GP Grolimund, VP Stalder, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, E-GR Schaad -------------



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117 Gemeinderatssitzung vom 12. Juni 2003 Nr. 17 Vorsitz: Protokoll: anwesend: GP Grolimund Gem.schreib. Crevoisier GP Grolimund, VP Stalder, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, E-GR Schaad Gem.schreib. Crevoisier entschuldigt: Dauer der Sitzung: GR Stoll 19.30-22.25 Uhr ------------- Traktanden 1. Protokoll vom 5.6.2003 2. Planauflage Kanalisations- und Trinkwasserleitungen im Baugebiet Metzerlenweg 3. Chlorierungsanlage 4. Sportklasse Gymnasium Bäumlihof: Gesuch um Kostenübernahme für ein Kind 5. Wartungsvertrag für die Turngeräte Turnhalle 6. Beitragsgesuch an Grümpelturnier Rodersdorf 7. Mitteilungen 8. Rechnungen 9. Varia 1. Protokoll vom 5.6.2003 Das Protokoll liegt noch nicht vor. ------------- 2. Planauflage Kanalisations- und Trinkwasserleitungen im Baugebiet Metzerlenweg Die Berechnungen zum hydraulischen Nachweis Metzerlenweg der Rapp AG liegen vor. Die Wasserkommission hat die Berechnungen und die Folgerungen daraus bereits besprochen. Gemäss Rücksprache mit B. Hänggi, Ingenieurbüro, wird analog Wasserkommission die Ausführung mit Trennsystem favorisiert. Die Berechnungen der Rapp AG zeigen, dass es sinnvoll ist, die Entwässerung im Trennsystem zu erstellen, da es sich um ein in sich abgeschlossenes Ge-

118 biet handelt und der Ablauf in der Kirchgasse ohnehin mit einem Überlauf versehen werden muss. Der geringe Preisunterschied zwischen Misch- und Trennsystem fällt auf. Womöglich liegt dem ein Fehler zugrunde. Die Kosten in der Oberdorfstrasse waren klar höher. Das Ing.büro Hänggi wurde auf die geringe Preisdifferenz angesprochen. Offenbar ist diese so richtig. Der Beitragsplan Metzerlenweg ist recht kompliziert. Herr Hänggi wird sich deswegen mit dem Rechtsdienst in Solothurn besprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung der Entwässerung vorangetrieben muss, da der Überlauf an der Kirchgasse wahrscheinlich nicht sehr lange toleriert werden wird. Ziel des Trennsystems ist es, über die Entlastung der ARA den Bach zu entlasten. Langfristig wird man nicht darum herum kommen, Rückhaltemassnahmen zu diskutieren und zu beschliessen. Dieser Nachholbedarf sollte der Bevölkerung bewusst gemacht werden. Das GEP Rodersdorf wird im Juni 03 fertig gestellt. Dem Gemeinderat können die Ergebnisse im August vorgestellt werden. Es wird die Frage gestellt, weshalb am Metzerlenweg ein Trennsystem vorgesehen wird und an der Mühlestrasse nicht. Herr Honegger, Ing.büro Schmidlin & Partner, hat auf Anfrage erklärt, dass noch kein Überlauf an der Kirchgasse installiert sei. An der Mühlestrasse ist kein Trennsystem vorgesehen, da am Gartenweg ein Engpass bestehe. Diese Meinung wird als präjudizierend eingeschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass an der Chilchmattstrasse wegen dem ungünstigen Gefälle kein Trennsystem erstellt wurde. Die Situation an der Mühlestrasse wurde in der Wasserkommission eingehend diskutiert. Bei Erstellung des Trennsystems könnte jetzt keine Ableitung erfolgen, die Leitungen müssten zusammengeschlossen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte eine Leitung im restlichen Teil der Mühlestrasse verlegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde keine Leitungen in Richtung des Birsig besitzt. Die Drainagen sind alt und die Gemeinde müsste eine neue Leitung erstellen..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Entwässerung Metzerlenweg im Trennsystem zu erstellen und den Erschliessungsplan Metzerlenweg öffentlich aufzulegen. 3. Chlorierungsanlage Am 21.1.2003 genehmigte die Gemeindeversammlung den Kredit von CHF 45'000.-- für die Installation einer Chlorierungsanlage im Reservoir Berg mit grossem Mehr ohne Gegenstimme. Die Wasserkommission hat inzwischen das Projekt zusammen mit dem Ing.büro Schmidlin & Partner bearbeitet und stellt zusammen mit GR Frömelt folgende Vergabeanträge:

119 1. Vergabe der Installationsarbeiten an die Firma Heinis für CHF 9'684.--, Kreditbetrag: CHF 10'000.-- 2. Vergabe der Bauarbeiten an Firma Max Oser für CHF 5'380.--, Kreditbetrag: CHF 5'500.-- 3. Vergabe des 10m3-Kontaktbehälters an Firma Rotaver AG für CHF 10'679.30, Kreditbetrag: CHF 11'000.-- 4. Vergabe der Chlorierungsanlage an Firma Witracom für CHF 11'029.--, Kreditbetrag: CHF 12'000.-- Die Installationsarbeiten wurden nur bei Fa. Heinis angefragt, da die Firma Gewähr bietet, dass diese heiklen Arbeiten hygienisch einwandfrei und mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt werden. Die Bauarbeiten wurden nur bei Fa. Max Oser angefragt, da diese Firma zusammen mit Fa. Heinis jedesmal prompt zur Stelle ist, wenn ausserhalb der normalen Arbeitszeit ein Wasserleitungsbruch zu reparieren ist. Für den Kontaktbehälter wurden die Firmen Rotaver AG und G. Müller SA angefragt. Fa. G. Müller SA ist im Tessin stationiert, Fa. Rotaver AG bei Langenthal. Da Fa. Rotaver AG im Gegensatz zu Fa. Müller SA mit ihren Tanks bestens bekannt ist und geografisch näher liegt, soll die Vergabe an Rotaver AG erfolgen. Die Vergabe der Chlorierungsanlage an Fa. Witracom erfolgt aus Kostengründen, im Abgleich mit dem WHL, der sich ebenfalls für diese Firma entscheidet, so dass eine Standardisierung gewährleistet ist und da Witracom das bessere Chlorierungssystem liefert. Die früher bei der Firma Hottinger reservierte Chlorierungsanlage, die aus technischen Gründen (komplexer Einbau, fehlende Bestimmung des Restchlorgehalts) nicht bezogen worden ist, wird abbestellt. Der Ausstieg aus diesem Vertrag ist noch zu verhandeln. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Zuleitungen aus Biederthal und der Kipfmattquelle in einen Tank laufen, da das Mischbecken zu klein ist. Diese Lösung wird für die nächsten 30 Jahre genügen. Der Tank wird im Boden verlegt. Die Technischen Spezifizierungen betr. Einstiegsluke sind unterschiedlich (80 bzw. 60 cm). Die beiden Offerten wurden durch Ingenieur G. d`aversa eingehend geprüft. Die Firma Müller SA ist weit weg und hier nicht bekannt. Es wird gewünscht, dass die technischen Spezifizierungen nochmals angesehen werden..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Installationsarbeiten an die Firma Heinis zu CHF 9'684.--, die Bauarbeiten an die Firma Max Oser zu CHF 5'380.--, die Lieferung des Kontaktbehälters an die Firma Rotaver AG zu CHF 10'679.30 und die Chlorierungsanlage an die Firma Witracom zu CHF 11'029.-- zu vergeben. 4. Sportklasse Gymnasium Bäumlihof: Gesuch um Kostenübernahme für ein Kind Ein Kind aus Rodersdorf möchte die Sportklasse im Gymnasium Bäumlihof in Basel besuchen. Die Sportklasse ist jedoch vom interkantonalen Abkommen ausgeschlossen. Der Regierungsrat begründet dies damit, dass das Schwarzbubenland gegenüber dem restlichen Kanton nicht bevorzugt behandelt werden dürfe. Gemäss Aussage von Herr Klaus Fischer, Präsident der Kultur- und Sportkonferenz sind sich die regionalen Politiker einig, dass die Sportklasse in das interkantonale Abkommen aufgenommen werden müsse. Eine Einführung zum Schuljahr 2004/2005 hat gute Aussichten. Der Rektor des Gymnasiums

120 Bäumlihof, Herr Lüscher, ist offen für die Aufnahme von Schülern aus dem Kanton Solothurn. Es liegen verschiedene Schreiben der Gesuchsteller vor. Sie zeigen auf, dass weder der Kanton noch die Stipendienbehörde zur Finanzierung der Sportklasse beitragen können. Das Anliegen, auch die Sportklasse in das interkantonale Schulabkommen zu integrieren, wurde an der Ammännerkonferenz der Gemeinden des Leimentals deponiert. An der Ammännerkonferenz des Bezirks Dorneck soll das Anliegen aufgenommen werden. Die Sportklasse kostet als 9. Schuljahr CHF 12'000.-- und für die weiteren Jahre jeweils CHF 17'000.--. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat gemäss Antrag lediglich über die Kosten für ein Jahr diskutieren müsse. Da der Besuch eines Gymnasiums mit dem Ziel, die Matura zu erlangen, verbunden ist, ist realistischerweise von einer Schulzeit von vier Jahren auszugehen. Der Gemeinderat hat keine Kompetenz, darüber zu beschliessen. Laut Gemeindeordnung hat er Kompetenz über jährlich wiederkehrende Kosten von CHF 4'000.-- zu befinden. Ein Beschluss für nur ein Jahr ist als Salamitaktik anzusehen. Ein Umstieg in den Normalzug am Gymnasium wäre sehr schwierig. Zudem besteht keine Garantie dafür, dass der Kanton ab dem Schuljahr 2004/2005 tatsächlich die Sportklasse finanziert. Die durch den Kanton geschaffene Rechtsungleichheit wird von einem Teil des Gemeinderates als verfassungsrechtlich nicht haltbar bezeichnet. Diese würde bei einem Rechtsstreit korrigiert werden müssen. Der Kantonsrat erachtet die Haltung des Regierungsrates (RR R. Gisi) in dieser Frage als nicht richtig. Es wurde deshalb eine überparteiliche Motion eingereicht. Die Gemeinde Rodersdorf muss lediglich die Überbrückung für ein Jahr finan- zieren und evtl. auch die Bestrebungen zur Einführung der Sportklassen im Kanton Solothurn rechtlich unterstützen. Der Besuch der Sportklasse ist zur Zeit einem Besuch einer Privatschule gleichzusetzen. Der Gemeinderat ist zudem nicht berechtigt, eine Kostengutsprache über möglicherweise vier Jahre zu beschliessen. Sollte die Einführung der Sportklasse aufgrund der Motion erst mit Verspätung erfolgen, stünde Rodersdorf vor einem Problem. Sollte der Kanton der Motion nicht zustimmen, müsste die Zustimmung für die Kostenübernahme ab dem zweiten Jahr von der Gemeindeversammlung eingeholt werden. Angesichts der erst vor kurzem eingeführten Sportklassen wird angeregt, zuerst in einen normalen Gymnasialzug einzusteigen und erst nach Aufnahme der Sportklasse zu wechseln. Da der normale Klassenzug einen anderen Lektionenplan aufweist, wäre das Training in der Ballettschule, das während der Schulzeit erteilt wird, nicht ver- einbar. Es wird darauf hingewiesen, dass Schweizer Kinder ohne Unterstützung bleiben während für Ausländerkinder oder Fremdsprachige tausende von Franken bereitgestellt werden. Es ist deshalb konsequent politischer Druck aufzubauen. Ebenso wird für Förderung schwacher Kinder viel Geld aufgewendet während die Begabten nur in geringem Mass unterstützt werden.

121 Der Gemeinderat soll nicht mit viel gutem Willen über die Kompetenzen streiten. Vielmehr sollte die Gemeinde mit der zuständigen RR R. Gisi Kontakt aufnehmen und sich dafür einsetzen, dass die Kosten vom Kanton übernommen werden. Die Gemeinde kann die Kosten auch für nur ein Jahr nicht übernehmen, da sie die Folgekosten womöglich zwangsweise tragen müsste. Ein Teil des Gemeinderates ist der Ansicht, dass eine Übernahmebeschluss für ein Jahr, ohne Anspruch auf Weiterführung, möglich wäre. Es wird daraufhin die Frage aufgeworfen, was der Gemeinderat in einem Jahr beschliessen werde, wenn die Aufnahme der Sportklasse nicht erfolge. Zum einen wird das Geschäft wahrscheinlich nicht rechtzeitig reif sein, zum anderen kann es nicht sein, dass die Gemeinde die ganzen Kosten alleine tragen muss. Fairerweise müsste der Gemeindeversammlung der Antrag gestellt werden, die Kosten für den Besuch der Sportklasse im Gym Bäumlihof für ein Kind mit CHF 12'000.-- und drei Mal CHF 17'000.-- (Total CHF 63'000.--) zu übernehmen, bis allenfalls der Kanton soweit sei, diese selbst zu tragen. Es wird bemerkt, dass der Bezirk Dorneck-Thierstein auf Basel-Stadt und Basel-Landschaft ausgerichtet sei. Was in Solothurn angeboten werde, ist somit nicht relevant. GR Ernst stellt den Antrag, mit der Bitte um Kostenübernahme der Sportklasse für ein Kind an den Regierungsrat zu gelangen. GR Frömelt schlägt vor, gleichzeitig rechtliche Abklärungen vorzunehmen, ob die Gemeinde gegen den Kanton vorgehen könne..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Regierungsrat um Kostenübernahme der Sportklasse Gymnasium Bäumlihof für ein Kind zu bitten und gleichzeitig rechtliche Abklärungen betr. einem Vorgehen gegen den Kanton vorzunehmen. Die nachfolgende Diskussion wird als "nicht öffentlich" bezeichnet. Es werden somit keine Protokollkopien davon erstellt. Es darf ausser den Anwesenden niemandem Einsicht ins Protokoll gewährt werden.

122 Die nachfolgende Diskussion wird wieder "öffentlich" geführt..//. Der Gemeinderat lehnt das Gesuch um Kostenübernahme der Sportklasse Gymnasium Bäumlihof für ein Kind mehrheitlich ab. 5. Wartungsvertrag für die Turngeräte Turnhalle Die Offerten Alder & Eisenhut und Wiba Sport für die Wartung der Turngeräte wurden eingehend miteinander verglichen. GR Ernst stellt gestützt auf diesen Vergleich den Antrag, mit der Firma Alder & Eisenhut einen Wartungsvertrag für die mobilen und festen Turngeräte der Turnhalle Grossbühl mit zweijährigem Turnus abzuschliessen. Der Vertrag mit Alder & Eisenhut hätte eine Mindestdauer von fünf Jahren. Alder und Eisenhut bietet eine Garantie von jeweils einem Jahr auf die geleisteten Arbeiten und Materialien..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, mit der Firma Alder & Eisenhut einen Wartungsvertrag für die mobilen und festen Turngeräte der Turnhalle Grossbühl mit zweijährigem Turnus abzuschliessen.

123 6. Beitragsgesuch an Grümpelturnier Rodersdorf Die Organisatoren des Grümpelturniers 2003 bitten wie im letzten Jahr um einen Beitrag an das Grümpelturnier. Der Gemeinderat hat letztes Jahr CHF 300.-- für die ersten Preise jeder Kategorie beschlossen. Die ersten Preise betragen jedoch CHF 150.--, was im letzten Jahr nicht rechtzeitig abgeklärt werden konnte. Sollte die Gemeinde wiederum die ersten Preise übernehmen, müsste ein Betrag von CHF 450.-- beschlossen werden. Das budgetierte Defizit des Grümpelturniers beträgt CHF 190.--. Der Beitrag von CHF 300.-- ist auch im Vergleich mit den Jahresbeiträgen an die Vereine als namhaft zu bezeichnen. Die Vereine bieten nicht nur einen Anlass sondern führen das ganze Jahr Aktivitäten durch. GR Frömelt stellt den Antrag, CHF 200.-- als Defizitdeckung zu sprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Sportclub wieder auflebt und wahrscheinlich die Organisation des Grümpelturniers wieder übernehmen werde..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, CHF 200.-- als Defizitdeckung des Grümpelturniers 2003 zu übernehmen. 7. Mitteilungen Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 20.5.2003 Nr. 2003/938 betr. Einberufung der Wahlberechtigten für den zweiten Wahlgang der Regierungsratsersatzwahl vom 29. Juni 2003 Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 27.5.2003 Nr. 2003/956 betr. Soziale Sicherheit: GASS Aufgabenreform soziale Sicherheit: Provisorische Festlegung des Verteilschlüssels Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden für das Jahr 2004. Kanton Solothurn, Amt für Finanzen: Finanzausgleich 2004: Massgebendes Staatssteueraufkommen 2001 pro Einwohnergemeinde. Kanton Solothurn, Kantonales Kuratorium für Kulturförderung: Kulturveranstalter im Gespräch - Einladung zu einem Treffen im "kulturzentrum alts schlachthuus" in Laufen am Donnerstag, 4. September 2003, 18.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr. Kanton Solothurn, Polizei: Radarkontrollen im April 2003. In Rodersdorf wurden keine Kontrollen durchgeführt. Kanton Solothurn, Verwaltungsgericht: Entscheid des Verwaltungsgerichts in Sachen Christian Hefel gegen 1. Oberamt Dorneck-Thierstein, 2. Bau- und Justizdepartement und 3. Einwohnergemeinde Rodersdorf betr. Vollstreckung (Kostenentscheid). Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Ausgleichskasse des Kantons Solothurn: Verwaltungskostenvergütungen für die Führung einer AHV-Zweigstelle. Verein für öffentliche Sozialberatung Dorneck Thierstein: Schreiben vom 22.5.03 betr. Suchthilfe VöSB.

124 Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden: Einladung zur Generalversammlung am 15.5.2003 in Sempach. 8. Rechnungen.//. Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen. 9. Varia GR Frömelt: Die Fachgruppe Klärschlamm löst sich auf. Der Vorstand des ARA-Zweckverbandes befürwortet deshalb die Bildung eines Verbands der Kläranlagenbetreiber. Der Kanton Solothurn führt Erhebungen über alle Kläranlagen im Kanton durch. Ziel ist es, ein Konzept über das weitere Betreiben der Anlagen zu erarbeiten. Die Unterlagen zum GEP Rodersdorf werden im Verlauf des Monats Juni vollständig sein. Der Gemeinderat soll sich ca. 1 ½ Stunden für eine Vorstellung des GEP Zeit nehmen. E-GR Schaad: Auf dem Rennweg löst sich der Belag. Die Gemeinde muss umgehend für Abhilfe sorgen. GR Stalder weist darauf hin, dass die Werkkommission mit der Bauunternehmung Jeker Büsserach hätte einen Termin vereinbaren müssen. Die Arbeit wurde nicht korrekt ausgeführt. Der Schaden ist in Garantie zu beheben. GR Stalder: Es liegt ein Vorschlag der Jungbürger zur Gestaltung der Jungbürgerfeier vor. Der Vorschlag beinhaltet Kanufahren, Cartfahren, Nachtessen im Restaurant Bahnhof und Vereidigung. Es stellt sich nun die Frage nach den Kosten pro Person und der tatsächlichen Gestaltung. Die Kosten für die vorgeschlagenen Aktivitäten betragen ca. CHF 100.--. Die letzte Jungbürgerfeier hat bei 17 berechneten Teilnehmern CHF 1'518.-- gekostet. Eine grosse Zahl Jungbürger hat jedoch nicht an der Feier teilgenommen. Es sollen beide Vorschläge mit Nachtessen im Beisein des Gemeinderates weiter bearbeitet werden. Die Bundesfeier am 1. August gehört zum Ressort Kultur. Es wird vorgeschlagen, die Feier zusammen mit den Familiengärtnern durchzuführen. Die Musik ist zu organisieren. Martin Altenbach würde für den Auftritt mit seiner Formation CHF 600.-- verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass letztes Jahr wenig Leute animiert werden konnten. Vielleicht wäre etwas grundsätzlich Anderes zu planen. GR Ernst: Herr F. Hauser hat darauf hingewiesen, dass in der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25.6.2003 die Texte der Traktanden 4. und 5. vertauscht sind. Es ist allen Haushalten eine Berichtung zuzustellen, da er sonst Einsprache gegen die Behandlung dieser Traktanden erheben würde.

125 GR Frömelt bemerkt, dass man froh gewesen wäre, wenn sich Herr F. Hauser als Gemeinderat ebenso in juristischen Fragen eingesetzt hätte, wie er es jetzt tut. GR Hauser: Der Plan zur Bepflanzung der Schieberstation wird den Mitteilungen zur nächsten Sitzung beigelegt. ------------- Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber