Die Reform der Sozialen Dienste in Hessen. Chancen und Nutzen einer Strukturreform der Bewährungs- und Gerichtshilfe



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Transkript:

Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Die Reform der Sozialen Dienste in Hessen Chancen und Nutzen einer Strukturreform der Bewährungs- und Gerichtshilfe Wiesbaden, den 1. November 2010 Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Kommission Zukunft der Sozialen Dienste der Justiz in Hessen November 2004 : Einsetzung der Kommission durch das HMJIE Vertreter der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, des Sozialdienstes im Vollzug, der Staatsanwaltschaft und der Landgerichte, der Freien Straffälligenhilfe und der Landesjustizverwaltung und der Wissenschaft Vorsitz : Professor Dr.Jörg-Martin JEHLE, Universität Göttingen Qualitätsverbesserung der Organisation und Arbeit der Sozialen Dienste in der Justiz Abschlußbericht Mai 2006 Montag, 1. November 2010 2

Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Zusammenfassende Thesen der Kommission (I) Soziale Dienste der Justiz als unverzichtbarer Bestandteil einer auf Spezialprävention ausgerichteten Strafrechtspflege Aufgabe der organisatorischen Trennung von Gerichts- und Bewährungshilfe Auslagerung der gemeinnützigen Arbeit zur Stärkung der zentralen Aufgaben der Gerichtshilfe Kein gemeinsamer Dienst mit dem Sozialdienst des Vollzugs, aber verbesserte Kooperation Keine Privatisierung der Bewährungshilfe Organisatorische Anbindung an die Leitung der Landgerichte Montag, 1. November 2010 3 Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Zusammenfassende Thesen der Kommission (II) Unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht durch die Leitung des Sozialen Dienstes Koordinierungsstelle beim Oberlandesgericht Binnendifferenzierung der Betreuungsformen und Arbeitsabläufe Entwicklung verbindlicher Standards als einheitliche transparente Arbeitsgrundlage Effektive vernetzte Zusammenarbeit der Dienste und Einrichtungen mit klaren und verbindlichen Absprachen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Grundsatz der gegenseitigen Information insbesondere zwischen Bewährungshilfe und Vollzug Montag, 1. November 2010 4

Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Umsetzung des Kommissionsergebnisses (I) Beförderungsstopp Zurückhalten von Stellen für Strukturreform Stagnation infolge politischer Veränderungen # Priorisierung anderer Themen auf der politischen Agenda # Interregnum geschäftsführende Landesregierung # Neubewertung nach Regierungswechsel Beharrungsinteressen und Widerstand der Betroffenen Beibehaltung des bisherigen Sprechersystem Wiederaufnahme der Arbeit an der Strukturreform im November 2009 Akzentverschiebung von Fiskalpolitik zum Risikomanagement als Anlass Montag, 1. November 2010 5 Stand der Reform (I) Hessen nicht vorn, sondern hinter NRW und Niedersachsen zurück 1. Schritt: Einführung des Sicherheitsmanagements in der Bewährungshilfe zum 01.Januar 2008 als Spezialdienst ( rückfallgefährdete Sexualstraftäter) 2. Schritt : HJStVollzG und HStvollzG 16 : Kooperation zwischen den Sozialen Diensten festgeschrieben (Übergangs- bzw. Entlassungsmanagement) 6

Stand der Reform (II) 3. Schritt : Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen der Sozialen Dienste (Stand : heute ) Strukturreform der Bewährungshilfe und Qualitätsstandards Eingliederung des Sicherheitsmanagements 4.Schritt : Zusammenlegung von Bewährungs- und Gerichtshilfe (Novellierung des Ausführungsgesetzes) 5. Schritt : Koordinierungsstelle beim Oberlandesgericht? 6. Schritt : 4.Säule statt 5.Rad der Justiz? Einheitlicher Sozialdienst der Justiz als Zukunftsvision 7 Reform der Bewährungshilfe (I) Einführung verbindlicher Qualitätsstandards # Entwicklung unter Einbeziehung der beteiligten Berufsgruppen aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich # stattdessen Rückgriff auf Standards Nordrhein-Westfalens # Praxisbeteiligung # Überarbeitung des ersten Entwurfs 8

Reform der Bewährungshilfe (II) Strukturreform ( Hierarchisierung ) # Beibehaltung der organisatorischen Anbindung an die Landgerichte # Einführung von Sachgebieten und Fachbereichen # Einführung entsprechender Leitungsfunktionen # Fachaufsicht in der Hand von Fachleuten # Selbstorganisation und Emanzipation der Sozialarbeit 9 Reform der Bewährungshilfe (III) Sachgebiete # in jedem LG-Bezirk Einrichtung eines Sachgebiets (im Sinne der Geschäftsordnung) Bewährungshilfe # Leiter übernimmt die Regelung des Dienstbetriebes und die Fachaufsicht für alle Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Bezirk # Allgemeine Verwaltungsaufgaben (z.b. Reisekosten) bleiben bei der Geschäftsleitung der Landgerichte 10

Reform der Bewährungshilfe (IV) # Aufgaben der Sachgebietsleitung sind u.a. : - Vorbereitung der jährlichen Erstellung des GV-Planes - Entscheidung über Anträge auf Akteneinsicht - Organisation von Fortbildung und Supervision - Mitwirkung bei der Durchführung der Geschäftsprüfungen sowie Prüfungen der Sachgerechtigkeit der Arbeit im Einzelfall - Vorbereitung von Berichten und Verfügungen an vorgesetzte Stellen - Koordination der Zusammenarbeit mit den JVA en und den Maßregelvollzugseinrichtungen - Bestimmung der örtlichen Anwenderbetreuinnen und betreuer der Fachanwendung SoPart 11 Reform der Bewährungshilfe (V) Fachbereiche Allgemeine Bewährungshilfe Sicherheitsmanagement Entlassungsmanagement? (projektbezogen) Elektronische Fußfessel Führungsaufsichtsprobanden? Erstverbüßer? Jugendliche und Heranwachsende? 5-15 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer je Fachbereich Leitung : Organisation des Dienstbetriebs innerhalb des Fachbereichs 12

Offene Fragen Konkrete Ausgestaltung der Strukturen vor Ort Deregulierung Fortführung bisheriger Projekte als besondere Aufgaben Zusammenarbeit mit Leitung der Landgerichte Unterschiede zwischen Stadt und Flächenbezirken Beachtung beamtenrechtlicher Vorgaben Verteilung der Beförderungsstellen auf die Bezirke Stellenplanobergrenzen Öffnung der Leitungsfunktionen für Angestellte 13 Konzept/Chancen und Nutzen der Strukturreform (I) Umsetzung des Kommissionsberichts nicht als Selbstzweck vom Helfer zum Manager Professionalisierung der Sozialarbeit # Vernetzung Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Einrichtungen und Trägern Delegation von Aufgaben (Subsidiarität) # Differenzierung nicht jeder braucht Alles # Spezialisierung z.b. Sicherheitsmanagement, Schuldnerberatung # Strukturierung der Betreuungsarbeit Bewährungshilfeplanung Organisatorisch-strukturelle Aspekte einer Weiterentwicklung der Bewährungshilfe stehen in Wechselwirkung zum Arbeitsauftrag und zu den Handlungskonzepten Sozialer Arbeit 14

Konzept/Chancen und Nutzen der Strukturreform (II) Professionalisierung erfordert damit eine Organisation mit klaren Hierarchien und Verantwortlichkeiten Verbesserung der fachlichen Bedingungen der Arbeit Maßgeschneiderte und passgenaue Betreuungsarbeit Prinzip durchgehender Betreuung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die Vollstreckung bis zum Straferlass Optimierung der Schnittstellen in der Sozialarbeit bei Übergängen in Vollzug, Therapie und Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe Effizienzgewinne und Synenergieeffekte durch Bündelung der fachlichen Ressourcen 15 Ziele Corporate Identity Erkennbarkeit der Sozialarbeit in der Justiz Senkung der Rückfallquoten Verbesserung der sozialen Integration Straffälliger 16