MiFID II und MiFIR: Druck auf Geschäftsmodelle und Prozesse Zeit zu handeln



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MiFID II und MiFIR: Druck auf Geschäftsmodelle und Prozesse Zeit zu handeln von Infosys Lodestone MiFID II / MiFIR implementieren und Risiko einer sinkenden Rentabilität mindern

Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 Hintergrund der MiFID II 4 Ziele und Kernthemen der MiFID II 5 Anforderungsbereiche für Finanzdienstleister 9 Handlungsoptionen für Finanzdienstleister 12 Glossar 15 Über Infosys Lodestone 15 2

Zusammenfassung Die EU-Regulierungsvorhaben 'Markets in Financial Instruments Directive II' (MiFID II) und 'Markets in Financial Instruments Regulation' (MiFIR) stehen kurz vor der Umsetzung. Die neuen Anforderungen sind so einschneidend, dass Finanzdienstleistern eine Reduktion des Return on Equity von bis zu sechs Prozent droht. Finanzdienstleister müssen sich jetzt und ohne zu zögern in ein Aktionsfeld bringen, in dem sie jederzeit bewusste Investitionsentscheidungen zur MiFID-II-Umsetzung treffen können. Diese müssen nicht nur die Implementierungskosten berücksichtigen, sondern auch die Geschäftsrisiken und die Auswirkungen auf die künftige Rentabilität. Infosys Lodestone verfügt über ein breites Serviceangebot, um Finanzdienstleister in ein solches Aktionsfeld zu bringen und Umsetzungsprojekte zur MiFID II mit einer hohen Qualität durchzuführen. Durch ein speziell auf die MiFID II ausgerichtetes 'Infosys Lodestone MiFID II Project Tool' können die Analyse und Implementierung der MiFID-II-Anforderungen zudem kostengünstiger umgesetzt werden. Eine ganzheitliche Analyse und Umsetzung ist zu starten, um dies zu erreichen. Bereits während der Analyse der Auswirkungen und des Neudesigns des Geschäftsmodells von Finanzdienstleistern ist die Umsetzbarkeit in Geschäftsprozessen und Systemen zu berücksichtigen. Ein erfolgreiches MiFID-II-Projekt ist von Beginn an auf die Reduzierung des Anstiegs der künftigen operativen Prozess- und Betriebskosten fokussiert. Der Nutzen dieser Vorgehensweise wird schnell deutlich, wenn die Komplexität der neuen Anforderungen betrachtet wird. Die MiFID II verschärft und erweitert die gesetzlichen Anforderungen der bereits 2007 in Kraft getretenen MiFID I. Dabei wirken die Anforderungen auf alle Bereiche eines Finanzdienstleisters. Angefangen beim Geschäftsmodell über die Geschäftsprozesse bis hin zur Prozessunterstützung durch IT-Systeme und zur Datenhaltung. Das Verbot von Drittvergütungen und Provisionen im Portfoliomanagement und der unabhängigen Anlageberatung sowie die Einschränkung des beratungsfreien Geschäfts führen zu einem Wegbrechen von Umsätzen und Erträgen. Erhöhte und neue Anforderungen bezüglich des Kundenreportings sowie die Verschärfung des Regimes der geeigneten Gegenparteien erhöhen den Druck auf die Kosten in den unmittelbar kundenbezogenen Prozessen. In gleicher Weise wirken die Anforderungen an die Vor- und Nachhandelstransparenz, die nun auf nahezu alle Assetklassen wie beispielsweise OTC-Derivate, ETF und Emissionszertifikate Anwendung finden. Handelsbereiche und Betreiber von Handelsplattformen sind dadurch gezwungen, ihre Systeme und Prozesse anzupassen. Durch die erweiterten Anforderungen im Bereich algorithmischer Handel und Hochfrequenzhandel sind Marktteilnehmer, die in diesem Marktsegment agieren, jedoch auch gefordert, ihr bisheriges Geschäftsmodell und die Organisation anzupassen. Aufgrund dieser Anforderungen sind negative Auswirkungen von bis zu fünf Prozent auf die Cost-Income-Ratio nach Umsetzung der MiFID-II-Regulierung zu erwarten. Im Ländervergleich zeigt sich, dass beispielsweise deutsche Retailbanken mit einem Rückgang des Return on Equity von bis zu sechs Prozent und damit am stärksten betroffen sind. 3

Hintergrund der MiFID II Durch die beiden Legislativvorschläge 'Markets in Financial Instruments Directive' MiFID II 1 (nachfolgend MiFID II) und 'Markets in Financial Instruments Regulation' MiFIR 2 (nachfolgend MiFIR) der Europäischen Kommission ergeben sich eine Vielzahl neuer Anforderungen an die europäischen Finanzdienstleister. Die Auseinandersetzung mit diesen neuen Anforderungen muss oberste Priorität für die betroffenen Finanzinstitute haben, um negative Auswirkungen der Regulierung auf das künftige Geschäft abzumildern. So gilt es, sich einerseits mit neuen strategischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, um weiterhin erfolgreich am Markt bestehen zu können. Andererseits müssen die komplexen Anforderungen in tragfähige Lösungen umgesetzt werden, um eine Konformität mit den neuen Regeln sicherzustellen. Die EU-Richtlinie MiFID II ist eine Erweiterung und Verschärfung der seit 2007 geltenden EU-Richtline 'Markets in Financial Instruments Directive' MiFID I 3. Das neue Regelwerk wird voraussichtlich 2015 in Kraft treten. Die EU-Kommission will damit die Schwachstellen der MiFID I, die durch die Finanzkrise und deren Aufarbeitung aufgedeckt wurden, beheben. Während die ergänzende Verordnung MiFIR nach Inkrafttreten sofortige Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten der EU erlangt, muss die MiFID II zunächst durch die jeweiligen nationalen Gesetzgeber in nationales Recht überführt werden. Da die beiden Legislativvorschläge jedoch inhaltlich eine Einheit bilden, ist von einem nahezu gleichzeitigen Inkrafttreten auszugehen. Für Schweizer Finanzdienstleister beispielsweise ergibt sich eine besondere Situation, weshalb sie sich mit der MiFID II intensiv auseinandersetzen sollten. Schweizer Finanzdienstleister, die weiterhin ein Interesse haben, Geschäfte mit Kunden im europäischen Ausland zu tätigen, müssen die neuen Regelungen möglichst zeitnah in ihren Unternehmen umsetzen. Zudem hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Handlungsbedarf in den Bereichen Kundeninformation, Risikoprofilierung und Vertriebsvergütung (Retrozessionen) sowie in der Anlageberatung identifiziert und bereits mit der Ausarbeitung eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) 4 begonnen. In den Grundzügen wird sich dieses Gesetz sehr stark an der MiFID II und der MiFIR orientieren und nur in begründeten Fällen davon abweichen. Da die Ausarbeitung des FIDLEG (Gesetzesentwurf und Gesetzgebungsprozess) noch einige Jahre dauern kann und diese Regulierung erst nach der Anwendbarkeit der (überarbeiteten) MiFID vorliegen wird, empfiehlt es sich, die Strategie, Struktur, Corporate Governance sowie die unterliegenden Geschäftsprozesse an den Anforderungen der MiFID II auszurichten und die FIDLEG Kernthemen im engen Fokus zu behalten. Von der MiFID II sind Alle auf dem EU- sämtliche Finanzdienstleister des europäischen Binnenmarkt tätigen Binnenmarktes betroffen. Finanzdienstleister stehen Durch die Aufnahme von im Fokus von MiFID II sogenannten Drittstaatenregeln gilt sie aber auch für Finanzdienstleister in Ländern ausserhalb der EU, die Leistungen für Kunden im EU-Markt erbringen wollen. 1 Proposal for a directive of the European parliament and of the council on markets in financial instruments repealing directive 2004/39/EC of the European parliament and the council (Recast) presidency compromise of the 10.06.2013 2 Proposal for a regulation of the European parliament and of the council on markets in financial instruments and amending Regulation (EMIR) on OTC derivatives, central counterparties and trade repositories General approach of the 18.06.2013 3 Directive 2004/39/EC of the European parliament and of the council of 21 April 2004 on markets in financial instruments amending Council Directives 85/611/EEC and 93/6/EEC and Directive 2000/12/EC of the European Parliament and of the Council and repealing Council Directive 93/22/EEC 4 Das FIDLEG soll voraussichtlich im 1. Quartal 2014 in die Vernehmlassung gehen. 4

Ziele und Kernthemen der MiFID II Die Hauptziele der MiFID II sind: Die Erhöhung des Anlegerschutzes, die Ausweitung der Produkt- und Markttransparenz sowie die Verbesserung der Corporate Governance. Die Regelungen der MiFID II und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Finanzdienstleister lassen sich wie in Abbildung 1 dargestellt in sechs Kernthemen gliedern. Im folgenden Abschnitt werden einzelne Aspekte davon erläutert. A Gruppierung der MiFID-II-Anforderungen Governance und Organisation Anlegerschutz F E Anwendungsbereich MiFID II und MiFIR erhöhen die Anforderungen an den Anlegerschutz, die Produktund Markttransparenz sowie die Corporate Governance Anwendungsbereich A D Der Anwendungsbereich für die MiFID soll in verschiedenen Aspekten an neue Gegebenheiten angepasst und ausgeweitet werden. Neben den Anforderungen an Finanzdienstleister und an regulierte Märkte gibt es neu auch Anforderungen an sogenannte 'Data Reporting Service Provider' sowie Drittlandfirmen 5, die Finanzdienstleistungen über eine Zweigniederlassung in einem EU-Land B C Transparenz und Transaktionsreporting Abbildung 1 - MiFID-II-Schwerpunkte Quelle: Infosys Lodestone (2013) Drittlandfirmen Marktstrukturen anbieten 6. Überdies finden die Regeln der MiFID II Anwendung auf Finanzdienstleister, die Kunden im Bereich von strukturierten Produkten beraten oder ihnen diese verkaufen. Auch für Finanzdienstleister, die den sogenannten Algorithmischen Handel oder Hochfrequenzhandel betreiben 7 sind in der MiFID-II Verschärfte Anforderungen für den algorithmischen und Hochfrequenzhandel durch neue Regulierung Anforderungen mitaufgenommen. Unter anderem enthalten die Regeln Anforderungen zur Sicherung der Widerstandsfähigkeit wie auch zur Überwachung und Prüfung solcher Handelssysteme. Unternehmen, die im algorithmischen Handel tätig sind, werden verpflichtet, den zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich ihre Handelsstrategien offenzulegen. Darüber hinaus sollen Finanzdienstleister, die ihren Kunden einen direkten elektronischen Marktzugang ermöglichen, sicherstellen, dass diese Kunden über eine ausreichende Qualifikation verfügen 8. Des Weiteren werden unter MiFID II Emissionszertifikate 9 als Finanzinstrumente qualifiziert und entsprechend in die Verordnung mitaufgenommen 10. Erfassung nahezu aller Assetklassen durch Um Rohstoffspekulationen zu begegnen, werden Warenderivate MiFID II und MiFIR strengeren Verordnungen unterworfen. Nationale Behörden sollen in diesem Zusammenhang Positionslimiten festlegen. Hierbei ist geplant, eindeutige, quantitativ messbare Obergrenzen für Warenderivate zu definieren, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gehalten werden dürfen. Schliesslich sollen die Anforderungen im Bereich der Vor- und Nachhandelstransparenz künftig nicht mehr nur für Aktien, sondern auch für Equity, Equity-nahe und Non-Equity Finanzinstrumente gelten. B Drittlandfirmen 12 Bisher waren die Voraussetzungen zur Erbringung von Dienstleistungen durch Drittlandfirmen stark durch nationales Recht geprägt. Die MiFID II sieht nun eine verstärkte Harmonisierung für den europäischen Binnenmarkt zum Umgang mit Finanzdienstleistern aus Drittstaaten vor. Für Finanzinstitute, die einen Sitz in einem Drittland (wie beispielsweise in der Schweiz) haben und die Wertpapierdienstleistungen respektive Anlageberatungen in Kom- 5 Art. 2 Abs.1 Ziff. 28 MiFIR 6 Auf diese Firmen wird näher im Abschnitt Drittlandfirmen eingegangen. 7 Unter 'algorithmischem Handel' wird der Handel, bei dem ein Computer die Parameter eines Auftrags (z.b. Preis, Zeitpunkt, Quantität) selbständig respektive automatisch bestimmt, verstanden. Der Begriff 'Hochfrequenzhandel' wird weiter gefasst, indem dieser auch Infrastrukturmassnahmen zur Beschleunigung des algorithmischen Handels umfasst. Art. 4 Abs. 30 und 30a MiFID II sowie Art. 17 MiFID II 8 Art. 17 Abs. 6 MiFID II 9 Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich in den Richtlinien 2009/29/EG und 2003/87/EG. 10 Annex I, Section C (11) MiFID II 11 Art. 59 Abs. 1 MiFID II 12 Unter einer Drittlandfirma wird ein Finanzdienstleister verstanden, der nicht in der EU zugelassen ist. 5

bination mit Nebendienstleistungen in einem EU-Land erbringen wollen, wird die Errichtung einer permanenten Präsenz (Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft) unumgänglich sein 13. Zur Errichtung einer Zweigniederlassung werden durch die MiFID II bestimmte Anforderungen gestellt, die durch die Mitgliedstaaten nicht erweitert werden dürfen. Eine etablierte Zweigniederlassung kann folgt man dem Grundgedanken des EU-Passes 14 auch zur Erbringung von Dienstleistungen in weiteren EU-Staaten eingesetzt werden. Dazu muss die zuständige Aufsichtsbehörde am Sitz der Zweigniederlassung über den Aufnahmestaat sowie die Tätigkeiten, die in diesem Aufnahmestaat ausgeübt werden sollen, in Kenntnis gesetzt werden. Es gilt allerdings zu beachten, dass Leistungen an Retail-Kunden nur über eine Zweigniederlassung erbracht werden können, die im Mitgliedstaat des Retail- Kunden etabliert ist 15. Von der Notwendigkeit einer Zweigniederlassung zur Erbringung von Anlageberatungen durch eine Drittlandfirma sollen Leistungen und Aktivitäten ausgeschlossen werden, die durch die Eigeninitiative von in der EU wohnhaften Personen angestossen werden 16. Folglich ist eine aktive Kundenakquise durch einen Finanzdienstleister aus einem Drittstaat nur über eine Zweigniederlassung im EU-Binnenmarkt möglich. C Marktstrukturen Erfassung sämtlicher Handelsplätze Die Dreiteilung der Finanzmärkte in regulierte Märkte (Regulated Markets, RM), multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facility, MTF) und systematische Internalisierer (Systematic Internaliser, SI) 17 hat sich als unzureichend erwiesen. Um sämtliche Formen des regulierten und geordneten Handels abdecken zu können, wird mit der Regulierung sämtlicher Handelsplätze durch Definition der 'organisierten Handelssysteme (OTF)' Erhöhte Anforderungen an Drittlandfirmen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen auf dem EU-Binnenmarkt MiFID II eine neue Kategorie das sogenannte organisierte Handelssystem (Organized Trading Facilities, OTF) eingeführt. Da OTF bis jetzt keinem der vorhandenen Handelsplätze entsprachen, waren diese nicht reguliert. Gemäss der MiFID II 18 wird von einem organisierten Handelssystem gesprochen, wenn ein System oder eine Fazilität durch einen Finanzdienstleister oder einen Marktbetreiber unterhalten wird und die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt: Es werden auf systematische Art und Weise die Kauf- und Verkaufsinteressen von multiplen Drittparteien zusammengebracht. Das System kann keiner der bestehenden Kategorien (RM oder MTF) zugeordnet werden. Folglich bilden OTF eine neue Kategorie und sozusagen ein Auffangbecken für Handelsplätze, die zuvor nicht reguliert wurden. Die Erfassung sämtlicher Handelssysteme soll Lücken schliessen und das Gesamtsystem weiter stärken. Als Beispiele für OTF werden in der MiFID II 'Broker Crossing Systems' und 'Inter-Dealer Broker Systems' aufgeführt. Einführung spezieller KMU -Wachstumsmärkte KMU-Wachstumsmärkte 19 werden als eine Sub-Kategorie der MTF geführt. Die offizielle Einführung respektive Definition dieses neuen Marktsegments für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) soll diesen eine erhöhte 'Visibilität' verleihen und eine paneuropäische Regulierung ermöglichen. Einzelne Rahmenbedingungen, die solche Märkte beschreiben, finden sich in der MiFID II. Details wie beispielsweise die Anforderungen zur Zulassung von solchen Märkten sollen in technischen Standards respektive delegierten Gesetzen festgelegt werden. D Transparenz und Transaktionsreporting Regelungen zur Transparenz werden grösstenteils im Rahmen der MiFIR definiert. Die Vor- und Nachhandelstransparenz für RM, MTF und SI wurde bereits in der MiFID I geregelt. Diese Regeln beschränkten sich auf Aktien und aktienvertretende Derivate. Für RM, MTF und OTF finden sich einheitliche Anforderungen an die Vor- und Nachhandelstransparenz in der MiFIR. Des Weiteren wird das Spektrum von Aktien auf 'Equity ähnliche Produkte' 20 wie auch auf 'Non-Equity Finanzinstrumente' 21 ausgeweitet. Eine solche Ausweitung findet auch für SI statt. Allerdings unterscheiden sich wie dies bereits bei MiFIR erweitert Anforderungen der Vor- und Nachhandelstransparenz auf nahezu alle Assetklassen auch für systematische Internalisierer 13 Die MiFIR enthielt in ihrer ursprünglichen Fassung Bestimmungen zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Drittlandfirmen ohne Zweigniederlassung. Diese Bestimmungen wurden allerdings in der letzten Version wieder gestrichen. Somit ist die aktive Marktbearbeitung ohne eine Zweigniederlassung unmöglich. 14 Dieser sogenannte EU-Pass ermöglicht es Finanzdienstleistern, die rechtmässig in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, ihre Dienste in den übrigen Mitgliedstaaten anzubieten, ohne zuvor eine zusätzliche Genehmigung einholen zu müssen. 15 Art. 41 Abs. 2 MiFID II 16 Art. 44a MiFID II 17 Systematische Internalisierer handeln ausserhalb von regulierten Märkten, MTF und OTF (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 3 MiFIR) 18 Art. 2 Abs. 1 Ziff. 7 MiFIR 19 Die MiFID II definiert als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) ein Unternehmen, das bei den Endjahresbewertungen der letzten drei Jahre eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von weniger als EUR 100 Mio. auswies. 20 Die MiFIR spricht bei Equity und Equity ähnlichen Produkten von Aktien, Hinterlegungszertifikaten, börsengehandelten Fonds (ETF), Zertifikaten und anderen ähnlichen Finanzinstrumenten. 21 Die MiFIR spricht bei Non-Equity Produkten von Obligationen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionspapieren und Derivaten. 6

der MiFID I der Fall war diese Transparenzanforderungen von denen für RM, MTF und OTF. Ein SI muss beispielsweise Anforderungen der Vorhandelstransparenz nur erfüllen, wenn für das jeweilige Finanzinstrument ein liquider Markt existiert 22. Des Weiteren erhöht die MiFIR die Transparenzanforderungen für Handelsplattformen, die Warenderivate, Emissionszertifikate oder darauf basierende Derivate handeln. In einem wöchentlichen Reporting sollen sämtliche Positionen nach den unterschiedlichen Händlerkategorien gegliedert und veröffentlicht werden 23. Dies erlaubt es den nationalen Regulierungsbehörden wie auch der EU-Behörde European Securities and Markets Authority ESMA (nachfolgend ESMA) frühzeitig, in den Handel einzugreifen. Seit Inkrafttreten der MiFID I besteht die Pflicht, Transaktionen zu melden 24. Diese Meldepflicht bleibt unter der MiFID II bestehen. Allerdings sieht die MiFIR die Notwendigkeit, die zu übermittelnden Informationen respektive Datensätze wie auch die Übermittlungsmethode auf europäischer Ebene durch die ESMA zu harmonisieren 25. Eine solche harmonisierte Datenübermittlung dürfte die Qualität der Aufsicht in sämtlichen europäischen Ländern stärken. Darüber hinaus sind Betreiber von RM, MTF und OTF künftig verpflichtet, sämtliche relevanten Daten im Zusammenhang mit Orders 26 von Finanzinstrumenten aufzuzeichnen 27. Unter anderem würde dies implizieren, dass ein Finanzdienstleister bei der Übermittlung einer Order auch Daten zur Kundenidentifikation an den durchführenden Handelsplatz mitliefern müsste 28. E Anlegerschutz Die MiFID II soll den Schutz der Anleger an den Finanzmärkten zum einen durch die Einführung neuer Konzepte, zum anderen durch die Verschärfung der bereits mit der MiFID I eingeführten Konzepte und Regelungen erhöhen. Die hierfür getroffenen Massnahmen werden im Folgenden näher beleuchtet. Verschärfung der Regelungen in der Anlageberatung und Konzept der unabhängigen Beratung Der Entwurf zur MiFID II sieht vor, dass im Rahmen einer Anlageberatung darauf hinzuweisen ist, ob die Beratung auf einer unabhängigen Basis erbracht wird 29. Dabei gilt es, eine Reihe von nach Art und Emittent unterschiedlichen Finanzinstrumenten auf dem Markt zu bewerten. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass der die Anlageberatung erbringende Finanzdienstleister dafür keinerlei Drittvergütungen oder sonstige monetäre wie auch nicht-monetäre Vorteile von Dritten erhält 30. Dieses Verbot von Drittvergütungen gilt auch für die Erbringung von Services im Rahmen des Portfoliomanagement 31. Bei Lösungen, die eine Kombination von vergütungen und Konzept der Verbot des Bezugs von Dritt- Produkten und unabhängigen Beratung verändern Services (sogenanntes Cross- das Anlageberatungsgeschäft Selling) vorsehen, ist der grundlegend Kunde nun umfassend und verständlich darüber zu informieren, ob die Produkte und Services dieser Lösung einzeln zu erwerben sind. Darüber hinaus sind die Kosten, Gebühren und Preise sowie die Risiken der einzelnen Komponenten auszuweisen 32. Verschärfung der Regelungen zur Geeignetheitsprüfung Reportingpflicht bezüglich der an den Kunden erbrachten Services vor jeder Transaktion und ab Geschäftsabschluss zyklisch Die MiFID II belässt die Regelungen im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit von Produkten und Services im Grundsatz unverändert; mit zwei Ausnahmen. Zum einen wird der Umfang der Produkte für die eine Geeignetheitsprüfung vorzunehmen ist, dadurch erweitert, dass nun weniger Produkte für das beratungsfreie Geschäft geeignet sind. Die MiFID II begrenzt den Umfang der für das beratungsfreie Geschäft zulässigen Produkte nun auf die nicht komplexen Finanzinstrumente 33. Zum anderen wird eine zusätzliche periodische sowie vor der Transaktionsausführung bestehende Reportingpflicht gegenüber dem Kunden eingeführt. Vor der Durchführung einer Transaktion aus einer Anlageberatung ist dem Kunden schriftlich aufzuzeigen, in welcher Weise die Empfehlung der Bank die Präferenzen und Bedürfnisse des Kunden erfüllt. Dem Kunden ist ausserdem periodisch ein Report zu übermitteln, dessen Inhalt von der Komplexität der an den Kunden verkauften Finanzinstrumente und Services abhängt 34. Bezüglich des zyklischen Reportings betreffend der Geeignetheit führt die MiFID II ein Wahlrecht ein. Dieses sieht vor, dass die Bank regelmässig die Geeignetheit der an den Kunden verkauften und erbrachten Services überprüft und den Kunden dann auch informiert 35. 22 Art. 13 Abs. 1 MiFIR 23 Art. 60 MiFID II 24 Art. 25 Abs. 3 MiFID I 25 Art. 23 Abs. 8 MiFIR 26 Es gilt zu beachten, dass es sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Transaktion handelt. 27 Art. 22 Abs. 2 MiFIR 28 Siehe dazu auch die Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Banken zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission (2011). 29 Art. 24 Abs. 3 (a) MiFID II 30 Art. 24 Abs. 5 (i) und (ii) MiFID II 31 Art 24 Abs. 6 MiFID II 32 Art 24 Abs. 7 MiFID II 33 Art 25 Abs. 3 MiFID II 34 Art 25 Abs. 5 MiFID II 35 Art 24 Abs. 3 (a) MiFID II 7

Verschärfung des Regimes der geeigneten Gegenparteien Die MiFID II sieht auch verschärfte Informationspflichten der Finanzdienstleister im Geschäft mit geeigneten Gegenparteien vor. Diesen Kunden sind nun rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen wie beispielsweise die angebotenen Dienstleistungen und Finanzinstrumente sowie Ausführungsplätze, Kosten und Nebenkosten zu übermitteln 36. Darüber hinaus sind auch geeignete Gegenparteien im Rahmen eines periodischen Reportings über die ihnen verkauften Produkte und Services und die damit verbundenen Kosten und Gebühren zu informieren 37. F Governance und Organisation Die MiFID II führt neue und verschärfte Vorschriften im Bereich der Organisation und Governance von Finanzdienstleistern aber auch von Betreibern von regulierten und organisierten Märkten ein, von denen hier nur auf einige eingegangen werden soll. Finanzdienstleister sind nach den neuen Regeln der MiFID II verpflichtet, zahlreiche neue Prozesse um das Leitungsorgan (Geschäftsleitung, Vorstand und Verwaltungsrat) aufzusetzen. So ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder bestimmte Kriterien hinsichtlich Erfahrung, Fachkenntnisse und Fähigkeiten erfüllen. Dies schliesst spezielle Vorschriften Regelmässige Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen von Führungskräften in Leitungsorganen gefordert über die Anzahl der erlaubten Nebentätigkeiten mit ein. Des Weiteren ist ein Nominierungsausschuss zu implementieren, welcher die Besetzung des Leitungsorgans und die zyklische Bewertung der Eignung der Mitglieder vornimmt. Der Nominierungsausschuss hat in seiner Tätigkeit die Diversifikationsvorschriften der MiFID II zu beachten 38. Finanzdienstleister haben darüber hinaus die Zusammensetzung des Leitungsorgans sowie jede Änderung den Aufsichtsbehörden zu melden 39. Die MiFID II sieht ebenfalls vor, dass Finanzdienstleister organisatorische Massnahmen ergreifen, um die Kommunikation im Rahmen von Transaktionen aufzuzeichnen und zu archivieren. Solche Aufzeichnungen sollen auch die telefonische und elektronische Kommunikation beinhalten. Finanzdienstleister müssen verhindern, dass ihre Mitarbeiter eine solche Kommunikation über Medien führen, die in ihrem Privatbesitz sind und auf die der Finanzdienstleister keinen Zugriff im Sinne der Aufzeichnung und Archivierung hat 40. 36 Art 30 Abs. 1 i.v.m. Art 24 Abs. 3 MiFID II 37 Art 30 Abs. 1 i.v.m. Art 25 Abs. 5 MiFID II 38 Art 9 Abs. 2 MiFID II 39 Art 9 Abs. 3 MiFID II 40 Art 16 Abs. 7 MiFID II 8

Anforderungsbereiche für Finanzdienstleister Wie im vorangehenden Abschnitt aufgezeigt wurde, stehen Finanzdienstleister aufgrund der einzuführenden MiFID II vor Herausforderungen auf allen Ebenen einer Bankorganisation. Neben strategischen Fragestellungen ergeben sich neue Anforderungen an die Unternehmensorganisation und die Prozessabläufe. Dies wiederum führt zu einem Anpassungsbedarf in der IT-System- und Datenarchitektur. Eine ganzheitliche und konsequente Betrachtung und Umsetzung der Anforderung ist zwingend erforderlich, um die durch MIFID II induzierten nachteiligen Effekte auf Kosten und Erträge zu mitigieren. So ist beispielsweise zu erwarten, dass durch MiFID II senkt Rentabilität die MiFID II Anforderungen der Return on Equity von Retailbanken um bis zu deutscher Retailbanken 6 %. Anstieg der CIR von bis um bis zu sechs Prozent zu 5 % erwartet sinken wird. Im Vergleich mit französischen und britischen Banken ist die Auswirkung der MiFID II auf die Rentabilität bei Deutschen Retailbanken am grössten (vgl. Abbildung 2). Deutschland Auswirkung auf Return on Equity durch MiFID II und andere regulatorische Anforderungen (in %) 6.6 Vor Regulierung Frankreich UK 13.5 Vor Regulierung 13.6 Vor Regulierung -6% -3% -4% -0.4 MiFID II -0.4 MiFID II -0.5 MiFID II Andere Regulierung Andere Regulierung Andere Regulierung Abbildung 2 - Auswirkung der MiFID II auf die ROE Quelle: McKinsey (2012) 41, Infosys Lodestone (2013) Nach Regulierung Nach Regulierung Nach Regulierung Eine ähnliche Entwicklung lässt sich für den Schweizer Bankenmarkt erwarten. Mehr als dreissig Prozent der Banken erwarten -2.6-3.6-6.1 3.6 9.5 7.0 durch die umzusetzenden Regelungen von MiFID II eine Verschlechterung der Cost-Income-Ratio von mehr als drei Prozentpunkten (vgl. Abbildung 3). Anzahl Banken, die eine negative Auswirkung auf die Cost-Income-Ratio erwarten 4 13% 16 52% 0-1% 1-3% 3-5% > 5% Abbildung 3 - Auswirkung auf die Cost-Income-Ratio durch die MiFID II Quelle: PwC (2013) 42, Infosys Lodestone (2013) Die prognostizierten Auswirkungen der MiFID II auf die Rentabilität Europäischer Banken zeigt, dass es Finanzdienstleistern nicht nur um die reine Umsetzung der gesetzlichen Regelungen gehen darf. So gilt es, sich einerseits mit neuen strategischen Fragestellungen zu beschäftigen, um weiterhin erfolgreich am Markt bestehen zu können. Anderseits müssen die komplexen Anforderungen in tragfähige Lösungen überführt werden, um eine Konformität mit den neuen Regeln sicherzustellen. Überdenken von Geschäftsmodellen Für Finanzdienstleister, die noch keine permanente Präsenz in der EU haben, jedoch weiterhin mit Wertpapierdienstleistungen auf diesem Markt aktiv sein wollen, gilt es, ihre künftige Marktstrategie festzulegen. Dabei sind mehrere Optionen denkbar. Soll das bisherige Netz von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften auf eine Präsenz in der EU ausgeweitet werden, so sind neben den inhaltlichen Anforderungen die Zulassungsprozesse für sogenannte Drittlandfirmen zu beachten. 5 5 18% 17% Anstieg der CIR Druck auf Geschäftsmodelle der Finanzdienstleister durch Wegbrechen von Ertragsquellen Für Finanzdienstleister mit Sitz innerhalb der EU ist das Verbot von Drittvergütungen und Provisionen im Rahmen des Portfoliomanagement und der sogenannten unabhängigen Beratung eine Komponente, die im ersten Schritt zu einem Wegbrechen von Ertragsquellen führt. In Kombination mit den neuen Einschränkungen im beratungsfreien Geschäft sind Finanzdienstleister gefordert, ihr Service- und Produktangebot sowie die Preisstrukturen zu überdenken. Rund achtzig Prozent der Schweizer Banken gehen davon aus, dass im Gegenzug die Gebühren für Transaktionen sowie für die Depotführung für komplexe Produkte und 41 McKinsey Day of reckoning for European retail banking 42 PwC - Barometer of Investor Protection Rules, A survey of the expected impact on the Swiss finance centre 9

Investmentfonds steigen werden 43. Ob Bankkunden jedoch einen solchen Kostenanstieg bei den komplexeren Produkten und Investmentfonds akzeptieren werden, oder ob es zu einem Substitutionseffekt kommt, ist bei der Neuausrichtung des Geschäftsmodells genau zu prüfen. Geänderte Produkt- und Serviceangebote im Rahmen eines geänderten Geschäftsmodells bieten neue Positionierungsmöglichkeiten im Wettbewerb unter Finanzdienstleistern. Die Tatsache, dass fünfundsiebzig Prozent der Banken es als wahrscheinlich ansehen, dass im Anlageberatungsgeschäft der Anteil an komplexen Produkten abnehmen wird 44, zeigt, dass auf diesem Gebiet Bewegung zu erwarten ist. Anpassungen der Geschäftsprozesse Änderungen im Geschäftsmodell bezüglich des Service- und Produktangebots wirken auf die Prozesse in der Anlageberatung. Zusätzlich wirken die konkreten Anforderungen im Kontext der Regelungen zur unabhängigen Beratung wie auch der Einschränkung des beratungsfreien Geschäfts direkt auf die operativen Geschäftsprozesse. Es sind deshalb Wege zu suchen, die eine Verknüpfung von Geschäftsmodell- und Prozessänderungen bei gleichzeitiger Abmilderung der negativen Kosteneffekte erlauben. Ein möglicher Weg stellt beispielsweise die stärkere Unterstützung der Anlageberater und Relationship-Manager in den operativen Beratungsprozessen durch Prozess- und IT-Services dar. Beispiele hierfür könnten ein automatischer Prozessservice zur Vorselektion von Produkten für die unabhängige Beratung oder die automatische Durchführung der Geeignetheitsprüfung mit anschliessendem automatischen Versand eines Reports an den Kunden sein (vgl. Abbildung 4). Bei einem solchen Vorgehen stehen am Anfang strategische Entscheidungen über die Umsetzung der optionalen Anforderungen der MiFID II (wie beispielsweise das Angebot einer unabhängigen Beratung). Folgend werden diese Entscheidungen dann in den Prozessen als Service umgesetzt. Dieser Service zieht alle relevanten Kunden- und Produktdaten aus den Quellsystemen, selektiert die Produkte gemäss der Kundenpräferenz und stellt das Ergebnis dem Kundenberater im Geschäftsbereich über die Beratungssysteme zur Verfügung. Werden keine solchen technischen Unterstützungsmöglichkeiten genutzt, drohen zukünftige zess- und IT Services ver- Eine Umsetzung von Pro- Prozesskostensteigerungen. Durch die vorgenannhindert den Kostenanstieg ten MiFID-II-Regelungen und Qualitätsverlust in den werden die Produktselektionsprozesse, die Identi- Anlageberatungsprozessen fikation von kombinierten Produkten und die damit verbundene Informationspflicht über die Einzelkomponenten an den Kunden komplexer. Es drohen an dieser Stelle nicht nur Kostensteigerungen sondern auch Qualitätseinbussen im Anlageberatungsprozess. Die so verlorene Zeit für administrative Tätigkeiten könnte der Kundenberater alternativ mit wertschöpfenden Tätigkeiten im Vertrieb verbringen. Abhängigkeiten in der MiFID-II-Umsetzung von der Strategie bis zur IT Strategy/Business Model Process Services Business Areas Bank Services Clients Automated and algorithmic trading Focus on high quality and comprehensive investment advice Preselection of products based on clients' preferences Further service for process support Private Private Banking Banking Retail Banking Independent Advice Retail client Members of the management bodies Automatic examination and sending of the notification All business areas manual interaction in exceptional cases only Periodic suitability testing Retail client Eligible counterparty Automatic data aggregation for Trading Venue Report Automatic data aggregation and sending of report All business areas manual interaction in exceptional cases only Periodic client reporting Professional client Data Transaction data 1 Transaction data n Client master data Account master data Product data Market data Fees/ commissions Further banking services MiFID II optional MiFID II mandatory Retail client Eligible counterparty Abbildung 4 - Beispiel für die Abhängigkeiten in der Umsetzung Quelle: Infosys Lodestone (2013) 43 PwC (2013) 44 PwC (2013) 10

Die drohenden Prozesskostensteigerungen tangieren alle Geschäftsbereiche, die Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen erbringen. Dabei trifft es nicht nur Bereiche, die eine Anlageberatung durchführen, sondern auch Handels- und Marktfolgebereiche. Handel, Markt- und Marktfolgebereiche sollten die Umsetzung ähnlicher Anforderungen synchronisieren Diese werden vornehmlich durch die Umsetzung der erwähnten verschärften Vor- und Nachhandelstransparenzregeln getroffen, die nun auch für weitere Assetklassen als Aktien und Aktien vertretende Zertifikate gelten. Einzubeziehen sind unter anderem Anleihen, strukturierte Produkte und Derivate, was System- und Prozessanpassungen über mehrere Handelssysteme der Finanzdienstleister nach sich zieht. Marktbereiche sind jedoch nicht nur durch solche Reportingpflichten wie der Vor- und Nachhandelstransparenz betroffen. Auch die Reportingpflichten in Richtung ihrer eigenen Kunden werden durch die MiFID II verschärft. Hier empfiehlt es sich, dass die unterschiedlichen Bereiche aus Handel, Private Banking und Retailbanking auf eine synchrone Umsetzung dieser Reportinganforderungen achten. Ähnliches gilt für die Umsetzung der Geeignetheitsprüfung, da Marktbereiche, die ihren Kunden einen elektronischen Marktzugang gewähren, deren Geeignetheit prüfen und regelmässig validieren müssen. Daten- und IT-Services als Enabler für Synergien in der MiFID-II- Umsetzung Die Umsetzung der Anforderungen in den Geschäftsprozessen sowie die Ausrichtung des Geschäftsmodells an den neuen Regelungen wirken sich Eine Umsetzung muss geschäftsbereichsübergreifend und bis auf die Datenebene wirken schliesslich auch auf die Unternehmensdaten aus. Die zusätzlichen Reportinganforderungen im Rahmen der Vor- und Nachhandelstransparenz und der neuen Verpflichtung, regelmässige Reports auch an geeignete Gegenparteien zu erstellen, erfordern eine Anpassung der Datenarchitektur und -haltung. Dabei ist auch hier ein ganzheitlicher Blickwinkel notwendig. Denn die zusätzlichen Daten werden geschäftsbereichsübergreifend in den Prozessen benötigt. Bei der Umsetzung sollten also Prozess- und IT-Services konzipiert werden, die technologie- und systemunabhängig in jedem Geschäftsbereich genutzt werden können und so unternehmensweit Synergien in der Daten- und Prozessumsetzung ermöglichen. Im Rahmen jeder Entscheidung für einzelne Prozessumsetzungen haben Finanzdienstleister nun nicht Prozessumsetzungen können nur die Möglichkeit, rückwirkend neue Synergien zwischen Möglichkeiten im verschiedenen Marktbereichen zu erzielen, Geschäftsmodell bewirken sondern sie können auch positiv auf Komponenten des Geschäftsmodells einwirken. Die Entscheidung beispielsweise für eine automatisierte Geeignetheitsprüfung über Prozess- und IT-Regelservices reduziert nicht nur den Prozessaufwand in der Anlageberatung. Sie schafft darüber hinaus die Möglichkeit, von dem Wahlrecht der periodischen Geeignetheitsprüfung und Information der Kunden Gebrauch zu machen und sich damit positiv vom Wettbewerb abzugrenzen. 11

Handlungsoptionen für Finanzdienstleister Um den negativen Rentabilitätseffekt abzumildern und Optimierungspotential im Hinblick auf die Profitabilität auszuloten, muss die Umsetzung der MiFID II und der MiFIR gründlich vorausgeplant und frühzeitig Entscheider müssen jederzeit analysiert werden. bewusste Investitionsentscheidungen treffen können, In einem optimalen Aktionsfeld können Verantwortliche jederzeit bewusste die auf Umsetzungskosten und Auswirkungen auf den Investitionsentscheidungen zur Umset- zukünftigen RoE basieren zung treffen. Dabei beziehen diese Investitionsentscheidungen nicht nur die Umsetzungskosten mit ein, sondern fokussieren auch auf die Geschäftsund Compliance-Risiken sowie die Auswirkungen auf den Return on Equity. Ausserdem verfügt das Management jederzeit über die notwendige volle Kostenkontrolle der einzelnen Umsetzungsmassnahmen sowie die zeitliche Flexibilität, Massnahmen frühzeitig zu starten oder bewusst nach hinten zu schieben; beides jedoch ohne den teuren, übermässigen Zeitdruck. Merkmale des optimalen Aktionsfeldes in der MiFID-II-Umsetzung Erfahrungen aus MiFID-I-Umsetzungsprojekten haben gezeigt, dass durch ein abwartendes Verhalten Projekte meist viel zu spät gestartet werden. Die Folge sind zahlreiche parallele Projektaktivitäten, um die Umsetzungstermine noch halten zu können. Dies induziert wiederum höhere Managementkapazitäten. Darüber hinaus führt der übermässige zeitliche Nur eine frühzeitige Reaktion auf die Anforderungen ermöglicht bewusste Investitionsentscheidungen und kann ein Sinken der Rentabilität verhindern Druck zu nur oberflächlich definierten Projektscopes und baselines. Verantwortlichkeiten sind meist nicht klar definiert und in der Umsetzung wird zu schnellen manuellen Umgehungslösungen tendiert. Im Resultat erzeugt ein Abwarten die Verlagerung von Change- Kosten auf manuelle Prozesse in der Zukunft. Handlungsoption 'Frühzeitiges und bewusstes Handeln' schafft optimales Aktionsfeld Die grösste Chance, das optimale Aktionsfeld auszuspannen, bietet ein schnelles, frühzeitiges und konsequentes Handeln. Infosys Lodestone hat einen toolbasierten Ansatz entwickelt, der die MiFID-II-Herausforderungen für Finanzdienstleister konsequent adressiert. Die Analyse der Herausforderungen im vorherigen Abschnitt hat die folgenden, wesentlichen Erkenntnisse hervorgebracht: Kostenkontrolle in der Umsetzung Zeitliche Flexibilität in der Umsetzung Optimales Aktionsfeld Handlungsoption 'Abwarten' ist keine Option Klare Transparenz über die Prioritäten Möglichkeit der Steuerung der Auswirkungen auf den RoE Abbildung 5 - Das optimale Aktionsfeld in der MiFID-II-Umsetzung Quelle: Infosys Lodestone (2013) Um sich in ein solches optimales Aktionsfeld zu bringen, dürfen Finanzinstitute nicht auf die endgültige Fassung der neuen Regulierung warten. Änderungen im Geschäftsmodell sowie Massnahmen zur Kostenreduktion in den operativen Prozessen sind erforderlich, um die Auswirkungen der MiFID II auf die Rentabilität zu mitigieren. Eine integrierte Zusammenarbeit zwischen zahlreichen Bereichen innerhalb der Organisation ist ein kritischer Erfolgsfaktor, da sich die MiFID-II-Anforderungen über alle Bereiche erstrecken. Eine ganzheitliche Sicht, die Geschäftsmodelländerungen bereits zu Beginn der Projektarbeit bis auf die Prozess- und Systemebene herunterbricht, ist zwingend erforderlich. Ohne sie können keine fundierten Entscheidungen über Umsetzungsvarianten getroffen werden. Aufbauend auf diesen zentralen Erkenntnissen hat Infosys Lodestone ein Projektvorgehen entwickelt, das auf die Projektziele 'Umsetzung der regulatorischen Anforderungen' und 'Mitigation der Auswirkungen auf die Rentabilität' fokussiert. Synergiepotential in der MiFID-II-Umsetzung ist vorhanden und sollte genutzt werden Konkretes Synergiepotential in der Umsetzung besteht, da eine Vielzahl von identischen Anforderungen auf verschiedene Geschäftsbereiche wirken (vgl. Abbildung 6). 12

Anteil an MiFID-II-Anforderungen, die mehr als einen Um eine fundierte Grundlage für die weiteren Umsetzungsphasen Strategie/Geschäftsmodell Geschäftsbereich betreffen Prozessservices Geschäftsbereiche zu schaffen, umfasst die Bankservices Analyse folgende Einzelschritte: Kunden Automatisierter und algorithmischer Handel Besetzung der Leitungsorgane 25% > Fokus 3 auf hohe Qualität und 44% umfassende Anlageberatung= 1 31% 1-3 Vorselektion der Produkte gemäss Kundenpräferenzen Weiterer Service zur Prozessunterstützung Automatische Prüfung und Versand der Mitteilungen Abbildung Automatische 6 - Anteil an bereichsübergreifenden MiFID-II-Anforderungen Automatische Quelle: Datenaggregation Infosys Lodestone (2013) Datenaggregation Trading Venue Report und Versand Report 1 Private Anforderungsdefinition Private und -zuordnung Zuordnung Banking Bankingder Anforderungen zu Komponenten des Geschäftsmodells, zu Geschäftsbereichen, Unabhängige Geschäftsprozessen, IT-Systemen Privatkunde und Datenquellen Beratung Retail Banking 2 Anforderungsanalyse Analyse der Anforderungen und Identifikation von Gaps in Organisation, Alle GBs Prozessen, IT-Systemen Periodische und Datenhaushalt Privatkunde manuelle Interaktion Geeignetheitsprüfung Geeignete 3 nur im Risikoeinschätzung Ausnahmefall Pragmatische Risikogewichtung der einzelnen Gaps im Hinblick Gegenpartei auf Geschäfts- und Compliancerisiken Alle GBs Periodisches Professioneller 4 manuelle Benennung Interaktion möglicher Kundenreporting Umsetzungsmassnahmen Kunde nur im Ausnahmefall Definition von Umsetzungsmassnahmen je Gap Privatkunde 5 Kostenschätzung der Umsetzungsmassnahmen Weitere Geeignete Iterative, pragmatische Schätzung Bankservices der Kosten je Umsetzungs- Gegenpartei massnahme beginnend mit den Hochrisiko-Gaps Die Anforderungsdefinition und die Zuordnung dieser Anforderungen Daten zu Geschäftsbereichen und -prozessen sind für einen ersten Schritt in der Analyse zwingend, um frühzeitig Verantwort- Transaktions- Kundenstammdaten zu definieren Provisionen und die Auslichkeiten auf Geschäftsbereichsebene Produktdaten Gebühren/ daten 1 wirkungen festzustellen. Transaktionsdaten n Kontostammdaten Marktdaten Die Analysephase umfasst sechs Einzelschritte, die in den zwei Phasen Definition & Analyse und Grobdesign zusammengefasst werden. Die Analysephase führt somit konsequent zu einer Richtungsentscheidung im optimalen Aktionsfeld (vgl. Abbildung 7). 6 Aufbereitung der Entscheidungsvorlage MiFID II optional und -findung Ableitung von Empfehlungen für Umsetzungsmassnahmen und Erstellung einer Entscheidungsvorlage für das Senior Management Die Entscheidungen für die einzelnen Umsetzungsvarianten können in dieser Weise basierend auf einer Kosten-/Risiken-Bewertung fundiert getroffen werden. Die weiteren Umsetzungsschritte, wie das Design und die Implementierung von Prozessanpassungen, System- und Schnittstellenänderungen sowie Erweiterungen des Datenhaushalts basieren alle auf den vorgenannten Schritten und werden gegen die priorisierten Massnahmen gesteuert. Vorgehensmodell in der Analysephase und Start des Umsetzungsprojektes Set-up Analyseprojekt 1 2 3 4 5 6 Grobdesign Aufbau Umsetzungsprojekt Feindesign Aufbau Kernprojektteam für Analyse Festlegung Methoden und Ergebnistypen Festlegung Kommunikationsprozesse Aufstellung Projektplan Zuordnung der Anforderungen zu Geschäftsmodell, Geschäftsbereichen, Prozessen, IT-Systemen und Daten Analyse der Anforderungen und Risikogewichtung der Gaps Umsetzungsmassnahmen je Gap Grobe Kostenschätzung je Massnahme Ableitung von Umsetzungsempfehlungen Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für Senior Management Aufbau Umsetzungsprojektteam über Bereiche Initiierung der Umsetzung gemäss Richtungsentscheidung Implementierung Test Kernprojektteam und Prozesse aufgesetzt Risikogewichtete Gaps festgestellt Umsetzungsmassnahmen je Gap mit Kostenschätzung unterlegt Entscheidungsgrundlage erstellt Richtungsentscheidung für Umsetzung Abbildung 7 - Vorgehen in der Analysephase und Start der Umsetzung Quelle: Infosys Lodestone (2013) 13

Die Umsetzung wird sofort gestartet, um teure zeitliche Engpässe zu verhindern und Synergiepotentiale nutzbar zu machen Die Umsetzungsmassnahmen werden dabei nach den Geschäftsund Compliance-Risiken wie auch nach der Eintrittswahrscheinlichkeit der regulatorischen Anforderung priorisiert. Mit der Umsetzung wird sofort gestartet und nicht auf die letzte Verabschiedung von Detailregelungen gewartet, wodurch wertvolle Zeit verloren ginge. Begonnen wird mit der Umsetzung jener Anforderungen, die ein hohes Geschäfts- oder Compliance-Risiko mit sich bringen und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit durch den Gesetzgeber eingeführt werden. Iterativ folgen dann in der Umsetzung die Anforderungen, die eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und mittlere Geschäfts- oder Compliance-Risiken aufweisen. Ein solches Analyse- und Umsetzungsvorgehen erreicht das optimale Aktionsfeld frühzeitig. Das Management wird so zu jedem Zeitpunkt befähigt, Entscheidungen mit Bezug auf die Investitionskosten und die Auswirkungen auf den zukünftigen Return on Equity zu treffen. Der grösste Vorteil besteht in der Schaffung eines frühzeitigen Aktionsradius, der zum einen zeitliche Engpässe verhindert und zum anderen ermöglicht, dass Synergien in der Umsetzung stärker zum Tragen kommen. Unterstützung durch den toolbasierten MiFID-II-Ansatz von Infosys Lodestone anderen derzeit laufenden Regulierungsvorhaben, um diese Art der Synergien auch über verschiedene regulatorische Themen zu nutzen. So sollten sich überlappende und ergänzende regulatorische Einzelanforderungen in einer Gesamtlösung realisiert werden, auch wenn die Umsetzungsfristen zeitlich versetzt sind. Im Ergebnis werden durch das 'Infosys Lodestone MiFID II Project Tool' zentrale Entscheidungsvorlagen für das Management sowie ein konkreter Umsetzungsplan erzeugt. Anschliessend kann das Tool entlang der gesamten Umsetzung als Steuerungsund Trackinginstrument genutzt werden. Denn die dafür nötige ganzheitliche Sicht der Umsetzungsmassnahmen von Project Tool' erzeugt Entschei- Das 'Infosys Lodestone MiFID II Geschäftsmodelländerungen über die dungsvorlagen, einen konkreten Auswirkungen auf Umsetzungsplan und dient als Geschäftsprozesse Steuerungsinstrument bis hin zu Änderungen auf System- und Datenebene bleibt mit dem Tool gewahrt und steuerbar. Durch die fundierte, langjährige Erfahrung seiner MiFID-Berater sowie dem eigens entwickelten 'Infosys Lodestone MiFID II Project Tool' bietet Infosys Lodestone seinen Kunden eine überdurchschnittlich hohe Qualität sowie eine deutlich schnellere Umsetzung der MiFID-II-Anforderungen als auch eine signifikante Mitigation der negativen Auswirkungen auf den Return on Equity. Basierend auf den MiFID-Projekterfahrungen ihrer Berater hat Infosys Lodestone ein 'Infosys Lodestone MiFID II Project Tool' zur schnelleren Durchführung von regulatorischen Analyse- und Umsetzungsprojekten entwickelt. Das Tool unterstützt alle wesentlichen Schritte in der Projektanalyse und Infosys Lodestone verbindet -umsetzung. Vom eine messbare Analyse mit ersten Schritt in der einer effizienten Umsetzung Analysephase über die Risiko- und durch erprobte Methoden Kostengewichtung und Werkzeuge möglicher Umsetzungsmassnahmen bis hin zum Tracking der Umsetzungsmassnahmen und der Projektbaseline werden sämtliche Aktivitäten unterstützt und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert. Dabei wird der Fokus für jede identifizierte Massnahme auf die messbare Umsetzung im Sinne der definierten Projektziele gelegt. Synergien in der Umsetzung werden auf dieser Basis transparent gemacht und gehoben Anforderungen, die bereichs- und systemübergreifend wirken, werden bereits in der Analysephase identifiziert und konsequent in eine Umsetzungslösung überführt. Anstelle von mehreren bereichs- oder systemspezifischen Lösungen für das gleiche Problem werden von Anfang an Synergien realisiert. Anzuraten ist eine enge Verknüpfung mit 14

Glossar CIR ETF EMIR ESMA EU FIDLEG FINMA KMU MiFID MiFIR MTF OTC OTF RoE RM SI Cost-Income-Ratio Exchange Traded Fund (börsengehandelter Fonds) European Market Infrastructure Regulation European Securities and Markets Authority Europäische Union Finanzdienstleistungsgesetz Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Kleine und Mittlere Unternehmen Markets in Financial Instruments Directive Markets in Financial Instruments Regulation Multilateral Trading Facility Over The Counter Organised Trading Facility Return on Equity Regulierter Markt Systematic Internaliser Über Infosys Lodestone Infosys Lodestone ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Infosys, einem globalen Marktführer in den Bereichen Business Consulting, Technologielösungen und Outsourcing mit über 160 000 Mitarbeitern und Kunden in über 30 Ländern. Infosys Lodestone agiert als globaler Managementberatungszweig von Infosys und schlägt die Brücke zwischen Strategie und Umsetzung. Seinen Kunden liefert Infosys Lodestone den grösstmöglichen unternehmerischen Mehrwert mit Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Strategie- und Prozessoptimierung sowie bei IT-getriebenen Transformationen. Im Bereich Finanzdienstleistungen verfügt Infosys Lodestone über weitreichende Fach- und Projektexpertise bei deutschen, schweizer und internationalen Kunden. Infosys Lodestone unterstützt seine Kunden ganzheitlich in allen Projektphasen von der Analyse über das Design bis hin zur Umsetzung und dem Test. Autoren Dennis Schetschok, Senior Principal, Deutschland Dennis Schetschok besitzt über zwölf Jahre Erfahrung in der Beratung von deutschen und internationalen Kunden im Finanzdienstleistungssektor. Er führte diverse Projekte im Bereich der Regulierung (MiFID, FATCA) und Kapitalmarkt-Compliance zum Erfolg: von der Analyse über das Prozess- und Fachdesign bis hin zur Umsetzung. Bei Infosys Lodestone verantwortet Dennis Schetschok die Beratungsangebote zum Thema Regulierung im Finanzdienstleistungssektor. Jonas Huber, Consultant, Schweiz Jonas Huber hat als Business Analyst bei international tätigen Finanzinstituten umfangreiche Erfahrungen in der Projektanalyse und Umsetzung gesammelt. Die internationalen Projekte forderten von ihm eine konstante Auseinandersetzung mit den lokalen, regionalen und überregionalen Regulierungen. Bei Infosys Lodestone ist Jonas Huber Experte für die MiFID-II- und MiFIR-Regulierung. 15

2013 Infosys Limited, Bangalore, India. All Rights Reserved. Infosys believes the information in this document is accurate as of its publication date; such information is subject to change without notice. Infosys acknowledges the proprietary rights of other companies to the trademarks, product names and such other intellectual property rights mentioned in this document. Except as expressly permitted, neither this documentation nor any part of it may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted in any form or by any means, electronic, mechanical, printing, photocopying, recording or otherwise, without the prior permission of Infosys Limited and/ or any named intellectual property rights holders under this document. Dezember 2013 Headquarters: Lodestone Management Consultants AG Obstgartenstrasse 27, Kloten, Postfach 201, CH-8058 Zürich, +41 44 434 11 00 infosyslodestone@infosys.com, www.infosyslodestone.com