Sozialhilfe für Erwerbsfähige: Arbeitslosengeld II



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Transkript:

Sozialhilfe für Erwerbsfähige: Arbeitslosengeld II Weiterbewilligung Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitslosengeld II ist die beitragsunabhängige, voll steuerfinanzierte Sozialhilfe für erwerbsfähige* Menschen zwischen dem vollendeten 15. und noch nicht vollendeten 65. Lebensjahr, die wegen zu geringen Einkünften und/oder zu geringem Vermögen hilfebedürftig sind. *Als erwerbsfähig gilt, wer aufgrund seiner körperlichen und geistigen Gesundheit mindestens 3 Stunden täglich eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könnte. Dabei ist es unerheblich, ob der Hilfebedürftige aufgrund seiner persönlichen Situation seine Erwerbsfähigkeit auch tatsächlich nutzen kann. Eltern in Elternzeit, ggf. Schüler und Studenten, oder Menschen, die wegen der Pflege eines Angehörigen nicht arbeiten können, können genauso Anspruch auf ALG II haben wie Arbeitslose und Arbeitssuchende, oder Menschen, die trotz Arbeit zu geringes Einkommen und kein ausreichendes Vermögen haben. Diesen Antrag verwenden Sie, wenn Sie bereits ALG II beziehen/bezogen haben, und nach wie vor Hilfebedürftigkeit besteht. Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus. Sollten Sie seit dem letzten ALG-II-Bezug erwerbsunfähig erkrankt sein, teilen Sie dies bitte unbedingt mit, und legen Sie ärztliche Unterlagen hierzu vor. Versuchter oder verübter Sozialleistungsbetrug sind Straftaten! Machen Sie Ihre Angaben im Antrag im eigenen Interesse deswegen immer ehrlich und vollständig. Als Leistungsbezieher sind Sie auch verpflichtet, sich über Ihre Rechte und Pflichten immer wieder neu zu informieren, um auch über aktuelle Rechtsänderungen bescheid zu wissen. Nachweise und Unterlagen: Ihre Angaben im Antrag müssen Sie durch Beigabe geeigneter Nachweise belegen. Welche Nachweise hierzu in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie in der Regel im Rahmen einer persönlichen Beratung. Eine allgemeine Empfehlung über voraussichtlich notwendige Unterlagen finden Sie in den folgenden Antragsunterlagen. Antragsabgabe: Kunden, die ihre ALG-II Anträge bereits bisher über das Sozialamt Hockenheim eingereicht haben, können den Antrag nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung auch weiterhin auf unserer Dienststelle abgeben. Alle anderen Kunden geben den Antrag bei der Arbeitsagentur Schwetzingen, Robert- Bosch-Str. 2, 68723 Schwetzingen ab. Telefon für Terminvereinbarungen: 06202-931292. GEZ Gebührenbefreiung: Wenn Sie ALG II ohne Zuschläge nach 24 SGB II beziehen, haben Sie für die Dauer des Hilfebezugs Anspruch auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren. Für den Antrag machen Sie bitte einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner aus, es werden Ihre vollständigen ALG-II-Bescheide, sowie Ihre GEZ-Teilnehmernummer benötigt. 2006 www.hockenheim.de Antragsversion: 06-08 2006

Sozialhilfe für Erwerbsfähige: Arbeitslosengeld II Ausfüll-Hinweise Der beiliegende Antrag umfasst die Standard-Auswahl der normalerweise üblichen Formulare für die Weiterbewilligung von ALG II. Möglicherweise benötigen Sie von einem bestimmten Formular weitere Exemplare (z.b. von der Verdienstbescheinigung Zusatzblatt 2.2 ). Diese können Sie telefonisch bei unserem Sozialamt vorbestellen, oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de im PDF-Format downloaden. Systemvoraussetzung an Ihren PC ist der Adobe Reader, Version 6.0 oder höher. Hauptantrag: Vervollständigen Sie die geforderten Angaben wie BG-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum. Prüfen Sie, ob sich im aktuellen/letzten Bewilligungszeitraum Änderungen ergeben haben: Auch wenn Sie während des laufenden/letzten Bewilligungszeitraumes bereits separat bei der Arbeitsagentur Änderungen angezeigt haben, sind diese hier nochmals formell anzugeben. Die Details zu Ihrem aktuellen Einkommens/Vermögensstand machen Sie auf den folgenden Zusatzblättern: Mietbescheinigung: Die Mietbescheinigung ist dann notwendig, wenn sich die Miete oder an den Vermieter entrichtete Nebenkosten geändert haben, oder die vorherige Mietbescheinigung schon älter als 12 Monate ist. Blatt 2.1 (Einkünfteerklärung): Zusatzblatt 2.1 ist immer beizufügen. Hier erklären Sie, welches Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist, ob Fahrtkosten für eine Arbeitstätigkeit anfallen, oder Versicherungen vorhanden sind, die bei der Berechnung Ihres Anspruches als Aufwendung berücksichtigungsfähig sind. Blatt 2.2 (Lohnbescheinigung): Arbeitet ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, muß dieser vom Arbeitgeber Zusatzblatt 2.2 ausfüllen lassen. Selbstständige geben auf der Rückseite von Blatt 2.2 eine Einschätzung ihres voraussichtlichen Erwerbseinkommens. Arbeiten mehrere Mitglieder der BG, muß für jeden einzeln ein Zusatzblatt 2.2 eingereicht werden. Der Antrag enthält eine Ausführung, die Sie bei Bedarf kopieren, oder nachbestellen / downloaden können. Blatt 3 (Vermögenserklärung): Hier erklären Sie nochmals, welche Giro/Sparkonten, Kapitalversicherungen, Wertgegenstände und sonstige Vermögen Sie besitzen. Ist etwas hinzugekommen (z.b. Abschluß einer Lebensoder Rentenversicherung, Sparbuch, Erbschaft, Lotteriegewinn, Auto-Kauf etc.), oder haben Sie Vermögen aufgelöst oder veräußert (z.b. Auflösung Sparbuch, Auszahlung einer Kapitalversicherung, Grundstücksverkauf), sind hierzu auch Nachweise vorzulegen. Besonders bei Veräußerung von Vermögen muß das Datum der Veräußerung nachgewiesen werden, sowie das Datum, an dem der Veräußerungserlös bei Ihnen gutgeschrieben wurde / eingetroffen ist. 2006 www.hockenheim.de Version: 11 2006

Sozialhilfe für Erwerbsfähige: Arbeitslosengeld II Antragsunterlagen Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II muß der Antragsteller den Nachweis darüber erbringen, dass er berechtigt ist, die beantragte Leistung (weiterhin) zu erhalten er muß also seine Hilfebedürftigkeit nachweisen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den 60-65 im ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, kann teilweise sehr unterschiedlich sein. Diese Liste beinhaltet Unterlagen, die in den meisten Fällen notwendig werden. Der Leistungsträger wird bei Bedarf weitergehende Unterlagen bei Ihnen anfordern. Beachten Sie: Vollständige Nachweise vermindern das Risiko, dass die Behörde bei einer späteren Prüfung Fehler entdeckt, und ggf. Geld von Ihnen zurückfordern muß. Grundsätzlich immer mitbringen: gültiger Personalausweis / Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland oder der EU. Bei Ausländern: Reisepaß + gültiger Aufenthalt (bei EU: Freizügigkeitsbescheinigung). Girokonto, Sparkonto: Kontoauszüge aller vorhandenen Girokonten für den vergangenen Bewilligungszeitraum, vollständig und durchgehend, bei Erstantrag für die letzten 3 Monate vor Antragstellung. Vorlage aller vorhandenen Sparbücher, mit aktuellem Einlagenstand. Schulbesuch, schulische Aus- / Weiterbildung, Studium, Schulungsmaßnahmen, etc.: Schulbescheinigung, (bei Umschulungsmaßnahmen die Bescheide des Leistungsträgers). Immatrikulationsbescheinigung. ggf. Nachweis, wie lange der Schul/Hochschulbesuch noch andauern wird. Kindergarten, Hort, Kernzeitbetreuung, Tagesmutter u.ä.: Bescheinigung der Betreuungseinrichtung (Formular auf Anfrage beim Sozialamt erhältlich). Einkommen: Staatliche Leistungen: (Staatliche Leistungen sind einmalige oder laufende Bezüge, die Sie aufgrund gesetzlicher Ansprüche von einem staatlichen Leistungsträger erhalten). Vorlage des aktuellen Bescheides für Renten und sonstige Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung. Renten und sonstige Leistungen ausländischer staatlicher Versicherungsträger. Leistungen der Arbeitsagentur (z.b. ALG I, ALG II, Unterhaltsgeld, Existenzgründerleistungen, Ausbildungshilfen wie BAB, sonstige Leistungen.). Bundes- oder Landeserziehungsgeld (bzw. ab 01.01.2007 Elterngeld ). Kindergeld (hier genügen auch aktuelle Kontoauszüge als Nachweis). Kinderzuschlag. Unterhaltsvorschuß nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). staatliche Pensionen und Ruhegehälter. Leistungen der Krankenkassen (z.b. Mutterschaftsgeld, Krankengeld). Miet- und Lastenzuschuß von der Wohngeldstelle. staatliche Ausbildungshilfen wie BAföG, Aufstiegsfortbildungsförderung etc. Grundsicherung, sonstige Sozialhilfen nach dem SGB XII. Pflegeleistungen für Kinder, und Pflegeversicherungsleistungen für Menschen mit Pflegestufe. wirtschaftliche Jugendhilfen (z.b. nach dem KJHG oder dem SGB VIII). andere staatliche Leistungen, soweit hier nicht genannt. Wichtig: Ändert sich während des ALG-II Antragsverfahrens oder während dem laufenden Leistungsbezug etwas im Bezug der og. staatlichen Leistungen, sollten Sie unaufgefordert sofort den aktuellen Bescheid hierüber vorlegen!

ALG II Unterlagenempfehlung Seite 2 Einkommen aus Arbeit: Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (auch Minijobs) hat, ist das Zusatzblatt 2.2 vom Arbeitgeber auszufüllen (diesem Antrag liegt nur eine Verdienstbescheinigung Blatt 2.2 bei, bestellen Sie weitere bei Bedarf). Zusätzlich letzte 3 Gehaltsabrechnungen. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb hat, muß auf Zusatzblatt 2.2 eine Einkommens-Selbsteinschätzung abgeben, und nach Vorliegen die Gewinn-Verlust-Rechnung nachreichen. Wurde im vergangenen Bewilligungszeitraum das Gewerbe abgemeldet: Vorlage der Gewerbeabmeldung. Einkommen aus Vermietung, Verpachtung: Vorlage der Einnahmen-Nachweise über den letzten Bewilligungszeitraum, in Form von Kontoauszügen, Vermietungs/Verpachtungsverträgen, Steuerbescheiden. Einkommen aus Zinsen, Kapitalvermögen, Privatrenten: Einnahmen aus Kapitalvermögen sind Einkünfte, die Sie durch gewinnbringende Anlage von Geldern einnehmen, z.b. Dividenden oder Zinsen. Urkunde Bausparvertrag, letzter Jahreskontoauszug und Bescheinigung der Bausparkasse über den aktuellen Einlagenstand. Police Lebensversicherung, Bescheinigung des Versicherers über den derzeitigen Einlagenstand, den aktuellen Rückkaufswert und Gewinnbeteiligungen, sowie ggf. Zinsen des letzten Jahres. Sparurkunde und Bescheinigung der Geldinstitutes über den Zinsertrag des letzten Jahres. Bei Privatrenten aus Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungs-Verträgen: Nachweis über Art, Höhe und Dauer der Zahlung, ggf. in Form einer Bescheinigung des Versicherungsunternehmens. Wichtig: wird eine Kapitalbildende Versicherung oder Geldanlage aufgelöst und ausgezahlt, Nachweis über Datum und Höhe des Geldeingangs auf Ihren Konten vorlegen. Einkommen aus Unterhalt, und Unterstützung Angehöriger: Unterhalt und Unterstützungen jeder Art können in Geld, oder in Geldeswert erfolgen, also Bar oder in Form von Sachleistungen wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, etc. Nachweis über Kindesunterhalt (Kontoauszug oder Quittungen bei Bargeld). Nachweis über Trennungsunterhalt (Kontoauszug oder Quittungen bei Bargeld). Besteht Unterhaltsanspruch, Sie erhalten diesen aber nicht, Vorlage eines Nachweises über Ihre Bemühungen, diese Ansprüche geltend zu machen, z.b. Bestätigung Ihres Rechtsanwaltes, Vorlage von Zahlungsaufforderungen etc. Vorlage Scheidungsurteil, Unterhaltsurteile, Verpflichtungserklärungen, Unterhalts- Vereinbarungen, Außergerichtliche Abreden. Schriftliche Erklärung desjenigen, der Unterhalt / Unterstützungen leistet oder empfängt, über Art (Geld oder Sachleistung), Dauer und Höhe der Unterstützung. Wichtig: Vertrauen Sie auch bei engen Verwandten nicht auf rein mündliche Absprachen! Halten Sie Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich immer schriftlich fest, befolgen Sie Ratschläge des Jugendamtes, oder Ihres Rechtsbeistandes, und nehmen Sie nie Bargeld ohne Quittungen entgegen. Vermögen: Nachweis über Grund- und Immobilienvermögen. PKWs: KFZ-Schein, KFZ-Brief. Nachweis über alle kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen: Bescheinigung des Versicherers über den aktuellen Einlagenstand, und den aktuellen Rückkaufswert, bei Alters- Vorsorgevermögen außerdem Bescheinigung, daß ein Zugriff auf das Einlagevermögen erst mit Erreichen des Renteneintrittsalters möglich ist. Bausparverträge: letzter Jahreskontoauszug und aktuelle Einlagenstandsbescheinigung.

ALG II Unterlagenempfehlung Seite 3 Wohnen in Mietwohnungen: Hauptmieter: Mietvertrag und Mietbescheinigung (beim Erstantrag immer notwendig, beim Weiterbewilligungsantrag nur bei Mietänderungen, mindestens aber alle 12 Monate). Untermieter: Mietvertrag des Hauptmieters, Mietbescheinigung für den Hauptmieter, Untermietvertrag, Mietbescheinigung für den Untermieter, Genehmigung des Hauseigentümers. Nachweis über Mietzahlungen für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum, bzw. Bei Neuanträgen für die letzten 6 Monate. Wohnen in der Eigentumswohnung: Bei Erstantrag: Grundbuchauszug. Bei Erstantrag: Einheitswertbescheid. Grundsteuerbescheid. Police Elementarschäden/Gebäudeversicherung, Beitragsrechnung. Police Hauseigentümerhaftpflicht, Beitragsrechnung. Nachweis Schuldzinsen ohne Tilgung (Tilgungsplan der Bank/en). letzter Vermögenssteuerbescheid des Finanzamtes. Betriebs- und Nebenkosten: Nebenkostenendabrechnung (bei Mietern nach Erhalt unaufgefordert vorzulegen). Nachweis über Höhe der Betriebskosten: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müll, ggf. Schornsteinfeger. Nachweis über Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Wohneigentum oder dem Mietvertrag abgeschlossen werden mussten (siehe auch unter Versicherungen ). Nachweise über ggf. noch aktuelle oder kommende Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Unterkunft (z.b. bei Eigenheimen: Umlagen, Erschließungskosten etc.). Versicherungen: Beitragsrechnung KFZ-Haftpflichtversicherung (ohne Teil- oder Vollkasko). Beitragsrechnung private Haftpflichtversicherung. Beitragsrechnung private Hausratversicherung. Police, Beitragsrechnung und aktuelle Bestätigung des Versicherers über den derzeitigen Einlagenstand von staatlich geförderter Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente, staatlich geförderte Betriebliche Altersvorsorge, staatlich geförderte Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn Rentenalter). Wichtig: Nicht alle Versicherungen können als Belastung bei der ALG-II Berechnung berücksichtigt werden. Wenden Sie sich im Zweifel für eine genaue Beratung an die zuständige Arbeitsagentur. Wichtig: Bei Vertragsänderungen legen Sie bitte unaufgefordert entsprechende Nachweise vor. So vermeiden Sie, daß Belastungen korrekt berücksichtigt, und spätere Rückforderungen vermieden werden. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Geburt, Tod, Kur & Reha, sonstiges: Unaufgefordert sofort anzuzeigen sind bei den zuständigen Behörden außerdem Zuzug, Wegzug, Umzug von Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Geburt oder Tod innerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Geburts/Sterbeurkunde). Bezug von Leistungen (auch Einmal-Zahlungen ), die nicht in og. Liste aufgeführt sind (z.b. Betriebsrenten, Abfindungen, Erbschaften, Lotteriegewinne, sonstige Zahlungseingänge). Schwangerschaft, hier Vorlage des Mutterschaftspasses. Unfälle (Unfallfragebogen Zusatzblatt 10, auf Anfrage beim Sozialamt erhältlich). Arbeitsunfähigkeit infolge sonstiger Erkrankungen (ärztl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Krankenhaus, Kur- oder Reha-Aufenthalte (Bescheinigung der Kliniken über Dauer des Aufenthaltes, und Nachweis über erhaltene Geldleistungen der Renten- oder Krankenkassen). 2006 www.hockenheim.de Version: 11 2006

Kundeninformation Sozialamt & IAV-Stelle Ansprechpartner ALG-II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinder- und Jugendhilfen, Unterhaltsvorschuß, Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld (ab 2007), Befreiung GEZ-Gebühren, Vermittlung von Fachberatungsstellen. Herr Schneider Sachgebietsleiter, Kundenbetreuer (keine Rechtsberatung, bzw. rechtsverbindliche Beratung! Diese erfolgt nur über die Leistungsträger selber) Frau Kimling Kundenbetreuerin Telefon: 06205 21-111 Telefax: 06205 21-990 Telefon: 06205 21-113 Telefax: 06205 21-990 E-Mail: h.schneider@hockenheim.de Sprechzeit: Nur nach vorheriger telef. Vereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: (vorbehaltlich dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit) MO, DI, DO: MI: FR: 8.30 12.00 Uhr, 13.30 15.30 Uhr 8.30 12.00 Uhr, 14.00 17.30 Uhr 8.30 12.00 Uhr. E-Mail: k.kimling@hockenheim.de Sprechzeit: Nur nach vorheriger telef. Vereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: (vorbehaltlich dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit) MO FR: 8.30 12.00 Uhr, nur Vormittags Wohngeld: Miet- und Lastenzuschuß, rechtsverbindliche Beratung bei Wohngeld-Angelegenheiten. Rente: Anträge und Kontenklärung Deutsche RentenV, Hilfe bei gesetzlichen Renten im EU/nicht-EU-Ausland, allgemeine Rentenberatung* (*Eine rechtsverbindliche Rentenberatung ist grundsätzlich nur beim Rentenversicherungsträger selber möglich.) Frau Rotter Kundenbetreuerin, Sachbearbeitung Wohngeld Telefon: 06205 21-114 Telefax: 06205 21-990 E-Mail: n.rotter@hockenheim.de Sprechzeiten: Nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (auch für kurze und schnelle Angelegenheiten) Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit): MO, DI, DO: MI: FR: 8.30 12.00 Uhr, 13.30 15.30 Uhr 8.30 12.00 Uhr, 14.00 17.30 Uhr 8.30 12.00 Uhr. Formular-Ausgabe: Unsere Formulare müssen Sie teilweise vorbestellen. Bitte lesen Sie die Information an der Formularausgabe. Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle ( IAV ) für Ältere oder behinderte Menschen: Beratung und Information über ambulante und (teil)stationäre Pflege, ergänzende Hilfen, rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen und Pflegeversicherung. Herr Klink Diplom-Sozialpädagoge (FH) Telefon: 06205 21-226 Telefax: 06205 21-990 E-Mail: w.klink@hockenheim.de Büro-Sprechzeiten: DI: 8.30 12.00 Uhr + MI: 13.30 17.30 Uhr, und nach Vereinbarung 2006 www.hockenheim.de Ihr Team vom Sozialamt Hockenheim Informationsstand: 11 2006