Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)



Ähnliche Dokumente
Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

1. Vertragsgegenstand

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Vertrag Individualberatung

Anspar-Darlehensvertrag

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Maklerauftrag für Vermieter

Freier Mitarbeiter Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o


Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

nach Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

hochgenau temperieren Wartungsvertrag


Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Beratungsvertrag Was ist zu klären?

-Prüfung der Tragwerksplanung-

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Management Consulting-Vertrag

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013)

Vertrag -Tragwerksplanung-

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems

Das neue Widerrufsrecht

Vertrag über eine Praxisphase

Ergebnisabführungsvertrag

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil:

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

SCHULVERTRAG. zwischen

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Muster-Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ Düsseldorf

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

Januar 2017 Marketing Angebote 1

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

Das Rücktrittsrecht I

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

INTERNET SERVICES ONLINE

Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkverträge des BMWFW

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, München

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca m²

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, Neukirchen-Vluyn

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Transkript:

Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung durch die Technische Universität Clausthal zugrunde gelegt werden. Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 10. März 2004. V E R T R A G zwischen vertreten durch - nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt und dem Land Niedersachsen vertreten durch die Technische Universität Clausthal ausführende Stelle: vertreten durch - nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt über die Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsauftrags auf dem Gebiet der

1 Vertragsgegenstand, Vertragszweck Gegenstand des Vertrages ist... 2 Leistungen des AN Der AN erbringt die im Arbeits- und Zeitplan (Anlage 1) niedergelegten Leistungen. 3 Vergütung Für die vertraglich vereinbarten Leistungen erhält der AN eine Vergütung in Höhe von... zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung der Vergütung erfolgt monatlich/vierteljährlich im Voraus als Abschlag. Abschlagshöhe und Zahlungstermine werden wie folgt festgelegt: Zahlungstermine EUR Bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechnet der AN ab Fälligkeit Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB. 4 Informationspflichten, Vertraulichkeit (1) Der AG stellt dem AN die für die Erbringung seiner Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

(2) Vertraulich gegebene Informationen sind vertraulich zu behandeln. Das Gleiche gilt für Informationen, die der AN bei Gelegenheit der Auftragserfüllung über den Geschäftsbetrieb des AG erhält und an deren Vertraulichkeit der AG ein erkennbares Interesse hat. 5 Schutzrechte, Nutzungsrechte (1) Der AG ist zur uneingeschränkten Nutzung der Arbeitsergebnisse ohne weitere Vergütung berechtigt. Das Recht zur Nutzung umfasst die Überarbeitung und Änderung der Arbeitsergebnisse, soweit nicht unabdingbare Rechte des Urheberschutzes entgegenstehen. (2) Der AN ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Veröffentlichungen gemäß 6 berechtigt. Im Rahmen der Auftragserfüllung gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse darf er für anderweitige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten verwenden. (3) Im Falle von Erfindungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung werden die Vertragspartner weitere Verhandlungen mit dem Ziel führen, die näheren Umstände der Übertragung von Schutz- und Nutzungsrechten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festzulegen. Der AN verpflichtet sich, aus dem Auftrag hervorgehende Erfindungen zunächst dem AG zur Nutzung anzubieten (Erstverhandlungsrecht). (4) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 steht dem AN ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich unbegrenztes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an etwaigen Schutzrechten für seine eigenen Zwecke in Forschung und Lehre zu. 6 Veröffentlichungen (1) Die Verpflichtung des AN zur Veröffentlichung von Forschungsvorhaben ergibt sich aus 25 Abs. 2 HRG. (2) AG und AN haben das Recht, die Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen. Sie werden den Inhalt und den Zeitraum der geplanten Veröffentlichungen vorab

gegenseitig abstimmen. Bei Veröffentlichungen sind der jeweils andere Partner sowie der Name des Urhebers zu nennen. (3) Dem AG ist Gelegenheit zu geben, schutzfähige Ergebnisse, deren Einräumung er aufgrund von Verhandlungen nach 5 Abs. 3 beanspruchen kann, vor der Veröffentlichung zum Schutz anzumelden. Verzichtet der AG auf die Schutzanmeldung, so teilt er dies dem AN unverzüglich mit. Werden schutzfähige Ergebnisse von dem AG nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten, nachdem er von ihnen Kenntnis erlangt hat, zum Schutz angemeldet, so gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Ergebnisse als erteilt. 7 Gewährleistung und Haftung (1) Der AN erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem ihm bekannten Stand der Wissenschaft und Technik. Er haftet nicht dafür, dass der AG die mit den erbrachten Leistungen verfolgten Zwecke tatsächlich realisieren kann. Es besteht keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsauftrages frei von Schutzrechten Dritter sind. Soweit entgegenstehende Schutzrechte bekannt werden, teilt der AN diese unverzüglich dem AG mit. (2) Der AN haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Verwendung seiner Arbeitsergebnisse entstehen, es sei denn, der Verwendungszusammenhang ist im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck ( 1) ausdrücklich definiert. (3) Jeder Vertragspartner haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden; der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme; die Haftung für Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn, Vermögensschäden) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8 Laufzeit des Vertrages (1) Der Vertrag tritt am (Datum) in Kraft. Die vereinbarten Leistungen sind bis zum (Datum) zu erbringen.

(2) Für die folgenden Teilleistungen, Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden folgende Termine vereinbart: a)... bis zum (Datum) b)... bis zum (Datum) Alternative 1: (2) Fristen und Termine für die Fertigstellung von Teilleistungen, Zwischenergebnissen oder Zwischenberichten werden zwischen AG und AN einvernehmlich festgelegt. (3) Fristen und Termine für Teilleistungen, die erst nach Abschluss bestimmter Arbeiten erbracht werden können, werden nach Abschluss dieser Arbeiten festgelegt. Alternative 2: Absatz 2 entfällt ersatzlos. 9 Vertragsänderungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte er lückenhafte Regelungen enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich so verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit unverzüglich zu beheben bzw. die Lücke zu schließen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung treten, die dem entspricht, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Teilnichtigkeit oder die Lücke bewusst gewesen wäre.

10 Kündigung, vorzeitige Beendigung des Vertrages (1) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (2) Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, so erhält er die Vergütung bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten, in sich abgeschlossenen und für AG verwertbaren Leistungen sowie die durch sie entstandenen vergütungsfähigen Nebenkosten. Das Gleiche gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages aus einem Grund unmöglich wird, den der AN zu vertreten hat. (3) Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der AN nicht zu vertreten hat, so erhält er die bis zum Wirksamwerden der Kündigung durch den Auftrag bedingten Leistungen vergütet, einschließlich der durch sie entstandenen vergütungsfähigen Nebenkosten. Die zu leistenden Zahlungen einschließlich der Restabgeltung dürfen den Betrag nicht übersteigen, der dem AN bei Erfüllung des Vertrages zugestanden hätte. Das Gleiche gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages aus einem Grund unmöglich wird, den der AN nicht zu vertreten hat. (4) Kosten für etwaige, bereits eingegangene, nicht lösbare Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich Gehältern während der Kündigungsfrist, sind auch nach der Kündigung bis zur Höhe des Endpreises über das Vorhaben abrechenbar. 11 Erfüllungsort Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des AN in Clausthal-Zellerfeld. Clausthal-Zellerfeld, den Technische Universität Clausthal (Auftraggeber)