Fragen- & Antwortenkatalog



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Information für unsere Vertriebspartner Fragen- & enkatalog (FAQ) Hier finden Sie die en auf häufig gestellte Fragen zur Deutschen PrivatPflege 1

Inhaltsverzeichnis 1. Deutsche PrivatPflege 4 5 1.1 Frühest möglicher Versicherungsbeginn für die DPP 2.0 4 1.2 Änderung der Tarifbedingungen SELECT CARE Pflege Pflegetagegeld und SELECT CARE Pflege Einmalleistung 4 Wartezeiterlass Weltweite Geltung Kriegsklausel Beitragsbefreiung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung 1.3 Kann die Deutsche PrivatPflege auch ohne Wartezeiten abgeschlossen werden? 4 1.4 Für welche Tarife kann die Wartezeit erlassen werden? 4 1.5 Wie beantragt man den Erlass der Wartezeit? 4 1.6 Bei Abschluss ohne Wartezeiterlass: Sind Ausschlussdiagnosen hinzugekommen? 5 1.7 DPP-Annahmekonzept Erhöhung Höchstaufnahmealter 5 1.8 Welche Provisionen gibt es für die neue DPP mit / ohne staatlicher Förderung? 5 2. Deutsche PrivatPflege mit staatlicher Förderung 6 8 2.1 Auf welchem Weg kann die Deutsche PrivatPflege (DPP) mit staatlicher Förderung abgeschlossen werden? 6 2.2 Wer kann die DPP mit staatlicher Förderung abschließen? 6 2.3 Was ist bei der DPP mit staatlicher Förderung besser als beim Standard- Pflege-Bahr? 6 2.4 Gibt es bei der DPP mit staatlicher Förderung einen Kontrahierungszwang? 6 2.5 Gibt es die Deutsche PrivatPflege auch ohne staatliche Förderung? 6 2.6 Können bestehende DPP-Verträge auf DPP mit staatlicher Förderung umgestellt werden? 6 2.7 Was, wenn die Höchstsätze bereits in den Pflegestufen 2 und 3 erreicht sind oder mit der vereinbarten Dynamik schon überschritten sind und mit der Förderung nun die Pflegestufen 0 und 1 hinzukommen? 7 2.8 Ein Bestandskunde hat bereits alle Pflegetagegeldsätze bis zu den maximalen Höchstsätzen (ohne Gesundheitsfragen) abgesichert. Kann er dann trotzdem den Tarif 490 und 495 on top hinzuversichern? 7 2.9 Gibt es eine Frist, die bei Bestandsumstellungen mit Reduzierung von bestehenden Tagessätzen zu beachten ist? 7 2.10 Werden die Wartezeiten bei Umstellung von DPP in DPP mit staatlicher Förderung angerechnet? 7 2.11 Gibt es die Möglichkeit, Verträge rückwirkend abzuschließen? 7 2.12 Es besteht bereits ein Vertrag zur Förder Pflege (Tarif 490). Kann dieser rückwirkend auf die DPP mit staatlicher Förderung umgestellt werden? 8 2.13 Es besteht bereits ein Vertrag zur Förder Pflege (Tarif 490). Der Kunde möchte nun nur den Tarif 495 dazu wählen und keine zusätzlichen DPP-Tagegelder. Geht das? 8 2.14 Wie werden die Zulagen ausbezahlt? 8 2.15 Können Bestandskunden zusätzlich zu einer bereits bestehenden privaten Pflegezusatzversicherung den Tarif Förder Pflege (490) abschließen? 8 2.16 Welche Provisionen gibt es für die DPP mit staatlicher Förderung? 8 3. Deutsche PrivatPflege 9 12 Option auf Höherversicherung zu festgelegten Zeitpunkten Option auf Höherversicherung bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses 3.1 Welche Optionsmöglichkeiten auf Höherversicherung gibt es? 9 3.2 Auf welchem Weg können die Optionsbausteine abgeschlossen werden? 9 3.3 Welche Voraussetzungen gelten für den Abschluss der beiden Optionsbausteine? 9 2

3.4 Wichtig zu wissen: 9 In welcher Höhe kann der Kunde sein Tagegeld zum Optionszeitpunkt erhöhen? Beitragsbefreiung Wann muss der Antrag spätestens gestellt werden? Ohne Gesundheitsprüfung/Wartezeit Reformsicher durch Umstellungsoption 3.5 Kann ein Kunde zu Beginn nur vollstationäre Pflege + Optionsbaustein(e) abschließen und bei Optionsausübung die Leistungen auf häusliche Pflege ausweiten? 10 3.6 Bis zu welchem Alter kann die Option auf Höherversicherung online abgeschlossen werden? 10 3.7 Ende der Option auf Höherversicherung 10 Ausschluss der Option 3.8 Können Bestandskunden die beiden Optionsbausteine nachträglich abschließen? 10 3.9 Kann der Kunde bei Optionsausübung nachträglich eine Beitragsbefreiung einschließen? 10 3.10 Kann ein Kunde, der nur die Förder Pflege + Aufbautarif abschließen möchte, die Option auf Höherversicherung dazuwählen? 10 3.11 Kann der Kunde die Option auf Höherversicherung mit einer staatlich geförderten DPP abschließen? 10 3.12 Auf welchem Weg kann der Kunde die Option auf Höherversicherung ausüben? 11 3.13 Welche Nachweise sind bei der Ausübung der Option auf Höherversicherung bei Tod beziehungsweise Pflegebedürftigkeit des Partners zu erbringen? 11 3.14 Was passiert, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung der Option auf Höherversicherung die Höchstsätze bereits in den Pflegestufen II und III erreicht sind oder mit der vereinbarten Dynamik schon überschritten sind und nun die Pflegestufen 0 und I hinzukommen? 11 3.15 Gibt es auf die Beiträge der Optionsbausteine Rabatt? 11 3.16 Wie werden die Optionsbausteine verprovisioniert? 11 Beispiele 12 4. Förder Pflege (Tarif 490) 13 15 staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung 4.1 Wie hoch ist die staatliche Förderung? 13 4.2 Sind Beitragsanpassungen möglich? 13 4.3 Wer kann die staatlich geförderte Pflege abschließen? 13 4.4 Wie kann man die staatlich geförderte Pflege abschließen? 13 4.5 Wie hoch ist der Leistungsumfang? 13 4.6 Wie verhält es sich mit dem Beitrag? 13 4.7 Wann beginnt die Leistung? 14 Wie wird der Anspruch geltend gemacht? 4.8 Können wir als Versicherer den Vertrag nachträglich ändern oder kündigen? 14 4.9 Wann kann der Versicherungsnehmer kündigen? 14 4.10 Was geschieht, wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann? 14 4.11 Ist es möglich den Tarif 490 mit Gesundheitsfragen und somit ohne Wartezeit abzuschließen? 14 4.12 Wann besteht der Anspruch auf die Zulage? 14 4.13 Wie werden die Zulagen ausbezahlt? 15 4.14 Können Bestandskunden zusätzlich zu einer bereits bestehenden privaten Pflegezusatzversicherung die Förder Pflege (Tarif 490) abschließen? 15 4.15 Ist die Deutsche PrivatPflege förderfähig? 15 4.16 Gibt es die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung in der staatlich geförderten Pflege? 15 4.17 Welche Wartezeiten werden angerechnet? 15 4.18 Wie erfolgt die Verprovisionierung beim Tarif 490? 15 4.19 Welche Rabattierungsmöglichkeiten gibt es? 15 4.20 Gibt es im Förder Pflege (Tarif 490) eine Dynamik? 15 3

1. Deutsche PrivatPflege Frage 1.1 Frühest möglicher Versicherungsbeginn für die DPP 2.0 1.2 Änderung der Tarifbedingungen SELECT CARE Pflege Pflegetagegeld und SELECT CARE Pflege Einmalleistung Wartezeiterlass Der frühest mögliche Versicherungsbeginn für die erneuerte DPP 2.0 ist der 01.10.2015. Zum 01.10.2015 wurden die Tarifbedingungen SELECT CARE Pflege Pflegetagegeld und SELECT CARE Pflege Einmalleistung überarbeitet. Regelung des möglichen Wartezeiterlasses für Tarif SELECT CARE Pflege Pflegetagegeld (Tarifstufen 421, 422, 423, 426, 427, 428, 430, 435) und SELECT CARE Pflege Einmalleistung (Tarifstufen 434, 439). Weltweite GeltungVersicherungsschutz nach Tarif SELECT CARE Pflege Pflegetagegeld (Tarifstufen 421, 422, 423, 426, 427, 428, 430, 435) und SELECT CARE Pflege Einmalleistung (Tarifstufen 434, 439) besteht weltweit. Kriegsklausel Beitragsbefreiung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung 1.3 Kann die Deutsche PrivatPflege auch ohne Wartezeiten abgeschlossen werden? 1.4 Für welche Tarife kann die Wartezeit erlassen werden? Abweichend von 5 Absatz 1 a AB/PV 2013 besteht Leistungsanspruch für einen durch ein Kriegsereignis eingetretenen Versicherungsfall, wenn eine versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird. Das Kriegsereignis gilt als überraschend, wenn das deutsche Auswärtige Amt vor Antritt der Reise keine Reisewarnung für das betroffene Gebiet und die Reisezeit veröffentlicht hat. Wird eine Reisewarnung erst nach Antritt der Reise veröffentlicht, gilt das Kriegsereignis bis dahin als überraschend. Versicherungsschutz besteht, solange die versicherte Person aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, gehindert ist, das von der Reisewarnung betroffene Gebiet zu verlassen. Entsprechendes gilt für Terrorereignisse Die Beitragsbefreiung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung wurde in den Tarifbedingungen nachgezogen. Ab dem 07.10.2015 bieten wir unseren DPP-Kunden zwei Abschlusswege bei gleich bleibendem Beitrag an: Weg 1 (wie bisher): Online-Abschluss mit drei Jahre Wartezeit ohne Gesundheitsfragen (Ausschlussdiagnosen) ohne Unterschrift Weg 2 NEU: Online-Abschluss ohne Wartezeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen mit Unterschrift Sind bestimmte Fragen mit ja beantwortet, erhält der Nutzer bereits online den Hinweis, dass ein Versicherungsschutz nicht gewährt werden kann. Ansonsten wird am Ende der Gesundheitsfragen der Nutzer aufgefordert, den Fragebogen mit den ausgefüllten Gesundheitsfragen auszudrucken, zu unterschreiben und an den Münchener Verein zu senden. Der Wartezeiterlass gilt nur für folgende Tarife: SELECT CARE Pflege Tarifstufen 421, 422, 423, 426, 427, 428, 430, 434, 435, 439. Für die Förder Pflege Tarif 490 und Aufbautarif 495 kann die Wartezeit nicht erlassen werden. 1.5 Wie beantragt man den Erlass der Wartezeit? Der Wartezeiterlass für die Tarife SELECT CARE Pflege Tarifstufen 421, 422, 423, 426, 427, 428, 430, 434, 435, 439 wird im Rahmen des DPP-Abschlusses über das Vertriebspartnernetz beantragt. 4

Frage 1.6 Bei Abschluss ohne Wartezeiterlass: Sind Ausschlussdiagnosen hinzugekommen? 1.7 DPP-Annahmekonzept Erhöhung Höchstaufnahmealter 1.8 Welche Provisionen gibt es für die neue DPP mit / ohne staatlicher Förderung? Ja, siehe fett markierte Diagnosen: Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch aus Tarif 421 423, 424, 426 428, 430, 434, 435, 439, 495 gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist beziehungsweise jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde: Amyotrophe Lateralsklerose Apallisches Syndrom (Wachkoma) Chorea Huntington Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz) Insulinpflichtiger Diabetes mellitus Down-Syndrom (Trisomie 21) Hirnarterienaneurysma HIV-Infektion Koronarsklerose Kreutzfeld-Jacob Leberzirrhose Multiple Sklerose Muskeldystrophie Myasthenia gravis Niereninsuffizienz Parkinson-Krankheit Periphere arterielle Verschlusskrankheit Psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression) Querschnittslähmung Schlaganfall Vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (zum Beispiel Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden) Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente) bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung erfolgte wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen. Innerhalb des DPP-Annahmekonzeptes wird das Höchstaufnahmealter von 70 Jahren auf 75 Jahre für alle Pflegestufen 0 III befristet bis 31.12.2016 angehoben. Nähere Infos dazu lesen Sie bitte im Leitfaden zum Online-Abschluss (Druckstücknummer 670 13 90). Es gelten die aktuellen schriftlichen Regelungen für die Vermittlung von Krankenund Pflegezusatzversicherungen. 5

2. Deutsche PrivatPflege mit staatlicher Förderung Frage 2.1 Auf welchem Weg kann die Deutsche PrivatPflege (DPP) mit staatlicher Förderung abgeschlossen werden? 2.2 Wer kann die DPP mit staatlicher Förderung abschließen? 2.3 Was ist bei der DPP mit staatlicher Förderung besser als beim Standard- Pflege-Bahr? 2.4 Gibt es bei der DPP mit staatlicher Förderung einen Kontrahierungszwang? 2.5 Gibt es die Deutsche PrivatPflege auch ohne staatliche Förderung? 2.6 Können bestehende DPP- Verträge auf DPP mit staatlicher Förderung umgestellt werden? Wie bisher über den bequemen Online-Abschluss im Vertriebspartnernetz. Bitte beachten Sie, dass es bei der staatlichen Förderung gewisse Regelungen gibt, die wir selbstverständlich in den Abschlussprozess für Sie integriert haben. So wird es für Sie einfach und unkompliziert, die richtigen Tagegeldhöhen auszuwählen. Wie jedes staatlich geförderte Pflegeprodukt kann sie von Personen abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale beziehungsweise der private Pflegepflichtversicherung) versichert sind. Voraussetzungen speziell für den Abschluss der geförderten Pflegeversicherung (Förder Pflege) sind: Mindesteintrittsalter 18 Jahre (Minderjährigen steht die DPP ohne Förderung zur Verfügung). Es dürfen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden beziehungsweise Leistungen bezogen worden sein. Das Bestehen einer deutschen gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die DPP mit staatlicher Förderung bietet bessere Leistungen als der Standard- Pflege-Bahr. Dabei bauen wir auf den Tarif Förder Pflege (Tarif 490) auf und schließen dessen Lücken mit dem Aufbautarif (Tarifstufe 495) und den Leistungen aus der ausgezeichneten DPP. Für die DPP mit staatlicher Förderung gilt das gewohnte Direktkonzept wie bei der DPP. Wünschen Sie für Ihren Kunden den Kontrahierungszwang, steht ausschließlich der Abschluss der Förder Pflege (Tarif 490) zur Verfügung. Ja, wir bieten diese selbstverständlich auch ohne staatliche Förderung an. Hier gibt es zwei Vorgehensweisen: 1. Sie können ein sogenanntes Bestands-Upselling (also eine Erhöhung) durchführen. Das ist die Lösung, die wir empfehlen, sowohl für Sie als auch für Ihre Kunden. 2. Sie können aber auch eine komplette Bestandsumstellung durchführen. Achtung: Der Antrag erfolgt über das Vertriebspartnernetz und weist die Beiträge in Unisex aus. Die in dem Vertrag bestehenden Welten Bisex/Unisex werden bei der weiteren Bearbeitung durch PVB-KV entsprechend berücksichtigt. Nachteile für den Kunden: Angesparte Alterungsrückstellungen können nicht in Tarif 490 mitgenommen werden und gehen verloren. Bereits durchlaufene Wartezeiten beginnen für den Förderanteil neu zu laufen. Bei Männern Achtung: Tarif 490 gibt es nur in Unisex. Bei Tausch der DPP Tarife Bisex in Tarif 490 Unisex gibt es evtl. Beitragsnachteile für den Kunden trotz der Förderung. Bei Produktbausteinen vor 2013 noch 3,5 Prozent Zinsen, jetzt 2,75 Prozent. Nachteile für Sie als Vertriebspartner: Große Gefahr des Teilstorno bei Wechsel aus Tarifen der DPP in Tarif 490. Bei Wechsel vor Ende Stornohaftzeit Teilstorno. 6

Frage Unsere Empfehlung: Konzentration auf Upselling und auf Kunden, welche noch keine Pflegeabsicherung haben. Beide Umstellungen (Upselling oder Bestandsumstellung) sind über den Online-Pflege-Rechner im Vertriebspartnernetz zu erfassen. Hierzu geben Sie den gewünschten neuen Versicherungsumfang ein. Das heißt der Antragsumfang stellt somit die gesamt gewünschte neue Tagegeldleistung dar. Wichtig: Bitte senden Sie sofort nach Absenden des Antrages eine Mail mit kurzer Beschreibung der gewünschten Änderung unter Angabe der Versicherungsnummer an: scanstelle.poststelle@muenchener-verein.de 2.7 Was, wenn die Höchstsätze bereits in den Pflegestufen 2 und 3 erreicht sind oder mit der vereinbarten Dynamik schon überschritten sind und mit der Förderung nun die Pflegestufen 0 und 1 hinzukommen? 2.8 Ein Bestandskunde hat bereits alle Pflegetagegeldsätze bis zu den maximalen Höchstsätzen (ohne Gesundheitsfragen) abgesichert. Kann er dann trotzdem den Tarif 490 und 495 on top hinzuversichern? Hier geben Sie im Online-Pflege-Rechner bei der Pflegestufe 3 die maximalen Höchstsätze ein. Die restlichen Pflegestufen errechnen sich dann automatisch. Der Antrag wird vom System ausgesteuert und von den Mitarbeiter/innen in PVB-KV bearbeitet und auf die Höchstgrenzen hin überprüft. Bereits bestehende Tagegelder bleiben unangetastet. Wichtig: Auch hier senden Sie bitte anschließend sofort eine Mail mit kurzer Beschreibung der gewünschten Änderung unter Angabe der Versicherungsnummer an: scanstelle.poststelle@muenchener-verein.de Ja, die Beantragung ist über unseren Online-Pflege-Rechner einzureichen. Hier geben Sie wieder das gewünschte Gesamtpaket ein. In diesen Fällen ist zwar der Abschluss wegen Überschreiten der Höchstgrenzen im Vertriebspartnernetz nicht möglich, jedoch kann über das Vertriebspartnernetz der Antrag (mit allen relevanten Daten, insbesondere auch der Sozialversicherungsnummer) ohne Versand ausgedruckt werden. Diesen mailen Sie unter Angabe der Versicherungsnummer an: scanstelle.poststelle@muenchener-verein.de Da die für Tarif 495 erforderlichen Ausschlussdiagnosen dann nicht enthalten sind, müssen diese nachträglich gesondert vom Antragsteller unterzeichnet werden. Die nötige Erklärung wird von PVB-KV zur Verfügung gestellt. 2.9 Gibt es eine Frist, die bei Bestandsumstellungen mit Reduzierung von bestehenden Tagessätzen zu beachten ist? Seit dem 01.01.2014 ist eine Umstellung mit Reduzierung von bestehenden Tagessätzen (= Teilkündigung) nur im Rahmen der ordentlichen Kündigungsfrist zum jeweiligen Kalender-Jahresende möglich. Achtung! Eine Bestandsumstellung birgt folgende Nachteile für den Kunden: Angesparte Alterungsrückstellungen können nicht in Tarif 490 mitgenommen werden und gehen verloren. Bereits durchlaufene Wartezeiten beginnen für den Förderanteil neu zu laufen. Bei Männern Achtung: Tarif 490 gibt es nur Unisex bei Tausch DPP Tarife Bisex in Tarif 490 Unisex evtl. Beitragsnachteil für den Kunden trotz Förderung. Bei Produktbausteinen vor 2013 noch 3,5 Prozent Zinsen, jetzt 2,75 Prozent. Nachteile für Sie als Vertriebspartner Große Gefahr des Teilstorno bei Wechsel aus Tarifen der DPP in den Tarif Bei Wechsel vor Ende Stornohaftzeit Teilstorno. Gefahr der Falschberatung. 2.10 Werden die Wartezeiten bei Umstellung von DPP in DPP mit staatlicher Förderung angerechnet? 2.11 Gibt es die Möglichkeit, Verträge rückwirkend abzuschließen? Ja, es ist nur für den neu hinzukommenden Tarif 490 die Wartezeit zu erfüllen, die aber über die Leistungen des Aufbautarifs Tarifstufe 495 verkürzt wird. Rückwirkende Abschlüsse sind über das Vertriebspartnernetz nicht möglich. Ein Abschluss ist stets zum ersten des jeweils aktuellen Monats möglich 7

Frage 2.12 Es besteht bereits ein Vertrag zur Förder Pflege (Tarif 490). Kann dieser rückwirkend auf die DPP mit staatlicher Förderung umgestellt werden? 2.13 Es besteht bereits ein Vertrag zur Förder Pflege (Tarif 490). Der Kunde möchte nun nur den Tarif 495 dazu wählen und keine zusätzlichen DPP-Tagegelder. Geht das? 2.14 Wie werden die Zulagen ausbezahlt? Bedingungsgemäß muss Tarif 495 zum selben Versicherungsbeginn wie Tarif 490 beantragt werden. Daher ist nur bei späterer Beantragung innerhalb des gleichen Monats ein rückwirkender Beginn möglich. Nein, der Tarif 495 ist nur in Verbindung mit Tagegeldtarifen der DPP mit staatlicher Förderung abschließbar um den Bedarf des Kunden optimal abzusichern. Tarif 495 ist in die Struktur der anderen Tagegeldbausteine der DPP mit staatlicher Förderung eingegliedert. Ohne Verbindung mit Tagegeldern der DPP mit staatlicher Förderung macht der Tarif 495 daher keinen Sinn. Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der Deutsche Rentenversicherung Bund abgewickelt. Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt uns mit Vertragsabschluss (siehe auch Antrag), die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen. Wir übermitteln der zentralen Stelle für jede versicherte Person alle dafür notwendigen personenbezogenen Angaben. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, überweist die zentrale Stelle die Zulage direkt an den Münchener Verein, der sie dem begünstigten Vertrag gutschreibt. Die Zulage kann nicht auf verschiedene Verträge aufgeteilt werden. Es ist je versicherte Person immer nur ein Vertrag für den denselben Zeitraum förderfähig. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse (zum Beispiel den Wegfall der gesetzlichen Pflegeversicherung) mitzuteilen, die zu einem Wegfall des Zulagenanspruchs führen. Wir müssen in diesem Fall einen bereits gestellten Zulagenantrag bei der zentralen Stelle stornieren. 2.15 Können Bestandskunden zusätzlich zu einer bereits bestehenden privaten Pflegezusatzversicherung den Tarif Förder Pflege (490) abschließen? 2.16 Welche Provisionen gibt es für die DPP mit staatlicher Förderung? Ja, dies ist möglich. Hierzu geben Sie ins Vertriebspartnernetz den gewünschten neuen Versicherungsumfang ein. Das heißt der Antragsumfang stellt somit die gesamt gewünschte neue Tagegeldleistung dar. Wichtig: Bitte senden Sie sofort nach Absenden des Antrages eine Mail mit kurzer Beschreibung der gewünschten Änderung unter Angabe der Versicherungsnummer an: scanstelle.poststelle@muenchener-verein.de Es gelten die aktuellen schriftlichen Regelungen für die Vermittlung von Krankenund Pflegezusatzversicherungen. 8

3. Deutsche PrivatPflege Option auf Höherversicherung zu festgelegten Zeitpunkten Option auf Höherversicherung bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses Frage 3.1 Welche Optionsmöglichkeiten auf Höherversicherung gibt es? Es gibt zwei Optionsbausteine auf Höherversicherung: Option auf Höherversicherung zu festgelegten Zeitpunkten (Tarifstufe 497): Bei Abschluss der Tarifstufe 497 kann die Option mit dem Erreichen des vollendeten 35. und / oder 45. und / oder 55. Lebensjahres gezogen werden, wobei die Option maximal zweimal ausgeübt werden kann. Option auf Höherversicherung bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (Tarifstufe 498): Bei Abschluss der Tarifstufe 498 ist eine Höherversicherung bei eintretender Pflegebedürftigkeit (Grundlage: SGB XI) oder im Falle des Ablebens des Ehepartners oder des Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz, wobei die Option bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres einmal ausgeübt werden. 3.2 Auf welchem Weg können die Optionsbausteine abgeschlossen werden? 3.3 Welche Voraussetzungen gelten für den Abschluss der beiden Optionsbausteine? Wie bisher über den Online-Abschluss im Vertriebspartnernetz. Bitte beachten Sie, dass es bei der Wahl der Optionsbausteine gewisse Regelungen gibt, die wir selbstverständlich in den Abschlussprozess für Sie integriert haben. So wird es für Sie einfacher, die richtigen Bausteine auszuwählen. Die Option auf Höherversicherung nach den Tarifstufen 497 und/ oder 498 kann nur gemeinsam mit der erstmaligen Versicherung einer Pflegetagegeldversicherung nach Tarif SELECT CARE Pflege (ohne Tarifstufe 495) mit einem Pflegetagegeld von mindestens 30 Euro in Pflegestufe III abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Endet für eine versicherte Person die Pflegetagegeldversicherung nach Tarif SELECT CARE Pflege, so endet auch die Option auf Höherversicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3.4 Wichtig zu wissen: Für beide Tarifstufen gilt: In welcher Höhe kann der Kunde sein Tagegeld zum Optionszeitpunkt erhöhen? Die Erweiterung des Versicherungsschutzes um ein Pflegetagegeld bei einer bislang nicht versicherten Pflegestufe beläuft sich in Pflegestufe 0 auf 10 Prozent, in Pflegestufe I auf 30 Prozent, in Pflegestufe II auf 50 Prozent des zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Pflegestufe III bestehenden Pflegetagegeldes. In bereits versicherten Pflegestufen kann das Pflegetagegeld um 10 Prozent erhöht werden. Beitragsbefreiung Wenn bereits eine Beitragsbefreiung für die versicherte Person vereinbart ist, wird diese auf die neu hinzukommenden Pflegestufen und auf die Erhöhung der bereits abgeschlossenen Pflegestufen gemäß Tarif SELECT CARE Pflege erweitert (siehe Beispiel Seite 7). Wann muss der Antrag spätestens gestellt werden? Ohne Gesundheitsprüfung/ Wartezeit Reformsicher durch Umstellungsoption Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des sechsten vollen Monats nach Eintritt des Ereignisses gestellt werden. Die Erhöhung wird zum Ersten des Monats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Die Erhöhung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit besteht eine Umstellungsoption entsprechend der Regelung in Ziffer 9 des Tarifs SELECT CARE Pflege. 9

Frage 3.5 Kann ein Kunde zu Beginn nur vollstationäre Pflege + Optionsbaustein(e) abschließen und bei Optionsausübung die Leistungen auf häusliche Pflege ausweiten? 3.6 Bis zu welchem Alter kann die Option auf Höherversicherung online abgeschlossen werden? 3.7 Ende der Option auf Höherversicherung Ja, die Ausweitung auf häusliche Pflege ist möglich (siehe Beispiel Seite 8). Option auf Höherversicherung zu festgelegten Zeitpunkten (Tarif 497): 50 Jahre bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (Tarif 498): 65 Jahre Die Option auf Höherversicherung (Tarifstufen 497, 498) endet mit dem Tag des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit beziehungsweise mit dem Tag des Eintritts der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung beziehungsweise In der Tarifstufe 497 nach der zweiten Optionsausübung mit dem Tag des Beginns der Höherversicherung beziehungsweise zum Ersten des nach Ablauf des sechsten Monats nach Vollendung des 55. Lebensjahres folgenden Monats. Ausschluss der Option In der Tarifstufe 498 mit der Ausübung einer der beiden Optionsmöglichkeiten beziehungsweise mit der Vollendung des 70. Lebensjahres der versicherten Person. (Beispiel siehe Seite 8) Der Anspruch auf die Optionsausübung ist ausgeschlossen, wenn für die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Antrag auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt ist oder Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht werden oder in der Vergangenheit in Anspruch genommen worden sind. Endet für eine versicherte Person die Pflegetagegeldversicherung nach Tarif SELECT CARE Pflege, so endet auch die Option auf Höherversicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3.8 Können Bestandskunden die beiden Optionsbausteine nachträglich abschließen? 3.9 Kann der Kunde bei Optionsausübung nachträglich eine Beitragsbefreiung einschließen? 3.10 Kann ein Kunde, der nur die Förder Pflege + Aufbautarif abschließen möchte, die Option auf Höherversicherung dazuwählen? 3.11 Kann der Kunde die Option auf Höherversicherung mit einer staatlich geförderten DPP abschließen? Nein, die Option auf Höherversicherung kann nur gemeinsam mit der erstmaligen Versicherung einer Pflegetagegeldversicherung nach Tarif SELECT CARE Pflege (ohne Tarifstufe 495) abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Einschluss einer Beitragsbefreiung über die Optionsausübung ist nicht möglich. Wenn bereits eine Beitragsbefreiung für die versicherte Person vereinbart ist, wird diese auf die neu hinzukommenden Pflegestufen und auf die Erhöhung der bereits abgeschlossenen Pflegestufen gemäß Tarif SELECT CARE Pflege erweitert. Nein, ein Abschluss der Option auf Höherversicherung ist nur möglich, wenn ein Tagegeld nach Tarif SELECT CARE Pflege (Tarife 421 423, 426 428, 430, 435) abgeschlossen wird. Ein Abschluss der Option auf Höherversicherung ist nur möglich, wenn ein Tagegeld nach Tarif SELECT CARE Pflege (Tarife 421 423, 426 428, 430, 435) mit abgeschlossen wird. Der ungeförderte Anteil des Pflegetagegeldes in Pflegestufe III muss mindestens 30 Euro betragen (Beispiel siehe Seite 8). Bei Optionsausübung bezieht sich die Erhöhung entsprechend nur auf das ungeförderte Pflegetagegeld. 10

Frage 3.12 Auf welchem Weg kann der Kunde die Option auf Höherversicherung ausüben? Bitte beantragen Sie die Ausübung der Option über den KV-Rechenservice oder über das Vertriebspartnernetz. Hierzu geben Sie ins Vertriebspartnernetz den gewünschten neuen Versicherungsumfang ein. Das heißt der Antragsumfang stellt somit die gesamt gewünschte neue Tagegeldleistung dar. 3.13 Welche Nachweise sind bei der Ausübung der Option auf Höherversicherung bei Tod beziehungsweise Pflegebedürftigkeit des Partners zu erbringen? Wichtig: Bitte senden Sie sofort nach Absenden des Antrages eine Mail mit kurzer Beschreibung der gewünschten Änderung unter Angabe der Versicherungsnummer an: scanstelle.poststelle@muenchener-verein.de Als Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Partners dient der Bescheid der SPV beziehungsweise PPV. Bei Tod des Partners benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. 3.14 Was passiert, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung der Option auf Höherversicherung die Höchstsätze bereits in den Pflegestufen II und III erreicht sind oder mit der vereinbarten Dynamik schon überschritten sind und nun die Pflegestufen 0 und I hinzukommen? 3. 15 Gibt es auf die Beiträge der Optionsbausteine Rabatt? 3.16 Wie werden die Optionsbausteine verprovisioniert? Die maximal abschließbare Pflegetagegelder spielen für die Optionsausübung keine Rolle. Nein, analog der generellen Handhabung von Optionsbausteinen beim Münchener Verein. Es gelten die aktuellen schriftlichen Regelungen für die Vermittlung von Krankenund Pflegezusatzversicherungen. Beispiel zu Beitragsbefreiung Schutz vor Optionsausübung Schutz nach Optionsausübung DPP + Tarif 428 + 421B DPP + Tarif 430, 421, 422, 423, 430B ambulant stationär ambulant stationär Pflegegeld in Pflegestufe III Pflegegeld in Pflegestufe II Pflegegeld in Pflegestufe I Pflegegeld in Pflegestufe 0 0 Euro 1.200 Euro 1.320 Euro 1.320 Euro 0 Euro 0 Euro 600 Euro 600 Euro 0 Euro 0 Euro 360 Euro 360 Euro 0 Euro 0 Euro 120 Euro 120 Euro DPP + Option auf Höherversicherung (Tarifstufe 498) DPP + Option auf Höherversicherung (Tarifstufe 498) Beitrag entfällt ohne Gesundheitsprüfung ohne Wartezeit zzgl. Dynamik 11

Beispiel zu Beitragsbefreiung Tarifsicht Schutz vor Optionsausübung Tarife 428 + 421B Tarif PS 0 ambulant PS I ambulant PS II ambulant PS III ambulant PS 0 stationär PS I stationär PS II stationär PS III stationär 430 421 422 423 435 426 427 428 1.200 Euro 421B Monatliches Pflegegeld 1.200 Euro Schutz nach Optionsausübung Tarife 430, 421, 422, 423, 430B Tarif PS 0 ambulant PS I ambulant PS II ambulant PS III ambulant PS 0 stationär PS I stationär PS II stationär PS III stationär 430 120 Euro 120 Euro 120 Euro 120 Euro 120 Euro 120 Euro 120 Euro 120 Euro 421 240 Euro 240 Euro 240 Euro 240 Euro 240 Euro 240 Euro 422 240 Euro 240 Euro 240 Euro 240 Euro 423 720 Euro 720 Euro 435 426 427 428 430B Monatliches Pflegegeld 120 Euro 360 Euro 600 Euro 1.320 Euro 120 Euro 360 Euro 600 Euro 1.320 Euro Beispiel zu Beitragsbefreiung Schutz vor Optionsausübung Schutz nach Optionsausübung DPP + Tarif 428 DPP + Tarif 430, 421, 422, 423 ambulant stationär ambulant stationär Pflegegeld in Pflegestufe III Pflegegeld in Pflegestufe II Pflegegeld in Pflegestufe I Pflegegeld in Pflegestufe 0 0 Euro 1.200 Euro 1.320 Euro 1.320 Euro 0 Euro 0 Euro 600 Euro 600 Euro 0 Euro 0 Euro 360 Euro 360 Euro 0 Euro 0 Euro 120 Euro 120 Euro DPP + Option auf Höherversicherung (Tarifstufe 498) DPP + Option auf Höherversicherung (Tarifstufe 498) Beitrag entfällt ohne Gesundheitsprüfung ohne Wartezeit zzgl. Dynamik 12

4. Förder Pflege (Tarif 490) staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Frage 4.1 Wie hoch ist die staatliche Förderung? Die staatliche Förderung beträgt einheitlich 5 Euro pro Monat. Eine Pflegezusatzversicherung ist unter anderem dann förderfähig, wenn der Eigenbeitrag des Versicherten mindestens 10 Euro monatlich beträgt. Zusammen mit dem Eigenbeitrag ergibt sich also ein monatlicher Mindestbeitrag von 15 Euro. Die Auszahlung der Zulage erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund direkt an den Versicherer. Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gezahlt. 4.2 Sind Beitragsanpassungen möglich? 4.3 Wer kann die staatlich geförderte Pflege abschließen? Wenn sich die allgemeine Lebenserwartung, die Häufigkeit oder die Dauer der Pflegezeiten insgesamt ändert, sind Beitragsanpassungen möglich, um die vertraglich garantierte Leistungszusage erfüllen zu können. Dafür ist auf jeden Fall die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich. Je nach Entwicklung können die Beiträge bei diesem Verfahren nicht nur steigen, sondern durchaus auch sinken. Die geförderte Pflegezusatzversicherung kann von allen Personen abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale beziehungsweise der private Pflegepflichtversicherung) versichert sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei Vertragsabschluss noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen und zuvor auch noch keine entsprechenden Leistungen bezogen haben. Es gibt keine Altersgrenze nach oben. Es gilt Annahmezwang, etwaige Vorerkrankungen dürfen für den Vertragsabschluss nicht abgefragt werden und haben daher keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrages, den Versicherungsumfang oder die Beitragshöhe. 4.4 Wie kann man die staatlich geförderte Pflege abschließen? 4.5 Wie hoch ist der Leistungsumfang? Der Abschluss ist über den Angebotsrechner möglich. Damit der Versicherungsvertrag förderfähig ist, muss er ein Pflegegeld für alle Pflegestufen von 0 bis III vorsehen, auf jeden Fall jedoch eine Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III. Der Münchener Verein bietet ein Pflegetagegeld in Höhe 22 Euro in Pflegestufe III. In der Pflegestufe I beträgt das Monatsgeld mindestens 20 Prozent und in Pflegestufe II mindestens 30 Prozent des Betrages der Pflegestufe III. Besteht ausschließlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (so genannte Pflegestufe 0), beträgt das Pflegegeld 10 Prozent der Leistungen in Pflegestufe III. 4.6 Wie verhält es sich mit dem Beitrag? Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Pflegegeld und dem Lebensalter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Der Beitrag ist für Männer und Frauen jeweils gleich hoch. Jüngere Versicherte können für den gleichen Beitrag eine höhere Leistung versichern als ältere Versicherte. Zusammen mit der Förderung muss der Beitrag mindestens 15 Euro betragen, davon entfallen auf die Förderung 5 Euro, die nicht vom Versicherten, sondern von der zentralen staatlichen Förderstelle an das Versicherungsunternehmen zu zahlen sind. Wichtiger Hinweis: Da die Höhe der Prämie vom Lebensalter bei Vertragsschluss abhängt, kann es vorkommen, dass jüngere Versicherte für ihren Mindestbeitrag von 15 Euro eine Leistung angeboten bekommen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung von 600 Euro in Pflegestufe III hinausgeht. Umgekehrt kann es bei älteren Versicherten vorkommen, dass sie einen höheren Eigenanteil als die für die Förderfähigkeit notwendigen 10 Euro zahlen müssen, um auf die vorgeschriebenen Mindestleistung von 600 Euro in Pflegestufe III zu kommen. 13

Frage 4.7 Wann beginnt die Leistung? Anspruch auf das vereinbarte Pflegetagegeld besteht auf Antrag des Versicherten von dem Zeitpunkt an, ab dem die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflegepflichtversicherung Leistungen erbringen. Die vereinbarte Wartezeit von fünf Jahren ab Versicherungsbeginn ist dabei zu beachten. Wie wird der Anspruch geltend gemacht? Zusammen mit dem Antrag muss der Versicherte den Leistungsbescheid seiner Pflegekasse oder die Leistungsmitteilung des privaten Krankenversicherungsunternehmens vorlegen, aus dem sich die Pflegestufe und der Leistungsbeginn ergeben. Wird der Antrag in der geförderten Pflegezusatzversicherung später gestellt, werden die Leistungen nachgezahlt. Maßgeblich für die Leistungshöhe ist die jeweilige Pflegestufe. Diese wird bei den Versicherten der sozialen Pflegepflichtversicherung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, bei den Versicherten der Privaten Pflegepflichtversicherung durch den ärztlichen Dienst MEDICPROOF festgestellt. 4.8 Können wir als Versicherer den Vertrag nachträglich ändern oder kündigen? Nein, eine nachträgliche Änderung des Versicherungsvertrages durch uns, den Versicherer, ist nicht möglich. Allerdings können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Zustimmung des Treuhänders bei angemessener Wahrung der Versicherteninteressen angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen dauerhaft ändern sollten (zum Beispiel bei einer gesetzlichen Neufestlegung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs). Gleiches gilt für den vereinbarten Beitrag. Wir verzichten auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Regelungen zu einer außerordentlichen Kündigung (zum Beispiel bei Nichtzahlung der Beiträge). 4.9 Wann kann der Versicherungsnehmer kündigen? 4.10 Was geschieht, wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann? 4.11 Ist es möglich den Tarif 490 mit Gesundheitsfragen und somit ohne Wartezeit abzuschließen? 4.12 Wann besteht der Anspruch auf die Zulage? Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von maximal zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Erhöhung des Beitrags hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherte hilfebedürftig wird, kann er den Versicherungsvertrag bis zu drei Jahre ohne Beitragszahlung ruhen lassen. Während der Zeit des Ruhens besteht kein Leistungsanspruch. Alternativ kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit kündigen. Nein, dies ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch die Wartezeiten sind stets zu erfüllen. Der Anspruch auf die Zulage entsteht nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Beiträge zu der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung geleistet worden sind. Die Zulage wird also jeweils rückwirkend für alle Monate gezahlt, in denen der Versicherungsnehmer seinen Mindestbeitrag geleistet hat. Da die staatliche Zulage Teil des Beitrags ist, treten wir als Versicherungsunternehmen im Hinblick auf diesen Teil also in Vorleistung. Somit wird dem Versicherten der Zulagenanteil am Beitrag gestundet, bis er von der Zulagestelle gezahlt ist. Die Stundung endet auch, wenn die Zulagestelle wegen fehlender Förderfähigkeit eine Zahlung ablehnt. 14

Frage 4.13 Wie werden die Zulagen ausbezahlt? Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der Deutsche Rentenversicherung Bund abgewickelt. Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt uns mit Vertragsabschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen. Wir übermitteln der zentralen Stelle für jede versicherte Person alle dafür notwendigen Angaben. Dazu gehören die Antragsund Vertragsdaten, die Höhe der geleisteten Beiträge sowie eine Bestätigung, dass das Versicherungsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben für die Förderfähigkeit entspricht. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an den Münchner Verein aus, der sie dem begünstigten Vertrag gutschreibt. Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist je versicherte Person immer nur ein Vertrag für den denselben Zeitraum förderfähig. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse (zum Beispiel den Wegfall der gesetzlichen Pflegeversicherung) mitzuteilen, die zu einem Wegfall des Zulagenanspruchs führen. Wir müssen in diesem Fall einen bereits gestellten Zulagenantrag bei der zentralen Stelle stornieren. 4.14 Können Bestandskunden zusätzlich zu einer bereits bestehenden privaten Pflegezusatzversicherung die Förder Pflege (Tarif 490) abschließen? 4.15 Ist die Deutsche PrivatPflege förderfähig? 4.16 Gibt es die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung in der staatlich geförderten Pflege? 4.17 Welche Wartezeiten werden angerechnet? 4.18 Wie erfolgt die Verprovisionierung beim Tarif 490? 4.19 Welche Rabattierungsmöglichkeiten gibt es? 4.20 Gibt es in der Förder Pflege (Tarif 490) eine Dynamik? Ja, dies ist ohne Einschränkung möglich. Nein, die DPP ist nicht darauf ausgelegt, den staatlichen Annahmezwang zu gewährleisten. Die DPP ist ein weitaus höherwertiges und qualitativ besseres Produkt wir empfehlen daher immer, die DPP Ihren Kunden anzubieten. Sprich: Förder Pflege + DPP. Ja, die Beitragsbefreiung des Tarif 490 in Verbindung mit SELECT CARE Pflege ist im Rahmen des Online-Abschlusses möglich. Fünf Jahre Wartezeit ab Versicherungsbeginn. Es gelten die aktuellen schriftlichen Regelungen für die Vermittlung von Krankenund Pflegezusatzversicherungen. Es sind keine Rabatte vorgesehen. Es ist keine Dynamik vorgesehen. 15

Deutsche PrivatPflege. Ein Produkt des Münchener Verein Krankenversicherung a. G. Tel. 089/51 52-10 00 Fax 089/51 52-15 01 info@muenchener-verein.de www.muenchener-verein.de Bitte beachten Sie: Dieser Fragen- und enkatalog ist nur für Sie als Vertriebspartner/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere Kunden, ist nicht gestattet. Die im Leitfaden gezeigten Personen sind Mitarbeiter des Münchener Verein. Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. 670 13 45/00 (10.15)