Qithera: A Business Angel Boost



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Qithera: A Business Angel Boost 1.1

Gründer und Kompetenzteam Univ.-Prof. Dr. Edgar Dahl Molekularbiologe (RWTH Aachen) ~100 Publikationen zu Tumor-/Zellbiologie AG weltweit führend zum ITIH5-Metastasierungsrepressor 7 J. Industrie-Erfahrung (Schering-Tochter) Dr. Bernward Garthoff Veterinärmediziner Bayer, USA Geschäftsführer des Gesellschafters BIO Clustermanagement NRW GmbH Mehr als 30 Jahre Industrie-Erfahrung in Chemie, Pharmazie und Biotech Dr. Jürgen Schumacher Biologe Qiagen-Mitgründer Business Angel heute u.a. CEO der Algiax GmbH und Vorstand von BioRiver Dr. Michael Wallmeyer Studium Chemie & General Management Internationales Netzwerk Business Angel AnalytiCon, NOXXON AG, BMP Life Science AG heute nanopet Pharma Dr. Andy Stefan Roth Betriebswirt, Patentanwalt, Molekularbiologe M&A Experte Direvo Biotech AG, Qiagen GmbH Gründer der Kanzlei DR. ROTH 1.2

Dynamischer Wettbewerbsprozess Innovation Vorsprungsgewinne durch temporäre Monopolstellung Produkt Innovation Vorsprungsgewinne werden durch Konkurrenz abgebaut Imitation Automatischer Anreiz für neue Innovationen Verbesserung der Kostensituation Verfahrens Innovation 1.3

Unternehmensentwicklungsstufen 1.4

Company Mission der Qithera GmbH Primäre Karzinome mit hohem Risiko zur Tumorprogression und Metastasierung effektiv behandeln, auf Basis vollkommen neuer molekularbiologischer Erkenntnisse 1.5

Überleben der Patienten in % ITIH5: einer neuer Tumorsuppressor im Brustkrebs ITIH5 als Schutzfaktor Mammakarzinom Der Metastasierungs-Repressor ITIH5 - ITIH5 ist ein neues Molekül der Zellaußenseite - ITIH5 geht in soliden Tumoren häufig verloren (z.b. bei 60% aller Mammakarzinome) - Der Verlust von ITIH5 bedingt z.b. beim Mammakarzinom einen schlechten klinischen Erkrankungsverlauf (Beispiel siehe Abbildung rechts) 5-Jahres rezidivfreies Überleben 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 58% 92% 58% + ITIH5 - ITIH5 unmethylated methylated publiziert durch die AG Dahl, Oncogene 2008 1.6

Know How & Research Tools Qithera besitzt den entscheidenden Wissensvorsprung: Experten im Bereich ITIH5-Signalweg und dessen biologischer Bedeutung ITIH5-Zielgene des Signalweges identifiziert, validiert und für einen Mimetic-Screen kombiniert Qithera besitzt große Expertise im Bereich der funktionellen Validierung: Xenograft Tumorgenese- & Metastasierungs-Maus-Modelle etabliert in vitro Assays (Proliferation, Apoptose, Toxizität, Migration & Invasion) etabliert Drug / Resistance Assays etabliert Qithera besitzt alle entscheidenden Tools: Proprietäre ITIH5-Antikörper sowie rekombinantes ITIH5-Protein und 20aa ITIH5 Peptide diverse ITIH5 Einzel-Klon Zellkultur-Modelle in verschiedenen Tumor-Entitäten ITIH5 knock out Maus 1.7

Werthaltigkeit der Erfindungen Screening Verfahren Research Tools Therapieverfahren Therapeutika 1.8

Was zu tun ist: Wirkstoff Validierung und Entwicklung Qithera hat gezeigt: ITIH5 ist ein Metastasierungs-Repressor beim Brustkrebs Qithera hat ein Screeningverfahren unter Zuhilfenahme der ITIH5 regulierten Moleküle zum Patent angemeldet Small molecule Mimetic Screen Biological drug Proprietäres Wirkstoff-Validierungsverfahren Wirkstoffe, die Brustkrebs-Streuung frühzeitig verhindern können 1.9

Rechte an den Erfindungen Wem gehören die Erfindungen? Darf das Unternehmen die Erfindungen anmelden? Arbeitnehmer? Geschäftsführer/Vorstand? Professor? Student/Praktikant? 1.10

Das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbErfG) 1.11

42 Arbeitnehmererfindergesetz - Hochschulbedienstete 42 - Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen Für Erfindungen der an einer Hochschule Beschäftigten gelten folgende besonderen Bestimmungen: Der Erfinder ist berechtigt, die Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit zu offenbaren, wenn er dies dem Dienstherrn rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor, angezeigt hat. 24 Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung. Lehnt ein Erfinder aufgrund seiner Lehr- und Forschungsfreiheit die Offenbarung seiner Diensterfindung ab, so ist er nicht verpflichtet, die Erfindung dem Dienstherrn zu melden. Will der Erfinder seine Erfindung zu einem späteren Zeitpunkt offenbaren, so hat er dem Dienstherrn die Erfindung unverzüglich zu melden. Dem Erfinder bleibt im Fall der Inanspruchnahme der Diensterfindung ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit. Verwertet der Dienstherr die Erfindung, beträgt die Höhe der Vergütung 30 vom Hundert der durch die Verwertung erzielten Einnahmen. [...] 1.12

Patent-Anmeldestrategien 1.13

PP-Weg (Provisional & PCT) GB EP(prov) US prov PCT EP US IT FR DE JP AU 12 Monate 18/19 Monate ~ 12 Monate 1.14

FuE-Kooperationsarten und -verträge Auftragsforschung F&E Kooperationen Entwicklungsauftrag Werkvertrag 631 ff. BGB Kooperationsvertrag Dienstvertrag 705 ff. BGB (BGB-Gesellschaft) Forschungsauftrag Dienstvertrag 611 ff. BGB Joint Venture z. B. GmbH 1.15

Umfang der Lizenz Einfache Lizenz Lizenznehmer muss Erteilung weiterer Lizenzen akzeptieren Exklusive Lizenz Quasi wie Verkauf, eigenständige Klagebefugnis, Recht zur Unterlizenzvergabe Ausschließliche Lizenz (Sole) Exklusive Lizenz + Eigenbenutzungsrecht Kreuzlizenz: gegenseitige Lizenzierung der Kooperationspartner Unterlizenz: Wird vom Lizenznehmer an Unterlizenznehmer delegiert. 1.16

Umfang der Lizenz (II) Geographische Beschränkungen Beschränkung der Verwendung 1.17

Lizenzgebühren Typische Lizenzgebühren Upfront/Downpayments Meilensteinzahlungen Umsatzlizenzen ( Royalties ) 1.18

info@patent-roth.de 1.19