LOGO PFLEGEFALL HAUS WEG? Vorsorgevollmacht und Immobilien Vortrag am 24.10.2013 in Mannheim Rechtsanwältin Sonja Hecker, Mannheim Überblick zum sozialrechtlichen Hintergrund Das Grundproblem Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkaskoversicherung!. Der ungedeckte Betrag muss aus dem Einkommen und Vermögen des Betroffenen bestritten werden. 2
Die derzeit gültigen Pflegesätze: Pflegestufe zu Hause durch Angehörige zu Hause durch Pflegedienst Heim Pflegestufe I 235 450 1.023 Pflegestufe II 400 1.100 1.279 Pflegestufe III 700 1.550 1.550 3 Zeitaufwand: Pflegestufe I: mindestens 90 Minuten, hiervon mehr als 45 Minuten für Grundpflege Pflegestufe II : mindestens drei Stunden hiervon mindestens zwei Stunden für Grundpflege Pflegestufe III: mindestens fünf Stunden hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. 4
Was gehört zur Grundpflege?? Körperpflege Waschen / Duschen / Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- oder Blasenentleerung 5 Ernährung Mundgerechte Zubereiten der Nahrung Aufnahme der Nahrung 6
Mobilität Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Gehen / Stehen / Treppensteigen Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung 7 Ein Beispiel: Mandantin 82 Jahre, A Pflegestufe II, stationärer B Aufenthalt C Einkommen: Kosten: Rente insges. 1.700 Pflegeheim mtl.: 3.038 Pflegegeld Stufe II: 1.279 Taschengeld mtl.: 200 Insgesamt: 2.979 Insgesamt: 3.238 Unterdeckung monatlich: 259 8
Ein Beispiel: Mandantin 80 Jahre, A Pflegestufe I, wohnt B zu Hause, benötigt intensive C Betreuung durch ambulanten Pflegedienst Einkommen: Kosten: Rente insges. 1.700 Pflegedienst mtl.: 2.600 Pflegegeld Stufe I: 450 Miete mtl.: 550 Insgesamt: 2.150 Essen auf Rädern: 200 Insgesamt: 3.350 Unterdeckung monatlich: 1.200 9 Reicht das Einkommen nicht aus, tritt der Staat erst dann im Wege der Sozialhilfe ein, wenn das Vermögen eingesetzt wurde. Erbschaft wird als Einkommen qualifiziert (Zuflussprinzip) Sogenanntes Schonvermögen muss nicht verwertet werden. 10
Was gehört zum Schonvermögen? Zum Schonvermögen gehört ein angemessenes Hausgrundstück, das von der nachfragenden Person zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll. 11 Was ist angemessen? Bei Familienheimen eine Wohnfläche von 130 qm Bei Eigentumswohnungen bis zu 120 qm Wohnfläche Abweichungen können aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls erfolgen Bei der Angemessenheit ist noch vieles unklar. Nach einer Entscheidung des OVG Niedersachsen soll, wenn weniger als 4 Personen im Haushalt leben je Person eine Kürzung von 20 qm vorgenommen werden. 12
Was passiert, wenn die Wohnung unangemessen groß ist? Verwertung Liegt ein Härtefall vor, wird die Grundsicherung als Darlehen gewährt, dieses ist auf Verlangen dinglich zu sichern 13 Zum Vermögen gehören auch Rückforderungsansprüche! Wurde die Immobilie innerhalb von 10 Jahren vor Eintritt der Bedürftigkeit unentgeltlich übertragen, steht ihm ein Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten zu (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers). Abwendung durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrages möglich. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Bedürftigkeit verschuldet herbeigeführt wurde. 14
Der Rückforderungsanspruch kann übergeleitet werden Der Sozialhilfeträger kann (und wird!) den Anspruch durch Anzeige gegenüber dem Beschenkten bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf sich überleiten. Das bedeutet, dass der Sozialhilfeträger Anspruchsinhaber ist und die Rückforderung bzw. deren Abwendung durch Zahlung eines Geldbetrages verlangen kann. Überleitung kann auch noch nach dem Erbfall erfolgen. 15 Arten der Sozialhilfe im Alter Grundsicherung im Alter 382 für alleinstehende Person Leistungen für Unterkunft und Heizung Ergänzende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt Kosten für angemessenen Einpersonenhaushalt (45 50 qm) 16
Achtung Erbenhaftung Erben haften für erbrachte Sozialleistungen Erben eines Hilfeempfängers oder dessen Ehegatten können zum Ersatz derjenigen Kosten herangezogen werden, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Erbfall erbracht wurden. Ausgeklammert von der Haftung sind Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die gute Nachricht: Die Erben haften nur mit dem Nachlass, also nicht mit dem Privatvermögen Typischer Fall: Vererbung eines angemessenen Hausgrundstücks 17 Exkurs: Vermögenseinsatz im Rahmen des Elternunterhalts Grundsätzlich ist das Vermögen für den Elternunterhalt einzusetzen, es sei denn der Pflichtige könnte dadurch - weitere Unterhaltspflichten nicht erfüllen, - andere berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten nicht erfüllen oder - seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht bestreiten. Die selbstgenutzte Immobilie ist geschützt, wenn der Unterhaltspflichtige im Alter auf die Immobilie angewiesen ist, weil er Mietkosten spart. Liegt die zu erwartende Rente unter dem derzeitigen Selbstbehalt ist davon auszugehen, dass dies der Fall ist. Daneben darf der Erwerbstätige Unterhaltspflichtige Vermögen zur Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung bilden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf der Unterhaltspflichtige mit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit 5 % des letzten Bruttoeinkommens zurücklegen. Die Rücklage wird mit 4 % pro Jahr verzinst. 18
Ausweg: Rechtzeitige lebzeitige Übertragung Interessen der Familie beachten Interesse der Übergeber Versorgung im Alter, Erhalt des Familienheims in der Familie Interesse des Übernehmers Erhalt des Familienheims, keine Inanspruchnahme für Pflegekosten Interesse der weichenden Geschwister Ausgleich, Freistellung von Pflegekosten und Unterhalt 19 Rechtzeitige lebzeitige Übertragung Umsetzung der Interessen der Übergeber Einräumung von Nutzungsrechten Dingliche Absicherung einer Leibrente Leibgeding (Wohnen, Pflege und Rente) Rückforderungsansprüche einräumen 20
Interessen der Familie Umsetzung der Interessen des Übernehmers Schenkung vermeiden Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht Umsetzung der Interessen der weichenden Geschwister evtl. Ausgleichszahlung Anordnung der Ausgleichung Pflichtteilsverzicht Freistellungsverpflichtung des Hausübernehmers 21 Übertragung im Wege der Ausstattung Wieder neu entdeckt: die Ausstattung Was ist das? Was dem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird, gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter, entsprechende Maß übersteigt. Folge: Schenkungsrecht findet keine Anwendung! 22
Nicht nur an Übertragung denken! Rechtzeitige Vorsorge treffen 23 Vorsorgevollmacht Durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht Denn: Wer nicht vorsorgt wird zum staatlichen Betreuungsfall und bekommt einen Betreuer der dann über das eigene Leben bestimmt. 24
Staatliche Betreuung Typische Aufgabenkreise Vermögenssorge Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmung werden von einem Betreuer wahrgenommen 25 Staatliche Betreuung Risiken für den Betreuten Risiko 1 Risiko 2 Nichtbeachtung der eigenen Wünsche und Vorstellungen Pauschalvergütung 26
Staatliche Betreuung Risiken für den Betreuten Risiko 3 Risiko 4 Vielzahl der Betreuungsfälle Nur bedingte Kontrollmöglichkeiten 27 Staatliche Betreuung Risiken für den Betreuer Langwierige Genehmigungsverfahren Insbesondere bei der Veräußerung einer Immobilie Rechnungslegungspflichten gegenüber dem Gericht (Zwangsgeld) 28
Privatrechtliche Vorsorgeregelung Vollmacht in Vermögensangelegenheiten Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses der Vollmacht Es handelt der privatrechtlich Bevollmächtigte Vollmachtgeber Bevollmächtigter 29 Vorsorgeregelung Rechtliches Problem der Vollmacht - Unterscheidung zwischen: Innenverhältnis Rechte und Pflichten zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer (Rechtsverhältnis zwischen VG und VN) Außenverhältnis Rechtsmacht nach außen (Vollmacht) Vollmachtgeber Bevollmächtigter 30
Handlungsanweisungen Hauptinhalt des Innenverhältnisses: Die sog. Handlungsanweisungen Diese enthalten die Vorstellungen des Vollmachtgebers für den Fall seiner Handlungsunfähigkeit und legen damit den Handlungsrahmen des Bevollmächtigten fest. Insbesondere Handlungsanweisungen Schicksal der Immobilie Vollmachtgeber Bevollmächtigter 31 Handlungsanweisungen Handlungsanweisungen in Bezug auf Immobilien Darf die Immobilie übertragen werden? Unter welchen Voraussetzungen? Vorwegnahme der Erbfolge mit Ausschluss von 181 BGB und Berücksichtigung der Interessen der Geschwister Keine Genehmigung des Betreuungsgerichts für Übertragungen erforderlich 32
Gestaltungsempfehlungen In der Vollmacht (Außenverhältnis) können: Mehrere Bevollmächtigte bestimmt werden Berufsbevollmächtigte eingesetzt werden Möglichst uneingeschränkt Vollmachtgeber Bevollmächtigte 33 Vorsorgeregelung Risiken für den Vollmachtgeber Risiko 1 Risiko 2 Überforderung Missbrauch 34
Gestaltungsempfehlung In der Vollmacht (Außenverhältnis) kann: Eine Unterstützungs- und Kontrollbevollmächtigung installiert werden. Das Handeln des Bevollmächtigten für bestimmte Fälle der Zustimmung des Kontrollbevollmächtigten unterworfen werden. Vollmachtgeber Unterstützungs- und Kontrollbevollmächtigter Bevollmächtigter 35 Patientenverfügung Auch die Patientenverfügung gehört zu einer umfassenden Vorsorgeregelung 36
Lassen Sie sich kompetent beraten! 37 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!