IX. Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin am 27. Juni 2013 in Berlin. Universitätsklinika im Versorgungssystem:
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- Bärbel Lorentz
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1 IX. Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin am 27. Juni 2013 in Berlin Universitätsklinika im Versorgungssystem: Gibt es eine Sonderrolle der Hochschulmedizin? Alfred Dänzer, Präsident Wegelystraße 3, Berlin
2 Zahlen, Daten, Fakten Krankenhäuser in Deutschland Davon: 33 Universitätsklinika 1,11 Millionen Mitarbeiter in deutschen Kliniken Davon: Mitarbeiter in Universitätsklinika Über 18 Mio. Patienten werden in deutschen Kliniken versorgt Davon: fast 2 Mio. Patienten in Universitätsklinika 241 DRG-Kalkulationshäuser für das Systemjahr 2013 Davon: 10 Universitätsklinika Alfred Dänzer 2
3 Zahlen, Daten, Fakten Universitätsklinika haben keine Sonderrolle, aber besondere Aufgaben im deutschen Gesundheitssystem: Parallel zum alltäglichen Klinikbetrieb kümmern sich die Uniklinika zusätzlich und im besonderen Maße u. a. um die Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Innovationen, Ambulante (Notfall-) Versorgung und Versorgung von schwerstkranken Patienten. Alfred Dänzer 3
4 Innovationen Innovationszentren? - U. a. vom GKV-SV gefordert, aber: - Massive Einschränkung des breiten und schnellen Zugangs aller Patienten zum medizinisch technischen Fortschritt - Innovationkraft und geschwindigkeit wird gehemmt Zwingend erforderlich: - Beibehaltung des Verbotsvorbehalts - Keine Beschränkung von Innovationen auf Referenzzentren - Aber ggf. Strukturvorgaben im Kontext der regulären Methodenbewertung nach 137c SGB V in der Einführungsphase - Außerdem notwendig: verlässliche NUB-Finanzierung Alfred Dänzer 4
5 Aus- und Weiterbildung Uniklinika sind das Zentrum der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachberufen und bilden über den eigenen Bedarf hinaus für den gesamten Gesundheitsmarkt hochqualifiziertes Fachpersonal aus. Zwingend erforderlich: Auch vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels ist sicherzustellen, dass die bewährten Aus- und Weiterbildungsstrukturen beibehalten werden und finanziellen Ressourcen zur Erhöhung der Studienkapazitäten bereitgestellt werden. Zudem muss die hochwertige Weiterbildung von Ärzten durch eine sachgerechte und zusätzliche Vergütung sichergestellt werden. Noch in Erinnerung: Prüfauftrag zur ärztlichen Weiterbildung Alfred Dänzer 5
6 Weiterbildung - Prüfauftrag Prüfauftrag 17b Abs. 1 Satz 17 KHG: ob zur sachgerechten Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten bei der Leistungserbringung Zu- oder Abschläge für bestimmte Leistungen oder Leistungsbereiche erforderlich sind; erforderliche Zu- oder Abschläge sollen möglichst in Abhängigkeit von Qualitätsindikatoren für die Weiterbildung abgerechnet werden. Ergebnisse wurden im August 2009 veröffentlicht. Alfred Dänzer 6
7 Weiterbildung - Prüfauftrag Ergebnis : Prüfung bzw. Kalkulation der durch die ärztliche Weiterbildung bedingten Kostenunterschiede auf der Basis der zur Verfügung stehenden Daten konnte nicht mit der erforderlichen Qualität und nicht mit der gebotenen Verhältnismäßigkeit realisiert werden. DKG- Forderung: Mehrkosten der Weiterbildung können nicht durch Umverteilung im bestehenden Vergütungsvolumen gedeckt werden. pragmatische Lösungen im G-DRG-System sind nur über extrabudgetäre Zuschläge möglich und dringend notwendig. GKV-SV- Forderung: Kosten der Weiterbildung sind mit den vorhandenen Finanzmitteln abgegolten Infrage kämen nur Abschläge auf die G-DRG-Vergütung für Krankenhäuser, die nicht weiterbilden. Alfred Dänzer 7
8 Vergütung von Notfallleistungen Stationäre Notfallversorgung sachgerecht im DRG-System abgebildet Hauptproblem: ambulante Notfallversorgung!! Zwingend erforderlich: Stabile und faire Rahmenbedingungen für die Teilnahme an der ambulanten Notfallversorgung Klare gesetzliche Regelungen zur Zulassung Berücksichtigung der DKG als gleichberechtigtes Mitglied im Bewertungsausschuss und Aufnahme der LKGen in die entsprechenden Gremien auf Landesebene Alfred Dänzer 8
9 DRG-System Weiterentwicklung DRG-Einführung im Jahr 2003 Fallpauschalen-Katalog mit 664 DRG-Fallpauschalen, keine Zusatzentgelte DRG-System 2013 Fallpauschalen-Katalog mit DRG-Fallpauschalen und 155 Zusatzentgelten deutlich bessere Differenzierung der Bewertungsrelationen zwischen einfachen und teuren Leistungen sachgerechtere Vergütung insbesondere der Hochleistungsmedizin Kompressionseffekt, durch den teure Leistungen im Fallpauschalen- Katalog unterbewertet und einfache Leistungen überbewertet waren, konnte nachhaltig abgebaut werden (s. nächste Folie!) Alfred Dänzer 9
10 DRG-System Weiterentwicklung Deutliche Zunahme des Anteils höher bewerteter Relativgewichte im DRG-Katalog: 2003: 95 % der Fallpauschalen mit einem Relativgewicht von maximal 4,1 2013: 95 % der Fallpauschalen mit einem Relativgewicht von maximal 10,7 Alfred Dänzer 10
11 DRG-System Handlungsbedarf Weiterhin nicht befriedigend gelöst: Vergütung von Extremkostenfällen Durch die Methodik der Durchschnittskalkulation der DRGs können Kostenausreißer i. d. R. nicht über die Erlöse der DRGs refinanziert werden Regelhafte Kostenunterdeckung bei Kostenausreißern Universitätsklinika (+ andere Maximalversorger) versorgen zahlreiche schwerstkranke und damit häufig auch kostenintensive Patienten Überproportionale Belastung durch Extremkostenfälle/Kostenausreißer OGVD-Vergütungsmechanismus dazu ungeeignet Vergütung g von Fällen, die wegen hoher Komplexität nicht im DRG-System abgebildet werden können Umgang mit unvorhergesehenen Entwicklungen wie EHEC-Krise Alfred Dänzer 11
12 Strukturbezogene Preisdifferenzierungen als Lösung? Grundsätzliche Problematik: Definition und Abgrenzung geeigneter Strukturmerkmale Ausgewählte Strukturmerkmale müssten für die Bildung homogener Klassen bezüglich der sachgerechten Leistungs- und Kostenabbildung im DRG- System geeignet sein Aber: Sachgerechte ht Finanzierung i selbst innerhalb der Strukturgruppen kaum zu gewährleisten Krankenhausplanerisches Strukturmerkmal Versorgungsstufe schon deshalb ungeeignet, weil in den Ländern unterschiedlich gehandhabt und zum Teil nicht mehr angewendet Alfred Dänzer 12
13 Strukturbezogene Preisdifferenzierungen als Lösung? Darüber hinaus: Krankenkassen haben Druck in Richtung mehr Patientensteuerung in den vergangenen zehn Jahren massiv erhöht: - Forderung von Selektivverträgen auch für den Krankenhausbereich ( elektiv wird selektiv ) - Forderung verbesserter Möglichkeiten it zur Einweisungssteuerungi (z. B. über Befreiung der Versicherten von der Zuzahlung zur vollstationären Krankenhausbehandlung bei Verzicht auf freie Krankenhauswahl; hl s. nicht umgesetzter t Psych-EntgG- Änderungsantrag) Zunehmende Gefahr, dass einfache Patienten bei strukturbezogenen Preisdifferenzierungen von den Kassen gezielt aus der Maximalversorgung herausgesteuert werden könnten! Alfred Dänzer 13
14 Fazit strukturbezogene Preisdifferenzierung Bereits vor und während der Einführungsphase des DRG-Systems hat sich die DKG mit der Frage strukturbezogener Preisdifferenzierungen beschäftigt. Die damalige Entscheidung - gegen strukturbezogene Preisdifferenzierungen und - für eine stärkere Ausdifferenzierung des DRG-Systems sowie -fürdie stärkere Nutzung von Öffnungsklauseln (besondere Einrichtungen, NUB-Entgelte, im DRG-System nicht sachgerecht vergütete Leistungen) hat sich auch aus heutiger Perspektive als richtig herausgestellt! Alfred Dänzer 14
15 Prüfauftrag für Kostenausreißer Über Änderungsanträge ins Beitragsschuldengesetz aufgenommen (Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens g vorr. 5. Juli 2013) DKG, GKV-SV und PKV beauftragen bis zum 31. Dezember 2013 das InEK u.a. mit der Festlegung von Kriterien zur Ermittlung von Kostenausreißern einer auf dieser Basis erfolgenden systematischen Prüfung, in welchem Umfang Krankenhäuser mit Kostenausreißern belastet sind Veröffentlichung der Daten jährlich im Rahmen eines Extremkostenberichts (erstmals 31. Dezember 2014) Auf Basis des Berichts sind geeignete Regelungen für eine sachgerechte Vergütung von Kostenausreißern im Rahmen des Entgeltsystems zu entwickeln und zu vereinbaren Alfred Dänzer 15
16 Position der DKG - Extremkostenfälle DKG-Positionspapier p zur 18. Legislaturperiode Sachgerechtes Vergütungssystem ist im Interesse aller Krankenhäuser Öffnungsklauseln für im DRG-System nicht sachgerecht vergütete Extremkostenfälle WICHTIG: Öffnungsklausel darf nicht zu einer Umverteilung zwischen den Krankenhäusern führen, sondern muss zu einer zusätzlichen Vergütung führen Alfred Dänzer 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Alfred Dänzer 17
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