Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS



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Transkript:

Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS zu den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2005 Gestärkte Verbraucher, starke Wirtschaft Bewegung für unser Land Plädoyer für eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 des Verbraucherzentrale Bundesverbandes - vzbv Hier nehmen die Parteien zu den Wahlprüfsteinen und den einzelnen Handlungsfeldern Stellung. Punkt für Punkt und Tag für Tag werden die Positionen zu den 33 Handlungsfeldern im Vergleich mit den anderen Parteien dargestellt. Verbraucherzentrale Bundesverband Markgrafenstr. 66 10969 Berlin www.vzbv.de presse@vzbv.de Link zu den Wahlprüfsteinen: http://www.vzbv.de/go/dokumente/413/1/2/index.html

Betriebliche Altersvorsorge: Eigenverantwortung attraktiver gestalten Die Ausgangslage: Aus vielen Beratungsgesprächen kennen wir die besonderen Probleme in der betrieblichen Altersvorsorge: Die Gestaltung der Vertrags- und gesetzlichen Rahmenbedingungen ist nicht kompatibel mit den Bedingungen am Arbeitsmarkt. Das heißt, zahlreiche Produkte bieten nicht die Flexibilität, die der Arbeitsmarkt erfordert. Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren oder wechseln, verlieren in den ersten Versicherungsjahren den Großteil ihrer eingezahlten Beiträge. Zum Beispiel: 100 Prozent zahlen, 15 Prozent bekommen Ein Arbeitnehmer zahlt acht Monate lang insgesamt 1.629,76 Euro bei einer betrieblichen Pensionskasse ein. Als er nach diesen acht Monaten seinen Arbeitgeber wechselt, werden ihm jedoch lediglich 237,65 Euro ausgezahlt, also 15 Prozent der eingezahlten Beiträge. Der Rest wird von der Pensionskasse für die Außendienstprovisionen und Verwaltungskosten verwendet. In Zeiten wechselnder und unsicherer Erwerbsbiographien müssen die Arbeitnehmer die Gewissheit haben, dass sie das Eingezahlte auch wieder zurückerhalten. Um Akzeptanz und Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen, sind Reformen dringend erforderlich. Der Handlungsbedarf: Bundesregierung und Bundestag müssen dafür Sorge tragen, dass die betriebliche Altersvorsorge Flexibilität am Arbeitsmarkt fördert und nicht behindert. Zu den Reformelementen zählen: Private und betriebliche Altersvorsorge müssen besser zueinander passen: Ein Altersvorsorgekonto muss einen freien Wechsel zwischen privater und betrieblicher Vorsorge ermöglichen. Bei betrieblichen Altersvorsorgeprodukten dürfen die Abschluss- und Vertriebskosten nicht mehr zu Beginn der Laufzeit auf einen Schlag fällig werden, sondern müssen nach dem Vorbild der Riester-Rente über mindestens fünf Jahre verteilt werden. Stornoabzüge bei Beitragsfreistellung sind gesetzlich zu untersagen. Vor Vertragsschluss sind verständliche und standardisierte Informationen zur Vergleichbarkeit der Kosten und Leistungen notwendig. Aus den Informationen müssen alle Konsequenzen, Kosten und Risiken hervorgehen, die mit dem betrieblichen Altersvorsorgevertrag verbunden sind. Darüber hinaus sind regelmäßige jährliche Informationen erforderlich, in denen die finanzielle Entwicklung der Versorgungsansprüche und des angesammelten Kapitals dargestellt werden.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der privaten Altersvorsorge ein wichtiges Element, um die gesetzlichen Rentenzahlungen zu ergänzen und ein finanziell gesichertes Leben im Alter zu garantieren. Vor allem jüngere Bürgerinnen und Bürger müssen noch stärker über die Wichtigkeit der privaten und betrieblichen Altersvorsorge informiert werden. Die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge haben wir in dieser Legislaturperiode verbessert. Mit der Reform des Alterseinkünftegesetzes wurde die Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) von betrieblichen Altersvorsorgeverträgen bei einem Wechsel des Arbeitgebers verbessert. Mit der neuen Regelung ist es möglich, dass der Wert der beim alten Arbeitgeber erworbenen Rentenansprüche in einen Kapitalbetrag umgerechnet wird und auf den neuen Altersvorsorgevertrag mit dem neuen Arbeitgeber übertragen wird. Die Forderungen des vzbv nach einer verbesserten Transparenz der Kosten und Leistungen bei betrieblicher Altersvorsorge sowie einer Streckung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens fünf Jahre unterstützen wir. Vorbild sollte dabei die Regelung bei der Riester-Rente sein. Die Einrichtung eines Altersvorsorgekontos wollen wir prüfen.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV Mit der rot-grünen Rentenreform im Jahr 2004 wurde das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente für die jüngere Generation massiv abgesenkt. Die kommenden Rentnergenerationen müssen sich heute darauf einstellen, dass sie in Zukunft deutlich mehr für ihre Altersvorsorge ansparen müssen, daran wird kein Weg vorbeiführen. CDU und CSU haben mit ihrem Regierungsprogramm Vorschläge vorgelegt, die einerseits auf einer starken gesetzlichen Rentenversicherung mit Familienförderung und andererseits auf einer deutlich ausgebauten kapitalgedeckten Rente beruhen. Wir treten nachdrücklich für die Stärkung von privater und betrieblicher Altersvorsorge ein. Heute gilt es, die Weichen richtig zu stellen, um die Altersarmut von morgen zu verhindern. Dazu müssen auf der einen Seite die finanziellen Spielräume der heute arbeitenden Bevölkerung vergrößert werden, um ihr Möglichkeiten zu eröffnen, in kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte zu investieren. Auf der anderen Seite muss man feststellen, dass die im Ansatz richtige kapitalgedeckte Riester-Rente nicht funktioniert, weil sie von Rot-Grün zu kompliziert und bürokratisch umgesetzt wurde. Hier wird die Union ansetzen und die gegenwärtige Förderung grundsätzlich vereinfachen und attraktiver gestalten.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Die private Altersvorsorge hat einen steigenden Stellenwert. Deshalb wollen wir das hohe Verbraucherschutzniveau der geförderten Altersvorsorge festigen. Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn Informations- und Qualitätsstandards erfüllt werden. Die Grünen wollen ein Altersvorsorgekonto, das nicht zwischen Anlageformen unterscheidet. Damit werden eine steuerliche Gleichbehandlung aller Vorsorgeformen, eine unkomplizierte Übertragbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge und eine einfache Umsetzbarkeit für Bürger, Unternehmen und Verwaltung sichergestellt. Wir werden uns deshalb weiterhin für eine möglichst rasche Realisierung des Altervorsorgekontos einsetzen. Auch bei betrieblichen Altersvorsorgeprodukten muss transparent und umfassend informiert werden, die Abschluss- und Vertriebskosten sollen über mindestens fünf Jahre verteilt werden.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Schwerpunkt liberaler Rentenpolitik ist die Stärkung und der breit angelegte Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Die Notwendigkeit für private und betriebliche Alterssicherung soll transparenter gemacht, die staatliche Förderung entbürokratisiert, und die Altersvorsorge flexibler und Versichertenbezogener ausgestaltet werden. Um heutigen Erwerbsbiographien gerecht zu werden, soll ein individuelles Altersvorsorgekonto als staatlich anerkanntes Instrument der kapitalgedeckten Altersvorsorge eingeführt werden. Dieses Konto erfasst alle Formen individueller und kapitalgedeckter Altersvorsorge. Dieses Konto ermöglicht den Bürgern erstmals, einen Überblick über ihre zu erwartende Altersvorsorge aus privaten und betrieblichen Altersvorsorgeprodukten zu gewinnen (Transparenz). Der Zulagenantrag muss nur noch einmal für dieses Konto und nicht für jedes geförderte Produkt einzeln gestellt werden (Vereinfachung). Das Altersvorsorgekonto ermöglicht den Bürgern bei Vorliegen einer Beitragszusage des Arbeitgebers bei Wechsel des Arbeitsplatzes erworbene Ansprüche mitzunehmen (Portabilität). Die private und betriebliche Altersvorsorge wird so enger an die Bürger gebunden und ihren Bedürfnissen bei wechselnden beruflichen Tätigkeiten gerecht. Im Hinblick auf die innerhalb der EU bestehende Freizügigkeit sollten europaweite Standards zur Geltung dieses Altersvorsorgekontos eingeführt werden. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule im System der Alterssicherung in Deutschland muss weiter gestärkt werden. Zwar wurden mit der Rentenreform 2001 die bisherigen Regelungen zum Anspruch der Arbeitnehmer auf Betriebsrente, zur Unverfallbarkeit dieses Anspruchs, zu möglichen Durchführungsformen und zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsrenten erweitert. Hier müssen aber zwingend weitere Reformen folgen: Die Arbeitnehmer sollten über das Jahr 2008 hinaus einen Anspruch auf abgabenfreie Entgeltumwandlung zugunsten des individuellen Altersvorsorgekontos geltend machen können (Änderung des 115 SGB IV). Reine Beitragszusagen der Unternehmen sollen zugelassen werden, um das Altersvorsorgekonto als neuen Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. Die Beitragszusage kann durch richtige Anreize die Zahl und den Umfang betrieblicher Alterssicherung erheblich steigern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen entsteht dadurch eine kalkulierbare Einstiegsmöglichkeit, den Arbeitnehmern eine überschaubare betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Beitragszusage zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Verpflichtung des Arbeitgebers auf die Zahlung bestimmter Beiträge beschränkt. Die FDP-Bundestagsfraktion wird prüfen, eine Vorgabelösung auf betrieblicher Ebene einzuführen. Danach werden Arbeitnehmer bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses automatisch in eine förderfähige Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds aufgenommen, sofern sie nicht widersprechen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung sind systematischer und übersichtlicher zu gestalten. Alle Arten betrieblicher Vorsorge, auch Pensionskassen und Direktversicherungen, sind nachgelagert zu besteuern. Die finanziellen Lagen von Personen mit geringen oder schwankenden Einkommen werden stärker berücksichtigt, indem Stornoabzüge für Beitragsfreistellungen nicht mehr zugelassen werden.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Wir werden uns für Lösungen einsetzen, bei denen ein Arbeitsplatzwechsel nicht zum teilweisen Verlust der Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung führt. Welche rechtliche Konstruktion diesen Grundsatz am besten umsetzen kann, werden wir prüfen. Dabei werden wir auf Ihren Rat, wie auf den Rat der Gewerkschaften und der Versichertenverbände bauen.