vom Medizincontrolling zum Controlling DRG und Rehabilitation DRG und Rehabilitation



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Transkript:

5. Fortbildungsveranstaltung icv 14.03.2007 vom Medizincontrolling zum Controlling DRG und Rehabilitation Dr. Klaus Müller / Integria Consult, Bern DRG und Rehabilitation Gliederung 1. Risiken bzw. Anreize in DRG-Systemen 2. Nachweisbare Folgeprobleme für Rehakliniken 3. Separate Angebote als Zwischenlösung 4. Integrierte Versorgung und Komplexpauschalen als die Lösung 2 1

DRG und Rehabilitation Gliederung 1. Risiken bzw. Anreize in DRG-Systemen 2. Nachweisbare Folgeprobleme für Rehakliniken 3. Separate Angebote als Zwischenlösung 4. Integrierte Versorgung und Komplexpauschalen als die Lösung 3 Vier DRG-bedingte Risiken aus der versorgungspolitischen Sicht 1. Ausrichtung der Spitäler auf lukrative Gebiete Folgen für die regionale umfassende Versorgung(ssicherheit) 2. verminderte Behandlungsqualität Anwendung billiger Behandlungsmethoden Reduktion von freiwilligen Leistungen verdeckte Rationierung 3. vermehrte Risikoselektion bevorzugte Aufnahme von leichten Fällen Ablehnung von aufwändigen Patienten 4. Patientenverschiebung / Kostenverlagerung durch zu frühe Entlassungen in die postakute stationäre Versorgung bzw. Rehabilitation in die ambulante Versorgung 4 2

Das wirtschaftliche Risiko von Spitälern im DRG-System Im DRG-System werden Verlust- und Gewinnrisiken auf die Spitäler verlagert, um einen Anreiz für die wirtschaftliche Betriebsführung zu schaffen wird das Risiko der Behandlung von besonders komplexen Patienten innerhalb einer DRG von den Krankenversicherern auf das Spital übertragen kann deren Behandlung daher ein enormes wirtschaftliches Risiko bedeuten und so zu einer erheblichen Bedrohung der betreffenden Leistungserbringer führen 5 Das wirtschaftliche Risiko von Spitälern im DRG-System Betroffen davon sind v.a. Spitäler mit einem Casemix, der einen hohen Anteil von Kostenausreissern aufweist durch die entsprechenden DRG-Erlöse nicht abgedeckt wird weshalb auch von einem Risikomix gesprochen werden kann Am häufigsten benachteiligt davon sind alle Spitäler mit einer regelhaften Fallauslese besonders komplexer und aufwändig zu behandelnde Fälle. Ohne Ausgleiche werden diese Spitäler systematisch benachteiligt und die entsprechende Versorgungsstruktur gefährdet. 6 3

Vier DRG-bedingte Anreize aus der erlösorientierten Sicht des einzelnen Spitals 1. Reduzierung der Verweildauer Erhöhung der Anteile der Normallieger zwischen der unteren Grenzverweildauer und der mittleren Verweildauer je Fallgruppe 2. Umbau des Fallspektrums Nutzung der dadurch frei werdenden Kapazitäten für die Behandlung wesentlich schwererer Fälle (zur Steigerung des CMI) 3. Beschränkung auf Monotherapien Fallpauschalen vergüten eine konkrete Hauptleistung an einem Fall (gemäss CHOP); weitere, im selben Aufenthalt erbrachte Leistungen verändern die Bewertungsrelation in vielen Fällen nicht 4. Nicht-Aufnahme von aufwändigen Patienten Das betrifft alle Patienten mit komplexem Leistungsbedarf wie z.b., Chronischkranke, Multimorbide und/oder Hochbetagte 7 DRG und Rehabilitation Gliederung 1. Risiken bzw. Anreize in DRG-Systemen 2. Nachweisbare Folgeprobleme für f Rehakliniken 3. Separate Angebote als Zwischenlösung 4. Integrierte Versorgung und Komplexpauschalen als die Lösung 8 4

Ein DRG-bedingter Anreiz aus der erlösorientierten Sicht des einzelnen Akutspitals schnellstmögliche Verlegung eines Patienten in eine möglichst weit entfernte Rehaklinik zur Vermeidung des Risikos einer komplikationsbedingten Wiederaufnahme im erstversorgenden Haus wegen der dann erfolgenden Fallzusammenführung zu einer einzigen Fallpauschale Erreichung komplikationsbedingter Rehospitalisierungen im jeweils nächstgelegenen Akutspital und damit Auslösung einer neuen Fallpauschale 9 Die spezifischen konfligierenden Interessen der Tarifpartner im SwissDRG-System Die Spitäler werden eine Verlegung in die rehabilitative Versorgung nahe der unteren Grenzverweildauer anstreben und sich dabei auf die nicht (mehr) gegebene akutstationäre Behandlungsnotwendigkeit berufen. Die Versicherer werden (z.b. über ihr Fallmanagement) auf eine Verlegung nahe an der oberen Grenzverweildauer drängen und dabei auf dem Status der Rehabilitationsfähigkeit (Patient medizin. stabil, mobil, belastbar etc.) als Verlegungsvoraussetzung insistieren. Hintergrund: das (konfligierende) Interesse der Spitäler an der Minimierung ihrer Behandlungskosten und der Versicherer an der Minimierung ihrer Rehabilitationskosten 10 5

Feststellbare Folgen von DRG-Fallpauschalen und deren Auswirkungen auf Rehakliniken 1. Vorverschiebung Schnittstellen Akutspital Rehaklinik 2. starke Reduktion der Verweildauern in den Akutspitälern 3. bevorzugte Nutzung von Rehakliniken als Überlaufbecken und Druckventil für den stark ansteigenden Kostendruck 4. entsprechend willkürlich definierte Schnittstellen 5. immer häufigeres Hinwegsetzen über die Aufnahme- bzw. Ausschlusskriterien der einzelnen Rehaklinik 6. zunehmende Akutisierung der Rehabilitation 7. zunehmend kritische Rehabilitationsfähigkeit der Patienten 8. steigende Komplikationsraten und Rehospitalisierungen 9. ausgeprägte Kostensteigerungen in der Rehabilitation 11 Spezifische Auswirkungen von DRG- Fallpauschalen auf die Rehakliniken Im Einzelnen steigt dadurch in den Rehabilitationskliniken der Aufwand für den einzelnen Patienten (ärztlich-therapeutisch und insbesondere auch pflegerisch) der Bedarf an Strukturdiagnostik, Überwachung und Medikamenten (z.b. Antibiotika, Heparine) die ärztliche Versorgungsintensität (häufigere Visiten, Notfallversorgung, Wundversorgung) der Anteil der Einzel- gegenüber den Gruppentherapien die Pflegeintensität und der Bedarf an Behandlungspflege mit entsprechenden Konsequenzen für die jeweiligen Stellenpläne (Dotation und Qualifikationsbedarf) den allfälligen Bedarf an Überwachungsbetten (Monitoring) 12 6

Nachweisbare Auswirkungen vorverschobener Schnittstellen auf die Rehakliniken Im Einzelnen steigt dadurch in den Rehabilitationskliniken der Bedarf an Strukturdiagnostik Überwachung Medikamenten (z.b. Antibiotika, Heparine) der Aufwand für den einzelnen Patienten ärztlich-therapeutisch (primär post-akut/kurativ) pflegerisch 13 Nachweisbare Auswirkungen vorverschobener Schnittstellen auf die Rehakliniken Diese Veränderungen schlagen sich nieder in einer Erhöhung der ärztlichen Versorgungsintensität (häufigere Visiten, Notfallversorgung, Wundversorgung) mit Konsequenzen für den Stellenplan und Qualifikationsbedarf im ärztlichen Bereich mehr Einzel- statt Gruppentherapien mit Konsequenzen für den Stellenplan im therapeutischen Bereich 14 7

Nachweisbare Auswirkungen vorverschobener Schnittstellen auf die Rehakliniken Erhöhung der Pflegeintensität und grössere Bedeutung der Behandlungspflege mit Konsequenzen für den Stellenplan und Qualifikationsbedarf im pflegerischen Bereich evt. nötige Aufrüstung in der Strukturdiagnostik evt. Bedarf an Überwachungsbetten (Monitoring) 15 Fazit Die sich tendenziell vorverschiebenden Schnittstellen zu den Akutspitälern führen in den Rehakliniken zu erhöhtem Ressourcenverbrauch Stellenbedarf Kostenaufwand Bei sonst gleichen Randbedingungen wird sich diese Entwicklung mit der SwissDRG-Einführung noch verstärken Dafür notwendige Rahmenbedingungen sind jedoch die Refinanzierbarkeit des höheren Aufwands durch höhere Einnahmen, und damit die Bereitstellung erhöhter Finanzmittel für die Reha Die Annahme einer künftigen Gewährleistbarkeit dieser Rahmenbedingungen ist unrealistisch 16 8

DRG und Rehabilitation Gliederung 1. Risiken bzw. Anreize in DRG-Systemen 2. Nachweisbare Folgeprobleme für Rehakliniken 3. Separate Angebote als Zwischenlösung 4. Integrierte Versorgung und Komplexpauschalen als die Lösung 17 Separate Angebote zur postoperativen Nachbehandlung bzw. Übergangspflege Darin können Patienten zwischengeparkt werden, die nicht (mehr) akutspitalbedürftig sind rehabilitationsbedürftig, aber noch nicht rehabilitationsfähig sind und/oder medizinisch verantwortbar noch nicht nach Hause entlassen werden können Solche Angebote be-/entstehen bereits in diversen Kantonen (BE, ZH, TG etc.) und werden von der grössten Krankenkasse (als Überbrückungspflege ) bereits seit langem speziell vergütet. 18 9

Arbeitsteilige Leistungserbringung von Operation und postoperativer Nachbehandlung Diese etabliert sich (als Folge der Spezialisierung) v.a. in der Herzchirurgie und Orthopädie in Form der Durchführung der Operation in hochspezialisierten Zentren (s. Inselspital) der Weiterbehandlung bis zum Erreichen des Abschlusses als operativer Fall in einer anderen Einrichtung, wie z.b. in wohnortnahen Akutspitälern in Rehabilitationskliniken in wohnortnahen Pflegeheimen (bei älteren Patienten) 19 Die Finanzierung postoperativer Nachbehandlung im DRG-System Bereinigung der kalkulierten Pauschale für die Gesamtbehandlung um die operative Hauptleistung Kalkulation der Nachbehandlungspauschale aus dem restlichen Behandlungsanteil Faire Aufteilung der Nachbehandlungspauschale Je früher der Patient aus dem operativen Zentrum verlegt wird, desto höher müssen die Abschläge in der operativen Fallpauschale sein Umgekehrt muss der Vergütungsanteil für die nachbehandelnde Einrichtung umso höher ausfallen, je früher der Patient postoperativ darin aufgenommen wird. 20 10

Integrierte Versorgung als bessere Strategie zur Reduktion der Verweildauer im Akutspital Integrierte Versorgung und Fallmanagement z.b. in der Form eines Überleitungsmanagements von rehabilitationsbedürftigen Personen (zur Schnittstellen-Optimierung) Entlassungsmanagements von pflegebedürftigen Personen (zur Nachsorge-Optimierung) für die Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs aus der akutstationären in die rehabilitative bzw. häusliche Versorgung 21 DRG und Rehabilitation Gliederung 1. Risiken bzw. Anreize in DRG-Systemen 2. Nachweisbare Folgeprobleme für Rehakliniken 3. Separate Angebote als Zwischenlösung 4. Integrierte Versorgung und Komplexfall- pauschalen als die Lösung 22 11

Integrierte Versorgung sektorübergreifende Leistungspakete und Komplexpauschalen Diese Versorgungsangebote und Vergütungsformen führen von der sektoral getrennten Erbringung und Vergütung akutmedizinischer Leistungen (durch rein akutstationäre Fallpauschalen) und rehabilitativer Leistungen (unspezifische Tagestaxen) zur sektorübergreifenden Erbringung und Vergütung integrierter akutmedizinischer und rehabilitativer Leistungen bei spezifischen Krankheiten bzw. Eingriffen 23 Erwartungen an Komplexfallpauschalen Komplexpauschalen schaffen ökonomische Anreize für die Entwicklung und das Angebot sektorübergreifender Leistungspakete auf Seiten der Leistungserbringer (anstelle des reinen Abwartens entsprechender Regulierungen) die Organisation bzw. Überwindung der Schnittstellen Massnahmen zur sektorübergreifenden Kostensenkung bzw. optimierung (anstelle einer Kostenverlagerung durch Patientenverschiebung) Aber: Kostensenkung /-optimierung zu Lasten der bedarfsgerechten medizinischen Qualität muss inakzeptabel sein 24 12

Voraussetzungen integrierter Leistungspakete von Akutspitälern und Rehakliniken komplementäre ökonomische Anreize bzw. Interessen gegenseitige Leistungs- und Kostentransparenz konzeptionell abgestimmte medizinisch-therapeutische Behandlung(skonzepte) sachgerechte Regeln für die Auf- / Verteilung der jeweiligen Teilkosten (angesichts der marktmöglichen Gesamtkosten) optimaler Informations- und Datenaustausch vernetzte Messung der Ergebnisqualität ggf.: ein gemeinsamer Kalkulationsrahmen für Offerten von Komplexfallpauschalen sowie eine entsprechende Rahmenvereinbarung 25 Bereits praktizierte Komplexfallpauschalen In Deutschland offerieren Leistungserbringer heute bereits Komplexfallpauschalen für die integrierte operative / akutmedizinische und rehabilitative Versorgung bei Hüft- und Kniegelenksersatz Operation Bandscheiben Rekonstruktion Gelenkbänder Diabetischer Fuss akutem Myokardinfarkt koronarer Bypass- Operation Schlaganfall onkologischen Behandlungen 26 13

Die Abgrenzung gemeinsamer Fallgruppen als eine Voraussetzung von DRG-Pauschalen DRG-Fallgruppen fassen bekanntlich Patienten mit ähnlichen klinischen Eigenschaften (Krankheitsbildern) und erwartbaren Leistungen und -aufwänden (Ressourcenverbrauch) zu abrechnungsfähigen, kostenhomogenen Gruppe zusammen, und zwar mit dem Anspruch auf grösstmögliche medizinisch-klinische Homogenität Die Patienten in einer Fallgruppe lösen (aus medizinischer Sicht) ein möglichst ähnliches Leistungsgeschehen im Spital aus ökonomische Homogenität In einer Fallgruppe sind nur Patienten enthalten, die einen vergleichbaren Behandlungs- und Kostenaufwand verursachen 27 Die Notwendigkeit einer analogen Patientenklassifikation für die Rehabilitation Eine analoge, leistungs(bedarfs)orientierte Vergütung von Rehapatienten (nach Gruppen mit unterschiedlicher Fallschwere) erfordert 1. die Abgrenzung/Kategorisierung bedarfs- und aufwandshomogener Fallgruppen von Rehapatienten (Klassifikationskriterien) 2. die Definition der bedarfgerechten Anforderungen an die fallgruppenspezifische Leistungserbringung (Qualitätskriterien) 3. die ökonomische Bewertung der fallgruppenspezifischen Leistungen und Leistungsverhältnisse (Kostengewichte) als notwendige Grundlage für die monetäre Bewertung und fallgruppenorientierte Kalkulation des Kostenaufwandes bzw. des offerierbaren Preises spezifischer Rehabehandlungen 28 14

DRG und Rehabilitation Danke für Ihre Aufmerksamkeit 29 15