Fax: 0228 72 158 73 Tel: 0228 72 158 61 wohnen im eigentum e.v. z.hd. RA Jost von Lyncker Bonngasse 29 53111 Bonn Fragebogenaktion: Probleme mit dem Hausverwalter? Kreuzen Sie an oder Schreiben Sie uns in kurzen Stichworten, welche Probleme Sie mit Ihrer Hausverwaltung und wie Sie diese gelöst haben. Als Anhaltspunkt haben wir den folgenden Fragenkatalog erstellt. Senden Sie uns den ausgefüllten Fragenkatalog per Post oder Fax zurück: 1. Allgemeines zur Eigentümergemeinschaft Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Wohnungsverwaltung? Sehr zufrieden Zufrieden Neutral Unzufrieden Sehr unzufrieden Wie groß ist ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (Wohnungen)? bis 25 bis 50 bis 75 bis 100 über 100 Wie groß ist Ihr Verwaltungsunternehmen? Einzelunternehmen Kleinunternehmen bis 5 Mitarbeiter Mittleres Unternehmen (5-20 Mitarbeiter) Größeres Unternehmen (über 20 Mitarbeiter) Genossenschaft Unsere Eigentümergemeinschaft ist eher Sehr harmonisch Harmonisch Neutral Zerstritten Sehr zerstritten Ich möchte mich stärker engagieren, aber mir fehlt das nötige Wissen mir fehlt die nötige Unterstützung der Miteigentümer Arbeitet Ihr Hausverwalter auch als Makler Bauträger Sonstiges copyright: wohnen im eigentum e.v. - Seite 1 von 5
2. Allgemeine Hausverwaltung Verwalter nicht oder nur schwer erreichbar Keine festen Bürozeiten Verwalter ist unfreundlich und abweisend Schleppende oder fehlende Bearbeitung von Anfragen Antworten auf Anfragen sind unvollständig oder fehlerhaft Antworten auf Fragen sind unklar und unverständlich Auf Verlangen wird keine Einsicht in Abrechnungsunterlagen gewährt: Zusammenarbeit mit dem Beirat wird verweigert Verwalter kungelt mit dem Beirat oder einzelnen Eigentümern, ohne Eigentümergemeinschaft ausreichend zu informieren Gewährleistungsansprüche werden nicht gesichert oder geltend gemacht Hausgeldzahlungen werden nicht beigetrieben oder gesichert Die Hausordnung wird nicht durchgesetzt Verwaltervertrag wird nicht bekannt gegeben copyright: wohnen im eigentum e.v. - Seite 2 von 5
3. Durchführung der Eigentümerversammlung Termine werden nicht abgestimmt oder ungünstig gelegt Die Tagesordnung ist mangelhaft und unvollständig Einladungen zu Eigentümerversammlung werden zu spät versendet Anträge zur Tagesordnung werden nicht berücksichtigt Verwalter lässt Beschlüsse ohne vorherige Ankündigung fassen Wortmeldungen werden nicht zugelassen Wortmeldungen werden nicht oder nur mangelhaft beantwortet Beschlüsse werden durchgedrückt Die Teilungserklärung wird bei Beschlüssen nicht beachtet Das Protokoll ist unvollständig oder fehlerhaft Der Verwalter lässt das Protokoll nicht von Beirat oder Eigentümern gegenzeichnen Das Protokoll ist offensichtlich falsch, wird nicht oder zu spät versendet (länger als 2 Wochen nach Versammlung) copyright: wohnen im eigentum e.v. - Seite 3 von 5
4. Technische Hausverwaltung Es finden keine regelmäßigen bjektbegehungen statt Es gibt keinen Notdienst Kein technischer Betreuer für die Anlage vorhanden Hausmeister/Reinigungspersonal wird nicht überwacht Reparaturen werden nicht oder nur schleppend ausgeführt Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen nur auf Aufforderung durch die Eigentümer Ausführungen werden nicht überwacht Auftragsvergabe ist nicht transparent, Aufträge werde nicht mit Eigentümer/Beirat abgesprochen Aufträge werden vergeben, ohne dass mehrere Kostenvoranschläge eingeholt werden Es gibt keine langfristige Instandhaltungsplanung copyright: wohnen im eigentum e.v. - Seite 4 von 5
5. Kaufmännische Hausverwaltung Bankkonten werden im Namen des Verwalters geführt Instandhaltungsrücklage wird nicht getrennt angelegt Instandhaltungsrücklage ist zu gering bemessen Instandhaltungsrücklage wird zum Ausgleich laufender Verwaltungskosten verwendet Trotz Verlangen wird keine Einsicht in Abrechnungsunterlagen gewährt: Buchführung ist mangelhaft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sind fehlerhaft, unvollständig und nicht nachvollziehbar Jahresabrechnung wird erst in der 2. Hälfte des Folgejahres erstellt Häufige Sonderumlagen erforderlich Langjährige Versicherungs- oder Wartungsverträge werden gekündigt Wohngeldrückstände werden nicht oder schleppend beigetrieben Verwalter berechnet für Grundleistungen eine Sondervergütung copyright: wohnen im eigentum e.v. - Seite 5 von 5