III- 1 I-I 7373 I- 7373 73 73 73 I 10 I-I 11 I 12 I- I-I 13 I 14 56 I- 15 I I-I 16 I- 17 Paulsternstraße Parkhaus Lärmschutzwand 25m Dargestellter Wert: maßgeblicher Außenlärmpegel L a [db(a)] Abbildung 2 Gebäudelärmkarte / Industrie + Verkehr Tag / La [db(a)] Quartier Paulsternstraße Bereich Süd