Rechtssichere B2C-Online-Shops. Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben



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Transkript:

Rechtssichere B2C-Online-Shops Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben

Inhalt Einleitung Impressum Informationspflicht beim Fernabsatzkauf Pflichten in elektronischen Geschäftsverkehr Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Das Widerufs- und Rückgaberecht Preisauszeichnung Produktbeschreibung Datenschutz 3 4 6 8 11 12 13 15 16 2

Einleitung Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informationspflichten beim Fernabsatzkauf und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht werden müssen. Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Online- Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Verbraucher verkauft, zumindest den gängigsten Abmahnfallen entgehen kann. 3

Impressum Inhalt des Impressums Onlineshops unterliegen der Impressumspflicht nach 5 Telemediengesetz (TMG). Es müssen u.a. folgende Informationen im Shop platziert werden: - Name, Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten; - E-Mailadresse; - bei behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde; - Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, jeweils mit entsprechender Registernummer; - Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des Umsatzsteuergesetzes; - Wirtschafts-Identifikationsnummer nach 139c der Abgabenordnung. 4

Onlineshops, die auch journalistisch-redaktionelle Informationen veröffentlichen (z. B. Infoartikel, Kommentare, Newsletter- oder Blogbeiträge, Tweets) müssen darüber hinaus nach 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) einen Verantwortlichen benennen. Einbau des Impressums Nach 5 Abs. 1 TMG muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Es sollte daher mit höchstens zwei Klicks von jedem Punkt der Website aus einzusehen und aus Transparenzgründen als Impressum bezeichnet sein. Impressums-Muster Die wichtigsten Muster für ein rechtssicheres Impressum stehen unter http://www.res-media.net/muster bereit. 5

Informationspflichten beim Fernabsatzkauf Vor Vertragsschluss Verkauft ein Unternehmer Waren und Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher, löst dies diverse Informationspflichten für den Onlinehändler aus. Diese muss er erfüllen, bevor der Kunde in den Bestellvorgang gelangt und seine Bestellung versendet. Die Informationen wurden zum 13.06.2014 mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie neu geregelt. Zu diesen Informationen gehören zum Beispiel die Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Zahlungsarten, die Liefertermine, die Belehrung über das Widerrufsrecht usw. Diese Informationen sind an den verschiedensten Stellen des Onlineshops zu platzieren. Eine Checkliste zu den Informationen finden Sie auf unserer Kanzleiseite unter http://www.res-media.net/checklisten. Checkliste Eine Checkliste zu den Informationen finden Sie auf unserer Kanzleiseite unter http://www.res-media.net/checklisten. 6

Vertragsbestätigung Zusätzlich ist dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger mit allen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu können zusammen mit der Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übersendet werden, die alle Informationen enthalten müssen. Die Übermittlung eines Links zum Text der AGB reicht dabei nicht aus. Der Händler muss die Informationen vielmehr übersenden. Die AGB können daher als pdf-anhang per E-Mail oder komplett als Text in eine E-Mail eingefügt werden. 7

Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr Infopflichten Onlinehändler haben zusätzlich die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen. Damit bestehen einerseits weitere Informationspflichten für den Händler, andererseits muss der Bestellvorgang bestimmten Anforderungen im Aufbau bzw. Ablauf erfüllen. Übersicht Eine Übersicht mit den einzelnen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr finden Sie in unserer Checkliste unter http://www.res-media.net/checklisten. 8

Die Button-Lösung Die sog. Button-Lösung ist in 312 j Abs. 3 BGB geregelt. Danach wird der Unternehmer verpflichtet, den Bestell-Button mit zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften. Die früher üblichen Button am Ende des Bestellvorgangs wie bestellen oder Bestellung abgeben sind damit unzulässig. Sie müssen durch Formulierungen wie kostenpflichtig bestellen, zahlungspflichtigen Vertrag schließen oder kaufen ersetzt werden. 9

Die Gestaltung der Bestellübersichtsseite Zusätzlich müssen dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung, also am Ende des Checkouts, folgende Informationen in einer Bestellübersichtsseite über dem Bestell-Button aufgelistet werden: - Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung; - Ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat; - Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Preisbestandteile und Steuern; - Liefer- und Versandkosten. 10

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Beim Verkauf an Verbraucher unterliegen Händler strengen Verbrauchervorschriften und sind daher in der Gestaltungsfreiheit ihrer AGB-Klauseln stark beschränkt. Die AGB bestehen daher im Wesentlichen aus den Informationen, die der Händler aufgrund fernabsatzrechtlicher Informationspflichten seinen Kunden zur Verfügung stellen muss. Einbau der AGB Die AGB müssen über eine Seite AGB in die Navigation des Shops aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen sie auch in den einzelnen Kaufvertrag einbezogen werden. Das erfolgt über eine separate Checkbox im Online-Bestellformular, verbunden mit einem Textlink zum Text der AGB, so dass der Verbraucher aktiv sein Einverständnis. Muster AGB Muster AGB finden Sie auf unserer Website unter http://www.res-media.net/muster 11

Das Widerrufsrecht Verbrauchern steht per Gesetz ein Widerrufsrecht zu. Darüber ist er vom Händler genau zu belehren. Muster-Belehrung Eine Muster-Belehrung finden Sie unter http://www.res-media.net/muster Zu den Einzelheiten des Widerrufsrechts hat unsere Kanzlei ein E-Book erstellt, welches Sie auf unserer Kanzleiseite unter www.res-media.net/service/ebooks herunterladen können. Seit dem 13.06.2014 müssen Händler auch eine Muster-Widerrufserklärung zur Verfügung stellen. Muster-Widerrufserklärung Die Muster-Widerrufserklärung finden Sie unter: http://www.res-media.net/muster 12

Preisauszeichnung Händler müssen nach der Preisangabenverordnung (PAngV) genaue Angaben zum Preis der Ware oder Dienstleistung machen. Angabe des Endpreises Preise in Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, dürfen nur brutto ausgezeichnet werden. Die Preise sind als Endpreise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Mehrwertsteuerhinweis Darüber hinaus ist bei jeder Preisangabe ein sog. Mehrwertsteuerhinweis: inkl. Mwst., inkl. Mehrwertsteuer oder inkl. 19 % Mwst. erforderlich. 13

Versandkosten Der Händler hat anzugeben, ob zusätzlich zum Endpreis Lieferund Versandkosten anfallen. Ist das der Fall, ist deren Höhe oder die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann. Diese Pflichten gelten auch beim Verkauf ins Ausland. Grundpreis Bei Artikeln, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist ein Grundpreis anzugeben. 14

Produktbeschreibung Aufgrund der Informationspflichten im Fernabsatz sind Händler verpflichtet, die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung anzugeben. Alle Artikel müssen für den Verbraucher daher so detailliert wie möglich beschrieben werden und die Artikelbeschreibungen müssen Angaben über alle wesentlichen Eigenschaften enthalten. Welche Angaben wesentlich sind, bestimmt sich je nach der Art, Beschaffenheit und Komplexität des Produkts. Beispiele für wesentliche Merkmale sind Material, Größe, Ausmaße, Gewicht, Farbe, Funktion. Wichtig ist, dass es für unterschiedliche Produktgruppen zusätzliche, gesetzliche Pflichtangaben gibt, die bei der Artikelbeschreibung zu berücksichtigen sind: Haushaltsgeräte, Schuhe, Spielzeug, Kosmetik, Textilien u.v.m. 15

Datenschutz Bei jedem Kauf im Onlineshop fallen beim Händler Kundendaten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer usw. Die datenschutzrechtlichen Pflichten für Internethändler im Umgang mit den Kundendaten sind in 11 ff. TMG geregelt: Datenschutzinformation Nach 13 TMG ist der Nutzer grundsätzlich zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu unterrichten. Jeder Onlineshop benötigt daher eine Seite Datenschutz, in der alle Informationen dazu aufzuführen sind, welche Daten gesammelt werden und was damit passiert. Muster Datenschutzinformation Ein Muster finden Sie unter http://www.res-media.net/muster 16

Einverständnis des Kunden Nach 12 TMG dürfen personenbezogene Daten von Nutzern oder Kunden nur dann ohne deren Einwilligung erhoben und verwendet werden, sofern das gesetzlich erlaubt ist. Das ist der Fall bei Daten, die unerlässlich für die Abwicklung der Bestellung (z.b. Namen, Anschriften, Kontoverbindungen) sind. Diese Daten dürfen aber nur zum Zweck der einmaligen Abwicklung des Kaufs genutzt werden. Das bedeutet: Sollen die Daten für andere Zwecke genutzt werden (z.b. Verwendung für Werbemails, Einrichtung eines Kundenkontos), ist das vorherige Einverständnis des Kunden dazu erforderlich, das mit einer entsprechenden Einwilligungserklärung und einer Checkbox zum Anklicken eingeholt werden kann. 17

Was wir für Sie tun können Shopprüfungen und laufenden Update-Service für Ihren rechtssicheren Onlineshop Erstellung aller Rechtstexte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen Impressum Datenschutzinformationen Widerrufsrecht usw. Begleitende Beratung bei der Konzeption Ihrer E-Commerce-Plattform Erstellung von IT-Verträgen Beratung im Markenrecht Markenanmeldung Markenrecherche Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten 18

RESMEDIA Wir beraten Unternehmen im E-Commerce-Recht. Unsere Kanzlei verfügt über fünf spezialisierte Rechtsanwälte, darunter zwei Fachanwälte für IT-Recht und eine Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten Sie persönlich zu allen Fragen des E-Commerce Rechts, des IT-Rechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Bildnachweis: Seite 4: rcx - Fotolia.com Seite 7: aeroking - Fotolia.com 19

Kanzlei RESMEDIA Mainz RESMEDIA - Kanzlei für IT-Recht, E-Commerce und gewerblichen Rechtsschutz Am Winterhafen 78 55131 Mainz Telefon: 06131.144 560 Telefax: 06131.144 56 20 E-Mail: mainz@res-media.net Web: www.res-media.net