Hinweisgeber-Richtlinie



Ähnliche Dokumente
Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Nutzung dieser Internetseite

Mobile Intranet in Unternehmen

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Berlin, den Transparency International Deutschland e.v. Alte Schönhauser Str. 44 D Berlin

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW

Statuten in leichter Sprache

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Kundeninformation zur Meldungserfassung mit dem SAP Solution Manager der CPRO Industry Project and Solutions GmbH

- MUSTER - Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur Suchtprävention

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer

Satzung der Kreissparkasse Verden vom (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom )

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist

SWARCO VERHALTENSKODEX

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Hauptpersonalrat (HPR) beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Selbstreinigung bei IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems


Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Das neue Widerrufsrecht

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

SMS/ MMS Multimedia Center

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Fragen und Antworten für Mitarbeiter

2m Band der Freiwilligen. Feuerwehren im. Lkr. Rottal-Inn

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Internet- und -Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Hygiene und Infektionsvorbeugung

United Technologies Corporation. Werbegeschenke von Zulieferern

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

Datenübernahme und Datensicherheit

Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:

SF-RB. Zeit- und Aufgabenmanagement. SF-Software Touristiksoftware

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember Schulmanagement weltweit

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

persönlich: für alle Arbeitnehmer der Sartorius AG sowie für alle von der Sartorius AG beschäftigte Dritte.

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Synchronisations- Assistent

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen.

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand )

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

Transkript:

Hinweisgeber-Richtlinie Verhaltensregeln in Bezug auf vermutetes Fehlverhalten Erstellt von Genehmigt durch Director GRC Vorstand Datum des Inkrafttretens 15. November 2013 Ausstellungsdatum Version Name Titel 15. Nov. 2013 1.0 Fokko Kool Group Director Governance Risk & Compliance

Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 3 2. Definitionen 3 3. Zielsetzung 4 4. Geltungsbereich 5 5. Meldeverfahren 5 5.1. Was ist wem zu melden 5 5.2. Wie ist zu melden 6 6. Untersuchung 6 7. Schutz der meldenden Person 7 8. Datum des Inkrafttretens 7

1. Einführung Der Imtech-Konzern (nachfolgend: Imtech) hat sich dazu verpflichtet, seine Geschäfte ethisch zu betreiben und seinen Geschäftsbetrieb gemäß dem Verhaltenskodex (nachfolgend: der Kodex) zu leiten. Bei dieser Hinweisgeber-Richtlinie (nachfolgend: die Richtlinie) handelt es sich um eine Erweiterung des Kodex, die das Melden jedweden vermuteten Fehlverhaltens sowie sonstiger unrechtmäßiger Handlungen auf den entsprechenden, weiter unten genannten Wegen fördert. Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt. Änderungen dieser Richtlinie auf lokaler Ebene sind nur dann zulässig, wenn sie zur Einhaltung von lokalen zwingenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen; sie sind unverzüglich an den Compliance-Manager des Konzerns zu melden. 2. Definitionen Ethik-Komitee: Dieses ist für die Förderung der Durchsetzung des Kodex und für sonstige Compliance-Aktivitäten verantwortlich und ist darüber hinaus Ansprechpartner bei kritischem Compliance- und ethischem Fehlverhalten. Das Ethik-Komitee besteht aus leitenden Angestellten (mindestens: Director GRC (Vorsitzender), Corporate Secretary und Head of Internal Audit). Meldende Person: Ist ein Direktor, Manager, Angestellter, Auftragnehmer, Angestellter des Auftragnehmers von Imtech und jedweder Dritte, der (unabhängig davon, ob anonym oder nicht) eine Meldung im Zusammenhang mit einem vermuteten Fehlverhalten erstatten möchte. Vermutetes Fehlverhalten: Hierbei handelt es sich um einen Verdacht, der auf nachvollziehbaren Umständen basiert und im Zusammenhang mit nachfolgenden Punkten Imtech betrifft: a. Ein (bevorstehender) Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften und geltende Richtlinien; b. Ein Verstoß gegen die bei Imtech geltenden Verhaltensregeln oder ein Verhalten, das im Widerspruch zu den im Kodex beschriebenen Unternehmenswerten von Imtech steht; 3 / 7

c. Eine absichtliche Verbreitung (oder die Androhung der Verbreitung) falscher Informationen gegenüber interessierten Personen oder Stellen; d. Eine absichtliche Unterdrückung, Vernichtung oder Manipulation (oder die Androhung der Unterdrückung, Vernichtung oder Manipulation) von Informationen über die oben genannten Fakten. Der Imtech-Konzern: Royal Imtech N.V. sowie ihre mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften sowie beherrschte Gemeinschaftsunternehmen. 3. Zielsetzung Die Zielsetzung dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Angelegenheiten, die dem Ruf von Imtech schaden könnten, (dies ist nicht nur auf finanziellen oder nicht-finanziellen Verlust beschränkt) ordnungsgemäß gemeldet und dann zeitnah und angemessen geregelt werden. Imtech ist sich der Tatsache bewusst, dass Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften sowie den Kodex in jedem Unternehmen möglich sind und dass die Mitarbeiter oder dem Unternehmen nahestehende Personen häufig die Ersten sein können, die solche Verstöße bemerken. Imtech ermutigt jeden, der Kenntnis von einem Fehlverhalten erlangt, sich zu melden und seine bzw. ihre Bedenken bei Imtech vorzubringen, anstatt ein Problem zu ignorieren oder sich an die Medien oder sonstige externe Parteien zu wenden. Das letztendliche Ziel dieser Richtlinie ist es, Fehlverhalten bei Imtech zu verhindern und diesbezüglich abschreckend zu wirken. Diese Richtlinie regelt folgende Punkte: Was ist wem zu melden; Wie ist vermutetes Fehlverhalten zu melden; Umgang mit Meldungen über vermutetes Fehlverhalten und dessen Untersuchung; Schutz der meldenden Person gegenüber Repressalien durch interne oder externe Personen. 4 / 7

4. Geltungsbereich Diese Hinweisgeber-Richtlinie regelt Mindeststandards. Es ist nicht möglich, in Fällen, in denen meldende Personen nach geeigneten Mitteln suchen, um vermutetes Fehlverhalten zu melden bzw. darauf zu reagieren, sämtliche Umstände vorherzusehen und für diese vorzusorgen. Jeder Angestellte, der in gutem Glauben Rat sucht, seine Bedenken äußert oder Fehlverhalten meldet, befolgt diese Richtlinie. Diese Richtlinie ist nicht für die Regelung von Streitfällen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder Beschwerden individueller Art gedacht, es sei denn, es geht um einen Verstoß gegen den Kodex. Solche mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Streitfälle sind von einem Vorgesetzten des Angestellten bzw. der Personalabteilung zu regeln. 5. Meldeverfahren 5.1. Was ist wem zu melden Imtech ermutigt seine Mitarbeiter, ihre Bedenken im Zusammenhang mit Fehlverhalten (wie in der Begriffsbestimmungsliste beschrieben) zunächst vor Ort gegenüber ihrem zuständigen Vorgesetzten vorzutragen. Wir sind der Ansicht, dass eine offene Kommunikation in unserer Organisation die Grundlage für ein gutes Arbeitsumfeld bildet. Sie können Ihre Bedenken alternativ auch gegenüber Ihrem Compliance-Beauftragten äußern. Falls das Melden vor Ort aus irgendeinem Grund nicht angemessen ist, können Sie das vermutete Fehlverhalten auch dem Director GRC melden. Falls die Anschuldigung den GCR-Direktor und/oder einen oder mehrere andere Mitglieder des Ethik-Komitees betrifft, sollte die meldende Person die Meldung direkt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats von Imtech (nachfolgend: der Prüfungsaus-schuss) erstatten. Darüber hinaus ist das Melden beim Vorsitzenden des Prüfungs-ausschusses zulässig, wenn das vermutete Fehlverhalten ein Vorstandsmitglied von Imtech betrifft oder wenn eine frühere Meldung in Bezug auf dasselbe vermutete Fehlverhalten dieses vermutete Fehlverhalten nicht beseitigt hat. 5 / 7

5.2. Wie ist zu melden Die meldende Person sollte ihre Bedenken zunächst mündlich, schriftlich oder per E-Mail vor Ort beim Vorgesetzten oder alternativ beim Compliance-Beauftragten äußern und dabei sämtliche Einzelheiten des vermuteten Fehlverhaltens (Art, Zeitpunkt und Ort des vermuteten Fehlverhaltens sowie der beteiligten Personen) schildern und möglichst entsprechende Nachweise beifügen. Falls das Melden vor Ort nicht angemessen erscheint, kann die meldende Person ihre Bedenken auch mündlich, schriftlich oder per E-Mail direkt beim Director GRC unter vollständiger Angabe der Einzelheiten des vermuteten Fehlverhaltens (Art, Zeitpunkt und Ort des vermuteten Fehlverhaltens sowie der beteiligten Personen) und möglichst mit entsprechenden Nachweisen melden. Sie erreichen den Director GRC unter: E-Mail: compliance@imtech.com Post: Director GRC PO Box 399 2800AJ Gouda Niederlande Der Vorgesetzte, Compliance-Beauftragte, Director GRC oder Prüfungsausschuss macht eine Aktennotiz zur Meldung, die die zur Verfügung gestellten Angaben sowie das Empfangsdatum enthält. Im Falle einer schriftlichen Meldung erhält die meldende Person eine Empfangsbestätigung. Bei einer mündlichen Meldung wird der meldenden Person eine schriftliche Aktennotiz zur Genehmigung zugesandt. 6. Untersuchung Innerhalb von vier Wochen erhält die meldende Person eine Sachstandsmitteilung zu dem gemeldeten vermuteten Fehlverhalten, die Untersuchungsergebnisse bzw. eine Mitteilung der nächsten zu ergreifenden Schritten bzw. Maßnahmen. Je nach Art des vermuteten Fehlverhaltens werden eine geeignete Person, ein Team sowie eine Untersuchungsmethode vom Vorgesetzten, Compliance-Beauftragten, Director GRC oder Prüfungsausschuss festgelegt, um das gemeldete Fehlverhalten aufzuklären. 6 / 7

Die am vermuteten Fehlverhalten beteiligten Personen erhalten die Möglichkeit, sich zu verteidigen und zu entlasten. Die an dem Fehlverhalten beteiligten Personen können jedoch disziplinarischen Maßnahmen, bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses, unterliegen je nach den Ergebnissen der Untersuchung. Imtech kann eine strafrechtliche Verfolgung oder zivilrechtliche Schritte einleiten und Ersatz des durch das Fehlverhalten entstandenen geldwerten Schadens verlangen. Berichte über Untersuchungsergebnisse werden von Imtech für einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt. 7. Schutz der meldenden Person Imtech wird sich größte Mühe geben, der meldenden Person Schutz, Vertraulichkeit und auf Wunsch auch Anonymität zu gewähren. Während der Untersuchung behandelt Imtech sämtliche erhaltenen und verwahrten Informationen vertraulich und gemäß den geltenden Regelungen und Gesetzen. Nur mit Genehmigung des Director GRC dürfen Informationen an andere Mitarbeiter oder Dritte weitergegeben werden. Ein Mitarbeiter, der in gutem Glauben vermutetes Fehlverhalten meldet, darf auf keinerlei Art und Weise bestraft werden. Das Schikanieren eines Mitarbeiters wegen des Äußerns von Bedenken im Rahmen dieser Richtlinie wird als Verstoß gegen den Kodex behandelt. Imtech erwartet, dass Anschuldigungen in gutem Glauben geäußert werden, und wird keine falschen Anschuldigungen, beispielsweise aufgrund eines persönlichen Grolls gegen einen anderen Mitarbeiter, tolerieren. Imtech erachtet falsche Anschuldigungen als schwerwiegenden Verstoß gegen diese Richtlinie sowie gegen den Kodex von Imtech. Imtech wird disziplinarische Maßnahmen gegen die meldende Person ergreifen, falls dies geschieht. Zu den disziplinarischen Maßnahmen können u. a. die Kündigung des Beschäftigungs-verhältnisses sowie die Haftbarmachung für erlittene Schäden zählen. 8. Datum des Inkrafttretens Diese Richtlinie tritt am 15. November 2013 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen über das Melden von Fehlverhalten bzw. Hinweisgeber-Richtlinien. 7 / 7