Aktives Stadtzentrum Rathenow



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Transkript:

Aktives Stadtzentrum Rathenow Leitlinie der Stadt Rathenow zur Ausgestaltung des Verfügungsfonds Fassung vom Januar 2012

Leitlinie der Stadt Rathenow zur Ausgestaltung des Verfügungsfonds im Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASZ) 1. Einleitung Die Innenstädte und Ortszentren erfüllen wichtige Funktionen bei der Versorgung der Bevölkerung. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen des demografischen Wandels, des Strukturwandels im Einzelhandel, verbunden mit der Ausweitung der Einzelhandelsflächen in peripheren Lagen, haben die Gemeinden stark zu leiden. Obwohl die Stärkung der Stadtzentren schon immer ein Schwerpunkt in der Stadtbauförderung darstellte, soll nun mit einem gezielten Förderprogramm dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2008 das Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufgelegt. Die Laufzeit des Programms wird vorläufig auf einen Zeitrahmen von 8 Jahren festgesetzt. Die Stadt Rathenow ist seit September 2009 in diesem Programm aufgenommen worden. 2. Grundlagen Grundlage zur Umsetzung des Programms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und zum Einsatz der Städtebaufördermittel bilden die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern (VwV), die Städtebauförderrichtlinie (STBauFRL) des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und das Verwaltungsverfahrensgesetz. 3. Ziel des Programms Das Programm orientiert auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben. Dabei hat die städtebauliche Entwicklung zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Zentralbereiche der Städte und Gemeinden zu erhalten, unter Berücksichtigung demografischer Rahmenbedingungen zeitgemäß fortzuentwickeln, Wirtschaft und Gewerbe durch städtebauliche Maßnahmen nachhaltig zu stärken und die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Dabei sollen auch die Anforderungen an die Baukultur und die spezifischen Belange von Klimaschutz und Energieeffizienz berücksichtigt werden. Ein weiteres Ziel ist zudem, das Investitionsklima im Zentralbereich der Gemeinde insgesamt und insbesondere die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu optimieren. Um das private Engagement bei der Gebietskulissenaufwertung zu stärken, sollen kooperative Verfahren eingesetzt werden, die Grundstücks- und Immobilieneigentümer, die örtliche Wirtschaft und die Bürger in eigenverantwortlichem und koordiniertem Handeln unterstützen. Die Stadt Rathenow hat zur Erreichung dieser Ziele einen gemeindlichen Verfügungsfonds eingerichtet, um hierüber geeignete lokale Akteure oder Interessengruppen für die Belange der Stadtentwicklung zu gewinnen und in die Finanzierung einzubinden.

4. Verfügungsfonds Zur Stärkung von zentralen innerörtlichen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverlusten oder schwächen, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind, wurde der gemeindliche Fonds eingerichtet. Entsprechend der VwV und der STBauFRL können die Fördermittel zur Teilfinanzierung vom gemeindlichen Verfügungsfond eingesetzt werden. Die Mittel des Fonds werden durch ein lokales Gremium - den City-Beirat - bewirtschaftet und als Zuschuss ausgezahlt. Der Fonds kann mit bis zu 50 v.h. aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens 50 v. H. der Mittel des Fonds durch die jeweiligen Antragsteller (Vertreter der Wirtschaft, Immobilien- oder Grundstückseigentümer, Standortgemeinschaften oder Privatpersonen) bereitgestellt werden. Diese Mittel aus Wirtschaft, Standortgemeinschaften, Privatpersonen etc. unterliegen nicht den Regelungen der STBauFRL. Der Verfügungsfonds soll dazu dienen, die Beteiligungs- und Mitwirkungsbereitschaft zu befördern und privates Engagement bzw. private Finanzressourcen für die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu aktivieren bzw. zu verbessern. 5. Verwendungszweck und -gegenstand Aus diesem Fonds sollen Maßnahmen finanziert werden, die der nachhaltigen Stärkung der Innenstadt oder des zentralen Versorgungsbereiches dienen. Mit dem Fonds werden Investitionen und investitionsvorbereitende Vorhaben gefördert. Die jeweils geförderte Maßnahme muss im Einklang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK), den Sanierungszielen bzw. Sanierungssatzung, dem aktuellen Einzelhandelskonzept, dem Stadtumbaukonzept und dem Leitbild der Stadt Rathenow stehen. Hierzu zählen: a. Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen und privaten Raumes (Straßen, Wege, Grünflächen und Plätze)* 1, b. Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von privaten u. öffentlichen Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung)* 1, c. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung* 1 d. Maßnahmen zur Unterstützung der Gewerbetreibenden für nicht investive Kosten, die nicht durch Städtebauförderungsmittel gespeist werden* 1 Der aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanzierte Anteil darf ausschließlich nur für investive sowie investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen verwendet werden. Der private Anteil des Verfügungsfonds kann für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Weiterhin muss die zu fördernde Maßnahme in der Gebietskulisse des Fördergebietes Aktives Stadtteilzentrum Rathenow liegen. Aus dem Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten) kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden. * 1 weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen in der Anlage 1

6. Lokales Gremium - Der City-Beirat - Das lokale Gremium - City-Beirat - ist zur Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds vor Ort einzurichten. Es setzt sich aus Vertretern folgender Institutionen zusammen: a. City-Manager b. Amt für Wirtschaft u. Finanzen der Stadt Rathenow c. Bau- und Ordnungsamt der Stadt Rathenow d. IG 1 des Hotel- und Gaststättenwesens e. IG der Eigentümer f. IG des Handels und Gewerbe g. Verein Unternehmer für Rathenow e.v. h. Bürgerstiftung der Region Rathenow i. IG der Kreditinstitute j. IG der Kulturträger 1 IG = Interessengemeinschaft Für jedes Mitglied des City-Beirates ist mindestens ein Vertreter zu benennen. Der City-Manager und die Mitglieder, die aus der Verwaltung entsandt sind (a - c,) haben Rederecht, aber kein Stimmrecht. Die Mitglieder (d - j) haben ein gleichgestelltes Stimmrecht. Für die Entscheidung der Vergabe entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 50 v. H. der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der City-Beirat trifft sich vierteljährlich, um über die eingereichten Anträge zu befinden. Die Anträge sind zuvor an den City-Manager zu richten, der sie auf Plausibilität, sparsamen Mitteleinsatz und Förderwürdigkeit hin prüft. Die Treffen des City-Beirates, bei denen über Förderanträge befunden wird, sind grundsätzlich nicht öffentlich. Gemäß 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist das Mitglied des City Beirates bei eigenen Anträgen oder Anträgen von seinen Angehörigen von seinem Stimmrecht enthoben und hat die Versammlung während der Behandlung seines Antrages vorrübergehend zu verlassen. Grundsätzlich können einzelne Projekte nur bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 (förderfähige Gesamtbaukosten) bezuschusst werden. Der Förderhöchstbetrag wird begrenzt auf jährlich 50.000,00 bis einschließlich zum Jahr 2014 und ist abhängig von der jährlich bereitgestellten Komplementierung des Verfügungsfonds. Der Citymanager weist gegenüber der Stadt Rathenow die Verwendung der ausgereichten Mittel unter Vorlage der entsprechenden Belege in vierteljährlichen Berichten nach. Die Stadt Rathenow reicht dann diese Nachweise an die Gemeindevertretung in Form eines Rechenschaftsberichtes bzw. Arbeitsnachweises weiter. Der Rechenschaftsbericht bzw. Arbeitsnachweis ist einmal jährlich zu veröffentlichen.

7. Antrags- und Umsetzungsverfahren sowie Zweckbindungen 7.1. Anträge Anträge (Anlage 2) zum Verfügungsfonds sind schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung des lokalen Gremiums beim Citymanager vollständig einzureichen, damit diese den Mitgliedern rechtzeitig zugesandt werden können. Darüber hinaus wird ggf. eine kostenlose Antrags- und Verfahrensberatung durch den Citymanager nach vorheriger Terminabsprache angeboten. Mit Einreichung der Unterlagen müssen weitere Finanzierungsmöglichkeiten geklärt werden (z. B. KfW etc.). Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen. 7.2. Vorprüfung Durch den Citymanager erfolgt eine fachliche Vorprüfung mit einer schriftlichen Stellungnahme und Empfehlung zur Höhe des Zuschusses. 7.3. Kriterien der Förderentscheidung - Vollständiger Förderantrag liegt vor - Maßnahmen des Antrages entsprechen den Zielen des Programms Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren - Maßnahmen des Antrages entsprechen (oder widersprechen zumindest nicht) dem INSEK, den Sanierungszielen, dem Einzelhandelskonzept, dem Stadtumbaukonzept, und dem Leitbild der Stadt Rathenow - Maßnahmen des Antrages liegen in der Gebietskulisse des Förderprogramms Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren, Aktives Stadtzentrum Rathenow (Anlage 3) - Die beantragten Mittel werden sinnvoll und wirtschaftlich eingesetzt (bei Baumaßnahmen ist zudem die Berücksichtigung energetischer Effizienz und der Nachweis zur Nachhaltigkeit über den Bindungszeitraum geboten) - Die Maßnahme des Antrages darf nicht schon vor der Zustimmung des City-Beirates zur Förderung begonnen worden sein Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 7.4. Vergabepflichten Bei einem beantragten Finanzvolumen von mehr als 500 (Netto) sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen.

7.5. Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Bei zustimmender Entscheidung durch das lokale Gremium über die Gewährung eines Zuschusses schließt der Citymanager mit dem Antragsteller eine vertragliche Vereinbarung ab. Die vertragliche Vereinbarung erfolgt in Schriftform und regelt mindestens: - genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks, - Investitionssumme mit max. Zuschuss, - zu erbringende Leistung, - Zeitraum der Leistungserbringung und Abrechnung, - Kassenwirksamkeit der Fördermittel, - Erklärung, dass keine anderen Fördermittel für die selben Leistungen gewährt werden, - Bankverbindung des Antragstellers, - eventuelle Zweckbindung und zeitraum inkl. Regelung zur Rechtsnachfolge, - Text und Bilddokumentation des Projektes bzw. Erstellung eines Verwendungsnachweises - Aufbewahrungspflichten, - Widerrufsvorbehalt, - Abtretungsverbot und - Einräumung von Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung ist Voraussetzung für die Weitergabe von Verfügungsfondsmitteln bzw. Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller. 7.6. Abschluss der bewilligten Maßnahme Der Abschluss der vereinbarten Maßnahmen nach Punkt 5 a und b dieser Leitlinie ist dem Citymanager zwei Wochen vorher zur Vereinbarung eines Schlussabnahmetermins durch den Fördermittelempfänger anzuzeigen. Die Schlussabnahme erfolgt durch den Citymanager, mindestens einen weiteren Vertreter des lokalen Gremiums und durch den Fördermittelempfänger. Über die Schlussabnahme wird durch den Citymanager oder den weiteren Vertreter des lokalen Gremiums ein Abschlussprotokoll gefertigt. 7.7. Auszahlung des Zuschusses bzw. Fördermittel Bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung bzw. Abschluss der bewilligten Maßnahme reicht der Antragsteller die originalen Schlussrechnungen mit Zahlungsnachweisen, sowie die Text und Bilddokumentation beim Citymanager ein. Die Auszahlung des Verfügungsfonds an den Förderempfänger/Antragsteller erfolgt auf der Grundlage des Nachweises der angefallenen Kosten (Rechnungslegung), der Begleichung

der Kosten (Zahlungsbeleg), sowie der Bestätigung der städteplanerischen Ziele (z. B. INSEK, Einzelhandelskonzept etc.). Die Einreichung der genannten Unterlagen ist Auszahlungsvoraussetzung. Ist eine vom Entscheidungsgremium ausgewählte Maßnahme ohne Vorfinanzierung nicht durchführbar, kann im Ausnahmefall auch eine Vorfinanzierung aus dem Verfügungsfonds erfolgen. Dazu bedarf es aber der Zustimmung des lokalen Gremiums und muss unter Zugrundelegung entsprechender Nachweise schriftlich beantragt werden. Die Vorfinanzierung erfolgt als Übernahme der Restrechnungssumme der eingereichten Rechnung durch die Stadt. 7.8. Zweckbindungen Maßnahmen und Aktionen nach Punkt 5 a und b dieser Leitlinie haben bei Investitionen von bis zu 26.000,00 eine Zweckbindung von 10 Jahren, ab 26.000,00 erhöht sich der Zweckbindungszeitraum auf 25 Jahre. Für Maßnahmen und Aktionen nach Punkt 5 c und d besteht keine Zweckbindungsfrist. 8. Inkrafttreten Diese Leitlinie tritt mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow vom 18.04.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die kommunale Richtlinie (B.9) für kleinteilige Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadtbildes vom 28.02.2000 (Drucksache 026/00) außer Kraft, soweit in dieser Richtlinie nicht anderes bestimmt ist. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Liste mit Beispielen förderfähiger Maßnahmen Antragsformular Karte mit der Gebietsabgrenzung Aktives Stadtzentrum Rathenow

Anlage 1 zur Leitlinie Verfügungsfonds Aktives Stadtzentrum Rathenow Beispiele für weitere förderfähige Maßnahmen 1 : a) Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen und privaten Raumes (Straßen, Wege, Grünflächen und Plätze): Bepflanzung und Begrünung Wirtschafts- und Ausstattungsgegenstände im Außenbereich (u. A. Sitzgelegenheiten, Fahrradständer, Abfallbehälter, Hinweisschilder, Wegweiser etc.) Spielgeräte Kunst im öffentlichen Raum inkl. Wettbewerbsverfahren Gestaltung von Gebäude- oder Hofzugängen bzw. Vorgärten, b) Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von privaten und öffentlichen Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung): Maßnahmen zur Instandsetzung der Gebäudehülle die eine energetische Verbesserung als Nachhaltigkeit erzielen Aufwertung der gewerblich genutzten Flächen durch Erweiterung, Neubau, Grundrissänderung oder Anpassung an zeitgemäße Erfordernisse bei stadtteilverträglicher Gewerbenutzung künstlerisch gestaltete Werbeanlagen oder Fassadenmalereien Beseitigung baulicher Missstände, die entsprechend den städtebaulichen Erneuerungszielen den Gebrauchswert von Gebäuden und deren unmittelbarem Umfeld nachhaltig erhöhen, 1 Liste nicht abschließend

c) Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung: Werbeaktionen für öffentliche Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Weinfest; verkaufsoffene Sonntage, Messen, Public Viewing etc.) Stadtteil- oder Citycenterzeitung, Publikationen, Broschüren Bürgerversammlungen, Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen Organisation und Investitionen von Sonderevents (Ausstellungen, Illuminationen, Kunstprojekte) Internetpräsentationen Entwicklung von Marketingkonzepten Verbesserung des ÖPNV bzw. stadtverträgliche Mobilität (z. B. Integration und Optimierung von Bahn-, Bus-, Kfz-, Rad- und Fußverkehr) d) Maßnahmen zur Unterstützung Gewerbetreibender für nicht investive Kosten, die nicht durch Städtebauförderungsmittel gespeist werden: erstmalige Teilnahme an Messen (Ausgaben für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes) Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater (keine laufenden Kosten) Internetportale Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase Stadtmarketing Nicht förderfähig sind gewerbe- bzw. einzelhandelsbezogene Werbemaßnahmen, deren Inhalt die Anpreisung von Waren, Gütern oder Dienstleistungen nach sich ziehen.

Beantragung von Mitteln aus Aktive Zentren im Gebiet Aktives Stadtzentrum Rathenow im Programmjahr 2011 für Projekte des Gebietsfonds Antragsteller Träger / Einrichtung / Antragsteller/in Ansprechpartner / Projektverantwortlicher Adresse Antragsnummer _ (wird vom City-Manager ausgefüllt) Telefon, Fax & E-mail Projekttitel Projektkosten insgesamt Angaben zum Projekt Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen und privaten Raumes (Straßen, Wege, Grünflächen, Plätze) Zuordnung zum Aktionsfeld Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von privaten und öffentlichen Gebäuden Öffentlichkeitsarbeit Bedeutende Einzelmaßnahmen (soziale und kulturelle Infrastruktur) Kleinteilige Projekte/Kultur-Events Projektziel (Was, wie warum?) Kurze Projektbeschreibung Bitte reichen Sie darüber hinaus eine detaillierte Projektbeschreibung ein. Zielgruppe und Zielgruppenerreichung / Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen Zeitpunkt der Durchführung / Projektdauer Ort, an dem das Projekt realisiert werden soll Bitte bewerten Sie kurz, den Nutzen dieses Projektes für das Aktive Stadtzentrum Rathenow. Beginn: sonstige feststehende Termine: Ende: Seite 2

Programm Aktive Stadtzentren Aktives Stadtzentrum Rathenow Gebietsfonds Programmjahr 2011 2 Kooperationspartner / Vernetzung mit anderen Trägern

Programm Aktive Stadtzentren Aktives Stadtzentrum Rathenow Gebietsfonds Programmjahr 2011 3 Projektkalkulation Posten Kosten Inventar- und Baukosten A Zwischensumme Inventar- und Baukosten Sach- und Verbrauchskosten (Kosten für Technik, Mieten für Technik, u.a.) Personalkosten und Honorar Tätigkeit und Leistungsumfang (Dauer) B Zwischensumme Sach- und Verbrauchskosten Honorarsatz / Stundenlohn / Gehaltsgruppe C Zwischensumme Personalkosten und Honorare Zwischensumme originäre Projektkosten (A + B + C) Projektkosten (insgesamt) Eigenfinanzierung (mindestens 50% der Projektkosten) die das Projekt über den beantragten Zuschuss hinaus finanzieren. Bestehend aus: Einnahmen Spenden, Drittmittel Eigenanteil Eigenfinanzierung Insgesamt Sie sind zum Vorsteuerabzug gemäß 15 Umsatzsteuergesetz* berechtigt? ja nein * im Finanzierungsplan dürfen nur Netto-Beträge veranschlagt werden, sofern der/ die Antragsteller/in die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug gemäß 15 Umsatzsteuergesetz oder sonstigen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer hat. Der Nachweis des Finanzamtes ist vorzulegen Antragssumme 2011 (Projektkosten-Eigenfinanzierung)

Programm Aktive Stadtzentren Aktives Stadtzentrum Rathenow Gebietsfonds Programmjahr 2011 4 Wir erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Wir versichern, dass die beantragten Fördermittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich der Angaben im Finanzierungsplan wird versichert. Weitere Finanzierungsquellen werden in Kopie zur Verfügung gestellt. Spätestens zwei Wochen nach Durchführung der Maßnahme ist eine Dokumentation der Maßnahme (Kurzbericht; Ziele erreicht? Fotos) beim Citymanagement einzureichen. Datum, Unterschrift, ggf. Stempel

Umgrenzung der Förderkulisse Aktives Stadtzentrum Rathenow 2011 Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren