Aktuelles 12.05.2015 in Mülheim
Gute Arbeit attraktive Arbeitsplätze in der Sozialwirtschaft
Handlungsansatz Paritätische MO müssen sich zukünftig verstärkt als attraktive Arbeitgeber am Markt positionieren Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung sowie zur Imageverbesserung werden bisher nur teilweise systematisch umgesetzt Trotz schwieriger Rahmenbedingungen gibt es Instrumente und Handlungsansätze, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen. Die Attraktivität eines Arbeitgebers ist nicht nur von monetären Faktoren abhängig Die Bedeutung anderer Faktoren guter Arbeit hat zugenommen 3
Projektziele Erprobung von Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung Qualifizierung und Unterstützung von Personalverantwortlichen Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsplätze Branding Gute Arbeit- attraktive Arbeitsplätze und Entwicklung von Qualitätsleitlinien 4
Herausforderungen Komplexes Thema: Unterschiedliche Schwerpunktsetzung von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Ministerien etc. Mitgliedsorganisationen: Fünf Fachbereiche mit unterschiedlichen gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, fachlichen Herausforderungen, Finanzierungsstrukturen Unterschiedliche Größen, Organisations- und Informationsstrukturen und Selbstverständnis (z.b. Führung) Mitarbeiter/-innen: Unterschiedliche Erwartungen je nach Lebenssituation, nach Alter, gesundheitlichem Zustand oder beruflicher Zielsetzung 5
Themen der Prozessbegleitungen Pilot Das Dach Thema PB Übergangsregelungen gestalten / Werte erhalten Familien und Krankenpflege GrünBau Kinderschutzbund Führung in Balance Generationswechsel steuern Betriebliches Gesundheitsmanagement attraktiv gestalten MOTIVIVA Was macht uns als Arbeitgeber attraktiv? 6
Erkenntnisse Vorstellungen der Projektpartner: schnelle praktikable Lösung => Gute Arbeit als Marketingstrategie nutzen Gute Arbeit als Instrument der Organisationsentwicklung => danach erst internes und externes Marketing Indikatoren für die Wirksamkeit guter Arbeit *: Gute Arbeit nimmt die Mitarbeitenden in den Fokus Gute Arbeit wird organisationspezifisch umgesetzt => prozesshaft Gute Arbeit wird von der Geschäftsführung als klare Zielvorgabe benannt *aus Sicht des Projektteams 7
Erkenntnisse Gute Arbeit passt zur Unternehmenskultur, zu den Regeln und Werten der Organisation Es gibt eine Strategie und eine organisatorische Planung zur Umsetzung Es werden bedarfsgerechte, konkrete Maßnahmen umgesetzt Die Mitarbeitenden werden an der Entwicklung beteiligt Es gibt eine gute interne Kommunikation (zu guter Arbeit) => GUTE ARBEIT wird gelebt 8
Praxishandbuch GUTE ARBEIT LEBEN 0. Vorwort / Wegweiser 1. Gute Arbeit in der Sozialwirtschaft 2. Mitarbeiter/-innen führen 3. Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unterstützen 4. Beruf und Privatleben vereinbaren 5. Chancengleichheit und Vielfalt gestalten 6. Eine Arbeitgebermarke entwickeln 7. Projektdarstellung 8. Qualitätslabels gezielt einsetzen 9
Weitere Infos und Praxishandbuch www.gute-arbeit-leben.de Das Projekt Gute Arbeit attraktive Arbeitsplätze in der Sozialwirtschaft wurde im Rahmen des Programms rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. 10
Mindestlohn seit 01.01.2015 Mind. 8,50 AN-Bruttolohn je Zeitstunde Gilt für alle Arbeitnehmer/innen, auch bei geringfügig Beschäftigten! Bereitschaftsdienste: aktueller Stand: Juristen schätzen mehrheitlich, dass für jede Stunde Bereitschaftsdienst 8,50 zu vergüten sind. Abweichende bisherige Vereinbarungen seit 01.01.15 unwirksam 11
Mindestlohn - Klärung Bereitschaftsdienst mit BMAS zur Zeit ohne Erfolg - Landschaftsverbände am 12.3. und aktuell bezüglich Kostenübernahme angeschrieben - Unterschiedliche Einschätzung der Partner - Klar aus juristischer Sicht - keine Anwendung der Regelung nach 2. Pflegearbeitsbedingungsverordnung - Arbeitsgericht Aachen Urteil Festgehalt/Arbeitszeit = mindst. 8,50 pro Std 12
Mindestlohn Praktikant/innen Es gilt der Grundsatz, dass auch Praktikant/innen den Mindestlohn erhalten. Ausnahmen: begrenzte Dauer zum Erwerb prakt. Kenntnisse und Erfahrungen einer best. betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit es sich nicht um eine Berufsausbildung handelt ( 22 MiLoG) 13
Mindestlohn Bei geringfügig Beschäftigten: zeitnahe Dokumentation von Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit innerhalb von 7 Tagen! Einhaltung des MiLoG bei externen Dienstleistungen liegt auch in der Verantwortung des Auftraggebers. Kein Mindestlohn für echte Ehrenamtliche Arbeit! 14
Mindestlohn Mindestlohn bei Ferien- und Freizeitmaßnahmen - noch keine abschließende Regelung. - Status der beteiligten Personen wichtig, ob Honorarkräfte, Ehrenamtliche oder festangestellte Mitarbeiter/innen. - Rundschreiben dazu soll vom GV erstellt werden. 15
Mindestlohn was tun? Schulungsbedarf signalisieren -> Angebote der Paritätischen Akademie nutzen Im Zweifel: rechtliche Beratung einholen Finanzielle Auswirkungen prüfen und ggf. Beratung / Unterstützung von PariDienst einholen 16
Personalfeststellungsverfahren - Aktuell wird weiterhin kein abgestimmtes Personalfeststellungsverfahren bei den Landschaftsverbänden angewandt. - LWL erprobt aktuell mit einigen Trägern ein neues Verfahren modellhaft; hatte Zusage gegeben dieses Verfahren im ersten Quartal 2015 Partnern vorzustellen. - Rechtliche Bedenken zum Datenschutz eines Trägers verhindern dieses aktuell. 17
Nachqualifizierungen von Leitungskräften Für die notwendigen Nachqualifizierungen von Einrichtungsleitungen werden neue Schulungsangebote entstehen. Welche Anforderungen sind an Aufbau, Inhalte und Umfänge geeigneter Fort- und Weiterbildungen zu stellen? Welche Verfahren und Kriterien der Anerkennung von Studieninhalten und bereits absolvierten Fort- und Weiterbildungen sind vorgesehen? 18
Qualifikationsanforderungen an Einrichtungsleitungen gemäß 21 Abs. 1 WTG und 9 DVO WTG - LAG FW hat Vorschlag erarbeitet - Paritätische Akademie soll einsteigen - MGEPA hat noch keine Grundlagen oder Bedingungen zu den beiden eben genannte Fragen benannt. 19
Entgeltverhandlungen 2016 - Ende April hat die LAG FW die Landesräte Münning und Lewandrowski angeschrieben - Landschaftsverbände haben zugesagt möglichst Ende Mai ihre Vorstellungen zum weiteren Vorgehen vorzutragen - Fragestellungen der Partner - Fortsetzung der Pauschalvergütung - notwendige tarifliche Anpassung - Klärung von Personalfeststellung etc. 20
Stand Rahmenprüfkataloge Entwürfe der RPKs liegen seit 2. März vor Frist zur Stellungnahme nur bis 16. März, dann verlängert auf 30. März (nach Protest) Position LAGFW: Frist unangemessen kurz, es geht um ca. 230 Seiten Material. Rückmeldung soweit möglich, aber nicht mit der FW abgestimmt. 21
Stand Rahmenprüfkataloge - Nach Stellungahmen bisher keine neuen Veröffentlichungen - Konstituierende Sitzung der AG 17 WTG am 28.5.2015 - AG 17 WTG hat Aufgabe abschließend zu prüfen, allerdings noch keine Vorlagen - LAG FW hat den TO RPK angemeldet 22
Neuer Fachreferent Inklusion - Ab dem 1.6.2015 stellt der Verband einen neuen Kollegen ein, - Drei Schwerpunkte - Thema Inklusion im Landesverband voranbringen - Beratung zum Thema für Träger insbesondere auch Stiftungsanträge - Eigene Projektierung zum Thema mit Partnern 23
Termine 28.05. Brandschutzfachtag in Kamen in der Sportschule Kaiserau 23.06. Fortbildung in Gelsenkirchen Leistungsentgelte gut vorbereitet der PariDienst GmbH 24