12. Norddeutscher Bankentag Aktuelle regulatorische Anforderungen an die Geschäftsführung von Banken ein Überblick 13. Juni 2012, Lüneburg Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler Fachhochschule Dortmund Dortmund University of Applied Sciences and Arts www.wirtschaft.fh-dortmund.de www.financepowerlab.de www.frl.de Gliederung X 1 Ziel und Struktur der Bankenaufsicht X 2 Aktuelle regulatorische Anforderungen 3 Fazit: Das neue Vier-Säulen-Prinzip
Ziele und Aufgaben der Bankenaufsicht (1) Eine Volkswirtschaft benötigt ein verlässliches Bankensystem. Nur ein stabiles Finanzsystem kann seine wichtigste gesamtwirtschaftliche Funktion, die kostengünstige Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel, erfüllen. Für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ist ein funktionstüchtiges Bankwesen unverzichtbar. Eine effiziente Bankenaufsicht ist daher gesamtwirtschaftlich notwendig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank teilen sich Aufgaben in der Bankenaufsicht. Gem. 6 Abs. 1 KWG übt die BaFin als zuständige Verwaltungs-behörde die Aufsicht über die Institute nach Maßgabe des KWG aus. 7 Abs. 1 KWG regelt die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Deutschen Bundesbank bei der laufenden Überwachung der Institute durch die Deutsche Bundesbank. Ziele und Aufgaben der Bankenaufsicht (2) Achieving an integrated market for banks and financial conglomerates is a core component of the European policy in the area of financial services. EU-Kommission The key policy instrument to achieve this goal is the development, implementation and application of EU banking and financial conglomerates legislation with all stakeholders, covering regulatory and prudential rules for credit institutions, financial conglomerates and investment firms. EU-Kommission Für ein harmonisches Funktionieren des Binnenmarktes für das Bankenwesen bedarf es über die gesetzlichen Normen hinaus einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie einer erheblichen Annäherung ihrer Beaufsichtigungspraktiken. (22, 2006/48/EG) Um dem Sparer ähnliche Sicherheiten zu bieten und gerechte Bedingungen für den Wettbewerb zwischen vergleichbaren Gruppen von Kreditinstituten zu gewährleisten, müssen an die Kreditinstitute gleichwertige finanzielle Anforderungen gestellt werden. (9, 2006/48/EG )
Basel II (www.bis.org) Aufgrund der erkannten Schwächen des Basel-I-Ansatzes veröffentlichte der Baseler Ausschuss nach einer fast sechsjährigen Konsultationsphase im Sommer 2004 ein stark überarbeitetes Regelwerk, kurz Basel II genannt, das die Stabilität der internationalen Finanzmärkte mit Hilfe von drei Aufsichtssäulen bewahren soll: Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken und operationelle Risiken (Säule 1), bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess der Adäquanz der Kapitalausstattung und des Risikomanagements (Säule 2) sowie Leitlinien für Offenlegungspraktiken zum Zwecke einer Stärkung der Marktdisziplin durch erweiterte Transparenzvorschriften (Säule 3). BCBS 128 347 pages Basel II (www.bis.org) Zeitgleich mit der Einführung der Basel-II-Regelungen in Europa im Jahr 2008 legte die Finanzmarktkrise einerseits eine Reihe von neuen Arbitragemöglichkeiten und andererseits den Eigenkapitalmangel der Institute auf eindrucksvolle Weise offen. Durch neue Instrumente der Supervisory Arbitrage wie die Refinanzierungsstruktur Conduits (insbesondere mit Asset Backed Commercial Paper) und Structured Investment Vehicles war es den Instituten gelungen, ihre Risiken auf weniger oder nicht regulierte Bereiche zu verlagern, um damit Wettbewerbsvorteile zu erzielen. BCBS 128 347 pages
Effektive Bankenaufsicht Baseler Rahmenwerk Mindesteigenkapitalanforderungen Überprüfungsprozess Die drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht Größere Komplexität in der Bankenaufsicht Boos. K.-H.; R. Fischer; H. Schulte-Mattler (2012). Beck scher KWG-Kommentar für die Praxis zum KWG zu den Eigenkapital- und Liquiditätsgrundsätzen sowie ergänzenden Bestimmungen. 4. Auflage. München (Beck). => März 2012 3.000 Seiten!!! für einen Überblick.
Ziel und Aufgaben der Bankenaufsicht Die jeweils aktuelle Version des Kreditwesengesetzes finden Sie beispielsweise bei buzer.de (http://www.buzer.de/gesetz/962/) Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß 6 Abs. 2 KWG. 6 Abs. 4 KWG : Die BaFin hat bei der Ausübung ihrer Aufgaben in angemessener Weise die möglichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in den jeweils betroffenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu berücksichtigen. G 20 Summit on Financial Markets G-20 Pittsburgh declaration (25 September 2009) The growth of the global economy and the success of our coordinated effort to respond to the recent crisis have increased the case for more sustained and systematic international cooperation. Vier kritische Bereiche wurden identifiziert: Building high quality capital and mitigating pro-cyclicality. Reforming compensation practices to support financial stability. Improving over-the-counter derivatives markets. Addressing systemically important financial institutions. The economic crisis demonstrates the importance of ushering in a new era of sustainable global economic activity grounded in responsibility. => Basel III is one outcome of the Leaders Statement: The Pittsburgh Summit (see http://www.pittsburghsummit.gov/mediacenter/129639.htm).
Basel III Drei Papiere (www.bis.org) BCBS 189 BCBS 188 BCBS 187 77 pages 53 pages 33 pages CRD-IV-Regulierungspaket
Das Triple-B der Bankenaufsicht: Basel, Brüssel, Berlin/Bonn Die europäische Umsetzung von Basel-I-II-III zählt ebenfalls: CRD-II-III-IV. Besonderheit: Die Themenbereiche der Umsetzungen sind unterschiedlich. So wird Basel III im Wesentlichen durch CRD IV umgesetzt, nicht durch die CRD III. Daneben gibt es eine separate Zählweise bei Weiterentwicklungen im Marktrisikobereich: Basel 1,5 (aktuelles Regime, Umsetzung der Baseler Marktrisikopapiere), Basel 2,5 (insb. Stressed VaR, Incremental Risk Charge, Correlation Trading Portfolio), Basel 3,5 (Fundamental Trading Book Review 2012 Konsultation bis 09.12). Gliederung 1 Ziel und Struktur der Bankenaufsicht X 2 Aktuelle regulatorische Anforderungen X 3 Fazit: Das neue Vier-Säulen-Prinzip
Entwicklung CRD IV im Überblick Basel 12.10: Basel-III-Papiere Framework + Liquidity Risk + Capital Buffer Brüssel 07.11: CRR-I-Richtlinie-E (EU-Kommission) 07.11: CRD-IV-Verordnung-E (EU-Kommission) 11.11: Karras-Report (ECON-Berichterstatter EU-Parlament) 03.12: Änderungsanträge zum Karras-Report (EU-Parlament) 04.12: Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft Bonn/Berlin 03.12: Arbeitsentwurf CRD-IV-Umsetzungsgesetz (Bundesreg.) 06.12: 2. Diskussionsentwurf CRD-IV-Umsetzungsgesetz Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (1) Aufsichtsbehörden Erlaubnisverfahren und Zulassungsvoraussetzungen CRD-IV-Richtlinie-E Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Beaufsichtigung der Institute Kapitalpuffer Offenlegung der Aufsichtsbehörden Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2) Sanktionen Sanktionen und Maßnahmen der Aufsicht müssen abschreckend wirken Anhebung der Strafhöhe (10% des Umsatzes oder 5 Mio. EUR) CRD-IV-Richtlinie-E Governance Externe Ratings Veröffentlichung der verhängten Sanktionen Verpflichtung zum Erlass von Governance-Regeln Konkretisierung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans Bildung eines Risiko- und Nominierungsausschusses im Aufsichtsorgan Konkretisierung für das Vergütungssystem Verpflichtung zur Anwendung des IRBA durch Aufsicht möglich Ausschließlicher Rückgriff auf externe Ratings nicht gestattet Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2) Part I Eigenkapitaldefinition Kapitalanforderungen (KSA und IRBA) CRD-IV- Verordnung-E Part II Kreditrisikominderung Verbriefung Kontrahentenrisiko Operationelle Risiken und Abwicklungsrisiko Großkredite Part III Kreditrisikotransfer Liquidität Leverage Offenlegung
Eigenkapitaldefinitionen in CRD II/ CRD IV Hartes Kernkapital Mindestens 50 % des Kernkapitals Hybrides Kernkapital Max. 50 % des Kernkapitals / Max. 15 % innovatives Hybridkapital/Max. 35 % Hybridkapital ohne Wandlungsmöglichkeit Tier I Hartes Kernkapital Mindestens 75 % des Kernkapitals Hybrides Kernkapital Max. 25 % des Kernkapitals Kein innovatives Hybridkapita Tier I Ergänzungskapital 1. Klasse Zusammen mit Ergänzungskapital 2. Klasse max. 100% des Kernkapitals Ergänzungskapital 2. Klasse Max. 50 % des Kernkapitals Tier II Ergänzungskapital Keine Kappungsgrenzen Tier II Drittrangmittel Tier III&IV CRD II Umsetzung (2011) Basel III / CRD IV ab 2013 Quelle: Schulte-Mattler, Manns (2011). Drittrangmittel Tier III&IV Basel III: Common Equity steht im Mittelpunkt Common Equity ( hartes Kernkapital, Going Concern Capital) (AGs=> stimmberechtigtes gezeichnetes Kapital ohne festgelegte Dividende; 14 Anforderungen zur Einstufung eines Instrumentes in diese Klasse) + Offene Rücklagen + Other Comprehensive Income Sicherstellung der Verlustabsorption Auslauf befristeter und innovativer hybrider Kapitalinstrumente.
Basel III: Additional Going-Concern-Capital Für dieses Non-common Equity gelten verschärfte 14+2-Anforderungen. So insbesondere: Verlustabsorption Unbegrenzte Laufzeit Nachrangigkeit Nicht-kumulative Zahlungen Basel III: Ergänzungskapital (Gone-Concern Capital) Verschärfte 9+2-Anforderungen für die Anrechnung. Wegfall der Upper/Lower-Unterkategorien, also Klasse 1 und 2 Anrechenbarkeit wird in den letzten 5 Jahren der Laufzeit linear abgeschrieben. Prinzipienbasierte Kategorisierung. Verschärfung der Kriterien.
Basel III: Eigenkapitaldefinition Die Anrechenbarkeit vom innovativen Hybridkapital (Step-Up) soll ersatzlos auslaufen. Abzugsposten vom Kernkapital werden erweitert und verschärft: So sind Minderheitenanteile vollständig vom Common Equity in Abzug zu bringen. Die erforderlichen Abzüge vom aufsichtlichen werden harmonisiert. Statt bisher hälftig vom T-1- und T-2-Kapital oder vom gesamten Kernkapital sollen künftig die Abzüge vom Common Equity vorgenommen werden. Drittrangmittel (Tier 3 und Tier 4) werden künftig nicht mehr als bankaufsichtliches Kapital angerechnet. Die Kategorie wird aufgegeben. Verschärfung der Offenlegungs- und Transparenzvorschriften Es sollen sämtliche Komponenten des Eigenkapitals sowie dessen Zusammensetzung und Berechnung offengelegt werden. Basel III: Eigenkapital-Fokus grundsätzlich richtig Kriterien der Eigenkapital-Qualität: Welche sollen das sein? Erfolgsabhängigkeit der Vergütung Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung Nachrangigkeit der Forderungen im Insolvenz- oder Liquidationsfall gegenüber allen Gläubiger Alles von Gestern! Das ist Book Keeping nicht Finance. Eigenkapital ist kein reales Produkt sondern ein bedrucktes Papier ( Paper Liabilities ), das einen Residualanspruch auf das Vermögen abzüglich Schulden verbrieft. Bei einer Vielzahl von hybriden Kapitalinstrumenten ist es sehr schwierig eine Aussage darüber zu machen, was eigentlich der Equity-Anteil ist: => Basel-Schwerpunkt auf das Common Equity ist richtig! Dies ist dem bilanziellen Eigenkapital sehr ähnlich.
Gesamte Eigenkapitalanforderung Kreditrisiken (Risikoaktiva) + Eigenkapital Marktrisiken x 12,5 + Operationelle Risiken x 12,5 8 % Höhe der Eigenkapitalausstattung (1) Siehe Basel-II-Einleitung Punkt 5. Auch für Basel III gültig, Es wird auf eine politisch wünschenswerte Kapitalunterlegung kalibriert. In diesem Fall auf die berühmte 8-Prozent-Gesamtkapitalnorm.
Höhe der Eigenkapitalausstattung (2) Der 8prozentige Eigenkapitalunterlegungssatz ( Solvabilitätskoeffizient ) wurde erstmals im Jahr 1988 in den Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Eigenkapitalvereinbarung ( Basel I ) festgesetzt und ist auch derzeit noch gültig. Dieser Koeffizient ist definiert als der Prozentsatz, mit dem ein Institut seine gewichteten anrechnungspflichtigen Positionen ( Risikopositionen ) mit Eigenkapital mindestens unterlegen muss. Die Summe der risikogewichteten Positionswerte darf also das 12,5 fache (Kehrwert von 8 Prozent) des EK nicht übersteigen. Warum der Solvabilitätskoeffizient mit 8 Prozent die richtige Höhe haben soll, wurde von der Aufsicht in den letzten 23 Jahren nicht thematisiert. Bislang gibt es auch keine empirische Studie, die diesen Satz unterstützen würde. Der Satz von 8 Prozent ist magisch. Kapitalerhaltungspuffer (1) Ziel Die Verlustabsorptionsfähigkeit der Institute soll gestärkt werden. Norm Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers (Capital Conservation Buffer) von 2,5 % Auffangpuffer für Verluste Fester Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Wirkung Aufbau während konjunktureller Aufschwungphasen Abbau während konjunktureller Abschwungphasen
Kapitalerhaltungspuffer (2) Ziel Die prozyklischen Wirkungen der bankaufsichtlichen Normen sollen abgeschwächt werden. Norm Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers von 0-2,5 % Ansatzpunkt der Berechnung: Kreditvergabe Privater- und Nicht-Banken-Finanzsektor / Bruttoinlandsprodukt der jeweiligen Länder (auf der Grundlage von makroökonomischen Kriterien) Zeitvarianter Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Wirkung Nach Ermessen der nationalen Aufsichtsbehörden Aufbau bei exzessivem Kreditwachstum, das zu systemischen Risiken führen könnte (Vermeidung einer exzessiven Kreditvergabe; automatische Erhöhung der Kreditkosten schränkt die Kreditvergabe ein ) Kalibrierung der Normsätze Quelle: Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Anticylical Buffer Capital Conservation Buffer (Core T1) Konzentration auf das harte Kernkapital (Core-Tier-1-Kapital) 2010 2013 2024 2015 2016 2017 2018 from 2019 max. 2.5 max. 2.5 0.625 1.25 max. 2.5 1.875 max. 2.5 2.5 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 Total Capital T1-Capital Core T1- Capital 4.0 2.0 4.5 3.5 5.5 4.0 6.0 6.0 6.0 6.0 6.0 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 Gesamte Eigenkapitalanforderung CoreT1 entspricht ungefähr dem bilanziellen Eigenkapital. Im Jahr 2019 verlangt die Bankenaufsicht aus der Säule 1 maximal eine bilanzielle Eigenkapitalquote (bei SIFIS) von rund 3 Prozent.
Anticylical Buffer Capital Conservation Buffer (Core T1) Commerzbank AG Geschäftsbericht für 2009 (alle Ratios in Prozent) 2009 von 2019 14.8 10.5 Ratios 2009 erfüllen Anforderungen von 2019 max. 2.5 2.5 Total Capital T1-Capital Core T1-Capital 8.0 4.0 2.0 9.2 Leverage of 31 143 3.2 0.7 Anforderungen für 2009 3,2%: Bilanzielle Eigenkapitalquote 0,7%: Bilanzielle Eigenkapitalquote (geschätzt) unter Berücksichtigung nichtbilanzieller Geschäfte 8.0 6.0 4.5 Bilanzielle und Baseler Eigenkapitalquote Basel II Basel I Datenquelle: http://www.bankgeschichte.de/index_02_05.html.
Leverage Ratio Ziel Die Verschuldung der Institute im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital soll limitiert werden ( Deleveraging ). Norm Einführung einer risikounabhängigen Kennzahl ( Leverage Ratio ) Wirkung Wachstum der Risikopositionen unabhängig vom Risikogehalt wird limitiert. Insbesondere Positionen, die annahmegemäß kein Risiko besitzen werden begrenzt (wie Forderungen gegenüber OECD-Staaten). Unterschiede Basel III und CRD IV (Stand: Kompromiss EU-Rat April 2012) Kapitalnormen Systemischer Puffer Bonitätsgewicht Staaten Bonitätsgewicht Hypo-Kredite Leverage Ratio Basel III: Schrittweise Erhöhung ab 1.1.15 Basel III: allg. Regelungen Basel III: keine Änderungen Basel III: keine Änderungen im KSA Basel III: Integration in Säule 1 ab 1.1.18 CRD IV: Korridor ab 1.1.14 zw. 5,5 (anstatt 4,5) und 6% CRD IV: 3% und mehr (Art. 124a) CRD IV: keine Änderungen CRD IV: Gewichte bis 150% im KSA möglich CRD IV: Einführung von unterschiedl. Cap-Werten
Gliederung 1 Ziel und Struktur der Bankenaufsicht X 2 Aktuelle regulatorische Anforderungen 3 Fazit: Das neue Vier-Säulen-Prinzip X Basel III und CRD IV Ergo: Der Kernbereich von Basel III/CRDIV und auch der G20-Ziele Building high quality capital, wird in der vorgesehenen Art und Weise nicht für eine Stabilisierung der Finanzmärkte sorgen, da insbesondere das bilanzielle Eigenkapital viel zu wenig erhöht wird. Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen in der Säule I waren und sind für die Stabilisierung der Finanzmärkte ein eher ungeeignetes Instrument. Überspitzt gesagt, waren und sind regulatorische Eigenkapitalanforderungen eher ein öffentliches Schulungsinstrument für Banker als ein wirksames Instrument für die Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Bankgeschäftes. Regularien wie MaRisk oder Großkreditanforderungen sind in diesem Zusammenhang vergleichsweise wesentlich wirksamer. Ein neuer Wettlauf Hase und Igel hat schon längst begonnen! Basel-III-Anforderungen werden schon umgangen (via legaler Arbitrage) bevor diese überhaupt in Kraft getreten sind. Basel IV/CRD V lassen schon jetzt herzlich grüßen.
Die neue Vierte Säule einer effektive Bankenaufsicht Baseler Rahmenwerk III + Mindesteigenkapitalanforderungen Überprüfungsprozess Die alten drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht Die neue vierte Säule Basel III und CRD IV Die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage Cap), die die Gesamtsumme der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen an das bilanzielle Eigenkapital bindet, ist grundsätzlich sehr positiv zu sehen. Mit diesem Schritt wird eine neue risikounabhängige Eigenkapitalnorm in die internationale Bankenaufsicht eingeführt, die ich als die vierte Säule einer effektiven Bankenaufsicht bezeichne. Die Säule 4 wird zukünftig - nach meiner Meinung - einen immer größeren Stellenwert in der internationalen (Basel) und europäischen (Brüssel) Bankenaufsicht bekommen. Die angedachte Größenordnung für den Leverage Cap in Höhe von 3 Prozent ist natürlich viel zu gering. Die Größenordnung des Caps wird nach Proberechnungen so festgelegt ( kalibriert ), dass die Banken diese auch erfüllen können. => Dennoch, die Bankenaufsicht beschreitet einen Schritt in die richtige Richtung. Mit einer bilanziellen Eigenkapitaldecke von rund 21 Prozent, hätte man alle Verluste in sämtlichen Bankenkrisen seit 1988 absorbieren können. Der europäische Steuerzahler hat in der andauernden Bankenkrise seit 2008 4,5 Billionen EUR zur Sicherung der Banken aufgewendet http://www.handelsblatt.com/politik/international/euro-krise-keine-loesung-fuer-die-akuten-probleme/6716872-3.htm
Basel III und CRD IV Wie wird sich der Bankenmarkt bis 2019 entwickeln: Die bankaufsichtlichen Kapitalquoten der Institute werden auch künftig deutlich über den Mindestnormen liegen. Eine reine Thesaurierungsstrategie wird die Kapitalquoten nur bei ertragsstarken Instituten auf das geforderte bzw. vom Markt erwartete Niveau anheben können. Ertragsschwache Institute werden Probleme haben, die Quoten einzuhalten. Weitere Fusionen sind sehr wahrscheinlich (zu viele Banken in der BRD). Die bilanziellen Kapitalquoten werden trotz Leverage Ratio viel zu gering sein, um irgendetwas abpuffern zu können. Die Geschäftsführungen der Banken werden eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen erfüllen müssen, die kaum noch überschaubar ist. Die Risikotragfähigkeit und Nachhaltigkeit der Institute kann langfristig nur durch wesentlich mehr hartes Kernkapital und bilanzielles Eigenkapital erreicht werden. c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç University of Applied Sciences and Arts Kontakt: Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler Betriebswirtschaftslehre insb. Finanzwirtschaft und Controlling Tel.: +49-231-755-4955 Mail1: hermann.schulte-mattler@fh-dortmund.de Mail2: hermann.schulte-mattler.wh85@wharton.upenn.edu Web:www.wirtschaft.fh-dortmund.de j~ëíéê=çñ=påáéååé= oáëâ=~åç=cáå~ååé Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.