Hans-Heinen-Straße 3, 06844 Dessau Tel.-Nr.: 03 40 / 260 36-0 Fax-Nr.: 03 40 / 260 36-27 www.drboehmer.de RTG Revisions- und Treuhand GmbH e-mail: rtg.dessau@drboehmer.de und Treuhand GmbH Bilanzpolitik und Erstellung des Jahresabschlusses Referent: Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr. Michael Böhmer 1
Bilanzpolitik und Erstellung des Jahresabschlusses A. Ziele der kommunalen Bilanzpolitik 3 I. Ziele der kommunalen Bilanzpolitik 3 II. Adressaten der kommunalen Bilanzpolitik 4 III. Träger der kommunalen Bilanzpolitik 5 IV. Objekte der kommunalen Bilanzpolitik 6 B. Instrumente der kommunalen Bilanzpolitik 7 I. Kommunale Bilanzpolitik im weiteren Sinne 7 II. Kommunale Bilanzpolitik im engeren Sinne 9 1. Die Teilinstrumente bei der Bilanzgestaltung 9 2. Die Bewertung als wesentliches Instrument 10 C. Empfehlungen 14 2
Bilanzpolitik und Erstellung des Jahresabschlusses A. Grundlagen der kommunalen Bilanzpolitik I. Ziele der kommunalen Bilanzpolitik 1. Informationsziel ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln 2. Beeinflussung der Meinungsbildung Andere bilanzpolitische Ziele gewerblicher Unternehmen -- wie z.b. Bemessung des möglichen Ausschüttungsvolumens und der Steuerbelastung sowie der größenabhängigen Rechnungslegungspflichten -- treffen bei Kommunen nicht zu. 3
II. Adressaten der kommunalen Bilanzpolitik 1. interne Bilanzadressaten 1.1 im engeren Sinne = Verwaltung 1.2. im weiteren Sinne = Verwaltung + Stadtrat 2. externe Bilanzadressaten bzw. Verwaltung + Rechnungsprüfung + Stadtrat Bürger Unternehmen Geldgeber (= Bilanzanalysten ) aktuelle / künftige Mitarbeiter Kommunen etc. 4
III. Träger der kommunalen Bilanzpolitik Die Verwaltung stellt den Jahresabschluß durch die Kämmerei und den Bürgermeister gemäß 108 GO LSA auf. Das Rechnungsprüfungsamt kann Anregungen oder Auflagen zur Änderung des aufgestellten Jahresabschlusses bewirken. Der Stadtrat / Gemeinderat stellt den Jahresabschluß gemäß 108 a GO LSA fest. Der Stadtrat hat neben seiner Feststellungs- und Entlastungskompetenz das Recht der Ergebnisverwendung. 5
IV. Objekte der kommunalen Bilanzpolitik bei Ergebnisgestaltung: Vermögensrechnung (= Bilanz) sowie Ergebnisrechnung (= Gewinnund Verlustrechnung) = materielle Bilanzpolitik bei Meinungsbeeinflussung: Vermögensrechnung (= Bilanz) sowie Ergebnisrechnung (= Gewinnund Verlustrechnung) + Anhang + Rechenschaftsbericht = formelle Bilanzpolitik 6
B. Instrumente der kommunalen Bilanzpolitik I. Kommunale Bilanzpolitik im weiteren Sinne Vor Ablauf des Geschäftsjahres werden geschäftspolitische, aber auch teilweise auf die Gestaltung der Vermögensrechnung (= Bilanz) gerichtete Maßnahmen getroffen = sog. sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Ursache dieser instrumentellen Wirkung ist, daß verschiedene Maßnahmen bzw. Geschäftsvorfälle in verschiedener Form der Vermögensrechnung (= Bilanz) abgebildet und bewertet werden. Dieses wesentliche Instrument kann von besonderer Bedeutung sein, insbesondere wenn dieses zeitlich bewußt vor oder nach der Eröffnungsbilanz eingesetzt wird. 7
Folgende sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können beispielhaft benannt werden: - Kauf oder Leasing, sale and lease back, Leasingobjektgesellschaften etc. - Ausgliederung aus dem kommunalen Vermögen in Eigenbetrieb, GmbH etc. - Transaktionen innerhalb des Konzerns Kommune - PPP (= Public Private Partnership, von der Vorfinanzierung bestimmter Investitionen bis zu Betreibermodellen) - etc. 8
II. Kommunale Bilanzpolitik im engeren Sinne 1. Die Teilinstrumente bei der Bilanzgestaltung Bei der Bilanzierungspolitik im engeren Sinne können folgende Teilinstrumente unterschieden werden: Gestaltung 1. des Aufbaus des Jahresabschlusses 2. der einzelnen Posten des Jahresabschlusses -- nach Inhalt -- nach Wert 3. des Zeitpunktes der Information bzgl. -- Abgabe, -- Beschaffung und -- Berücksichtigung der Information bis zur endgültigen Erstellung des Jahresabschlusses 9
2. Die Bewertung als wesentliches Instrument Es werden Maßnahmen getroffen, die bilanzgestaltend auf bereits realisierte Maßnahmen wirken = sog. Bewertungsgrundlagen 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2. Wertbestimmende Faktoren 2.1. Parameter 2.2. Annahmen und Ausübung von Ermessensspielräumen Stetigkeit Änderung Stetigkeit Änderung Stetigkeit Änderung 10
Beispiele zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: - Nutzung von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten, insbesondere der Höhe nach -- Voll- oder Teilkosten bei Herstellungskosten -- gemildertes Niederstwertprinzip -- Gruppen- oder Festwert - Methodenwahlrechte durch Beeinflussung der Bestimmungsfaktoren (Gebäudebewertung nach Sach- oder Ertragswertverfahren, Verwendung von aktuellen Gutachten anstatt den Normalherstellungskosten) 11
Beispiele zu wertbestimmenden Faktoren: zu 2.1. Parameter: - Zinssatz - biometrische Rechnungsgrundlagen - Vertragslaufzeiten - Börsen- und Wechselkurs 12
zu 2.2. Annahmen und Ausübung von Ermessensspielräumen: - Normalherstellungskosten -- Beseitigungskosten baulicher Mängel -- Korrektur Marktanpassung -- Einordnung der Ausstattungsstandards -- gesamte / bisherige / künftige Nutzungsdauer - Restwerte, Abbruchkosten - Wahrscheinlichkeit künftiger Inanspruchnahme - künftige Zahlungsein- und -ausgänge 13
C. Empfehlungen - Testen Sie Ihr bilanzpolitisches Instrumentarium mindestens in einer Probe-Eröffnungsbilanz und einem Probejahresabschluß - Üben Sie sich, die geschäftspolitischen Entscheidungen Ihrer Kommune (= sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ) auf ihre bilanziellen Effekte hin zu analysieren - Bereiten Sie die Bewertungsgrundlagen Ihrer Kommune so auf, daß Sie materiell und kurzfristig Änderungen vornehmen können 14