Einnahmen/Ausgabenrechnung für EPU

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Steuerfreie Reisekostenersätze und Geltendmachung von Reisekosten - Unterschiede

Transkript:

Einnahmen/Ausgabenrechnung für EPU

Was ist die Einnahmen/Ausgabenrechnung Die EA-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung welche nur im Steuerrecht verankert ist. Neben der EA-Rechnung gibt es nocht die Pauschalierung als vereinfachte Gewinnermittlungen.

Voraussetzung für die EA-Rechnung Die EA-Rechnung darf nur angewendet werden, wenn keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung besteht oder auch keine freiwillige, meist aus steuerlichen Gründen, gemacht Wird. Eine Verpflichtung besteht aufgrund der Gesellschaftsform, Kapitalgesellschaften oder Umsätze von mehr als TEUR 700

Warum mache ich eine EA-Rechnung Primär für mich selbst, damit ich meine Planung (Soll) (Businessplan, Kostenrechung,...) mit meinen Zahlen aus der Buchhaltung (Ist) vergleichen kann und damit mein Unternehmen steuern kann.

Wer bekommt noch meine EA-Rechnung Das Finanzamt setzt aufgrund meiner EA-Rechnung meine zu bezahlende Steuer fest. Banken und Förderstellen benötigen die EA-Rechnung um das Unternehmen bewerten zu können, ob es Kredit- bzw. Förderwürdig ist.

Wer trägt die Veranwortung Sie als UnternehmerIn

Aufzeichnungspflicht Betriebseinnahmen und -ausgaben nach Zufluss/Abfluss Prinzip Wareneingangsbuch Anlageverzeichnis Belegpflicht Einzelaufzeichnungspflicht Registrierkassenpflicht

Allgemeine Aufzeichnungspflicht 126 Abs 1 BAO: Aufzeichnungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Zusammenrechnung am Ende des Jahres AKW-Erlassa Bloße Belegsammlung ist nicht ausreichend Lückenlose Aufbewahrung der Bankkontoauszüge genügt Gemischtes Bankkonto (privat u. Betrieblich) Einsichtnahme in alle Kontoauszüge und -bewegungen Registrierkassenpflicht 131b BAO Belegerteilungspflicht 132a BAO

Wareneingangsbuch Gewerbliche Unternehmer, welche eine EA-Rechnung führen und die Waren- bzw Materialeinkäufe tätigen, sind verpflichtet, für steuerliche Zwecke ein Waren Eingangsbuch zu führen. Waren sind bewegliche körperliche Gegenstände (also nicht Wertpapiere oder Rechte), die nach der Art des Betriebes üblicherweise zum Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung erworben werden. Eintragungsfähig sind Waren nur, wenn sie erworben werden (einschließlich der Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, nicht aber Betriebsmittel). Selbst hergestellte Gegenstände sind daher nicht eintragungspflichtig.

Wareneingangsbuch Fortlaufende Nummer der Eintragung Tag des Wareneingangs oder der Rechungslegung Name (Firma) und Anschrift des Lieferanten Bezeichnung (branchenübliche Sammelbezeichnung, wie etwa Bücher, Waschmittel, Büromöbel oder Spielwaren genügt) Preis des Warenpostens Hinweis auf die dazugehörigen Belege

Anlageverzeichnis Anschaffungsdatum Anschaffungs- oder Herstellungskosten Name und Anschrift der Lieferantin/des Lieferanten voraussichtliche Nutzungsdauer Betrag der jährlichen AfA den noch absetzbaren Betrag (Restbuchwert)

Kassabuch/Barbewegungen Einzelaufzeichnung! Bis 7.500,00 Euro Barumsätze inkl. Bankomat und Kreditkarte und 15.000,00 Euro Gesamtumsatz, händisch Darüber mittels Registrierkassa Ausnahme: Kaltehandregelung erst ab 30.000,00 Euro Gesamtumsatz und mobile Gruppe Sonderregelung

Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen Nach BAO 131 müssen die Aufzeichnungen in einer lebenden Fremdsprache Vollständig, richtig, zeitgerecht (1 Monat + 15Tage)und chronologisch sein Und einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Frist einen Überblick über die Geschäftsfälle vermitteln.

Verbote Radieverbot Keine Zwischenräume Veränderungen müssen nachvollziehbar sein und ursprüngliche Eintragungen lesbar bleiben.

Folgen Wenn die obenstehenden Pflichten eingehalten werden und alle Ausgaben mit einem Beleg nachgewiesen werden, dann gilt prinzipiell die Vermutung der Richtigkeit für die EA- Rechnung. Andernfalls wird die Richtigkeit der EA-Rechnung in Frage gestellt und es kann zu einer Schätzung des Gewinnes kommen.

Wie lange muss ich meine Buchhaltung aufbewahren Die Buchhaltung muss 7 Jahre lang ab dem Ende des Kalenderjahre nach letzter Eintragung des Finanzamtes aufbewahrt werden.

Was sind Betriebsausgaben Unter Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen und Ausgaben zu verstehen, die durch den Betrieb veranlasst sind ( 4 Abs. 4 EStG). Um einen Abzugsposten handelt es sich, wenn die Ausgaben mit einer betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und aus der Sicht der Unternehmerin/des Unternehmers ihrem/seinem Betrieb dienen oder sie/ihn unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot, insbesondere des 20 EStG (ua. Lebensführungskosten, privat veranlasste Ausgaben etc.) fallen.

20 EstG nicht abzugsfähige Ausgaben Aufwendungen für den privaten Haushalt (Miete,...) Aufwendungen für die private Lebensführung (Ballkarten,...) Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Auffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen (Pkw und Kombi), Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Reisekosten, welche über die Tagesgelder hinausgehenden Verpflegungsaufwand. Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Kosten für Fahrten zwischen Wohnsitz am Tätigkeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), sofern sie den Betrag von 281 Euro pro Monat übersteigen.

Repräsentationsaufwendungen; dazu zählen beispielsweise Geschenke an Geschäftsfreunde zu bestimmten Anlässen (Weihnachten, Neujahr, Geburtstag). Bewirtungsspesen können zur Hälfte abgezogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Bewirtung von Geschäftsfreunden der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhalts-berechtigte Personen, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen. Ausnahme: Spendenbegünstigung gemäß 4a EStG für Spenden an humanitäre Vereine oder im Wissenschafts- oder Forschungsbereich tätige Einrichtungen; an Einrichtungen des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, an behördlich genehmigte Tierheime und an Feuerwehren. Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, zb Schmier- und Bestechungsgelder Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die auf den "Eigenverbrauch" entfallende Umsatzsteuer

Absetzung für Abnutzung AfA Bei abnutzbarem Anlagevermögen (zb Büroeinrichtung, PC, Kraftfahrzeuge) ist der dadurch bedingte Wertverlust in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen (Absetzung für Abnutzung AfA, 7 und 8 EStG). Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten des betreffenden Wirtschaftsgutes. Nachdem die Bemessungsgrundlage richtig ermittelt wurde, sind deren Kosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzusetzen. Steuerlich unterscheidet man nur eine jährliche oder halbjährliche Afa.

Afa Gesetzliche Nutzungsdauern: Betriebsgebäude 1,5 bzw 2,5 Jahr Personen- bzw. Kombinationskraftwagen: 8 Jahre Firmenwerte: 15 Jahre Geringwertige Wirtschaftsgüter GWG (EUR 400): selben Jahr Keine Aufholung von vergessenen Vorjahres-Afa

Reisekosten Reisekosten können sich folgendermaßen zusammensetzen: Fahrtkosten (KFZ, Taxi, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrrad usw.) Verpflegungsmehraufwand Nächtigungsaufwand Nebenspesen Bei den Fahrtkosten sind abzugsfähig die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte alle Aufwendungen für betriebliche Fahrten, und zwar gleichgültig, ob eine "Reise" oder eine "sonstige Fahrt" vorliegt.

Tagesdiäten Für die Geltendmachung von Tagesdiäten genügt nicht das Vorliegen einer betrieblich veranlassten Fahrt, es muss eine "Reise" im steuerlichen Sinn vorliegen. Eine derartige "Reise" liegt vor, wenn Sie mindestens 25 km vom Mittelpunkt Ihrer normalen Tätigkeit (Ort der Betriebsstätte) entfernt sind, um betriebliche oder berufliche Angelegenheiten zu erledigen. Keine Tagesdiäten stehen zu, wenn Sie länger als fünf Tage durchgehend oder öfter als 15 Mal im Jahr am gleichen Ort waren, weil dieser Ort dann zu einem "Mittelpunkt der Tätigkeit" wird.

Bei Inlandsreisen steht ein Tagesgeld in Höhe von maximal 26,40 Euro zu. Dieser Betrag versteht sich für die Zeitspanne von 24 Stunden. Dauert eine Reise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 (somit 2,20 Euro) gerechnet werden. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden an, erhält man bereits die volle Diät von 26,40 Euro. Für die Nächtigung sieht das EStG einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Euro als Nächtigungsgeld (inkl. Frühstück) vor. Meist wird dieser Betrag nicht ausreichen. An Stelle des Pauschalbetrages können Sie immer die tatsächlichen Aufwendungen für die Übernachtung (inkl. Frühstück) geltendmachen.

KFZ Bei der Verwendung des betrieblichen Kfz ergibt sich der Abzug der Fahrtkosten gleichsam automatisch aus der Absetzung für Abnutzung (oder aus der Absetzung des Leasing-Aufwands) und den sonstigen mit dem Betrieb zusammenhängenden Kosten, wobei in der Regel ein Privatanteil auszuscheiden sein wird. Vorsicht Luxustangente von EUR 40.000. Wird ein privates Kfz nur gelegentlich (= zu weniger als 50 Prozent) für betriebliche Fahrten verwendet, kann auch das amtliche Kilometergeld von derzeit 0,42 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Arbeitszimmer im Wohnungsverbang Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit und wird es (nahezu) ausschließlich betrieblich benutzt, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben (anteilige Miete/Absetzung für Abnutzung, anteilige Energiekosten etc.) einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Aliquot zum Fläche der Gesamtwohnung.

Weitere Betriebsausgaben Aus- und Fortbildung: Weiterbildungen im bestehenden Berufsfeld (Fortbildungskosten) oder eine Ausbidlung in einem verwandten Beruf (Ausbildungskosten) können geltend gemacht werden. Umschulungskosten nur wen durch die Bildungsmaßnahme der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht wird und eine tatsächlichte Ausübung eines Berufes angestrebt wird. Allgemeine Interessen (Sport, Sprachen, Persönlichkeitsentwicklung) können nicht geltend gemacht werden.

Beiträge zu einer Pflichtversicherung Beiträge zur Selbständigenvorsorge Leasingaufwand für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter Büroraummiete Personalaufwand (Löhne, Gehälter, lohnabhängige Abgaben) Beratungskosten (für Rechtsanwalt, Steuerberatung etc.) Werbung Bezogene Leistungen (Fremdarbeiten) Waren- und Materialeinkauf Kommunikation (zb Telefon, Fax, Internet, Porto) Büromaterial Fachliteratur und -zeitschriften Zinsen für Fremdkapital

Gewinnfreibetrag Als "letzte" Betriebsausgabe kann nämlich noch ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 Prozent des (vorläufig ermittelten) Gewinnes abgezogen werden. Im Einzelnen besteht der Gewinnfreibetrag aus: Dem Grundfreibetrag (soweit Gewinn bis 30.000 Euro; Grundfreibetrag daher bis 3.900 Euro); dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. Der Grundfreibetrag steht - auch bei mehreren Betrieben - nur einmal für Gewinne bis zu insgesamt 30.000 Euro zu. Dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (soweit Gewinne über 30.000 Euro); dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden. Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent

Gestaltungsmöglichkeiten Da der EA-Rechner dem Zufluss/Abflussprinzip unterliegt, sind Einnahmen und Ausgaben dem Jahr des Geldflusses zuzuordnen. Durch Vorauszahlungen von Rechnungen, Warenlieferungen oder der Nachzahlungen der SVA oder späterer Rechnungslegung, können diese in verschiedene Steuerjahre verschoben werden. Ausnahmen bildet die kurzzeit Regelung und die verteilungs Regelung.

Pauschalierung Basispauschalierung: Sie dürfen nicht buchführungspflichtig sein oder freiwillig buchführen und Es darf keine doppelte Buchhaltung geführt werden und die Umsätze dürfen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 220.000 Euro betragen haben. 6% der Betriebsausgaben für Kaufmännische oder technische Beratung, Vermögens-verwalterInnen, Vortragende, WissenschaftlerInnen und SchriftstellerInnen, Unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten 12% alle Anderen

Zusätzlich können bei der Basispauschalierung folgende Aufwände geltend gemacht werden: Ausgaben für den Eingang an Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch ( 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für die Selbstständigenvorsorge

Zusätzliche können bei der Branchenpauschalierung folgende Aufwände geltend gemacht werden: Wareneinkauf, Roh-, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten (laut Wareneingangsbuch) Lohnaufwand (laut Lohnkonto), Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds Alle Abschreibungen (gewöhnliche AfA und deren Sonderformen, geringwertige Wirtschaftsgüter) Steuerfreie Beträge betreffend Übertragung stiller Reserven Dotierung von Abfertigungsansprüchen Ausgaben für Miete oder Pacht, Energie, Beheizung, Post und Telefon Abgeführte Umsatzsteuer (ausgenommen USt vom Eigenverbrauch) und Umsatzsteuer (Vorsteuer) für aktivierungspflichtige Aufwendungen Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrages

Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Interesse Thomas Hovezak Bilanzbuchhalter nach BiBug Tel: 0699 10 377 433 thomas@hovezak.at