Makeln und Handeln mit Abfall Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z Ernst Wilke Assessor jur. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-30 Fax (0331) 27 93-20 Ernst.Wilke@sbb-mbh.de
Themen Rechtliche Grundlagen Der Abfallhändler Der Abfallmakler Zuverlässigkeit Fach- und Sachkunde Straf- und Ordnungsrecht SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 2
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG 3 Begriffsbestimmungen (12) Händler von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf das Handeln mit Abfällen gerichtet ist, oder öffentlicher Einrichtungen in eigener Verantwortung Abfälle erwirbt und weiterveräußert; die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 3
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG 3 Begriffsbestimmungen (13) Makler von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf das Makeln von Abfällen gerichtet ist, oder öffentlicher Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte sorgt; die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 4
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Artikel 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck.. 9. Abfallbewirtschaftung die Sammlung, den Transport, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Überwachung dieser Verfahren sowie der Nachsorge von Beseitigungsanlagen und einschließlich der Handlungen, die von Händlern oder Maklern vorgenommen werden;.. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 5
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Artikel 26 Registrierung Besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen keine Genehmigungspflicht, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zu ständige Behörde ein Register führt über: a) Anlagen oder Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln oder befördern; b) Händler oder Makler; und c) Anlagen oder Unternehmen, die gemäß Artikel 24 von der Genehmigungspflicht befreit wurden. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 6
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Artikel 27 Mindestanforderungen (1) (3) (4) Es werden Mindestanforderungen für Tätigkeiten festgelegt, für die eine Registrierung auf der Grundlage von Artikel 26 Buchstaben a und b erforderlich ist, wenn sich erweist, dass durch diese Mindestanforderungen Vorteile für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt entstehen würden oder Störungen des Binnenmarkts vermieden werden können; hierzu gehören auch Anforderungen betreffend die fachliche Qualifikation von Sammel- und Transportunternehmen, Händlern oder Maklern. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 7
Zwischenbilanz Das europäische (Abfall-) Recht verlangt umfangreiche Regelungen für Makler und Händler von Abfall. Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz hat diese Regelungen im Wesentlichen unverändert übernommen. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 8
Abfallhändler im Sinne des KrWG 3 Begriffsbestimmungen (12) Händler von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf das Handeln mit Abfällen gerichtet ist, oder öffentlicher Einrichtungen in eigener Verantwortung Abfälle erwirbt und weiterveräußert; die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 9
Handeln mit Abfällen Wer handelt? natürliche oder juristische Person oder Öffentliche Einrichtung Wie wird gehandelt? Erwerb und Weiterveräußerung gewerbsmäßig oder im Rahmen anderer wirtschaftlicher Unternehmen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 10
Erwerb von Abfall Synallagma? Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag: Entgeltlichkeit! Oder: Keine gegenseitigen Leistungspflichten, z. B. unentgeltlicher Vertrag? Oder: Dereliktion, d. h. Eigentumsaufgabe durch Aufgabe jeden Besitzes? (z. B. umstritten bei Sperrmüll etc.) Oder: Schenkung? SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 11
Erwerb von Abfall - Systematik des KrWG Der Begriff des Erwerbs ist unter Berücksichtigung der Systematik des KrWG zu interpretieren!! Grundsatz: Erzeuger und Besitzer von Abfall sind eigenverantwortlich zur ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet: 7-9, 15 KrWG Konsequenz: Zulässig ist die Abgabe an einen frei wählbaren Händler unter Beachtung abfallrechtlicher Pflichten (insbesondere ordnungsgemäße Entsorgung )! Ausnahme: Überlassungs- und Andienungspflichten aufgrund 17 KrWG in Verbindung mit öffentlich-rechtlichen Normen der Länder. Konsequenz: Keine Wahlmöglichkeit, daher kein Erwerb SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 12
Weiterveräußerung Wortlaut: Mit dem Erwerb geht der Wille zur Weiterveräußerung einher ( und ). Abgrenzung erforderlich zur Abfallbehandlung Z. B. Demontage von erworbenem Abfall: Altfahrzeuge, Elektroschrott, Altmetalle Abgrenzung erforderlich zur Vorbereitung zur Wiederverwendung? Nein, denn es handelt sich um eine Form der Abfallbehandlung ( 3 Abs. 24 KrWG!) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 13
Der Makler 3 Begriffsbestimmungen.. (13) Makler von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf das Makeln von Abfällen gerichtet ist, oder öffentlicher Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen für Dritte sorgt; die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 14
Makeln mit Abfällen Wer makelt? natürliche oder juristische Person oder Öffentliche Einrichtung Wie wird gemakelt? für Abfallbewirtschaftung für Dritte sorgen gewerbsmäßig oder im Rahmen anderer wirtschaftlicher Unternehmen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 15
Der Makler Abgrenzung zu anderen Abfallwirtschaftsbeteiligten: für Dritte : Der Makler ist ursprünglich weder Erzeuger noch Besitzer von Abfall, er kann (muss aber nicht) im Zuge seiner Maklertätigkeit Besitzer werden! für Abfallbewirtschaftung sorgen : Üblicherweise durch die Vermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten, z. B. durch Herstellung von Kontakt zwischen dem Entsorgungspflichtigen oder willigen und dem Betreiber einer Entsorgungsanlage. Wesentlich ist, dass der Makler als Marktteilnehmer auftritt; seine Inanspruchnahme durch Dritte (Abfallerzeuger oder besitzer) ist freiwillig. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 16
Rechtspflichten 53 KrWG: Anzeigepflicht bei Handeln und Makeln mit nicht gefährlichen Abfällen und wenn (ausnahmsweise) bei dem Handeln/Makeln mit gefährlichen Abfällen keine Erlaubnispflicht besteht. 54 KrWG: Erlaubnispflicht für das Handeln und Makeln mit gefährlichen Abfällen Ausnahmen: Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Voraussetzung: Tätigkeit im Bereich der hoheitlich geregelten Zuständigkeit!) Entsorgungsfachbetriebe 49 Abs. 3 KrWG: Registerpflicht SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 17
Zuverlässigkeit Es sind keine Tatsachen bekannt, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers des Betriebes und die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben! Tatsachen: Verurteilungen mit Bezug zum Umweltrecht U. U. Verurteilungen wegen Betrug, Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung Eintragungen im Gewerbezentralregister Erhebliche Verstöße gegen abfallrechtliche Pflichten Bestellung von offensichtlich unzuverlässigen oder nicht fachkundigen Personen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 18
Fachkunde Wer? Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen Sonstiges Personal Wie? Maßstab ist die jeweilige Tätigkeit Was? Umfassendes Know-how hinsichtlich von Abfällen. Erforderlich sind generell umfassende Kenntnisse über die Einstufung von Abfällen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit! Nachweis durch Studium Lehrgänge Erfahrung SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 19
Sachkunde Wer? Der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen Sonstiges Personal Wie? Maßstab ist die jeweilige Tätigkeit Nachweis erfolgt durch eine qualifizierte, überwachte und dokumentierte Einarbeitung über einen angemessenen Zeitraum. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 20
Sanktionen Strafbarkeit: 326 Abs. 1 Strafgesetzbuch Achtung: Die in 326 Abs. 1 StGB aufgeführten Abfälle werden hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nicht nach dem Maßstab des Gefahrstoffrechts beurteilt! Ordnungswidrigkeiten: 69 Abs. 1 Nr. 7 KrWG: Handeln oder Makeln ohne Erlaubnis 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG: Handeln oder Makeln ohne vorherige Anzeige SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 21
Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Ernst Wilke Assessor jur. Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-30 Fax (0331) 27 93-20 Ernst.Wilke@sbb-mbh.de SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 23
Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Zentrale: (0331) 27 93-0 PF 60 13 52 Infotelefon: (0331) 27 93-27 14413 Potsdam Fax: (0331) 27 93-20 Besuchsadresse: Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Internet: www.sbb-mbh.de SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport von A-Z 15.10.2013 Folie 24