24002 Landratsamt Erzgebirgskreis - Paulus-Jenisius-Str. 24-09456 Annaberg-Buchholz Herrn Konrad Mustermann Musterweg 1 22222 Musterstadt 1 Bearbeiter/in: Frau Bearbeiterin Dienstgebäude: Paulus-Jenisius-Str. 24 09456 Annaberg-Buchholz Zimmer-Nr.: 0000 Telefon: 03733 831-8888 Telefax: 03733 831 858888 E-Mail: Jobcenter@kreis-erz.de Unsere Zeichen: 07146BG9999999 Datum: 24.01.2015 2 _ Muster- BESCHEID über Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes _ Sehr geehrter Herr Mustermann, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden aufgrund Ihres Antrages vom 02.01.2015 gemäß den 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II folgenden Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 in folgender Höhe bewilligt: für den Monat Jan. 2015 812,86 EUR für den Monat Feb. 2015 812,86 EUR für den Monat März 2015 812,86 EUR für den Monat Apr. 2015 812,86 EUR für den Monat Mai 2015 812,86 EUR für den Monat Juni 2015 812,86 EUR 3 Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II Arbeitslosengeld II bzw. Kosten der Unterkunft nach 22 SGB II: _ - Herr Mustermann, Konrad, geb. am 1.01.1970 ab Monat Jan. 2015 327,12 EUR - Frau Mustermann, Elisha, geb. am 2.01.1970 ab Monat Jan. 2015 327,12 EUR - Kind Mustermann, Mini, geb. am 1.08.1998 ab Monat Jan. 2015 158,62 EUR 4 Sprechzeiten: Kontakt: Bankverbindung: Montag 08:00 12:00 Telefon: 03735 601-8888 Erzgebirgssparkasse Dienstag 08:00 18:00 Zentrales Telefax: 03735 601-8877 Konto-Nr.: 331800 2967 Mittwoch 08:00 12:00 Internet: www.erzgebirgskreis.de BLZ: 870 540 00 Donnerstag 08:00 12:00 E-Mail: BIC: WELADED1STB Freitag 08:00 12:00 IBAN DE 30 8705 4000 3318 0029 67 und nach Vereinbarung Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de
Seite: 2 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 Ablehnung wegen Einkommensüberschreitung Folgende antragsberechtigte Person(en) erhalten keine Leistungen, da das Einkommen den Bedarf - wie in der Berechnung ausgewiesen - überschreitet. - Frau Mustermann, Maxi, geb. am 1.12.1994 5 Vorlage Betriebskostenabrechnungen 6 Werden lfd. Leistungen für die Heizkosten/Betriebskosten nach 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, so werden diese unter Vorbehalt gewährt. Die jährlichen Heizkostenund/oder Betriebskostenabrechnungen bei Eigenheimbesitzern die entsprechenden analogen Unterlagen - sind unaufgefordert innerhalb e i n e r Woche nach Erhalt vorzulegen. Sofern Nachzahlungen ausgewiesen werden, erfolgt eine Prüfung, in welcher Höhe, unter Beachtung einer wirtschaftlichen Verhaltensweise die Übernahme erfolgen kann. Ergibt die Jahresabrechnung, dass die Vorauszahlungen über den tatsächlichen Kosten lagen, ist der sich daraus ergebende Guthabenbetrag unverzüglich zu erstatten. Der/die vorgenannte(n) Betrag/Beträge enthalten/enthält keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Sie Anspruch auf diese Leistungen haben, sind diese in der beigefügten Berechnung ausgewiesen. Die genannte Berechnung ist Bestandteil dieses Bescheides. Der Bundesrat hat in seiner 926. Sitzung am 10.10.2014 beschlossen, der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015 (RBSFV 2015) zuzustimmen. Bei Bewilligungen über den 31.12.2014 hinaus wurden die zum 01.01.2015 fortgeschriebenen Regelbedarfe berücksichtigt. Die Aufteilung des Zahlbetrages auf die einzelnen Zahlungsempfänger entnehmen Sie bitte der beigefügten Berechnung. Hinweis zum JobCenter: Die Behörde ist zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und hat zur Umsetzung des SGB II- Leistungsrechts das JobCenter eingerichtet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis schriftlich oder bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis zur Niederschrift eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Jobcenter Erzgebirgskreis
Seite: 3 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam. Hinweis: Soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Widerspruch oder (nach einem zulässigen Widerspruch)eine zulässige Klage, Berufung oder Revision anhängig ist, wird dieser Bescheid Gegenstand des jeweiligen Rechtsbehelfsbzw. Rechtsmittelverfahrens ( 86,96 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Ein (erneuter) Widerspruch ist dann nicht statthaft.
Seite: 4 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 Ergänzende Erläuterungen: 7 Die Leistungen sichern Ihren Lebensunterhalt, solange Sie hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung der Hilfebedürftigkeit bemühen. Grundsätzlich ist dabei jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Können Sie keine Erwerbstätigkeit finden, müssen Sie auf Verlangen des zuständigen Träger eine angebotene Arbeitsgelegenheit annehmen. Weiterhin müssen Sie auf Verlangen Ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Die Leistungen wurden nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet, die sie bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen haben. Beachten Sie bitte, dass Leistungen frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Die Antragstellung wirkt auf den ersten des Monats zurück. Um Unterbrechungen des Leistungsbezuges zu vermeiden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnittes bei dem zuständigen Leistungsträger einen weiteren Antrag stellen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung in der Regel versichert. Die Krankenkasse entscheidet abschließend, ob eine Familienversicherung besteht. Als nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger(Bezieher von Sozialgeld) setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Sie sind durch den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht rentenversichert. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger werden aber die Zeiten des Leistungsbezuges von Alg II gemeldet (nicht Sozialgeld).Über die jährliche Meldung erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Meldebescheinigung. Die Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten nachzukommen. Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt. Anspruch besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen Leistungen nur für einen Teil eines Monats zu, wird die Leistung anteilig erbracht.
Seite: 5 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 Ändert sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen etwas, das sich auf Ihre Leistungen auswirken kann, müssen Sie dies ohne Aufforderung dem zuständigen Träger unverzüglich mitteilen. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen zusammenlebenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dies betrifft z. B.: Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse Beantragung/Bewilligung von Renten oder sonstigen Leistungen Änderung der Bankverbindung Aus- oder Zuzug einer Person Arbeitsunfähigkeit Kosten der Unterkunft und Heizung; insbesondere Heiz und Betriebskostenabrechnungen Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären ( 93 Abs.8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten (u. a. Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Kontonummer und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft auch die Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind. Sie müssen immer unter der von Ihnen benannten Adresse erreichbar sein. Sie sind verpflichtet, den Zeitraum und die Dauer einer geplanten Ortsabwesenheit mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vorher abzustimmen. Unerlaubte Abwesenheit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II wegfällt und zurückgefordert wird. Diesen Bescheid können Sie - ggf. zusammen mit dem Beleg für die zuletzt an Sie ausgezahlte Leistung - nutzen, um gegenüber der Krankenkasse und sonstigen Stellen Ihren Leistungsbezug nachzuweisen.
Seite: 6 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 A k t e n z e i c h e n : 07146BG9999999 Datum: 24.01.2015 Gültigkeitsdauer : 01.01.2015-30.06.2015 Anzeigemonat : Jan. 2015 A Status : Aktiv ------- A n s c h r i f t : Mustermann, Konrad Musterweg 1 B 22222 Musterstadt -------- Personenbezogene Berechnung für den Monat 01.2015 Vorname Gesamt Konrad Elisha Maxi Nachname Mustermann Mustermann Mustermann - geboren am C 01.01.1970 02.01.1970 01.12.1994 - erwerbsfähig Ja Ja Ja ---------------- Regelbedarf 1.342,00 360,00 360,00 320,00 Miete 350,00 87,50 87,50 87,50 Nebenkosten 43,86 10,97 10,97 10,97 Heizkosten 45,00 11,25 11,25 11,25 ---------------- Gesamtbedarf 1.780,86 469,72 469,72 429,72 ---------------- Kindergeld (1. Kind) 184,00 184,00 Kindergeld (2. Kind) 184,00 Ausbildungsvergütung 500,00 500,00 Grundfreibetrag pauschal 100,00-100,00- Pauschale Werbungskosten 15,33- Abzüge von Ausbildungsvergütung 20,00-20,00- Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 80,00-80,00- ---------------- Verbleibender Gesamtbedarf 1.112,86 469,72 469,72 54,28- Bedarfsanteile 40,55% 40,55% 0,00% ---------------- Übertragbares Kindergeld 54,28 54,28- Zugeordnetes Kindergeld 54,28 27,14 27,14 Brutto-Erwerbseinkommen 500,00 500,00 Abzüge vom Bruttoeinkommen 20,00-20,00- Grundfreibetrag pauschal 100,00-100,00- Versicherungspauschale 30,00- Pauschale Werbungskosten 15,33- Kfz-Haftpflichtversicherung 26,47- H Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 80,00-80,00- G D E A F --------------- Verteilbares Einkommen 354,28 327,14 27,14 --------------- Verteiltes Einkommen 354,28 142,60 142,60 0,00 --------------- Gesamteinkommen 968,00 142,60 142,60 429,72 --------------- Bedarf./. Einkommen 812,86 327,12 327,12 0,00 --------------- Monatlicher Betrag 812,86 327,12 327,12 0,00 - Anteil Kommune 329,14 109,72 109,72 0,00 - Anteil Bund 483,72 217,40 217,40 0,00 --------------- L I K
Seite: 7 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 Personenbezogene Berechnung für den Monat 01.2015 Vorname Gesamt Mini Nachname Mustermann - geboren am 01.08.1998 - erwerbsfähig Ja ---------------------------------------------------------------- Regelbedarf 1.342,00 302,00 Miete 350,00 87,50 Nebenkosten 43,86 10,95 Heizkosten 45,00 11,25 ---------------------------------------------------------------- Gesamtbedarf 1.780,86 411,70 ---------------------------------------------------------------- Kindergeld (1. Kind) 184,00 Kindergeld (2. Kind) 184,00 184,00 Ausbildungsvergütung 500,00 Grundfreibetrag pauschal 100,00- Pauschale Werbungskosten 15,33- Abzüge von Ausbildungsvergütung 20,00- Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 80,00- Verbleibender Gesamtbedarf 1.112,86 227,70 Bedarfsanteile 19,50 % Übertragbares Kindergeld 54,28 Zugeordnetes Kindergeld 54,28 Brutto-Erwerbseinkommen 500,00 Abzüge vom Bruttoeinkommen 20,00- Grundfreibetrag pauschal 100,00- Versicherungspauschale 30,00- Pauschale Werbungskosten 15,33- Kfz-Haftpflichtversicherung 26,47- Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 80,00- Verteilbares Einkommen 354,28 Verteiltes Einkommen 354,28 69,08 Gesamteinkommen 968,00 253,08 Bedarf./. Einkommen 812,86 158,62 Monatlicher Betrag 812,86 158,62 - Anteil Kommune 329,14 109,70 - Anteil Bund 483,72 84,92 M N O P R S
Seite: 8 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 SOZIALVERSICHERUNG Die Beiträge zur Sozialversicherung werden gewährt und an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt: Gesetzliche Krankenversicherung Konrad - Anzurechnendes Bemessungsentgelt EUR 500,00 EUR 66,93 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Pflegeversicherung Konrad - Anzurechnendes Bemessungsentgelt EUR 500,00 EUR 12,37 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Konrad - Anzurechnendes Bemessungsentgelt EUR 500,00 EUR 4,30 U EINKOMMEN Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 20,00 % von EUR 400,00 EUR 80,00- T Netto-Einkommen Mustermann, Konrad EUR 480,00 Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 20,00 % von EUR 400,00 EUR 80,00- ----------- AUSZAHLUNGSSUMME FALL + AUFTEILUNG ZAHLUNGSEMPFÄNGER: MONATLICHER GRUNDSICHERUNGSBETRAG ab Jan. 2015 EUR 896,46 ZAHLUNGSEMPFÄNGER 1.Mustermann, Konrad 22222 Musterstadt BIC WELADED1STB IBAN DE00870540001111111111 Erzgebirgssparkasse Auszahlungsbetrag Jan. 2015 EUR 812,86 99.Gesundheitsfonds BVA, 53113 Bonn BIC MARKDEFFXXX IBAN DE47504000000050401699 BBk Zentrale Frankfurt Main Auszahlungsbetrag Jan. 2015 EUR 83,60 V
Seite: 9 zum Muster-Bescheid vom 24.01.2015 07146BG1111111 8 Landratsamt Erzgebirgskreis Jobcenter Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Bescheid wurde erstellt am: 24.01.2015 Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio Name, Vorname: Mustermann, Konrad Straße: Musterweg 1 Ort: 22222 Musterstadt Die o.g. Person ist Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 mit Bescheid vom 24.01.2015 bewilligt. Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig ( 33 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -SGB X-). Zur Information Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service. Wichtig: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für eine Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse: ARD,ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio.