Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort



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Transkript:

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1428 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Jan- Christoph Oetjen und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 18.02.2014 Alkoholabhängigkeit in Niedersachsen Alkoholabhängigkeit ist die häufigste psychische Krankheit bei Männern in den westlichen Industrienationen. Sie entwickelt sich meist schleichend über viele Jahre hinweg. In Deutschland sind 1,3 Millionen Menschen alkoholabhängig, und 2,7 Millionen Menschen missbrauchen Alkohol. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung genaue Daten darüber, wie viele Alkoholabhängige es in Niedersachsen gibt? a) Wenn ja: aa) Wie verteilen sich die Alkoholabhängigen im Land nach Alter und Geschlecht? bb) Liegen diese Daten auch für die Landkreise, Kreisfreien Städten und die Region vor? b) Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung aus der Aussage, dass 90 % der Alkoholabhängigen nicht in Behandlung sind? 3. Was gedenkt die Landesregierung gegen die therapeutische Unterversorgung Alkoholabhängiger zu unternehmen, welche Maßnahmen sind zu ergreifen? 4. Was kann man an Diagnose- und Behandlungsqualität erwarten, wenn die Thematik Alkoholabhängigkeit nur mit zwei bis drei Stunden während des Medizinstudiums behandelt wird? Sieht die Landesregierung Bedarf, das Curriculum in den medizinischen Fakultäten des Landes anzupassen und die hausärztliche Fortbildung um einen entsprechenden Schwerpunkt zu erweitern? 5. Gibt es innovative Projekte unter Beteiligung von Leistungserbringern in diesem Bundesland, die sich mit der Therapie der Alkoholabhängigkeit befassen? 6. Was gedenkt die Landesregierung bezüglich Früherkennung von Alkoholabhängigkeit zu tun? 7. Erkennt die Landesregierung bei Alkoholabhängigkeit auch in der Alkoholreduktion ein erstrebenswertes Therapieziel? Welche Maßnahmen ergreift sie, um dieses Therapieziel zu fördern? 8. Welche Informationen hat die Landesregierung über den Umfang von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Alkoholabhängigkeit und den daraus resultierenden Produktivitätsverlust sowie die Anzahl der Frühverrentungen aufgrund von Alkoholabhängigkeit in diesem Bundesland? 9. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Alkoholabhängigkeit im Arbeitsumfeld zu erkennen und zu reduzieren? 10. Abstinenz ist das Ziel bei Behandlung von Alkoholabhängigkeit. Warum werden nicht Patientenpräferenzen wie Reduktion in diese Behandlungen einbezogen, wie dieses z. B. bei Diabetes oder in der Onkologie Standard geworden ist? 11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, inwieweit und für wie viele Menschen das Therapieziel Reduktion des Alkoholkonsums bei Erwachsenen mit Alkoholabhängigkeit angewendet wird? 1

12. Wie viele Patientinnen und Patienten könnten in diesem Bundesland von einer derartigen Behandlung profitieren? 13. Ist in der Versorgungswirklichkeit eine durch Vorsicht und zusätzlichen Arbeitsaufwand bedingte Zurückhaltung der Ärztin oder des Arztes zu erwarten? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2014 - II/725-617) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 14.04.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 403.5 - Problematischer Alkoholkonsum ist zu unterscheiden in alkoholbezogene Störungen wie Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit sowie gesundheitsriskanten Alkoholkonsum. Während alkoholbezogene Störungen als psychiatrische Erkrankungen durch unterschiedliche diagnostische Kriterien definiert sind, hängt die Feststellung eines gesundheitsriskanten Alkoholkonsums von der individuellen Trinkhäufigkeit und -menge ab. Infolge neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden die Grenzen risikoarmen Alkoholkonsums kontinuierlich gesenkt. Ein risikoarmer Konsum wird nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) (2013) zurzeit für gesunde Frauen bei durchschnittlich täglich 10 bis 12 Gramm Reinalkohol (entspricht 0,25 bis 0,3 l Bier oder 0,125 bis 0,15 l Wein), für gesunde Männer bei 20 bis 24 Gramm Reinalkohol täglich angenommen. Grundsätzlich unterliegt es dem freien Willen und der Einsicht des Menschen selbst, seinen individuellen Alkoholkonsum als problematisch anzusehen und sich um Hilfe im Gesundheitsversorgungssystem zu bemühen. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den Betroffenen selbst oder dem Umfeld des Betroffenen Hilfestellung aufzuzeigen. Dies kann durch entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote, Motivationsarbeit zur Konsumreduktion oder zur ambulanten oder stationären Therapie, Nachsorge nach Behandlung u. ä. erfolgen. Jugendliche und Kinder sind darüber hinaus grundsätzlich vor Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit zu schützen. Niedersachsen verfügt über ein gut ausgebautes und ausdifferenziertes Netz der Suchthilfe, Suchttherapie und Suchtselbsthilfe. Zu unterscheiden ist zwischen Angeboten ambulanter Suchthilfe und Suchtberatung, stationärer Entzugs- und Entgiftungsbehandlung, ambulanter, ganztägig ambulanter und stationärer Entwöhnungstherapien, Wiedereingliederungshilfen sowie Selbsthilfegruppen. Das Suchthilfenetz besteht überwiegend aus den in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtsverbände stehenden (landesweit) ambulanten 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention (FFS), der koordinierenden Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS), den zahlreichen Selbsthilfegruppen, den ambulanten und stationären Einrichtungen zu Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und den Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Suchtkranke. Den Kern der ambulanten Suchthilfe bilden die untereinander vernetzten FFS. Sie leisten in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung Beratung, Betreuung, Therapie und Nachsorge für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in den FFS ist die Suchtprävention, durch die sowohl der Missbrauch als auch die Suchtentwicklung verhindert werden sollen. Im Fokus stehen sowohl spezielle Zielgruppen als auch die allgemeine Öffentlichkeit. Über das Suchthilfesystem hinaus besteht ferner eine Vernetzung der FFS mit der Jugend- und Altenhilfe, den Schuldnerberatungsstellen und weiteren Akteurinnen und Akteuren. Die Entwöhnungsbehandlung abhängigkeitskranker Menschen im Rahmen der stationären Versorgung gehört auf der Grundlage des SGB VI bzw. des SGB V zum therapeutischen Spektrum einer medizinischen Rehabilitation. Die Sicherstellung der Versorgung obliegt den Sozialversicherungsträgern im Rahmen der Selbstverwaltung. In Niedersachsen erfolgt die stationäre Entwöhnungsbehandlung in psychiatrischen Einrichtungen an allgemeinen Krankenhäusern, in psychiatrischen 2

Krankenhäusern sowie anteilig auch in Fachkliniken speziell für Abhängigkeitskranke. Diese befinden sich überwiegend in unterschiedlicher Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände. Die meisten ambulanten Einrichtungen, einige (teil-)stationäre Einrichtungen sowie Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchthilfe gehören der Freien Wohlfahrtspflege an. Deren Verbände und die zugehörigen Abstinenzverbände und Selbsthilfeorganisationen sind mit diesen Einrichtungen in der NLS zusammengeschlossen. Die NLS ist gemäß ihrer Satzung eine Landesfacharbeitsgemeinschaft der LAG FW e. V. Primär übernimmt sie Aufgaben, die die einzelnen FFS, die auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte angesiedelt sind, nicht sinnvoll erbringen können (z. B. einheitliches Qualitätsmanagement in den Fachstellen, Koordinierung und Konzeptionierung der Arbeit zur Suchtprävention). Die Selbsthilfegruppen bieten in Niedersachsen neben der hauptamtlichen Suchthilfe eine wichtige Unterstützung für Suchtkranke in jeder Phase ihrer Erkrankung. Die Angebote der Selbsthilfe stellen ein eigenes Hilfesystem dar, das einen wertvollen Beitrag zur Überwindung von Suchtproblemen leistet und das professionelle Suchthilfesystem maßgeblich ergänzt. In Niedersachsen sind in den Einrichtungen der Selbsthilfe und der Abstinenzverbände, die in der NLS organisiert sind, mehr als 750 Selbsthilfegruppen aktiv, und zwar vorwiegend im Themenfeld Alkoholmissbrauch bzw. -abhängigkeit. Eindeutige Aussagen über das Ausmaß problematischen Alkoholkonsums sowie die Inanspruchnahme von Hilfen können weder für die Bundesrepublik Deutschland noch für das Land Niedersachsen getroffen werden. Die ermittelten Werte basieren auf Hochrechnungen bzw. Schätzungen und können in der Fachliteratur voneinander abweichen. Im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) zurückgegriffen. Am 08.05.2013 wurde bereits durch die Abgeordneten Frank Tempel u. a. und die Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag zur Behandlungs- und Versorgungssituation Alkoholabhängiger sowie Ausbildungslage im Medizinstudium gestellt (BT-Drs. 17/13406). Acht der an den Bundestag gestellten Fragen sind mit denen in der vorliegenden Kleinen Anfrage an den Niedersächsischen Landtag identisch. Da die Antworten der Bundesregierung vom 23.05.2013 (BT-Drs. 17/13641) weiterhin zutreffend sind, werden diese im Folgenden ganz oder teilweise übernommen, gegebenenfalls ergänzt und auch als Zitate gekennzeichnet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Statistische Werte zum Alkoholmissbrauch bzw. zur Alkoholabhängigkeit werden im Rahmen epidemiologischer Studien mittels standardisierter Befragungsmethoden erhoben. So untersucht der ESA seit 1980 im Rahmen regelmäßig wiederholter Querschnittsbefragungen den Konsum und Missbrauch psychoaktiver Substanzen in der deutschen Allgemeinbevölkerung. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Gesundheit. Die Stichprobe des ESA 2012 umfasst 9 084 Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. 1 Die Durchführung der Studie erfolgte multimodal als Kombination aus schriftlicher, telefonischer und Internet-Befragung. Trendvergleiche mit Daten des ESA zum Konsumverhalten Erwachsener im Alter von 18 bis 59 Jahren weisen insgesamt auf einen Rückgang des riskanten Alkoholkonsums zwischen 1995 und 2009 hin. 2 Auf der Grundlage der von der ESA ermittelten statistischen Werte erfolgte durch die DHS eine Hochrechnung zu Missbrauch und Abhängigkeit von stoffgebundenen Süchten für die Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren in Deutschland: 1 Veröffentlicht in SUCHT - Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis 59 (6), 2013. 2 Ebd., S. 334. 3

Alkoholbezogene Störungen in der Bundesrepublik Deutschland (2013) 3 : Gesamt % Männer % Frauen % Gesamtzahl Missbrauch 3,8 6,4 1,2 2 000 000 Abhängigkeit 2,4 3,4 1,4 1 300 000 In Niedersachsen werden Daten über die Anzahl und regionale Verteilung alkoholabhängiger Menschen nicht direkt erhoben. Für das Land Niedersachsen sind entsprechend des Anteils an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland daher jeweils ein Zehntel der hier aufgeführten Gesamtzahlen anzunehmen. Zu 2: Die DSHS [=Deutsche Suchthilfestatistik] ist ein Monitoringsystem, das darauf zielt, wichtige Veränderungen im Bereich der Suchthilfe, sowohl der behandelten Population als auch der Behandlung selbst, kenntlich und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die DSHS dient nicht dazu, die Gesamtzahl der Personen zu erheben, die sich in Behandlung befinden. Sie ist keine Vollerhebung der stationären und ambulanten Einrichtungen. Zudem werden psychiatrische und allgemeine Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder Selbsthilfegruppen nicht erfasst. Damit werden wesentliche Versorgungsbereiche für Menschen mit Suchterkrankungen nicht abgebildet. Aus Sicht der Bundesregierung ist folglich davon auszugehen, dass es sich bei der Annahme, nur 10 Prozent der Menschen mit Alkoholabhängigkeit würden sich in Behandlung befinden, um eine deutliche Unterschätzung handelt. Tatsächliche Daten über die Inanspruchnahme gesundheitlicher Hilfen von Menschen mit Alkoholabhängigkeit liegen derzeit nicht vor. Im Rahmen des ESA 2012 wurden auch Daten zur Inanspruchnahme professioneller Hilfen erhoben. Nach Schätzungen dieser Studie nehmen weniger als 25 % der Personen mit einer Alkoholabhängigkeit professionelle Hilfe in Anspruch. 4 Personen mit einem Missbrauchsverhalten in Bezug auf Alkohol würden sich zu ca. 10 % um Laienhilfe oder professionelle Hilfe bemühen. Zur Annahme, dass sich 90 % der Alkoholabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Behandlung befinden, lässt sich zwar aufgrund abweichender Angaben in der Fachliteratur keine abschließende Aussage treffen. Es ist aber begründet anzunehmen, dass lediglich ein geringer Anteil an Personen mit substanzbezogenen Störungen, dies gilt vor allem für den Missbrauch, professionelle Hilfe in Anspruch nimmt. Zu 3: Um von einer generellen therapeutischen Unterversorgung Alkoholabhängiger in Deutschland zu sprechen, liegen nicht ausreichend belastbare Daten vor ( ). Es gibt Hinweise, dass ältere Menschen mit Suchterkrankung bisher tendenziell unterversorgt sind, da die Erkrankung seltener erkannt wird. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits 2010 einen Förderschwerpunkt zur Sucht im Alter - Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Sucht- und Altenhilfe aufgelegt. ( ) Aktuell werden zudem die therapeutischen Leitlinien der Suchttherapie gemäß den Standards der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2014 die neue S3-Leitlinie zu tabak- und alkoholbezogenen Störungen vorliegen wird. Sie wird neue Impulse für eine evidenzbasierte Versorgungsgestaltung geben. Eine bedeutende Rolle für die Inanspruchnahme von Hilfen bei Alkoholabhängigkeit spielt zudem die gesellschaftliche Sensibilität für Suchterkrankungen. Menschen mit Alkoholabhängigkeit werden zu selten von Personen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld auf ihr Konsumverhalten angesprochen und ermuntert, sich in therapeutische Behandlung zu begeben. Dies trägt auch zu einem 3 Ebd., S. 16; vgl. auch Alkohol, in: DHS, http://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.html am 07.04.2014. 4 Vgl. SUCHT 59 (6), S. 360 f. 4

späten Beginn der Therapie bei. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen setzt sich daher mit der Aktionswoche Alkohol - Weniger ist besser dafür ein, dass eine größere Sensibilität von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit in der Bevölkerung geweckt wird. ( ). Niedersachsen beteiligt sich an dieser bundesweiten, alle zwei Jahre durchgeführten Aktion mit der NLS und einem großen Anteil der FSS. Diese Aktion, die i. d. R. in einer Maiwoche stattfindet, will die Menschen mit persönlicher Ansprache in ihren unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen erreichen. Die Menschen sollen angeregt werden, das persönliche Trinkverhalten einzuschätzen und zu prüfen, ob der eigene Konsum von alkoholischen Getränken gesundheitsverträglich ist. Die Aktionswoche ist eine Präventionskampagne, die wie keine andere für Freiwilligkeit und Ehrenamt, Bürgerbeteiligung und Selbsthilfe steht. Darüber hinaus wurden und werden in Niedersachsen zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die sich mit der Versorgung spezieller Bevölkerungsgruppen befassen, in denen eine Unter- bzw. Fehlversorgung erkannt oder vermutet wird. Auch werden zusätzliche Aktionen und Projekte zum Thema Suchtprävention und Suchthilfe initiiert und begleitet. Das Thema Gesundheit im Alter stand im Europäischen Jahr 2013 im Fokus. Im priorisierten Themenfeld Sucht im Alter hatte MS Maßnahmen mit folgenden Zielen verstärkt: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Suchtgefahren, Enttabuisierung des Themas Sucht im Alter, Bereitstellung von Aufklärungs- und Informationsmaterialien, Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Suchthilfe, Pflege und Medizin für das Thema Sucht im Alter, Vernetzung der beteiligten Hilfe-Systeme und Lebensbereiche. Die dazu erstellten Informationsmaterialien stehen auf der Homepage des MS zur Verfügung (www.ms.niedersachsen.de). Zu 4: Der Bund hat auf der Grundlage von Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes mit der Approbationsordnung für Ärzte die Mindestanforderungen an die ärztliche Ausbildung geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser allgemeinen Vorgaben nehmen die Hochschulen in ihren Curricula vor. Hierauf hat die Landesregierung keinen Einfluss. Ebenso wenig liegt die ärztliche Fortbildung in der Zuständigkeit des Bundes. Hierfür sind die Länder und dort die Ärztekammern zuständig. Die Ärztekammer Niedersachsen ermöglicht es beispielsweise Ärztinnen und Ärzten, an einer einwöchigen Fortbildung zur suchtmedizinischen Grundversorgung teilzunehmen. Zu 5: Zu den Standardleistungen der drei norddeutschen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung gehört seit vielen Jahren die Kombi-Nord-Therapie für die abhängigkeitskranken Versicherten. Die Ziele der Kombi-Nord-Therapie sind: enge Zusammenarbeit zwischen Leistungsanbietern, flexibler Leistungsrahmen, Vereinfachung des Antragsverfahrens, Abstimmung von Diagnostik und Dokumentation. Sie ermöglicht z. B. Absprachen mit den Arbeitgebern über die zeitliche Gestaltung von stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus berücksichtigt sie die individuellen Gegebenheiten der Rehabilitanden, indem ambulante, ganztägig-ambulante und stationäre Leistungen so miteinander kombiniert werden, dass sie zu den individuellen Möglichkeiten der Lebensbedingungen der Rehabilitanden und der therapeutischen Erfordernisse passen. 5

Zu 6: Die Früherkennung von Alkoholabhängigkeit, d. h. die frühzeitige Diagnosestellung durch z. B. die niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzte in der stationären gesundheitlichen Versorgung, hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Eine besondere Bedeutung in der Früherkennung eines Alkoholmissbrauchs oder einer Alkoholabhängigkeit kommt den niedergelassenen oder stationär tätigen Ärztinnen oder Ärzten zu, da diese im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung nach SGB V Themen wie riskanten Alkohol- und Tabakkonsum, z. B. beim Gesundheits-Check-up, ansprechen können. Bei der Beantwortung der gleichen Frage weist die Bundesregierung am 24.05.2013 wie folgt darauf hin (vgl. Vorbemerkungen): Im Übrigen liegt es sowohl im ärztlichen Ermessen als auch in der ärztlichen Verantwortung, bei entsprechenden Verdachtsmomenten oder gesundheitlichen Problemlagen alkoholbezogene Probleme auch außerhalb des Gesundheits-Check-up in einem vertrauensvollen Gespräch zu thematisieren und auf entsprechende Maßnahmen - z. B. die Reduktion des Alkoholkonsums oder Weiterleitung zur Suchtberatung - hinzuwirken. Zu 7: Eine Alkoholerkrankung ist wie alle Suchterkrankungen eine chronische Erkrankung mit sehr individuellen Verläufen. Therapieziele werden zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient bzw. Patientin, basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, getroffen. Die Bundesregierung bewertet Therapieziele nicht. Die derzeit gültige AWMF-Leitlinie zur Postakutbehandlung alkoholbezogener Störungen (Stand 2006) sieht folgende Behandlungsziele vor: Ziele der Postakutbehandlung alkoholbezogener Störungen umfassen das Erreichen von und Aufrechterhalten der Abstinenz bei Abhängigkeit sowie die Verringerung des Konsums bei schädlichem Gebrauch. Weitere Ziele sind die Besserung komorbider psychischer und körperlicher Störungen sowie die Beseitigung, Reduzierung oder Kompensation der durch Alkoholkonsum bedingten somatischen, psychischen und psychosozialen Folgen. Ob Alkoholreduktion auch bei Alkoholabhängigkeit ein sinnvolles Ziel sein kann, wird aktuell von Wissenschaftlern und Klinikern diskutiert. Wie sich diese Debatte in den zu erwartenden neuen Leitlinien widerspiegeln wird, bleibt abzuwarten. Seit Herbst 2010 werden unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde neue, interdisziplinäre Leitlinien zum Screening, der Diagnostik und der Therapie von alkohol- und tabakbezogenen Störungen erarbeitet. Auch hier bleibt der weitere Verlauf abzuwarten. 5 Zu 8: Die vorliegenden Daten zu Arbeitsunfähigkeit erlauben lediglich die Berücksichtigung der Diagnosen, die kausal vollständig auf Alkoholkonsum zurückzuführen und als solche dokumentiert wurden. Wie groß der alkoholassoziierte Anteil an Arbeitsausfällen durch andere Krankheiten ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu dem daraus resultierenden Produktivitätsverlust liegen keine verlässlichen Daten vor. ( ) Die diagnosebezogenen Statistiken der Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen sich auf die Erstdiagnose. Bei den psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen sind aber häufig nicht die Suchterkrankung selbst, sondern Begleit- und Folgeerkrankungen für die Einschränkung bzw. Aufhebung der Erwerbsfähigkeit verantwortlich. ( ). Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover weist deren Statistik für das Jahr 2012 insgesamt 525 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einer 6 5 Vgl. auch Neu: S3-Leitlinien, in: Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., http://www.dg-sucht.de/s3-leitlinien/ am 07.04.2014.

Hauptdiagnose Abhängigkeitserkrankung aus. Das entspricht 5,9 % aller Erwerbsminderungsrentenzugänge. Somit sind für 94,1 % aller Erwerbsminderungsrenten andere Diagnosen ursächlich. Zu 9: Die Berücksichtigung von Suchtmittelmissbrauch und Suchtabhängigkeit im Arbeitsumfeld (insbesondere Alkohol) als Schwerpunkt von betrieblicher Gesundheitsförderung wurde bereits in den 90er-Jahren vom MS in Zusammenarbeit mit allen Ressorts auf Landesebene in den Fokus genommen. Damals wurde eine erste Rahmenempfehlung zur Suchthilfe für Bedienstete in niedersächsischen Landesbehörden entwickelt. Als Ergebnis wurde der Gemeinsame Runderlass Prävention und Hilfe bei Sucht- und Missbrauchsproblemen in der Landesverwaltung mit einer Rahmenrichtlinie und einem Stufenplan zum Vorgehen veröffentlicht. Ziel der Rahmenrichtlinie war, das Problembewusstsein zu verstärken und beim Aufbau einer innerbetrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe Hilfestellung zu leisten. Aufklärung, Sensibilisierung und Stärkung des eigenverantwortlichen Umgangs sowie Schulung der Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte, sollten als Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Rahmenrichtlinie wurde in der Landesverwaltung umgesetzt und fand bundesweite Beachtung (Gem. RdErl. des MS und der übrigen Ministerien vom 1. Juni 2006; Nds. MBl. Nr. 23/2006 S. 630 403-41585- 2.3.1). Der Aufbau eines Gesundheitsmanagements in der Landesverwaltung, welches auch Suchtprävention und Suchthilfeberatung im Arbeitsumfeld beinhaltet, wurde durch die Landesregierung im Jahr 2002 beschlossen. Die Fortführung wurde im Jahr 2010 durch das Kabinett bestätigt. Die Implementierung eines Gesundheitsmanagements in die Landesverwaltung ist ein laufender Prozess. Im Thema innerbetriebliche Suchtprävention und Suchthilfe gibt die o. g. Rahmenrichtlinie die Ausrichtung vor. Zu 10: Siehe Antwort zu Frage 7. Zu 11: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zu 12: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zu 13: Die Bundesregierung teilte am 24.05.2013 auf die gleiche Frage (vgl. Vorbemerkung) mit, dass ihr keine Informationen hierzu vorliegen. Dies gilt auch für die Landesregierung. In Vertretung Jörg Röhmann (Ausgegeben am 24.04.2014) 7