EXPLOSIONSSCHUTZ NACH ATEX AN ABSAUGANLAGEN EXPLOSIONSRISIKO Explosionen können überall dort auftreten, wo brennbare Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten oder Stäube entstehen, gelagert oder transportiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bildet sich in Verbindung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Ist eine Zündquelle vorhanden, kann es zur Explosion kommen. Typische explosionsgefährdete Bereiche finden sich z.b. in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, in Raffinerien, Tankanlagen und Lackfabriken. Betroffen sind aber auch Unternehmen, die staubbildende Schüttgüter, wie Getreide, Futtermittel oder sonstige organische Produkte, verarbeiten und transportieren. Eine Vielzahl von Richtlinien und Normen sorgen dafür, das Explosionsrisiko in solchen Bereichen zu minimieren. EINHEITLICHE RICHTLINIEN IN DER EU - ATEX 95 / ATEX 137 Die zahlreichen nationalen Richtlinien zum Explosionsschutz wurden nun europaweit vereinheitlicht. Seit dem 1. Juli 2003 ist die Anwendung der neuen Richtlinien 94/9/EG (ATEX 95, ehemals 100a) und 99/92/EG (ATEX 137, ehemals 118a) Pflicht. Die ATEX 95 (kurz für das Französische ATmosphère EXplosible) legt Anforderungen an Produkte fest und wendet sich vornehmlich an Hersteller. Die ATEX 137 beschreibt Anforderungen an Arbeitsstätten und ist für Betreiber relevant. DIE BETREIBER-RICHTLINIE ATEX 137 Die ATEX 137 befasst sich mit dem betrieblichen Arbeitsschutz und wurde mit der Betriebssicherheitsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Im Wesentlichen erlegt sie den Arbeitgebern folgende Pflichten auf: Ermittlung der Explosionsgefahr/ Ermittlung der explosionstechnischen Staubkenngrößen z. B. Zündtemperatur, Mindestzündenergie (MZE), untere Explosionsgrenze UEG), K ST -Wert etc. Zoneneinteilung des Betriebs je nach Explosionsgefahr Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche Festlegung von Schutzmaßnahmen Betriebsanweisungen für die Mitarbeiter Erstellung eines Explosionsschutzdokuments, das alle ermittelten Daten und durchgeführten Maßnahmen enthält.
DIE HERSTELLER-RICHTLINIE ATEX 95 Die Richtlinie betrifft Schutzsysteme und sämtliche Geräte, die sich in potentiell explosionsfähiger Atmosphäre befinden. Relevant sind elektrische und nicht elektrische Geräte, die eine eigene mögliche Zündquelle aufweisen. Die ATEX 95 erlegt dem Hersteller folgende Pflichten auf: Durchführung einer Risikobeurteilung Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung und der Betriebsbedingungen Einstufung in eine Gerätekategorie Kategorie 1 2 3 Sicherheitsmaß sehr hohes hohes normales Einsatz in Zone 0,1 oder 2 20,21oder 22 1 oder 2 21 oder 22 2 22 Atmosphäre G D G D G D Kennzeichung auf dem Typenschild EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle (akkreditiertes Institut), wenn ein elektrisches Gerät in die Kategorie 1 oder 2, ein nicht elektrisches Gerät in die Kategorie 1 fällt, oder es sich um ein Schutzsytem handelt KENNZEICHNUNG NACH ATEX 95 II 3 GD T135 C maximale Oberflächentemperatur: 135 C Atmosphäre: Gas oder Staub Gerätekategorie: 3 Gerätegruppe: II (Verwendung über Tage; I würde Verwendung unter Tage bedeuten) Zeichen für explosionsgeschützte Geräte Eine Kennzeichnung der Anlage nach ATEX 95 ist jedoch nur dann nötig, wenn sie in explosionsfähige Atmosphäre aufgestellt wird. Befindet sich eine solche nur im Innern der Abscheideanlage, ist keine Kennzeichnung mit der entsprechenden Gerätekategorie erforderlich. Auf jeden Fall betroffen von den Vorgaben der ATEX sind jedoch verschiedene Bauteile der Anlagen, wie Ventilatoren, Schaltanlagen, Motoren für Zellenradschleusen, Sensoren wie Füllstandsmelder oder Differenzdruckmessgeräte. 2
ZONENEINTEILUNG Die Zoneneinteilung des Betriebs erfolgt nach folgender Systematik: BEISPIEL FÜR ZONENEINTEILUNG IN FILTERANLAGE Zone Wahrscheinlichkeit/ Dauer Gas/ Nebel/ Staub Explosionsgefahr Dämpfe 0 20 Gefahr ständig, langzeitig oder häufig 1 21 Gefahr gelegentlich 2 22 Gefahr im Normalbetrieb nicht (wenn dann nur selten und kurzzeitig) Die VDI 2263-6 und die BGR 104 macht konkrete Vorschläge für die Zoneneinteilung bei Entstaubungsanlagen. Die Rohgasrohrleitung kann bei ordnungsgemäßem Betrieb und entsprechenden Strömungsgeschwindigkeiten (i. d. R. > 20m/s) auch als nicht explosionsgefährdeter Bereich (n.e.b.) eingestuft werden. Da bei vielen Anlagen z. B. nach Umbauten doch Staubablagerungen entstehen, ist die Einstufung der Rohgasrohrleitung in Zone 22 sicherer. ZONENEINTEILUNG DES REINGASBEREICHS Für den Reingasbereich gibt es viele Ansätze zur Zoneneinteilung (von keine Zone bis Zone 21). Z. T. wird bei Starrkörperfilterelementen wie z. B. SINBRAN der Reingasraum als n.e.b. eingestuft. Da dies für den Betreiber einen größeren Wartungsaufwand durch häufigere Kontrollen bedeutet, legt Keller Lufttechnik den Reingasraum i. d. R. für die Zone 22 aus. Das bietet dem Betreiber eine größere Sicherheit im Fall eines Defekts an Filterelementen. Zoneneinteilung des Aufstellungsraums nach Explosionsschutzdokument des Betreibers Legende: Filtergerät mit Aufsatzventilator, Zellenradschleuse mit offenem Staubaustrag Schutzmaßnahmen: Zündquellenvermeidung rot: Zone 20 grün: Zone 22 weiß: keine Zone (n.e.b.) Müssen neben Staub auch brennbare Gase oder Lösungsmittel abgesaugt werden, sind zusätzliche Anforderungen für den Gas- Explosionsschutz zu beachten. Die VDI 2263-6 unterscheidet bei der Einstufung des Reingasbereichs nicht zwischen Filter und Reingasrohrleitung. Keller Lufttechnik hat in der langjährigen Erfahrung mit Entstaubungsanlagen jedoch festgestellt, dass selbst bei einem Staubdurchtritt (z. B. aufgrund fehlerhaft montierter Filterelemente) und damit verbundenen Staubablagerungen im Reingasraum, in der Reingasrohrleitung nicht unbedingt Staubablagerungen zu befürchten sind. Dies ist abhängig von der ausgelegten Strömungsgeschwindigkeit in der Reingasrohrleitung. Damit lässt sich auch eine abweichende Zoneneinteilung zwischen Reingasraum und Reingasrohrleitung begründen (Zone 22 / keine Zone). 3
EXPLOSIONSTECHNISCHE KENNGRÖSSEN Bei der Ermittlung der Explosionsgefahr können Anlagenbetreiber Staubproben bei verschiedenen Prüfinstituten auf Brennbarkeit bzw. Explosionsfähigkeit untersuchen lassen. (Adressen siehe letzte Seite.) Eine grobe Abschätzung explosionstechnischer Kenngrößen kann auch über die GESTIS-Staub-Ex-Datenbank erfolgen: www.dguv.de/bgia/de/gestis/expl/index.jsp Zum Vergleich: Bei Funkenentladungen zwischen zwei voneinander isolierten leitfähigen Bauteilen (z.b. durch Lack/Dichtung voneinander isolierte Flansche) entsteht eine Zündenergie von ca. 1000mJ Bei Büschelentladungen an isolierendem Material (z.b. nicht ableitfähiges Filterelemente) entstehen Zündenergien von ca. 3mJ. Zündtemperatur: Die Temperatur, bei der sich eine Staubwolke entzündet. Die max. Oberflächentemperatur an Geräten darf max. 2/3 der Zündtemperatur betragen. Z. B. Ventilatormotor: T 135 C geringste zulässige Zündtemperatur = 202,5 C Die Zündtemperaturen liegen bei fast allen Stäuben > 300 C K ST -Wert = Druckanstiegsgeschwindigkeit = Steigung der roten Kurve p max = maximaler Explosionsüberdruck, der in einem geschlossenen Behälter entstehen würde. KURZE ERLÄUTERUNG ZU KENNGRÖSSEN BZ = Brennzahl Brennverhalten Brennzahl BZ kein Anbrennen BZ 1 kurzes Anbrennen und rasches Auslöschen BZ 2 örtliches Brennen oder Glimmen ohne Ausbreiten BZ 3 Ausbreiten eines Glimmbrandes BZ 4 Ausbreiten eines offenen Brandes BZ 5 verpuffungsartiges Abbrennen BZ 6 UEG = Untere Explosionsgrenze = Mindest-Staubkonzentration, ab der ein Staub-Luft-Gemisch explosionsfähig ist Der Mindestwert liegt i.d.r. bei 30 g/m³ MZE = Mindestzündenergie Druck Je nach K ST -Wert werden Stäube in folgende Staubexplosionsklassen eingeteilt: Staubexplosionsklasse K St -Wert in bar m s -1 St 1 St 2 St 3 Zeit > 0 bis 200 > 200 bis 300 > 300 MZE > 10 mj normal zündempfindlich 3 mj < MZE < 10 mj besonders zündempflindlich MZW < 3 mj extrem zündempfindlich 4
UMSETZUNG BEI KELLER LUFTTECHNIK Keller Lufttechnik erstellt für jede Entstaubungs anlage eine Gefahrenanalyse, die der Betreiber als Explosions schutz - dokument verwenden kann. Unter Einbeziehung der vom Kunden vorgegebenen Explosions kenngrößen und der Zoneneinteilung des Betriebs werden gegebenenfalls nötige Schutzmaß nahmen ermittelt. Legende: rot: Zone 20 grün: Zone 22 weiß: keine Zone VARIO-Filtergerät mit integrierter Ventilator-Jet-Einheit, Entsorgung in 50l-Behälter. Schutzmaßnahmen: Zündquellenvermeidung, Druckentlastung mit rohgasseitiger Rückschlagklappe. Die möglichen Schutzmaßnahmen werden auf den nächsten Seiten beschrieben. 5
SCHUTZMASSNAHMEN Die Schutzmaßnahmen sind nach folgender Priorität auszu - wählen: 1. Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre 2. Zündquellenvermeidung 3. konstruktiver Explosionsschutz Konstruktiv Zündquellenvermeidung Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre VERMEIDUNG VON EXPLOSIONSFÄHIGER ATMOSPHÄRE Diese Schutzmaßnahme kann realisiert werden durch Einsatz von Nassabscheidern oder Feststoffinertisierung Bei der Feststoffinertisierung wird dem Abscheider Inert - material (z. B. Kalksteinmehl) zudosiert. Das Mischungs - verhältnis muss so groß sein, dass das Gemisch aus Inertmaterial / explosionsfähiger Staub / Luft insgesamt keine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Das genaue Mischungsverhältnis muss über Versuche ermittelt werden (siehe Prüfinstitute auf der letzten Seite). der Anteil an Inertmaterial muss in jedem Fall > 50 Gew-% sein ohne Staubuntersuchung muss vom Gewichtsverhältnis Inertmaterial / Staub > 9 : 1 ausgegangen werden Aufgrund des großen Anteils an Inertmaterial ist dieses Verfahren nur bei geringem Staubanfall wirtschaftlich. Nassabscheider VDN-TE 6
ZÜNDQUELLENVERMEIDUNG Die Vermeidung von wirksamen Zündquellen muss generell bei Anlagen mit Explosionsgefahr realisiert werden, auch wenn konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Als alleinige Schutzmaßnahme ist Zündquellenvermeidung nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Mindestzündenergie (MZE) des Staubs > 10 mj keine hybriden Gemische (d. h. explosionsfähiger Staub und relevante Mengen an explosionsfähigen Gasen / Dämpfen) keine Gefahr der Selbstentzündung der Eintrag von Zündquellen in das Filtergerät muss ausgeschlossen werden können Zur Umsetzung des Schutzkonzepts "Zündquellenvermeidung" kann in machen Fällen auch eine Funkenerkennung und -löschung dienen. "ATEX-Geräte" Grundvoraussetzung zur Zündqellenvermeidung ist die Verwen - dung von Geräten mit der entsprechenden ATEX-Geräte - kategorie je nach Zoneneinteilung (siehe Seite 3). (1) (2) (3) Legende: rot: Zone 20 grün: Zone 22 weiß: keine Zone Erkennung Löschung Hier werden in der Rohr lei tung vor dem Filter evtl. abgesaugte Funken erkannt und sofort mittels Wasser eindüsung gelöscht. Hierzu ist jedoch eine Rohrstrecke zwischen Erkennung und Löschung von mind. 6 Meter erforderlich. Bei stärkeren Zündquellen (z. B. brennende Teile) ist die Löschung nicht immer zuverlässig gewährleistet. Deshalb muss im Einzelfall beurteilt werden, ob zusätzlich konstruktive Maßnahmen erforderlich sind. Die Funken erkennung und -löschung ist häufig eine Möglichkeit zur Nachrüstung bestehender Anlagen ohne konstruktiven Explosionsschutz. Hierzu gehören z. B.: (1) Magnetventile im Reingasraum: ATEX-Kategorie 3D (2) Ventilatoren / Motoren im Reingasraum: ATEX-Kategorie 3D Klemmenkasten im Reingasraum: ATEX-Kategorie 3D (3) Füllstandssensoren im Rohgasraum: ATEX-Kategorie 1D Zellenradschleusen und Förderschnecken inkl. Getriebemotoren: ATEX-Kategorie 1D Getriebemotoren von Zellenradschleusen und Förderschnecken: ATEX-Kategorie 3D Potentialausgleich Zur Vermeidung von Funken - entladungen aufgrund elektro - statischer Aufladung sind leitfähige Bauteile in Ex- Zonen zu erden (Ableit- widerstand < 10 6 Ohm). Bei besonders zündempfindlichen Stäuben (< 10 mj) außer dem ableitfähige Filter elemente einzusetzen. sind 7
KONSTRUKTIVER EXPLOSIONSSCHUTZ Kann eine Explosion in der Entstaubungsanlage nicht ausgeschlossen werden, sind "konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen" erforderlich, die das Ausmaß einer Explosion begrenzen. Bei der Wahl der konstruktiven Explosionschutzmaßnahmen sind verschiedene Randbedingungen zu beachten: Staubkenngrößen wie Druckanstiegsgeschwindigkeit (KST-Wert) und maximaler Explosionsüberdruck pmax Filtergeometrie Innenaufstellung / Außenaufstellung, mögliche Sicherheitsbereiche vor Druckentlastungseinrichtungen Toxizität der Stäube etc. Explosionsdruckstoßfestigkeit Bei sämtlichen Maßnahmen ist eine erhöhte Festigkeit des Filtergehäuses (Druckstoßfestigkeit) erforderlich, da eine Explosion nicht ausgeschlossen wird. Keller Lufttechnik hat für seine Filtergehäuse Explosionsversuche bei der benannten Stelle FSA durchgeführt, um die Druckstoßfestigkeit zu ermitteln. Je nach Anwendung können die Gehäuse damit für eine Druckstoßfestigkeit von 0,2 bar oder 0,4 bar Überdruck ausgelegt werden. EXPLOSIONSVERSUCHE BEI DER FSA AN FILTERGEHÄUSEBAUREIHE Untersucht wurde auch z. B. der Einfluss von schräger Druckentlastung 8
Druckentlastung - Berstscheiben Bei Aufstellung des Filtergeräts im Freien bzw. an der Hallen - außenwand können bei ausreichend großem Sicher heitsbereich Berstscheiben zur Explosionsdruck entlastung eingesetzt werden. Im Explosionsfall öffnen die Berstscheiben bei 0,1 bar Überdruck und der Explosionsdruck wird nach außen entlastet. Das Filtergehäuse muss für eine Druckstoßfestigkeit entsprechend dem gewählten reduzierten Explosionsdruck zugelassen sein. (Standard bei Keller Lufttechnik 0,2-0,4 bar.) Merkmale kostengünstig auch für Gase und Metallstäube zugelassen jede Einbaulage möglich Druckentlastung in den Raum ist nicht zulässig! Druckentlastung in brand- oder explosionsgefährdete Bereiche ist nicht zulässig! nahezu wartungsfrei (bei horizontaler Anordnung müssen jedoch im Winter nach einem Anlagenstillstand größere Schneelasten (> 50 cm) manuell entfernt werden; geringe Schneelasten sind für die Entlastungsfähigkeit nicht relevant. vor Berstscheiben ist ein Sicherheitsbereich auszuweisen, der von der Flammenreichweite abhängig ist. Je nach Größe des Filters kann die Flammenreichweite 10-40 m betragen! In den Sicherheitsbereichen dürfen sich im Betrieb keine Personen aufhalten! Gebäude oder andere Einrichtungen in diesen Bereichen müssen Explosionsdruck und -flammen standhalten können! Technische Daten Standardberstscheibe Keller Lufttechnik Ansprechüberdruck: 0,1 bar effektive Entlastungsfläche je Berstscheibe: 0,535 m² Größe: 586 x 920 mm unterdruckbeständig bis 50 mbar Standardausführung, alternativ bis 200 mbar zugelassen für K ST -Werte bis 300 bar x m/s Filteranlage mit Berstscheiben 9
Druckentlastung - Q-Box Bei Aufstellung des Filtergeräts in der Halle oder bei beschränkter Möglichkeit der Ausweisung von Sicherheitsbereichen kann die "Q-Box" zur flammenlosen Explosionsdruckentlastung eingesetzt werden. Merkmale maximaler K ST -Wert: 200 bar x m/s für organische Stäube zugelassen Ansprechüberdruck: 0,1 bar für Stäube mit Mindestzündenergie (MZE) > 3mJ Sicherheitsabstand: 5m für Personen; 0,5m für Gegenstände / Wände passend auf Standard-Berstscheiben optimal für Nachrüstungen das Verhältnis entlastetes Volumen zum Volumen des Aufstellungsraums muss mindestens 1:15 betragen Ausführung in Edelstahl Außenaufstellung möglich nahezu wartungsfrei Entlastung in Zone 22 ist nicht zulässig inkl. Überwachung kann nach Explosionsereignis nach Überprüfung und Austausch der Berstscheibe weiterverwendet werden. Filtergerät VARIO 2 mit flammenloser Druckentlastung Q-Box 10
Druckentlastung - Entlastungsventile EVN Bei Aufstellung des Filtergeräts im Arbeitsraum oder bei beschränkter Möglichkeit der Ausweisung von Sicherheits - bereichen können "Entlastungsventile EVN" zur flammenlosen Explosionsdruckentlastung eingesetzt werden. Merkmale Ansprechüberdruck: 0,05 bar zugelassen für K ST -Werte bis 300 bar x m/s für organische und metallische Stäube zugelassen auch für Gase / Dämpfe zugelassen Entlastung in Zone 22 ist zulässig kann nach Explosionsereignis nach Prüfung weiterverwendet werden nahezu wartungsfrei das Verhältnis entlastetes Volumen zum Volumen des Aufstellungsraums muss mindestens 1:10 betragen kein Flammenaustritt, Entlastung in den Arbeitsraum ist zulässig, es muss jedoch ein Sicherheitsbereich von 2,0 m in Entlastungsrichtung ausgewiesen werden, in dem sich während des Betriebs der Anlage außer Wartungspersonal niemand aufhalten darf. Filtergerät VARIO 4 mit Entlastungsventil Funktion Flammenabsorber Flammenfilter 11
Explosionsunterdrückung Durch eine Explosionsunterdrückung wird die Explosion nicht zugelassen, sondern mittels Erkennung und Eindüsen eines Löschpulvers innerhalb von ca. 50 Millisekunden gestoppt. Für die Erkennung der Explosion wird im Rohgasraum ein dynamischer Drucksensor und ein Infrarotsensor am Rohgaseintritt (zur Erkennung von langsam anlaufenden Explosionen) eingesetzt. Über die Steuerzentrale werden die Löschmittelbehälter angesteuert. Merkmale zugelassen für K ST -Werte bis 500 bar x m/s ideal bei Aufstellung im Arbeitsraum oder bei toxischen Stäuben explosionstechnische Entkopplung mittels Löschmittelsperren mit geringem zusätzlichem Aufwand realisierbar, da die Detektion und Steuerung schon vorhanden ist keine Zulassung für reine Metallstäube Löschmittelbehälter Drucksensor Löschmittelbehälter Steuerung Funktionsprinzip Rundfilter mit Explosionsunterdrückung Löschmittelsperre in der Rohrleitung Drucksensor 12
Auslegung auf den maximalen Explosionsdruck Bei einer Auslegung des Filtergehäuses auf den maximalen Explosionsdruck (i.d.r. 10 bar), sind keine weiteren Entlastungsoder Unterdrückungsmaßnahmen erforderlich. An die Druck - stoß festigkeit und die Entkopplungsmaßnahmen gibt es jedoch deutlich höhere Anforderungen. ideal bei Aufstellung im Arbeitsraum und hohen K ST -Werten Rundfilter für 10 bar explosionsdruckstoßfest ausgelegt Erfassung Funktionsschema 13
Explosionstechnische Entkopplung Filteranlagen mit konstruktivem Explosionsschutz müssen generell explosionstechnisch entkoppelt werden. Grundsätzlich muss die Entkopplung in folgenden Richtungen berücksichtigt werden: Rohgasrohrleitung Am häufigsten verwendete Entkopplungsmaßnahmen: Rückschlagklappe (Entkopplung von Flamme und Druck) Es sind bestimmte Einbauabstände zu beachten - Beispiel Rückschlagklappe Erfassung Rückschlagklappe Einbauabstand Abscheider Ventilator Explosionsdruckentlastung Die Rohrleitung zwischen ProFlap und ex-geschütztem Gehäuse/Filter muss dieselbe Druckstoßfestigkeit haben (i.d.r. mind. 2 mm Blechstärke, geschweißt.) Druckentlastungsschlot (Entkopplung von Druck) Löschmittelsperre (Entkopplung von Flamme) Schnellschlussschieber (Entkopplung von Flamme und Druck) 14
Reingasrohrleitung Am häufigsten verwendete Entkopplungsmaßnahmen: Filterelemente (Entkopplung von Flamme, keine Zulassung als Schutzsystem): Bei starren Filterelementen, wie z.b. SINBRAN oder Filterschläuche mit Stützkorb kann von einer hinreichenden Flammenentkopplung ausgegangen werden. Die reingasseitige Rohrleitung muss dem red. Explosionsüberdruck standhalten können bzw. darf nicht abstürzen (Gefahr bei unzureichend befestigter Rohrleitung!). Bei Reinluftrückführung muss die Rohrleitung in einen ungefährdeten Bereich führen. Entsorgung Am häufigsten verwendete Entkopplungsmaßnahmen: Entsorgungsbehälter: Bei direktem Eintrag in Entsorgungsbehälter müssen diese entsprechend druckstoßfest ausgeführt sein Druckentlastungsschlot (Entkopplung von Druck) Zellenradschleusen (Entkopplung von Flamme und Druck): Zellenradschleusen müssen als Schutzsystem nach ATEX 95 zugelassen sein (flammendurchschlagsicher und druckstoßfest). Schnellschlussventil (Entkopplung von Flamme und Druck) Zellenradschleusen Taktschleusen (Entkopplung von Flamme und Druck): Taktschleusen müssen als Schutzsystem nach ATEX 95 zugelassen sein (flammendurchschlagsicher und druckstoßfest). Taktschleusen 15
Weitere Informationen rund um den Explosionsschutz Normen und technische Spezifikationen EN 1127-1 Explosionsschutz Grundlagen und Methodik EN 13463 Nicht-elektrische Geräte in ex-gefährdeten Bereichen EN 14460 Explosionsfeste Geräte EN 14491 Systeme zur Druckentlastung von Staubexplosionen VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen EN 14986 Explosionsschutzmaßnahmen an Ventilatoren BGR 104 Explosionsschutzregeln BGR 109 Richtlinien zur Vermeidung der Gefahren von Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen (früher ZH 1/32) BGR 132 Richtlinie Statische Elektrizität (früher ZH 1/200) BGR 204 Umgang mit Magnesium (früher ZH 1/328) Keller Lufttechnik - alle Rechte vorbehalten. Änderungen vorbehalten. 09/2011 Benannte Stellen/ Prüfinstitute zur Ermittlung von Staubkenngrößen/Gutachter: Institut für Arbeitsschutz der DGUV www.bgia.de Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin (FSA) www.fsa.de/ Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) - Explosionsschutz www.explosionsschutz.ptb.de/hp.htm?186,34 Dekra EXAM GmbH (früher DMT) www.bg-exam.de/ IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH Institut an der Technischen Universität - Bergakademie Freiberg www.ibexu.de/ TÜV Product Service GmbH www.tuev-sued.de/ BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung www.bam.de FTZU - Physikalisch-Technische Prüfanstalt www.ftzu.cz/ FireEX Consultant GmbH, Richard Siwek