des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Windkraft-Planung im Remstal (Windpark Buocher Höhe)



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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3054 12. 02. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Windkraft-Planung im Remstal (Windpark Buocher Höhe) Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Worauf führt sie die über 2.000 Einsprüche gegen die Windkraft-Planung im Landschaftsschutzgebiet auf der Buocher Höhe zurück? 2. Lässt sich am Beispiel der Planung auf der Buocher Höhe und der Vorgehensweise des Planungsverbands Unteres Remstal und des Regionalverbands der Region Stuttgart exemplarisch darstellen, wie eine vorbildliche Vorgehens - weise in der Planung und in Bezug auf die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung aussieht? 3. Hält der Standort Buocher Höhe mit seinen umliegenden reinen Wohngebieten (WR), die Immissionsrichtwerte (TA Lärm, DIN ISO 9613-2) jeweils tags - über und nachts im Hinblick auf die von ihr vorgegebenen Mindestabstände von Windkraftanlagen (hier Windpark mit mind. 3 bis 5 Anlagen) zu Wohngebieten von 700 Metern ein? 4. Wie bewertet sie für diesen Standort die Notwendigkeit, dass sowohl tagsüber aufgrund des Schattenwurfs als auch nachts aus lärmschutztechnischen Gründen und in den Dämmerungsstunden aufgrund des Fledermausflugs eine Abschaltung der Windkraftanlagen erforderlich werden könnte? 5. Wie bewertet sie die Auswirkungen und schädlichen Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche (DIN 45680 Ausgabe August 2011) für die im Einwirkungsbereich des geplanten Windparks befindlichen Wohnhäuser mit hohen Fensterflächenanteilen von teilweise über 80 Prozent? 6. Welche Volllaststunden und folglich welche Wirtschaftlichkeit erwartet sie für die Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe, insbesondere im Hinblick auf etwaige Abschaltzeiträume und der möglichen größeren Differenzen in der Windhöffigkeit? Eingegangen: 12. 02. 2013 / Ausgegeben: 13. 03. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

7. Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Vielfalt der 1.001 erfassten Arten auf der westlichen Buocher Höhe? 8. Welche Auswirkungen erwartet sie durch die Lichtemission im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe für Mensch, Tiere insbesondere Vogelarten und Natur? 9. Wie bewertet sie die Gesundheitsgefahren für die betroffenen Menschen durch Infraschall und Lärmemissionen von Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe im Hinblick auf den geplanten Abstand zur Wohnbebauung von 700 Metern bzw. bei einer Vergrößerung des Abstandes zu den Windkraftanlagen von 1.500 Metern? 10. Wie bewertet sie die Windkraftanlagenplanung im Landschaftsschutzgebiet Buocher Höhe im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen für die Natur und als wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen im Ballungsraum Stuttgart? 12. 02. 2013 Haußmann FDP/DVP Begründung Der Ausbau der Windenergie ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung zur Energiewende. Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung. Die meisten Einwände gegen Windkraftanlagen in der Region Stuttgart kommen aus dem Rems-Murr-Kreis, insbesondere gegen die Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe. Die Bürgerinitiative Naherholungsgebiet Buocher Höhe, die unter der Vereinsbezeichnung Schützt die Buocher Höhe e. V. regis - triert ist, ist ein Zusammenschluss von Bürgern aus den Kommunen Winnenden, Korb und Remshalden. Die Bürgerinitiative kritisiert in erster Linie den vorge - sehenen Mindestabstand von 700 Metern zu einigen reinen Wohngebieten. Dieser Mindestabstand von 700 Metern zur Wohnbebauung wird in anderen Bundesländern und anderen Ländern nicht mehr zugelassen. Die Bürgerinitiative weist insbesondere darauf hin, dass dadurch negative gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können für Menschen, Tiere und Natur. Aus Lärmkontigentierungsgründen bestünde kein Entwicklungspotenzial mehr zum Aufstellen von z. B. privaten, ebenfalls geräuscherzeugenden Wärmepumpen. Im Landschaftsschutzgebiet und gesetzlichem Erholungswald der Stufe 1, Bodenschutzwald und Klima- und Immissionsschutzwald Buocher Höhe besteht eine große Artenvielfalt (über 1.001 Arten). Negative Auswirkungen des Windparks könnten sich auch auf das angrenzende Naturschutzgebiet Oberes Zipfelbachtal u. a. mit der geschützten und eventuell gegen Infraschall empfindlichen Gelbbauchunke ergeben. Die Bürgerinitiative geht aufgrund eigener Untersuchungen davon aus, dass die Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe aufgrund der Lärmimmissionsprognose die Windkraftanlagen voraussichtlich tagsüber, während des Fleder - mausflugs und nachts zwangsabgeschaltet oder stark lärmreduziert betrieben werden müssen und dadurch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb der Windkraftanlagen zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme der Landesregierung auf die Windkraftanlagenplanung auf der Buocher Höhe von großer Bedeutung. 2

Antwort Mit Schreiben vom 6. März 2013 Nr. 6-4583/620 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Worauf führt sie die über 2.000 Einsprüche gegen die Windkraft-Planung im Landschaftsschutzgebiet auf der Buocher Höhe zurück? Aus Sicht der Landesregierung ist die hohe Anzahl der Einsprüche vorwiegend auf eine aktive örtliche Bürgerinitiative zurückzuführen. Die vorgebrachten Argumente und Anregungen fließen in die Planungsprozesse ein und sind von den Planungsträgern und zuständigen Fachbehörden sorgfältig zu prüfen. 2. Lässt sich am Beispiel der Planung auf der Buocher Höhe und der Vorgehensweise des Planungsverbands Unteres Remstal und des Regionalverbands der Region Stuttgart exemplarisch darstellen, wie eine vorbildliche Vorgehens - weise in der Planung und in Bezug auf die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung aussieht? Die Planungen sowohl des Verbands Region Stuttgart als auch des Planungsverbands Unteres Remstal für Windenergiestandorte erfolgen nach den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Planungsverfahren und damit unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. So hat der Verband Region Stuttgart zusätzlich zu der in 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung, in der Bürgerinnen und Bürger zum Planentwurf Stellung nehmen können, zehn Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger zur Windenergieplanung in seinem Verbandsgebiet durchgeführt. Darüber hinaus haben Vertreter des Verbands Region Stuttgart ihre Planungen zu Windenergiestandorten in zahlreichen Gemeinderatssitzungen unter Teilnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern erläutert und zur Diskussion gestellt. Der Planungsverband Unteres Remstal hat am 7. Mai 2012 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Verbandes gefasst, mit dem parallel und in Abstimmung zur Teilfortschreibung des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart die Planung für Windenergieanlagen vorgenommen werden soll. Die angesprochene Planung Buocher Höhe betrifft einen der dort in Aussicht genommenen windhöffigen Standorte für Windenergieanlagen, der bislang auch Bestandteil der regionalen Planung ist. Der Planungsverband hat zu Beginn der Planung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Baugesetzbuch durchgeführt und in diesem Rahmen fünf Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit durchgeführt sowie die entsprechenden Offenlagen, in denen Bürgerinnen und Bürger zum Planentwurf Stellung nehmen konnten, vorgenommen. Das Vorgehen des Verbands Region Stuttgart wie auch des Planungsverbands Unteres Remstal zeichnet sich durch eine intensive und insoweit vorbildliche Bürgerbeteiligung aus. 3. Hält der Standort Buocher Höhe mit seinen umliegenden reinen Wohngebieten (WR), die Immissionsrichtwerte (TA Lärm, DIN ISO 9613-2) jeweils tagsüber und nachts im Hinblick auf die von ihr vorgegebenen Mindestabstände von Windkraftanlagen (hier Windpark mit mind. 3 bis 5 Anlagen) zu Wohngebieten von 700 Metern ein? Bei Einhaltung des nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 empfohlenen planerischen Vorsorgeabstands auf der Ebene der Regionalplanung bzw. Orientierungswerts auf der Ebene der Bauleitplanung von 700 m zu Gebieten, in denen das Wohnen nicht nur ausnahmsweise zulässig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zum Schutz gegen Lärmimmissionen, konkretisiert in der Technischen Anleitung zum Schutz 3

gegen Lärm (TA Lärm), eingehalten werden können. Dies muss jedoch im Genehmigungsverfahren grundsätzlich einzelfallbezogen nachgewiesen werden. 4. Wie bewertet sie für diesen Standort die Notwendigkeit, dass sowohl tagsüber aufgrund des Schattenwurfs als auch nachts aus lärmschutztechnischen Gründen und in den Dämmerungsstunden aufgrund des Fledermausflugs eine Abschaltung der Windkraftanlagen erforderlich werden könnte? Bei Einhaltung des nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm empfohlenen planerischen Vorsorgeabstands auf der Ebene der Regionalplanung bzw. Orientierungswerts auf der Ebene der Bauleitplanung von 700 m zu Gebieten, in denen das Wohnen nicht nur ausnahmsweise zulässig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zum Schutz gegen Lärmimmissionen, konkretisiert in der TA Lärm, eingehalten werden können und ein immissionsseitig bedingtes zeitweises Abschalten einer Windenergieanlage nicht zu erwarten ist. Dies muss im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wenn Art, Anzahl und genaue Lage der Anlagen feststehen, einzelfallbezogen nachgewiesen werden. Einwirkungen durch Schattenwurf können ebenfalls durch die planerischen Vorsorgeabstände zum Schutz gegen Lärmimmissionen minimiert oder vermieden werden. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren müssen diese im Einzelfall detailliert geprüft werden. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Was Fledermausvorkommen betrifft, liegen im Umfeld des Standortbereichs Fledermaus-Winterquartiere und eine Wochenstube der Fledermausart Graues Lang - ohr vor. Außerdem liegen Flugbeobachtungen der Fledermausarten Abendsegler, Wimpernfledermaus und Großes Mausohr vor. Die Windenergiesensitivität dieser Arten stellt sich unterschiedlich dar. Das Große Mausohr ist als nicht kollisionsgefährdet einzustufen, die Wimpernfledermaus kann in Ausnahmefällen mit Quartieren von Windenergieanlagen betroffen sein. Ob die genannten und evtl. weitere Fledermausarten von Windenergieanlagen auf der Buocher Höhe tatsächlich betroffen wären, und mit welcher Intensität dies gegebenenfalls der Fall wäre, bedarf weiterer fachlicher Untersuchungen. Auf dieser Grundlage wäre sodann über Abschaltzeiten zu entscheiden. Im Endbericht des Forschungsvorhabens Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Hannover, gefördert durch das Bundesumweltministerium, ist dargelegt, dass aus Gründen des Fledermausschutzes in der Regel nur ein geringer Ertragsverlust bei Einhaltung von Abschaltzeiten zu erwarten ist. 5. Wie bewertet sie die Auswirkungen und schädlichen Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche (DIN 45680 Ausgabe August 2011) für die im Einwirkungsbereich des geplanten Windparks befindlichen Wohnhäuser mit hohen Fensterflächenanteilen von teilweise über 80 Prozent? 9. Wie bewertet sie die Gesundheitsgefahren für die betroffenen Menschen durch Infraschall und Lärmemissionen von Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe im Hinblick auf den geplanten Abstand zur Wohnbebauung von 700 Metern bzw. bei einer Vergrößerung des Abstandes zu den Windkraftanlagen von 1.500 Metern? Die Fragen 5 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Infraschallanteile des Frequenzspektrums von Schall, der von Windenergieanlagen emittiert wird, liegt bereits in der näheren Umgebung von Windenergieanlagen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Im Abstand von einigen Hundert Metern, wie er schon allein aus Gründen des Schutzes vor Lärm im hörbaren Bereich notwendig ist, liegt der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel sehr weit unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Infraschall bzw. tieffrequente Geräusche, 4

konkretisiert in der TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45680, sind daher bei Einhaltung der notwendigen Abstände aus Lärmschutzgründen nicht zu erwarten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bei Einhaltung der planerischen Vorsorgeabstände eingehalten werden. Aus der Einhaltung des planerischen Vorsorgeabstands ergibt sich jedoch noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben ist im Genehmigungsverfahren einzelfallbezogen nachzuweisen. 6. Welche Volllaststunden und folglich welche Wirtschaftlichkeit erwartet sie für die Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe, insbesondere im Hinblick auf etwaige Abschaltzeiträume und der möglichen größeren Differenzen in der Windhöffigkeit? Der Windatlas Baden-Württemberg verbessert die Datengrundlage für die Windenergienutzung und stellt eine Planungshilfe sowie wichtige Basisinformation dar, indem er einen landesweiten Überblick über die Windverteilung in Baden- Württemberg und insbesondere eine Erstinformation zur Lokalisierung geeigneter Standorte im Sinne einer Grobabschätzung möglicher Erträge gibt. Für den Bereich der Buocher Höhe ist nach dem Windatlas eine Windhöffigkeit von teil - weise bis zu 6,5 m/s in 100 m Höhe ausgewiesen. Dagegen enthält der Windatlas keine Informationen über die Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojekts, da diese neben der Windhöffigkeit von einer Vielzahl anderer Faktoren wie z. B. den Investitions- und Planungskosten, den Kosten der Netzanbindung und Geländeerschließung oder den Pacht- und Grundstückskosten abhängig ist. Auch ist eine Aussage zu möglichen Volllaststunden auf der Basis des Windatlasses nicht möglich. Es wird daher im Windenergieerlass explizit darauf hingewiesen, dass für die Bestimmung des möglichen Energieertrags im Rahmen der Projektplanung und Projektierung ein akkreditiertes Gutachten erforderlich ist, um das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens zu minimieren. 7. Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Vielfalt der 1.001 erfassten Arten auf der westlichen Buocher Höhe? Auswirkungen für geschützte Arten durch Windenergieanlagen können aufgrund von Kollisionen mit der Anlage, Scheuchwirkungen oder aufgrund der Errichtung der Anlage und der Zuwegung durch Eingriffe in Fortpflanzungs- und Ruhestätten und andere Lebensräume entstehen. In besonderem Maße betroffen sind die sogenannten windenergieempfindlichen Vogel- und Fledermausarten. Die Landes - anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat eine Liste der in Baden-Württemberg relevanten windenergieempfindlichen Vogel - arten veröffentlicht, eine entsprechende Liste für Fledermausarten ist in Vorbereitung. Die Auswirkungen auf geschützte Arten sind in den Planungsverfahren (Regional- bzw. Bauleitplanung) und insbesondere im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu untersuchen und zu berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen können ggf. durch eine geeignete Standortwahl oder durch Betriebsbeschränkungen reduziert oder vermieden werden. 8. Welche Auswirkungen erwartet sie durch die Lichtemission im Sinne des Bundes - immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Windkraftanlagen auf der Buocher Höhe für Mensch, Tiere insbesondere Vogelarten und Natur? Unter Lichtimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können Schattenwurf, Diskoeffekt und Aufhellung bzw. Blendung durch die Befeuerung verstanden werden. Entsprechend der Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) beträgt der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer 30 Minuten, der Immissionsrichtwert für die astro - 5

nomisch maximal mögliche jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden. Unter realen meteorologischen Bedingungen entspricht dies in etwa 8 Stunden tat - sächlicher jährlicher Beschattungsdauer. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Im Falle einer prognostizierten Überschreitung der Immissionsrichtwerte sind technische Maßnahmen, in der Regel temporäre Abschaltungen, erforderlich. Aufgrund der Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung ist nicht zu erwarten, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Aufhellung und Blendung durch die Hinderniskennzeichnung hervorgerufen werden können. Was die Auswirkungen auf Tiere, insbesondere Vogelarten betrifft, können, abhängig von der jeweiligen Lichtemission und je nach Art eine Scheuch-, eine Attraktions- oder aber überhaupt keine Auswirkung hervorgerufen werden. Im Übrigen wird auf die unter 7. genannten erforderlichen Untersuchungen ver - wiesen. Der Disko-Effekt, also spiegelnde Reflexionen des Sonnenlichts an bewegten Anlagenteilen, stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen sowohl für Menschen als auch für Tiere kein Problem mehr da. 10. Wie bewertet sie die Windkraftanlagenplanung im Landschaftsschutzgebiet Buocher Höhe im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen für die Natur und als wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen im Ballungsraum Stuttgart? Die Windenergieanlagenplanung auf der Buocher Höhe findet im Landschaftsschutzgebiet und in einem Waldbereich statt, der mit vielen Schutzkategorien belegt ist: Bodenschutzwald, Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, drei gesetzlich geschützte Waldbiotope, auf großer Fläche strukturreiche Laubaltholzbestände sowie teilweise Wald im nach Nummer 4.2.2 Windenergieerlass Baden-Württemberg empfohlenen 200 m-abstand zum Schonwald Gundelsbach. Die besondere Bedeutung des Waldes auf der Buocher Höhe als Naherholungsraum im waldarmen Verdichtungsraum geht daraus hervor, dass der überwiegende Teil als Erholungswald Stufe 1, ein kleinerer Teil als Stufe 2, eingestuft wurde. Daher ist davon auszugehen, dass die Realisierung von Windenergieanlagen hier Auswirkungen auf die Erholungsfunktion hätte. Da vorgenannte natur- und forstrechtliche Restriktionen keine Tabugebiete nach dem Windenergieerlass betreffen, die von vorneherein nicht durch ein Vorranggebiet oder eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen überplant werden dürfen, sind diese und andere im Einzelfall zu berücksichtigende Belange in den Planungs- und ggf. Genehmigungsverfahren gegen die mit der Windenergienutzung verfolgten Belange des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Ener - gien abzuwägen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 6