Integrated Pollution Prevention and Control IPPC Activity 12 Workshop on the German and Belgian monitoring and inspection guidelines Date Location 18 and 19 July 2006; 9.00 a.m. - 17.00 p.m. Ministry of the Environment and Spatial Planning, Dunajska 48, Ljubljana 1 Project Structure: Component 1 Component 2 Component 3 Inception Phase Application Guideline and Application Forms Permitting Procedure including Pilot Permits Component 2 Component 4 Monitoring Guideline and Site Inspections Monitoring Guideline and Site Inspections Component 5 Information Exchange Programme 2 1
Basics on inspection requirements related to IPPC Directive and Recommendations of the Commission Gliederung Ziele und Inhalt der Anlagenüberwachung Rechtliche Grundlagen Planung und Durchführung von Umweltinspektionen Implementationsempfehlungen 3 Ziele der Anlagenüberwachung Prüfung, ob die Anlagen die in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, im nationalen Recht und in der integrierten Genehmigung festgelegten Umweltanforderungen einhalten; Überwachung der Auswirkungen von Anlagen auf die Umwelt, um festzustellen, ob weitere Inspektions- oder Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sind; Bereitstellung der erforderlichen Daten und Informationen für die Umweltberichterstattung 4 2
Wichtig Die Überwachungstätigkeit beginnt bereits mit Erlass des Genehmigungsbescheides Überwachung während der Errichtungsphase der Anlage Schlussabnahme der Anlage mit Überführung in den Regelbetrieb Wiederkehrende Umweltinspektionen (Regelüberwachung) Anlassbezogene Überwachung 5 Rechtliche Grundlage ( EU, slowenisches Recht und integrierte Genehmigung) Richtlinie 2001/80/EG des Rates vom 23.10.2001 Großfeuerungsanlagen-Richtlinie Artikel 12 Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.96 IPPC-Richtlinie Artikel 13, 14, 15 und 16 Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.96 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II Richtlinie) Artikel 5 und 18 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.04.2001 zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedsstaaten Integrierte Genehmigung 6 3
Wesentliche Inhalte der Umweltinspektion Besichtigung der Anlage vor Ort, Überwachung der Einhaltung der Umweltqualitätsnormen, Berücksichtigung von Berichten und Erklärungen über die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), Berücksichtigung und Prüfung von Eigenüberwachungsmaßnahmen (vom Anlagenbetreibern selbst oder in dessen Auftrag durchgeführt), Überprüfung der in der jeweiligen Anlage durchgeführten Tätigkeiten und Maßnahmen (wurden wesentliche Änderungen durchgeführt?) Prüfung des Managementsystems vor Ort 7 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.04.2001 zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedsstaaten 1 Die Mindestkriterien für Umweltinspektionen enthalten Empfehlungen: zur Organisation und Durchführung der Umweltinspektionen für die Erstellung von Plänen für Umweltinspektionen über Besichtigungen vor Ort zu Berichten und Schlussfolgerungen nach den Besichtigungen vor Ort zu Untersuchungen bei ernsthaften Unfällen und Zwischenfällen über die Berichterstattung über Umwelttätigkeiten im Allgemeinen 8 4
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.04.2001 zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedsstaaten 2 Grundsatz Umweltinspektionstätigkeiten werden im voraus geplant, d.h. alle zu überwachenden Anlagen sind in Überwachungspläne einzubinden Die Überwachungspläne sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Prüffelder für Umweltinspektionen Luftreinhaltung, Lärmschutz, allg. Gefahrenschutz, Abfall Gewässerschutz Anlagensicherheit - 12. BImSchV Wer erstellt Ü-Pläne? Die für das jeweilige Prüffeld zuständige Überwachungsbehörde Anlagen können in 2 bzw. 3 Überwachungspläne enthalten sein 9 Inhalt des Überwachungsplans 1 1. Geographischer Geltungsbereich Gebiet der Überwachungsbehörde (mit Hinweis auf Ü-Pläne anderer Behörden) 2. Zeitliche Geltungsdauer Nach einer erstmaligen Aufnahme aller Anlagen wird der Überwachungsplan veröffentlicht; anschließend wird der Ü-Plan ständig aktualisiert und jeweils für das Folgejahr veröffentlicht 10 5
Inhalt des Überwachungsplans 2 3. Kriterien für die Fortschreibung Ergebnisse der vorangegangenen Umweltinspektion Änderungsgenehmigungen (Ergänzung des Ü-Planes) Neugenehmigung einer Anlage (Ergänzung des Ü-Planes) Anzeige gem. 15 BImSchG, Beschwerden, etc. Neue Gesetzeslage Besondere Vorkommnisse (z.b. umweltrelevante Störungen) Zwischenzeitliches Öko-Audit Zwischenzeitliches Vorliegen geprüfter Sicherheitsberichte 11 Inhalt des Überwachungsplans 3 4. Festlegung der zu überwachenden Anlagen Anlagendatei 5. Programme für die routinemäßige Umweltinspektion Turnus der Umweltinspektion Für jede Anlage festgelegte Checklisten Prüfschritte im Büro (Messberichte, Kalibrierberichte, Funktionsprüfberichte, sonstige Sachverständigenberichte etc. werden jeweils bei Vorlage aktuell geprüft; zum Termin der routinemäßigen Umweltinspektion werden diese Überwachungsergebnisse zusammengefasst.) Öko-Audit Betriebe (geringere Prüftiefe ist ggf. möglich) Hinweis auf Überwachung SEVESO II RL Hinweis auf Überwachung Gewässerschutz 6. Koordinierung der Tätigkeit verschiedener Überwachungsbehörden 12 6
Zusammenfassung Umfassende Überwachung ist wesentliches Element der IPPC - Directive Jede IPPC - Genehmigung muss daher Auflagen zur Anlagenüberwachung enthalten Die Anlagenüberwachung muss entsprechend den Empfehlungen der EU systematisch geplant und durchgeführt werden Die Ergebnisse der Anlagenüberwachung sollen entsprechend den Empfehlungen der EU der Öffentlichkeit zur Verfügung 13 7