1 EINLEITUNG 1 EINLEITUNG 1

Ähnliche Dokumente
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Industriemeister Elektro/Metall Rechtsbewusstes Handeln 19. September 2005 Fachteil : Basisqualifizierung Rechtsprechung H.Böhme

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Was ist das Budget für Arbeit?

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

A. Biergarten Schöne Aussicht gegen S GmbH aus 280 I, 437 Nr.3, 434, 433 BGB

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Anleitung über den Umgang mit Schildern

B. Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Fall 3. Ausgangsfall:

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Alltag mit dem Android Smartphone

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

A u s f e r t i g u n g. Beschluss

Herzlich Willkommen zur redmark Online-Schulung:

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

Weihnachtsgeld nach Verkauf des Betriebs?

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Abschluss des Ausbildungsvertrages

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs SS

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Was bin ich wert? Veranstaltung Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Das Frachtgeschäft; wichtige Normen

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Wer will was von wem woraus?

Bundesversicherungsamt

Vorlesung PGM 04 Arbeitsrecht SS 2008

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:


Der -Online- Ausbilderkurs

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

Betriebsratswahlen Mitbestimmungsrecht in der. Kriese nutzen Demokratie verwirklichen. Herr / Frau Präsident/in, meine D + H

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2005

Die perfekte Bewerbung richtig schreiben online & klassisch

Gezielt über Folien hinweg springen

II. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung

Konzentration auf das. Wesentliche.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen.

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Literatur. Richter/Lenders, PA-Recht 2013, S. 17 ff.

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

Newsletter zum Thema Abmahnung

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Transkript:

1 EINLEITUNG 1 1 EINLEITUNG Bedeutung des Arbeitsrechts in der Praxis Bedeutung für das Examen Die wirtschafts- und sozialpolitische Bedeutung des Arbeitsrechts ist immens. Für knapp 29 Millionen Arbeiter und Angestellte in der Bundesrepublik bildet das Arbeitsverhältnis die materielle Grundlage ihrer Existenz. Für den praktisch tätigen Juristen sind deshalb fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts von höchster Relevanz - eine Tatsache, die sich in der juristischen Ausbildung durchaus widerspiegelt. Hier bildet das Arbeitsrecht einen wesentlichen Bestandteil des Prüfungsumfanges aller Justizausbildungsordnungen und ist unmittelbar hinter den klassischen Gebieten des Bürgerlichen Gesetzbuches meistgeprüftes Stoffgebiet des Privatrechts 1. hemmer-methode: Begehen Sie nicht wie viele andere Studenten den Fehler, das Arbeitsrecht vor dem Ersten Staatsexamen gänzlich außen vor zu lassen. Wir als erfahrene Repetitoren wissen, dass in der kurzen Studiumszeit kaum alle Einzelprobleme der verschiedenen Rechtsgebiete ausgiebig erlernt und wirklich verstanden werden können. Aus diesem Grund müssen von Ihnen schnell und sinnvoll Schwerpunkte gesetzt werden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung: Verschaffen Sie sich bereits in den Anfangssemestern mit unserer Basics-Reihe einen Überblick und vertiefen Sie das Erlernte anhand unserer kursbegleitenden Skripten. Typik der Klausur Im Mittelpunkt der weitaus häufigsten Klausurart steht die Frage, inwieweit eine Klage des Arbeitnehmers (AN) gegen den Arbeitgeber (AG) Aussichten auf Erfolg hat. Neben soliden materiellrechtlichen Kenntnissen erwartet der Klausurersteller in solchen Fällen auch ein hohes Maß an prozessualem Verständnis, das Ihnen durch dieses Skript umfassend vermittelt wird. Da sich diese Klausurtypen meist problemlos in ein einheitliches Bearbeitungsschema einfügen, ist eine gezielte Vorbereitung im Arbeitsrecht mit überschaubarem Aufwand eher zu erreichen als in anderen Rechtsgebieten. Allerdings darf die oft mit einem enormen Zeitaufwand verbundene Arbeitsrechtsklausur auch nicht unterschätzt werden. Zahlreichen Klagebegehren des AN stehen nicht selten ebenso zahlreiche Gegenanträge des AG gegenüber, sodass eine umfassende Klausurlösung innerhalb von fünf Stunden nur sehr schwierig zu bewältigen ist. Der Bearbeiter muss sich deshalb auf ein fundiertes und schnell abrufbares Wissen verlassen können. 1 Eine Sammlung aller für dieses Skript maßgeblichen Gesetze findet sich im Beck-Text, Arbeitsgesetze. Besonders zu empfehlen ist auch die Lektüre der dort enthaltenen Einleitung von Professor Dr. Reinhard Richardi, die wichtige Hintergrundinformationen enthält.

2 BASICS ZIVILRECHT VI - ARBEITSRECHT Verbindung zum BGB Aber auch reine Arbeitsrechtklausuren Da im Arbeitsrecht die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (subsidiäre) Geltung entfalten, lässt sich das Arbeitsrecht gut mit anderen Rechtsgebieten des Privatrechts kombinieren (man denke an Anfechtung, Formerfordernisse, haftungsrechtliche Besonderheiten, Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen, gestörte Gesamtschuld etc.). Deshalb bleibt der erwünschte Klausurerfolg aus, wenn der Klausurbearbeiter nicht über solide allgemeine BGB Kenntnisse verfügt, und diese auch einzuordnen weiß. Andererseits werden auch Prüfungsklausuren gestellt, in denen ausschließlich die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Problematiken verlangt wird. Im Gegensatz zu Sachverhalten mit erb- oder familienrechtlichem Bezug, dient das Arbeitsrecht in diesen Konstellationen gerade nicht bloß als Aufhänger der Klausur. Für den unvorbereiteten Studenten kann dies fatale Folgen haben, da hier kaum jemals die Möglichkeit besteht, sich mit Glück und Geschick in bekannte Rechtsgebiete zu retten. Mündliche Prüfung und 2. Staatsexamen Aufbau dieses Skripts: Typische Klausur Schließlich besteht durchaus die Möglichkeit, dass Sie mit grundlegenden Fragen zum Arbeitsrecht in der mündlichen Examensprüfung konfrontiert werden, und auch in Hinsicht auf dessen Pflichtfachcharakter für das Zweite Staatsexamen ist es zumindest arbeitsökonomisch sinnvoll, schon jetzt Grundverständnis zu erwerben. Leider existiert keine zusammenhängende gesetzliche Kodifikation des Arbeitsrechts. Dieses Basics-Skript aber ist derart konzipiert, die zahlreichen und verstreuten Einzelnormen an der für die Klausurlösung angezeigten Stelle und im ihrer Examensrelevanz entsprechenden Umfang darzustellen und zu vermitteln. Die Einzelprobleme des Individual- und des Kollegialarbeitsrechts werden so in die Struktur des Arbeitsgerichtsverfahrensrecht eingearbeitet, dass Sie sich bei der Klausurlösung stets am Aufbau dieses Skripts orientieren können. Das Verständnis der zu bearbeitenden Fragen wird dadurch um ein Vielfaches erleichtert. Um Ihnen einen ersten Überblick zu ermöglichen, haben wir den einzelnen Kapiteln Einleitungen vorangestellt, die prägnant das weitere Vorgehen erläutern und in den Gesamtkomplex eingliedern. Für Vertiefungen sei auf die entsprechenden Fußnoten und Querverweise zu unserem Hauptskript verwiesen. hemmer-methode: Motivieren Sie sich für das Arbeitsrecht! Setzen Sie stets mit Hilfe der hemmer-methode Ihr abstraktes Wissen in konkreten Bezug. Die Lernerfolge und die Freude am Lernen kommen von selbst.

2 GRUNDLAGEN DES ARBEITSRECHTS 3 2 GRUNDLAGEN DES ARBEITSRECHTS A) Der Begriff des Arbeitsrechts Begriff und gesetzliche Regelungen Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber (AG) und dem Arbeitnehmer (AN). Die gesetzliche Ausgangsregelung findet sich in den 611-630 BGB, wird jedoch durch eine Vielzahl europarechtlicher, verfassungsrechtlicher, privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und kollektivrechtlicher Normen modifiziert und ergänzt 2. Als Teil des Privatrechts bezeichnet man das Arbeitsrecht auch als Sonderrecht der abhängig Beschäftigten. 1 B) Systematik und Aufgabenbereich I. Teilbereiche des Arbeitsrechts Teilbereiche Im Arbeitsrecht selbst unterscheidet man wegen unterschiedlicher Regelungsinhalte folgendermaßen: 2 Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Arbeitsgerichtsverfahrensrecht Kollektivarbeitsrecht 1. Individualarbeitsrecht Der einzelne Vertrag 3 a) Arbeitsvertragsrecht Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des einzelnen AN zu seinem AG, zu seinen Mitarbeitern und zu außenstehenden Dritten. Dabei lassen sich zwei Teilbereiche unterscheiden: Arbeitsvertragsrecht Das Arbeitsvertragsrecht beschäftigt sich aufgrund individuell verschiedener Vertragsregelungen mit den einzelnen Modifikationen der Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN. 4 2 Vgl. hierzu Rn. 17.

4 BASICS ZIVILRECHT VI - ARBEITSRECHT Beispiele: Zustandekommen des Arbeitsvertrages Pflichten der Vertragsparteien Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen anderen AG Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.b. durch Kündigung Normen des Arbeitsvertragsrechts Diesbezüglich relevante Regelungen finden sich im Gesetz z.b. unter den 611 ff. BGB, 59 ff. HGB, 105 ff. GewO, im KSchG, BUrlG, EFZG und im BBiG. b) Arbeitsschutzrecht (öffentliches Arbeitsrecht) Arbeitsschutzrecht = Öffentlichrechtliche Pflichten des AG Innerhalb des Arbeitsschutzrechts werden dem AG strikt zu befolgende öffentlich-rechtliche Pflichten gegenüber dem Staat oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Hoheitsträgern auferlegt, die v.a. dem Schutz der Rechtsgüter des AN (Leben, Eigentum, Gesundheit etc.) dienen. Diese Pflichten sind der Disposition der Arbeitsvertragsparteien vollständig entzogen. 3 Beispiele: Jugendarbeitsschutzgesetz: JArbSchG 5 Mutterschutzgesetz: MuSchG Arbeitszeitengesetz: ArbZG Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: SGB IX 4 hemmer-methode: Der Schwerpunkt der (Pflichtfach-)Klausur liegt eindeutig auf dem Arbeitsvertragsrecht. Sehr häufig muss z.b. die Frage geklärt werden, ob Ansprüche des AN auf Zahlung von Lohn, Urlaubsgeld oder Gratifikationen bestehen. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn zwischen den Parteien überhaupt ein wirksames Vertragsverhältnis besteht. 3 4 Zu den Sicherungspflichten des AG i.r.d. Arbeitsschutzrechtes vgl. Hemmer/Wüst, Life & Law 99, S.91 ff. Unser Service-Angebot an Sie: kostenlos hemmer-club-mitglied werden (www.hemmer-club.de) und Entscheidungen der Life&Law lesen und downloaden. In diesem Zusammenhang ist auf die Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.07.2001 hinzuweisen: Durch die Neugliederung des 9. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und die damit verbundene Einfügung der Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen wurden sämtliche Normierungen des SchwbG abgelöst und dieses durch Art. 63 SGB IX aufgehoben. Dazu vgl. Life & Law 2001, Heft 9 unter III.

2 GRUNDLAGEN DES ARBEITSRECHTS 5 2. Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht Den zweiten großen Teilbereich des Arbeitsrechts bildet das kollektive Arbeitsrecht. Darunter versteht man sämtliche Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und der Belegschaftsvertretungen (Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Personalräte) sowohl zu ihren Mitgliedern, als auch untereinander. In diesen Bereich fallen vor allem: 6 1. Koalitionsrecht 2. Schlichtungsrecht 3. Arbeitskampfrecht 4. Betriebsverfassungsrecht Zu beachtende Regelungen Zu beachtende gesetzliche Regelungen sind Art. 9 III GG, TVG, BetrVG, MitbestG, PerVG. hemmer-methode: Natürlich zählt das kollektive Arbeitsrecht nicht zum Pflichtstoffbereich. Wie jedoch z.b. der Examenstermin II/2001 in Bayern gezeigt hat, ist es durchaus denkbar, dass Sie sich mit einer übergreifenden Problematik bzgl. der oben angeführten gesetzlichen Normierungen auseinandersetzen müssen, sobald diese Auswirkungen auf den Bestand, den Inhalt oder die Beendigung des Individualarbeitsvertrages haben (z.b. Anwendbarkeit und Auswirkungen einer tarifvertraglichen Regelung auf den Individualarbeitsvertrag) 5. Aus diesem Grund ist es angebracht sich zumindest einen groben Überblick über Grundlagen der oben aufgeführten Teilgebiete zu verschaffen. 3. Arbeitsgerichtsverfahrensrecht Arbeitsgerichtsverfahrensrecht ArbGG und ZPO Das Arbeitsgerichtsverfahrensrecht gewährleistet die gerichtliche Durchsetzung der materiellen Rechte der Arbeitsvertragsparteien mit Hilfe der speziellen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG), den subsidiären Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gerichtsverfahrensgesetzes (GVG). Während also Individual- und Kollegialarbeitsrecht die materielle Rechtslage, also z.b. das tatsächliche Vorliegen von Ansprüchen klären, bestimmt das Arbeitsgerichtsverfahrensrecht die Möglichkeiten, das bestehende Recht durchzusetzen. 7 5 Ausführungen zum Tarifvertrag befinden sich in Hemmer/Wüst, Arbeitsrecht, Rn. 390 ff.