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Transkript:

Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 1. Verbandsklagerecht Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist. Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung auf Landesebene geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Berlin einsetzen? Der von der SPD geführte Senat hat in den vergangenen Jahren einiges für den Tierschutz getan. Seit dem Jahr 2007 gibt es bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz den Tierschutzbeauftragten des Senats. Tierschutzvereine sind auch überproportional in der Berliner Tierversuchskommission vertreten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo) unterrichtet als Genehmigungsbehörde die Kommission rechtzeitig über Tierversuchsanträge und gibt ihr vorab Gelegenheit zur Stellungnahme. Die SPD unterstützt die Einführung eines einheitlichen Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände. Dies muss aus unserer Sicht jedoch auf Bundesebene geschehen. Das Land Berlin hat in der Gesundheitsministerkonferenz bereits 2008 dafür gestimmt, gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Bremen. Eine landesgesetzliche Regelung des Verbandsklagerechts auf Landesebene würde sich aus unserer Sicht als Stumpfes Schwert erweisen, da dieses sich nur auf die nachträgliche Überprüfung von Genehmigungen der Verwaltung (sog. Feststellungsklage) beziehen würde. 2. Tierschutz in der Schule In den Lehrplänen der Schulen spielt das Thema Tierschutz kaum eine Rolle. Dabei erscheint es besonders wichtig, gerade Kinder und Jugendliche an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren heranzuführen. Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Arbeit besteht in der Verbesserung sozialer Kompetenzen, wodurch ein Beitrag zur Gewaltprävention geleistet wird. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierschutz in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert erhält? Falls ja: Durch welche konkreten Maßnahmen? Der Tierschutz ist bereits jetzt in verschiedenen Klassenstufen Bestandteil des Lehrplans in der Schule. Darüber hinaus kann er als ethische Frage auch im Ethikunterricht zur Sprache kommen. Aus Sicht der SPD besteht angesichts der ohnehin schon vollen Curricula in der Schule kein Bedarf für eine weitere Aufstockung des Themas Tierschutz im Unterricht.

- 2-3. Tierversuche Welche Position nimmt ihre Partei zu der Forderung ein, die im Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beteiligenden Ethikkommissionen künftig paritätisch mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zu besetzen? Die SPD wird den Kampf gegen Tierversuche auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. Wir haben dazu in den letzten Jahren bereits wichtige Punkte erreicht. Erstmals gab es ein großes Symposium über Alternativen zu Tierversuchen und die Vergabe eines Tierschutz- Forschungspreises, beides ist fortzusetzen. Gemeinsam mit den Berliner Universitäten wollen wir Initiativen ergreifen, damit spezielle Lehrangebote für Alternativen zu Tierversuchen an den medizinischen Fakultäten eingerichtet werden (auch über eine Stiftungsprofessur) sowie Anreize und ggf. Förderungen zur verstärkten Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden in Berlin geschaffen werden. Die Tierversuchskommission in Berlin ist nach Auffassung der SPD bundesweit vorbildlich besetzt. Ihr gehören überdurchschnittlich viele Vertreter der Tierschutzverbände an. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass in dieser Kommission endlich auch ein Tierethiker Sitz und Stimme hat. Die SPD ist der Auffassung, dass sich die Tierversuchskommission bewährt hat und sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf eine Veränderung der Zusammensetzung vorzunehmen. 4. Akkordlöhne in Schlachthöfen Durch diverse Medienberichte und Stellungnahmen von Experten wurde im letzten Jahr deutlich, dass es in Schlachthöfen bei Rindern häufig zu Fehlbetäubungen aufgrund von Fehlschüssen kommt, und dass es bei Schweinen nicht selten vorkommt, dass diese noch lebend ins sog. Brühbad gelangen, weil der Entblutungsschnitt nicht korrekt ausgeführt worden ist. Beides führt zu erheblichen Qualen und ist eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände zu verhindern? Die SPD tritt für gute Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Akkordarbeit ist auch für den Menschen eine problematische, gesundheitsschädigende Arbeitsform. Die SPD setzt sich gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür ein Akkordarbeit generell zurückzudrängen. Grundsätzlich unterliegt jedoch die Regelung von Lohnfragen den Tarifparteien. Wir sind skeptisch, ob es möglich ist, in bestimmten Betrieben (hier in den Schlachthöfen) einzelne allgemein zulässige Lohnformen zu verbieten. Dieses wird aus unserer Sicht auch nicht durch ein Landesgesetz regelbar sein. Die SPD fordert die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Damit würde sich auch der Druck auf die Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse in den Schlachthöfen verringern. 5. ELER-Programm Wird sich Ihre Partei für die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren in Berlin einsetzen, demzufolge beispielsweise Michbauern, die ihren Kühen Laufstelle, Auslauf und Weidegang ge-

- 3 - währen, dafür einen Verlust- und Mehrkostenausgleich in Form von laufenden Zahlungen aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung stellen? Die Landwirtschaft hat im Land Berlin keine wirtschaftlich relevante Größenordnung. Das gilt auch für die Milchbauern. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg gab es in der Stadt im Jahre 2007 insgesamt 111 Milchkühe. Die Umsetzung des ELER-Programms zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds wird für die Länder Berlin und Brandenburg durch das Brandenburgische Landesministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft koordiniert. Die Stadt Berlin ist nicht als Bestandteil des ländlichen Raumes anzusehen. Bezüglich einer Förderung aus dem ELER gilt, dass diese grundsätzlich in ländlich geprägten Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 10.000 Einwohnern (EW) erfolgt. Die in der Frage angesprochene Forderung erscheint uns deshalb für das Land Berlin als nicht wirklich relevant. 6. Wildtiere im Zirkus Fast acht Jahre nachdem der Bundesrat das BMELV aufgefordert hat, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet, hat sich zu diesem Thema praktisch nichts bewegt. Würde sich Ihre Partei im Bundesrat dafür stark machen, dass BMELV erneut aufzufordern, eine solche Verordnung zeitnah vorzulegen? Ja. Die SPD unterstützt auf Bundesebene das von der Albert Schweitzer Stiftung geforderte Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Wildtiere gehören nicht in den Zirkus. Der ständige Ortswechsel macht eine artgerechte Haltung nicht domestizierter Tiere nahezu unmöglich. Wir setzen uns für ein bundeseinheitliches Verbot des Mitführens und Vorführens von Wildtieren in Zirkussen ein. Berlin hat dazu bereits mehrere Initiativen gestartet, im Bundesrat sind die Aussichten auf einen Erfolg zurzeit recht gut. Bis dahin sollen die Berliner Bezirke ihre Möglichkeiten nutzen und ein Verbot auf städtischen Flächen strikt durchsetzen. 7. Veterinärbehörden Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten. a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen durchführen können? Veterinärämter sind in Berlin eine Aufgabe der Bezirke. Diese sind grundsätzlich auch für Ihre Personalausstattung verantwortlich. Allerdings muss darauf verwiesen werden, dass die Haushaltslage im Land Berlin immer noch sehr angespannt ist. Das gilt auch für die Bezirke. Trotzdem denken wir, dass die Amtsveterinäre eine gute Arbeit machen. Über Vorfälle, dass Amtsveterinäre in Berlin von ihren Vorgesetzten an Maßnahmen zur Bekämpfung von erkannten Missständen gehindert werden, ist uns nichts bekannt. (Da diese Fragestellung in

- 4 - textgleichen Wahlprüfsteinen zu verschiedenen Landtagswahlen auftaucht, vermuten wir, dass es sich, wenn es nicht nur um Einzelfälle geht, um Vorgänge in anderen Bundesländern handeln muss.) b) Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen ehrenamtliche Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird? c) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können? Jede und jeder kann schon heute Missstände beim Tierschutz melden, bei den Veterinärämtern der Bezirke, beim LaGeSo, aber auch beim Tierschutzbeauftragten des Senats. Wir begrüßen es, wenn sich Tierschutzverbände hier engagieren. Dazu braucht es nicht des amtlichen Titels Tierschutzinspektor. Gegen die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an engagierte Ehrenamtliche ist die SPD aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen. 8. Fleischkonsum/Schulobst Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Außerdem ist die Erzeugung von Fleisch laut Welternährungsorganisation (FAO) sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Einen Grund für die schlechte Ernährung sehen wir darin, dass schon im Kindesalter falsche Essgewohnheiten entstehen. Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass das Schulobstprogramm in Berlin flächendeckend eingeführt wird? Gesunde Ernährung ist für die SPD ein wichtiger Bildungsauftrag, auch in den Schulen. Dazu brauchen wir das Schulobstprogramm der EU nicht. Insgesamt 25 Millionen Euro im Jahr gibt der Senat an die Bezirke, die für das Schulessen verantwortlich sind. Das sind 17 Euro pro Kind und Monat. Die Mittel für die Ko-Finanzierung eines zusätzlichen Schulobstprogramms stehen im Landeshaushalt leider nicht zur Verfügung und sind aus unserer Sicht auch nicht erforderlich. Die Bezirke und die Schulen achten selbst darauf, dass gesunde und biologische Kost auf den Tisch kommt. Obst und Gemüse gehören natürlich dazu. 9. Jagd Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit den Grundfreiheiten vereinbar sind. a) Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten?

- 5 - Die SPD ist gegen das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger. Uns ist allerdings nicht bekannt, dass dies nach dem Berliner Jagdrecht erlaubt wäre. Haushunde und Hauskatzen gehören auch nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich nicht zu den jagdbaren Tieren. b) Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen? In einer dicht besiedelten Großstadt wie Berlin sind Treib- und Drückjagden als besonders problematisch anzusehen. Selbst im Wald ist dabei nicht auszuschließen, dass es Fehlschüsse gibt, die auch erholungssuchende Menschen treffen können. Nicht nur aus Tierschutzgründen, sind solche Jagdformen in Berlin deshalb abzulehnen. In Frage kommen diese Form der Jagd allenfalls in Ausnahmefällen in klar abgegrenzten und abzusperrenden Waldgebieten, z.b. um in Siedlungsnähe auftauchenden großen Wildschweinpopulationen Herr zu werden, die eine Bedrohung für Mensch und Tier zu werden drohen und immense Schäden in Gärten und Grünanlagen verursachen können. c) Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung dieser Jagdform? Im Berliner Jagdrecht sind Lebendfallen nur in genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen zulässig. Dabei soll es aus unserer Sicht bleiben. d) Wie steht Ihre Partei zur Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben müssen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten? Nach dem Berliner Jagdrecht ist die Jagd nur in festgelegten Jagdgebieten zulässig. Diese umfassen insgesamt ungefähr 18.000 ha. Besiedelte Gebiete, Straßen, Friedhöfe und Grünanlagen gehören zu den befriedeten Gebieten. In ihnen ist die Jagd nur in genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen auf Antrag des Grundstückseigentümers und zur Gefahrenabwehr zulässig. Auch hier sieht die SPD im Berliner Jagdrecht deshalb keinen Handlungsbedarf. 10. Pelztierhaltung Wir sehen in der Pelztierhaltung einen Verstoß gegen die 2 und 2a Tierschutzgesetz sowie gegen das gesetzliche Tierquälereiverbot in 17 Tierschutzgesetz. Würde sich Ihre Fraktion als Teil der Landesregierung dafür einsetzen, dass über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht wird, die ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland zum Ziel hat? Die Berliner SPD würde grundsätzlich ein bundesweites Verbot von Pelztierhaltung befürworten. In Berlin dieses Thema jedoch nicht relevant. Eine Bundesratsinitiative aus Berlin dazu erscheint uns deshalb als nicht vorrangig.