Infrastruktur der Stadt Zwingenberg Die älteste Stadt an der hessischen Bergstraße kann mit ihrer zentralen Lage punkten. Optimal sind die Verkehrsanschlüsse auf Straße und Schiene durch den direkten Autobahnanschluss A5 und den in der Ortsmitte gelegenen Bahnhof Zwingenberg. Der Flughafen Frankfurt ist in ca. 30 Autominuten erreichbar. Die Nähe zu den beiden Ballungsräumen Frankfurt am Main sowie Mannheim/Heidelberg erhöht den Freizeitwert, den Zwingenberg nicht zuletzt aufgrund seiner geografischen Lage selbst hat. In Zwingenberg und seinem Ortsteil Rodau befinden sich insgesamt drei Kindertagesstätten sowie eine Kleinkinderbetreuung. Weiterhin verfügt Zwingenberg über eine Grundschule mit Schülerbetreuung. Weiterführende Schulen befinden sich in den Nachbarstädten Bensheim, Alsbach-Hähnlein und Seeheim- Jugenheim. Kulturelle Abwechslung und Freizeitmöglichkeiten für Jung und Alt bieten ca. 50 Vereine, verschiedene Sport- und Freizeitanlagen, Gemeinschaftshäuser, Stadtbücherei, Grillplatz und das Theater MOBILE. Das Baugebiet Steinfurter Falltor Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Kernstadt von Zwingenberg. Westlich und nördlich wird es durch die Platanenallee, im Süden durch die Rodauer Straße und im Osten durch das bestehende Baugebiet Steinfurter Falltor, 2. Bauabschnitt begrenzt. Städtebauliches Grundkonzept Die überwiegenden Flächen sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Im Nordosten (SO1) soll sich eine altengerechte Wohnanlage ansiedeln. Die an die Platanenallee angrenzenden Flächen im Südwesten des betroffenen Abschnitts der Platanenallee werden als Mischgebiet ausgewiesen. In der südwestlichen Ecke des Baugebiets soll sich ein Hotel / Beherbergungsbetrieb ansiedeln. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets, welche als reine Anliegerstraßen ausgebaut werden. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet Die überbaubaren Flächen werden im gesamten Plangebiet durch Baugrenzen festgelegt. Für das Baugebiet ist eine offene Bebauung mit zwei bzw. drei Vollgeschossen vorgesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist auf den Grundstücken in Anlehnung an die bestehende Wohnbebauung im Steinfurter Falltor eine Bebauungsmöglichkeit mit einer Firsthöhe von max. 15,50 Metern, einer Traufhöhe von max. 10,50 Metern sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von max. 0,4 aus. Als Dachform vorgegeben sind Sattel- und gegenläufige Pultdächer mit einer Dachneigung von 30 bis 40. In bestimmten Plangebieten sind zusätzlich Flachdächer zulässig. Die jeweiligen Festsetzungen der Plangebiete sind zu beachten. Planungsrechtliche Festsetzungen: Plangebiete W1.1 bis W1.5: GRZ max. 0,30, GFZ max. 0,60, Geschosszahl max. 2 Plangebiete W2.1 und W2.2: GRZ max. 0,40, GFZ max. 0,80, Geschosszahl max. 2 Plangebiete M1 und SO1: GRZ max. 0,40, GFZ max. 1,20, Geschosszahl max. 3
Die Grundstücke Die Grundstücksgröße der insgesamt zum Verkauf stehenden Grundstücke beträgt 2.564 m². Der Kaufpreis beträgt 692.280,00, dies entspricht einem Quadratmeterpreis von 270,00 Euro exklusiv der noch anfallenden Erschließungskosten (Beiträge für die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß 127 BauGB). Dies sind insbesondere Kosten für öffentliche Straßen, Abwasser- und Wasserleitungen sowie Straßenbeleuchtung. In den Erschließungskosten sind die weiteren Kosten für Hausanschlüsse an die Ver- und
Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Abwasser usw.) noch nicht enthalten. Diese sind direkt bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beantragen und mit diesen abzurechnen. Mit den Erschließungsmaßnahmen wird voraussichtlich im Herbst 2014 begonnen. Der Beginn der privaten Baumaßnahmen wird frühestens Mitte 2015 möglich sein. Lageplan mit Grundstücksmarkierung
Folgende Grundstücke stehen zum Verkauf durch die Stadt Zwingenberg (sie sind im o.s. Plan farblich gekennzeichnet): Flurstücks-Nr. Grundstücksgröße in m² Kaufpreis exkl. Erschließungskosten 746 630 170.100,00 747 742 200.340,00 748 529 142.830,00 749 663 179.010,00 Gesamt 2.564 692.280,00 Eine Vergrößerung der Fläche wäre durch Verkauf der nördlich angrenzenden Grundstücke bei Bedarf noch möglich. Planungsrechtliche Festsetzungen für die zu verkaufenden Grundstücke Plangebiet M1: GRZ max. 0,40, GFZ max. 1,20, Geschosszahl max. 3. Wir erwarten von einem Investor Ein aussagefähiges Betreiberkonzept für ein Hotel und/oder Boardinghouse (wohnen auf Zeit) Städtebaulich ansprechende Architektur Bauverpflichtung Im Grundstückskaufvertrag werden Rückkaufrechte für die Stadt Zwingenberg vereinbart, sofern das Grundstück nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Tag der Eigentumsumschreibung bebaut wird (Bezugsfertigkeit des Hauses muss gegeben sein) oder der Erwerber das Grundstück in unbebautem Zustand weiterveräußern möchte. Finanzierung Die Objektfinanzierung sollte vorab geklärt und sichergestellt sein. Vor Abschluss des Kaufvertrages benötigt die Stadt eine entsprechende formlose Bestätigung der finanzierenden Bank. Die anfallenden Kosten für den von uns beauftragten Notar sind von dem Käufer (Kaufinteressenten) gemäß 448 Abs. 2 BGB zu tragen. Sollte der Käufer nach verbindlicher Kaufzusage vom Kauf zurücktreten, hat er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Notarkosten zu tragen. Die Grunderwerbssteuer ist vom Käufer direkt an das jeweilige Finanzamt zu entrichten.
Kaufpreis Der Kaufpreis wird grundsätzlich zwei Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig. Die Eigentumsumschreibung kann erst mit Zahlung des gesamten Kaufpreises erfolgen. Ihre Ansprechpartner Verkauf des Grundstücks: Herr Barthel, Hauptamt, Untergasse 16, 64673 Zwingenberg Telefon: 06251 / 7003-38, Email: r.barthel@zwingenberg.de Bau- und Planungsrecht: Herr Emig, Bauamt, Untergasse 16, 64673 Zwingenberg Telefon: 06251 / 7003-37, Email: emig@zwingenberg.de Gewähr Für vorstehende Angaben und Pläne kann keine Gewähr übernommen werden. Den rechtskräftigen Bebauungsplan können Sie auf der Homepage der Stadt Zwingenberg einsehen. http://www.zwingenberg.de/d1/rathaus/bplaene.php