Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P.



Ähnliche Dokumente
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an:

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Elternzeit Was ist das?

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Organhaftpflichtversicherung

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

Bitte per Fax an : oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite Kassel Tel:

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Schweizer Bürgerrecht

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Statuten in leichter Sprache

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Was ist das Budget für Arbeit?

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Was ist die Krankenkasse?

Herzlich willkommen zum zwöl1en d2b in Berlin.

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Gründung Personengesellschaft

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

stellt sich vor Betriebsinhaber: Bodo Noeske Backoffice: Caremo e. K. Boppstr Mainz

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Foto: yanlev Fotolia.com. Bildungskonto mit Bildungskarte. Benutzerhandbuch für Leistungsempfänger

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April in dem Rechtsstreit

Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen

Berufungsentscheidung

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli in dem Insolvenzverfahren

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Befragt wurden Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Private Haftpflichtversicherung

Strom in unserem Alltag

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage

Bereicherungsrecht Fall 2

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Auftrag zum Fondswechsel

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Seit über. Jahren WIR SIND KARTZFEHN. Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Patentnichtigkeitssache

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Statuten des Vereins guild42.ch

Transkript:

Musterlösung Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prüfung (Master) FS 2015 Proff. M. Kuhn und A.K. Schnyder Teil I (Bewertung: 50 %) Frage 1 Kann der im Berufsregister der FINMA registrierte ungebundene Versicherungsvermittler Meier der X AG mit Sitz in Zürich einen Versicherungsvertrag zur Abdeckung der Berufshaftpflicht eines befreundeten Anwalts bei der Z AG mit Sitz in Luxemburg vermitteln? ad 1 Nein. Für eine Vermittlung müsste Herr Meier in Luxemburg zur Brokertätigkeit zugelassen bzw. dort registriert sein. 1 P. Zudem kann ein luxemburgischer Versicherer, der in der Schweiz zum Geschäftsbetrieb nicht zugelassen ist, keine Versicherungsdeckung abgeben (Art. 2 Abs. 1 lit. b VAG, Art. 1 Abs. 1 lit. b AVO). 1 P. Herr Meier dürfte einen solchen Versicherungsvertrag deshalb selbst wenn er in Luxemburg registriert wäre gar nicht vermitteln (Art. 1 Abs. 3 AVO). 1 P. Frage 2 Mit Bezug auf welches Land im EU- und EWR-Versicherungs-Binnenmarkt haben die Schweizer Versicherer Dienstleistungsfreiheit? ad 2 Mit Bezug auf das Fürstentum Liechtenstein (FL) ½ P. gemäss Abkommen zwischen der Schweiz und dem FL vom 19.12.1996. ½ P. Seite 1/5

Frage 3 Welche Arten von Spitalaufnahmeverträgen unterscheidet man? ad 3 Es gibt zwei Arten: ½ P. Einheitlicher und gespaltener Spitalaufnahmevertrag. ½ P. + ½ P. Frage 4 Herr X wird in der Zürcher Privatklinik Schönbrunn vom Belegarzt Y operiert. Herr X stirbt, weil der Belegarzt Y seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Wer haftet den Hinterbliebenen gegenüber, der Belegarzt Y oder die Klinik Schönbrunn? ad 4 Es liegt ein gespaltener Spitalaufnahmevertrag vor. 1 P. Für die Folgen einer ärztlichen Fehlbehandlung etc. ist ausschliesslich der Belegarzt Y haftbar. 1 P. Frage 5 Haftet der Arzt, wenn er den Patienten über die Deckung der Krankenkasse falsch informiert und z.b. sagt, eine kosmetische Operation (z.b. Nasenoperation) sei gedeckt, obwohl ein Deckungsausschluss besteht? ad 5 Ja. 1 P. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss ein Arzt auch über die wirtschaftlichen Folgen eines Eingriffs und damit über zu erwartende Kosten für den Patienten informieren, da dies ebenfalls Teil der ärztlichen Aufklärungspflicht ist. Vgl. BGE 114 Ia 350 ff. E. 6 = Pra 78 Nr. 266; 116 II 521 ff. E. 3b = Pra 80 Nr. 72. 2 P. Seite 2/5

Frage 6 Ist die D&O-Versicherung eine Versicherung auf eigene oder auf fremde Rechnung? ad 6 Der Versicherer einer D&O-Versicherung verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer (in der Regel eine AG etc.), 1 P. die gegen seine versicherten Organe gerichteten Haftpflichtansprüche zu erfüllen. 1 P. Die versicherten Personen (Organe) sind nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer, z.b. der Firma X, 1 P. weshalb eine Fremdversicherung bzw. Versicherung für fremde Rechnung vorliegt. 1 P. Ist auch der Versicherungsnehmer versichert, handelt es sich insoweit um eine Versicherung auf eigene Rechnung. ½ P. Total Teil I: 15 P. Seite 3/5

Teil II (Bewertung: 50 %) Frage 7 Wann verjährt der Regressanspruch eines solidarisch Haftpflichtigen gegenüber einem mitverantwortlichen Schädiger? ad 7 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung [im Entscheid 133 III 6] ½ P. verjährt dieser Klageanspruch nach einem Jahr, 1 P. wobei die Frist an jenem Tag zu laufen beginnt, ½ P. an welchem der Geschädigte bezahlt worden ist 1 P. und an welchem der Mitverantwortliche bekannt wurde. 1 P. In jedem Fall verjährt die Forderung nach zehn Jahren nach Schadensereignis. 1 P. Frage 8 Was besagt das bundesgerichtliche Hunterurteil? Ist es in neuerer Zeit bestätigt oder revidiert worden? ad 8 Im Hunterurteil hat das Bundesgericht entschieden, dass sogenannte Schockschäden ½ P. keine Reflexschäden, 1 P. sondern durch einen Schock Betroffene direkt Geschädigte sind, 1 P. beeinträchtigt in einem eigenen absolut geschützten Rechtsgut. ½ P. Bestätigt in BGE 138 III 276, ½ P. mit Bezug auf Art. 58 SVG. ½ P. Seite 4/5

Frage 9 Wie begründeten die Gerichte des Kantons Graubünden ihre Entscheidung im Fall, der Gegenstand des bundesgerichtlichen Urteils vom 7. Juni 2011 (4A_576/2010) ist? ad 9 Unter Anwendung von Art. 72 VVG und Art. 51 OR solle dem Privatversicherer/Schadenversicherer ein integrales (umfassendes) Regressrecht zustehen, 1 + 1 P. also auch gegenüber einem Kausalhaftpflichtigen. ½ P. Begründet wurde dies (vor allem) mit der Kritik in der Lehre an der bisherigen Praxis, der bundesgerichtlichen (neueren) Rechtsprechung zur Stellung der Arbeitgeberin sowie mit dem Entwurf für eine Totalrevision des VVG. 1 P. [wenn mind. zwei Aspekte genannt] Frage 10 Ist Widerrechtlichkeit in Fällen, die dem PrHG unterstehen, Haftungsvoraussetzung? Wie begründen Sie Ihre Antwort? ad 10 Ja. ½ P. Nach Art. 1 Abs. 1 PrHG ist für Personenschaden und Sachschaden zu haften, 1 P. was die Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts voraussetzt (Widerrechtlichkeit). 1 P. Total Teil II: 15 P. Gesamttotal: 30 P. Seite 5/5